Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Berlin
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner beraten und vertreten Sie im Verkehrsrecht in Berlin und bundesweit. Schwerpunkte sind die Regulierung von Verkehrsunfällen, die Verteidigung in Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht sowie Fragen rund um Fahrverbot und Fahrerlaubnis.
Unser Hauptsitz befindet sich in Berlin-Mitte. Verkehrsunfall- und Bußgeldmandate können in vielen Fällen vollständig digital bearbeitet werden. Nach Mandatsannahme erhalten Sie Zugriff auf Ihre Online-Akte und können Unterlagen sowie den Bearbeitungsstand jederzeit einsehen.
Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall
Nach einem Verkehrsunfall übernehmen wir die rechtliche Prüfung des Unfallhergangs und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung. Neben der Haftungsfrage prüfen wir sämtliche relevanten Schadenspositionen. Dazu gehören je nach Fall insbesondere Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungsaufwand, Sachverständigenkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Abschlepp- und Standkosten sowie bei Personenschäden Schmerzensgeld und weitere materielle Ansprüche.
Versicherer kürzen einzelne Schadenspositionen häufig mit Prüfberichten oder Verweisen auf günstigere Reparaturmöglichkeiten. Wir prüfen, ob solche Kürzungen rechtlich zulässig sind und welche Ansprüche weiterverfolgt werden können. Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite zum Unfallrecht und zu den Schadenspositionen nach einem Verkehrsunfall.
Verteidigung im Verkehrsstrafrecht
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Verteidigung im Verkehrsstrafrecht. Dazu gehören unter anderem Verfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung, fahrlässiger Körperverletzung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis oder eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens.
Gerade in Verkehrsstrafverfahren können neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe erhebliche Folgen für die Fahrerlaubnis drohen. Deshalb sollte vor einer Einlassung regelmäßig zunächst Akteneinsicht genommen und die Beweislage ausgewertet werden. Informationen zum Vorwurf der Unfallflucht finden Sie auf unserer Themenseite zur Fahrerflucht.
Bußgeld, Blitzer, Rotlicht und Fahrverbot
Auch im Bußgeldrecht vertreten wir Mandanten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen, Abstandsverstößen, Handyverstößen und weiteren Verkehrsordnungswidrigkeiten. Nach Akteneinsicht prüfen wir den Tatvorwurf, die Messunterlagen und die drohenden Rechtsfolgen. Je nach Messverfahren können hierzu Messfotos, Messprotokolle, Eichnachweise und weitere technische Unterlagen gehören.
Droht ein Fahrverbot, wird zusätzlich geprüft, ob besondere rechtliche oder tatsächliche Umstände gegen die Anordnung sprechen oder ob ein Absehen vom Fahrverbot in Betracht kommt. Für eine erste Kontaktaufnahme in einer Bußgeldsache können Sie unser Bußgeldformular nutzen.
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin-Mitte
Die Kanzlei ist in Berlin-Mitte ansässig und bearbeitet verkehrsrechtliche Mandate aus Berlin, Brandenburg und dem gesamten Bundesgebiet. Für Mandanten in Nordhessen besteht außerdem eine Zweigstelle für Verkehrsrecht in Eschwege.
Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder über das Online-Formular kontaktieren. Nach einer kurzen Schilderung des Sachverhalts prüfen wir, welche Unterlagen benötigt werden und welches Vorgehen sinnvoll ist.
Telefon: 030 / 226 35 71 13
E-Mail: brunow@streich-partner.de


Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.