Abschleppkosten nach Verkehrsunfall: Was muss die Versicherung erstatten?

Ist ein Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall nicht mehr fahrbereit oder nicht verkehrssicher, kann ein Abschleppen erforderlich sein. Die hierfür notwendigen und angemessenen Kosten gehören grundsätzlich zum ersatzfähigen Wiederherstellungsaufwand (§ 249 BGB).

Wann sind Abschleppkosten erforderlich?

Eine Abschleppmaßnahme ist insbesondere dann nachvollziehbar, wenn ein Fahrzeug aufgrund erheblicher Beschädigungen nicht mehr sicher weiterfahren kann oder von einer Unfallstelle entfernt werden muss. Ob ein Weitertransport zu einer bestimmten Werkstatt, zum Wohnort oder zu einem anderen Standort erforderlich ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Muss man an der Unfallstelle Preise vergleichen?

Nach einem Unfall besteht regelmäßig keine realistische Möglichkeit, in Ruhe mehrere Abschleppangebote einzuholen. Der Geschädigte muss jedoch die Schadenminderungspflicht nach § 254 BGB berücksichtigen. Ob einzelne Kostenpositionen überhöht und für ihn erkennbar vermeidbar waren, bedarf einer konkreten Prüfung.

Wer trägt Stand- und Bergungskosten?

Auch erforderliche Bergungskosten und notwendige Standkosten können ersatzfähig sein. Die zeitliche Dauer der Verwahrung ist dabei besonders wichtig: Sobald eine sichere Abholung oder Verwertung zumutbar möglich ist, können weitere Kosten vermeidbar werden. Die Haftpflichtversicherung muss ihre Kürzungen auf den konkreten Sachverhalt stützen.

Welche Nachweise sollte man aufbewahren?

Hilfreich sind Abschlepprechnung, Angaben zum Fahrzeugzustand, Fotos der Unfallstelle, der Abschleppauftrag sowie Belege über Standzeiten und den weiteren Transport. Mit diesen Unterlagen lässt sich die Erforderlichkeit des Aufwands besser nachvollziehen.

Unsere Kanzlei prüft die Regulierung von Unfallnebenkosten einschließlich Abschlepp- und Bergungskosten. Kontakt.