Verjährung Bußgeld: Was Sie wissen müssen (Rotlicht, Geschwindigkeit, Alkohol, Fahrerflucht)
Wer kennt es nicht? Nach einem Blitzerfoto bleibt die Hoffnung, dass kein Bußgeldbescheid ins Haus flattert. Diese Hoffnung ist nicht unbegründet, denn viele Bußgeldverfahren verjähren schnell. In diesem umfassenden Ratgeber klären wir, was Sie über die Verjährung von Bußgeldbescheiden wissen müssen und wie Sie Ihre Rechte geltend machen können. Nutzen Sie dieses Wissen, um unnötige Zahlungen zu vermeiden.
Was bedeutet Verjährung bei Bußgeldern?
Die Verjährung eines Bußgeldes bedeutet, dass nach Ablauf einer bestimmten Frist keine rechtliche Verfolgung mehr möglich ist. Für Verkehrsverstöße regeln das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) die genauen Fristen.
1. Verjährungsfristen bei Verkehrsverstößen: Rotlicht und Geschwindigkeit
Die Verfolgungsverjährung für Verstöße wie das Überfahren einer roten Ampel oder Geschwindigkeitsüberschreitungen beträgt grundsätzlich drei Monate. Gemäß § 26 Absatz 3 StVG beginnt die Frist am Tag des Verkehrsverstoßes.
Beispiel für die Berechnung der Verjährung
Ein Verstoß am 30.06.2024 bedeutet, dass die Verjährung am 29.09.2024 endet. Wichtig: Es zählt das Ausstellungsdatum des Bußgeldbescheides. Wird der Bescheid jedoch erst mehr als zwei Wochen nach der Ausstellung zugestellt, ist der Zugang entscheidend.
Unterbrechung der Verjährung durch Anhörungsbogen
Ein Anhörungsbogen unterbricht die Verjährung, und die Frist beginnt von neuem. Maximal kann die Verjährung dann sechs Monate betragen. Entscheidend ist, dass der Anhörungsbogen eine konkrete Person und Tat nennt.
Gemäß § 33 OWiG gibt es weitere Gründe für eine Unterbrechung der Verjährung, darunter:
- Vorläufige Einstellung des Verfahrens
- Behördeninterne Vorgänge
- Ermittlungen zur Adressklärung
Nur ein Anwalt kann nach Akteneinsicht prüfen, ob Verjährung eingetreten ist.
2. Verjährung Bußgeld
Nach Ausstellung eines Bußgeldbescheides beträgt die Verjährung sechs Monate. Wird innerhalb dieser Frist Einspruch eingelegt, beginnt die Frist erneut. Erfolgt keine Bearbeitung oder kein Vollstreckungsbescheid, verjährt der Bescheid.
Vollstreckungsverjährung bei Bußgeldern
- Bußgeld bis 1.000 Euro: Verjährung nach drei Jahren
- Bußgeld über 1.000 Euro: Verjährung nach fünf Jahren
3. Verjährung Bußgeld bei Fahrerflucht und Alkohol am Steuer
Fahrerflucht
Fahrerflucht (§ 142 StGB) ist eine Straftat. Die Verjährung richtet sich nach dem Höchstmaß der Strafe. Bei einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren gilt eine Verjährungsfrist von fünf Jahren.
Alkohol am Steuer
- Ordnungswidrigkeit: Blutalkoholwert zwischen 0,5‰ und 1,09‰ ohne Ausfallerscheinungen. Verjährung: zwei Jahre.
- Straftat: Ab 1,1‰ Blutalkoholwert oder bei Ausfallerscheinungen gilt eine Verjährung von bis zu fünf Jahren.
4. Was tun bei einem verjährten Bußgeldbescheid?
Ein verjährter Bußgeldbescheid wird rechtskräftig, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt wird. Selbst bei eingetretener Verjährung müssen Betroffene aktiv werden.
Tipp: Prüfen Sie bei Erhalt eines Bußgeldbescheides immer das Ausstellungsdatum und lassen Sie die Verjährung von einem Anwalt beurteilen.
5. Fazit zum Thema Verjährung Bußgeld: So setzen Sie Ihre Rechte durch
- Kurze Fristen beachten: Verkehrsverstöße wie Rotlicht und Geschwindigkeit verjähren meist nach drei Monaten.
- Unterbrechungen berücksichtigen: Anhörungsbögen oder andere behördliche Maßnahmen setzen die Verjährung zurück.
- Längere Fristen bei Straftaten: Fahrerflucht und schwere Alkoholverstöße haben Verjährungsfristen von bis zu fünf Jahren.
- Rechtsbeistand einholen: Nur ein Anwalt kann nach Akteneinsicht eindeutig klären, ob eine Verjährung vorliegt.
Mit diesem Wissen rund um die Verjährung von Bußgeldbescheiden können Sie Ihre Rechte aktiv wahren. Nutzen Sie die Möglichkeiten und vermeiden Sie unnötige Kosten durch ein rechtzeitiges Handeln!
Jetzt Kontakt aufnehmen und Rechte sichern! Unser Rat: Bei einer Ordnungswidrigkeit sofort handeln!
Unser erfahrenes Team bei Prof. Dr. Streich & Partner unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte zu sichern und Bußgeld und Punkte abzuwehren.
📞 Rufen Sie uns an: 030 226357113
✉️ E-Mail: verkehrsrecht@streich-partner.de
📍 Adresse: Eichendorffstraße 14, 10115 Berlin
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Verkehrsrecht. Wir klären, wer haftet!
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.