Wer bei einem Verkehrsunfall verletzt wird, kann bei entsprechender Haftung der Gegenseite neben materiellen Schadensersatzansprüchen auch Schmerzensgeld verlangen. Rechtsgrundlage ist insbesondere § 253 Abs. 2 BGB in Verbindung mit den einschlägigen Haftungstatbeständen. Die Höhe des Schmerzensgeldes ist vom konkreten Verletzungsbild und den Unfallfolgen abhängig.
Wann besteht ein Schmerzensgeldanspruch?
Ein Anspruch kommt insbesondere bei unfallbedingten Verletzungen von Körper oder Gesundheit in Betracht. Dazu zählen beispielsweise Frakturen, Prellungen, Halswirbelsäulenverletzungen oder andere medizinisch nachweisbare Beschwerden. Entscheidend sind sowohl die unfallursächliche Verletzung als auch die haftungsrechtlichen Voraussetzungen.
Wie wird die Höhe bestimmt?
Bei der Bemessung werden Art und Schwere der Verletzungen, Schmerzen, Dauer der Behandlung, Krankenhausaufenthalte, Arbeitsunfähigkeit, dauerhafte Beeinträchtigungen und weitere Umstände berücksichtigt. Vergleichsentscheidungen aus Schmerzensgeldtabellen können Orientierung bieten, ersetzen aber nicht die individuelle Bewertung. Eine pauschale Eurozahl allein anhand einer Diagnose wäre irreführend.
Welche Nachweise sind wichtig?
Ärztliche Befunde, Entlassungsberichte, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Angaben zu Therapien sowie eine nachvollziehbare Dokumentation der Beschwerden sind besonders hilfreich. Bei anhaltenden Beschwerden können fachärztliche Untersuchungen und gegebenenfalls medizinische Sachverständigengutachten erforderlich werden.
Weitere Ansprüche bei Personenschäden
Neben Schmerzensgeld können beispielsweise Verdienstausfallschaden, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse und Heilbehandlungskosten zu prüfen sein. Bei bleibenden Schäden können auch zukünftige Ansprüche eine erhebliche Rolle spielen. Eine vorschnelle abschließende Abfindung sollte daher sorgfältig geprüft werden.
Mitverschulden und Verjährung
Ein Mitverschulden, etwa wegen eines fehlenden Sicherheitsgurtes, kann bei nachgewiesener Unfallursächlichkeit für die Verletzungsfolgen Bedeutung haben. Zudem sind gesetzliche Verjährungsfristen und gegebenenfalls die Hemmung der Verjährung zu beachten.
Anwaltliche Vertretung nach einer Verletzung
Unsere Kanzlei prüft Schmerzensgeld und weitere Personenschäden und setzt berechtigte Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung durch. Weitere Informationen finden Sie unter Schadenspositionen nach einem Verkehrsunfall. Kontakt aufnehmen.
