Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten, wurden geblitzt oder Ihnen wird ein Rotlicht-, Abstands- oder Handyverstoß vorgeworfen? Wir prüfen den Tatvorwurf, die drohenden Rechtsfolgen und die vorhandenen Verteidigungsmöglichkeiten. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der weiteren Vertretung beauftragen möchten.
Bußgeldbescheid erhalten – was jetzt?
Gegen einen Bußgeldbescheid beträgt die Einspruchsfrist grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung. Deshalb sollte ein zugestellter Bescheid nicht liegen bleiben. Vor einer Einlassung ist regelmäßig sinnvoll, zunächst die Ermittlungsakte und – bei technischen Verkehrsverstößen – die vorhandenen Messunterlagen auszuwerten.
Bei einem Anhörungsbogen besteht dagegen nicht automatisch dieselbe Einspruchsfrist wie beim Bußgeldbescheid. Ob und welche Angaben gemacht werden sollten, hängt vom konkreten Verfahrensstand ab.
Was wir im Bußgeldverfahren prüfen
Je nach Vorwurf prüfen wir insbesondere die Fahreridentifizierung, den Ablauf des Verwaltungsverfahrens, die Beweismittel und die vorgesehenen Rechtsfolgen. Bei Geschwindigkeits-, Rotlicht- und Abstandsverfahren können hierzu Messfotos, Messprotokolle, Eichnachweise und weitere technische Unterlagen gehören.
- Geschwindigkeitsüberschreitung und Geschwindigkeitsmessung
- Rotlichtverstoß
- Abstandsverstoß
- Handy- und sonstige Verstöße nach der StVO
- Punkte im Fahreignungsregister
- drohendes Fahrverbot
Fahrverbot und berufliche Folgen
Droht neben dem Bußgeld ein Fahrverbot, prüfen wir auch, ob besondere rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte gegen dessen Anordnung sprechen. Dabei kommt es stets auf den Einzelfall an. Eine Übersicht zu den dafür typischen Gesichtspunkten finden Sie in unserer Fahrverbot-Checkliste.
Messverfahren und Verfahrensablauf
Informationen zu einzelnen Messsystemen finden Sie in unserem Bereich Messverfahren. Den typischen Ablauf nach Erlass eines Bußgeldbescheids erläutern wir unter Verfahrensgang im Bußgeldverfahren.
Unverbindliche Anfrage
Für eine Sofortberatung erreichen Sie uns telefonisch. Die Kontaktaufnahme über das folgende Formular ist unverbindlich. Mit Absenden des Formulars entsteht noch kein Mandatsverhältnis; für die bloße Kontaktaufnahme entstehen keine Kosten. Ihre Daten werden vertraulich behandelt.
Das Formular kann auch genutzt werden, wenn Sie zunächst Unterlagen zu einem Verkehrsunfall oder zu einem verkehrsstrafrechtlichen Vorwurf übersenden möchten.

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