Wer wegen einer Verkehrsstraftat beschuldigt wird, sollte vor einer Aussage zunächst die Ermittlungsakte kennen. Neben Geld- oder Freiheitsstrafe können insbesondere die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine Sperrfrist oder weitere fahrerlaubnisrechtliche Folgen drohen. Wir verteidigen Mandanten in Berlin und bundesweit in verkehrsstrafrechtlichen Ermittlungs- und Strafverfahren.
Verkehrsstrafrecht: frühzeitig die Weichen richtig stellen
Im Verkehrsstrafrecht hängt die Verteidigungsstrategie stark vom konkreten Tatvorwurf und vom Inhalt der Ermittlungsakte ab. Polizeiliche Anhörungen sollten deshalb nicht vorschnell beantwortet werden. Nach Mandatierung beantragen wir Akteneinsicht, prüfen die Beweislage und besprechen anschließend, ob und in welcher Form eine Einlassung sinnvoll ist.
Fahrerflucht – § 142 StGB
Beim Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort kommt es unter anderem darauf an, ob überhaupt ein Unfall im Straßenverkehr vorlag, ob ein Fremdschaden bemerkt wurde und ob die erforderlichen Feststellungen ermöglicht wurden. Je nach Schadenshöhe kann außerdem die Fahrerlaubnis gefährdet sein. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Fahrerflucht.
Trunkenheit im Verkehr – §§ 316, 315c StGB
Bei Alkohol- oder anderen berauschenden Mitteln im Straßenverkehr sind Blutalkohol- bzw. Wirkstoffkonzentration, Fahrverhalten, Ausfallerscheinungen und die konkrete Beweislage entscheidend. Neben einer strafrechtlichen Verurteilung können Maßnahmen gegen die Fahrerlaubnis drohen. Weitere Informationen finden Sie unter Trunkenheit im Straßenverkehr.
Gefährdung des Straßenverkehrs und illegales Kraftfahrzeugrennen
Zum Vorwurf der Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB erläutern wir insbesondere die Beweisfragen bei Sekundenschlaf und die Folgen für die Fahrerlaubnis. Bei § 315d StGB ist insbesondere zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens tatsächlich nachweisbar sind. Einzelheiten erläutern wir auf unserer Seite zum illegalen Kraftfahrzeugrennen nach § 315d StGB.
Fahrlässige Körperverletzung nach Verkehrsunfall
Kommt bei einem Verkehrsunfall eine Person zu Schaden, wird nicht selten wegen fahrlässiger Körperverletzung gemäß § 229 StGB ermittelt. Maßgeblich ist, ob eine konkrete Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt und diese für die Verletzung ursächlich war. Mehr dazu finden Sie unter fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr.
Fahrerlaubnis und vorläufige Entziehung
In Verkehrsstrafverfahren steht häufig nicht nur die Strafe selbst im Mittelpunkt. Von besonderer Bedeutung ist die Frage, ob die Fahrerlaubnis nach §§ 69, 69a StGB entzogen oder bereits während des Ermittlungsverfahrens vorläufig nach § 111a StPO entzogen werden soll. Gerade hier ist eine frühzeitige Prüfung der Akte und der tatsächlichen Voraussetzungen besonders wichtig.
Verteidigung durch Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Berlin
Die Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner bearbeitet Verkehrsstrafverfahren mit besonderem Blick auf die Auswirkungen auf Führerschein und Fahrerlaubnis. Für eine erste Kontaktaufnahme erreichen Sie uns über unsere Kontaktseite. Mandate können in vielen Fällen auch vollständig digital bearbeitet werden.
