Ein unabhängiges Kfz-Schadengutachten ist für die Schadenregulierung häufig von wesentlicher Bedeutung. Es dokumentiert Art und Umfang der Unfallschäden und kann Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, merkantile Wertminderung und voraussichtliche Ausfallzeiten feststellen.
Wann darf ein Kfz-Sachverständiger beauftragt werden?
Bei einem Schaden oberhalb des Bagatellbereichs darf der Geschädigte grundsätzlich einen geeigneten unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Ob der Schaden aus Sicht eines verständigen Geschädigten als bloßer Bagatellschaden erkennbar war, ist nach dem konkreten Schadensbild zu beurteilen. Eine starre, in jedem Fall verbindliche Eurogrenze besteht nicht. Bei kleinen, äußerlich überschaubaren Schäden kann ein Kostenvoranschlag genügen.
Muss der Geschädigte den billigsten Gutachter suchen?
Der Geschädigte muss regelmäßig keine umfassende Marktforschung zur Ermittlung des günstigsten Sachverständigen betreiben. Die Erforderlichkeit der geltend gemachten Kosten bleibt jedoch zu prüfen, insbesondere wenn ein Honorar für den Geschädigten erkennbar deutlich überhöht ist. Die rechtliche Behandlung des Sachverständigenhonorars und das sogenannte Sachverständigenrisiko hängen auch von der konkreten Abrechnung und Zahlungssituation ab.
Welche Angaben sollte das Gutachten enthalten?
Je nach Fall sind Reparaturweg und Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wiederbeschaffungsdauer, merkantile Wertminderung sowie Vorschäden wichtig. Bei streitiger Haftung können ergänzende Fotos und technische Feststellungen zur Beweissicherung nützlich sein.
Versicherung kürzt das Sachverständigenhonorar
Versicherer kürzen gelegentlich Grundhonorar, Fahrtkosten, Fotokosten oder weitere Nebenkosten. Ob dies berechtigt ist, lässt sich nicht allein anhand einer pauschalen Honorartabelle beantworten. Wir prüfen die Rechnung und die tatsächlichen Voraussetzungen des Ersatzanspruchs.
Weitere Informationen finden Sie zu den Schadenspositionen und zur Schadensabrechnung. Anfrage zur Schadenregulierung.
