Bußgeldbescheid
Sofern Sie gegen Tatbestände aus dem Bußgeldkatalog verstoßen haben (z.B: geblitzt worden), wird die Behörde zunächst ein Verfahren gegen den Halter des Kraftfahrzeugs einleiten und später einen Bußgeldbescheid erlassen:
Fahrerermittlung / Anhörungsbogen
- Als Fahrzeughalter erhalten Sie zunächst einen Anhörungsbogen: Nehmen Sie auf keinen Fall selbst Stellung. Zunächst wird von uns Akteneinsicht genommen. Nach Erhalt der Akte werden wir den Sachverhalt prüfen und Ihnen entsprechende Lösungsvorschläge aufzeigen und die weitere Vorgehensweise besprechen und erst sodann auf den Anhörungsbogen reagieren. Die Angaben zur Person sind allerdings Pflicht.
Bußgeldbescheid
- Sofern Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, ist hiergegen innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen. Dies sollten Sie auf keinen Fall selbst vornehmen. Auch hier heißt es die Angelegenheit von Ihrem Anwalt bearbeiten zu lassen. Wir legen für Sie fristgerecht Einspruch ein und nehmen sodann Akteneinsicht, um die Rechtmäßigkeit zu prüfen.
Einspruch / Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid
- Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid und die Einsicht in die Verfahrensakte lohnt sich in den meisten Fällen. Denn entgegen der allgemeinen Meinung sind Bußgeldbescheide keinesfalls stets richtig bzw. rechtmäßig. Häufig schleichen sich Messfehler, veraltete Software, Bedienungsfehler und weitere Fehlerquellen ein, welche durch unsere Kanzlei aufgrund der vertieften Kenntnisse nach Einsicht in die Bußgeldakte ermittelt werden können.
Abgabe an das Amtsgericht
- Sofern die Behörde nach einem Einspruch bei ihrer Entscheidung bleibt und den Bußgeldbescheid nicht aufhebt, wird die Ermittlungsakte zur Staats- bzw. Amtsanwaltschaft und sodann an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet und eine Hauptverhandlung durchgeführt.
- Ist Ihr Bußgeldverfahren nach einem Einspruch bereits zur Staats- bzw. Amtsanwaltschaft abgegeben worden?- Kein Grund sich nicht beraten zu lassen ! –
- In vielen Fällen ist es durchaus möglich, das Verfahren vor der Staats- bzw. Amtsanwaltschaft einstellen zu lassen und somit die Abgabe an das Amtsgericht und die Hauptverhandlung zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie auch hierüber in einem persönlichen Gespräch.
