Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Anspruch, Dauer und Kürzungen

Ist ein Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall nicht nutzbar, können die erforderlichen Kosten eines Mietwagens ersatzfähig sein. Maßgeblich sind insbesondere die Haftung des Unfallgegners, der tatsächliche Mobilitätsbedarf sowie ein wirtschaftlich angemessener Miettarif und die erforderliche Mietdauer.

Wann besteht ein Anspruch auf einen Mietwagen?

Ein Mietwagen kommt insbesondere in Betracht, wenn das beschädigte Fahrzeug unfallbedingt ausfällt und der Geschädigte für seine notwendigen Fahrten auf ein Ersatzfahrzeug angewiesen ist. Bei einem nur sehr geringen Fahrbedarf kann es im Einzelfall wirtschaftlicher sein, ein Taxi oder andere Verkehrsmittel zu nutzen. Starre tägliche Kilometergrenzen gelten nicht ausnahmslos; Beruf, Betreuungspflichten und sonstiger Mobilitätsbedarf sind zu berücksichtigen.

Welche Fahrzeugklasse darf angemietet werden?

Regelmäßig kommt ein Fahrzeug einer vergleichbaren Klasse in Betracht. Kosten für ein deutlich höherwertiges Ersatzfahrzeug müssen nicht stets übernommen werden. Auch die Frage eines Abzugs ersparter Eigenaufwendungen hängt von der Fahrzeugklasse und den Umständen der Anmietung ab.

Wie lange werden Mietwagenkosten ersetzt?

Grundsätzlich für die erforderliche unfallbedingte Ausfallzeit, etwa während einer sachgerechten Reparatur oder einer angemessenen Ersatzbeschaffung. Hierzu können nach den Umständen auch die Zeit zur Begutachtung und eine angemessene Überlegungsfrist gehören. Bei Verzögerungen ist zu klären, ob diese vom Geschädigten zu vertreten sind und ob eine Schadenminderung möglich war.

Unfallersatztarif und Vergleichsangebote

Die gegnerische Versicherung beanstandet häufig die Höhe des Mietwagentarifs. Ersatzfähig ist grundsätzlich der im konkreten Fall erforderliche Aufwand. Ob ein erhöhter Unfallersatztarif gerechtfertigt ist und welche Vergleichsgrundlage sich zur Schätzung eignet, muss im Einzelfall bewertet werden. Auch Zusatzleistungen, Zustellung und Haftungsreduzierung können relevant sein.

Mietwagen oder Nutzungsausfall?

Für denselben Zeitraum kann in der Regel nicht zugleich die vollständige Mietwagenrechnung und Nutzungsausfallentschädigung verlangt werden. Wer keinen Mietwagen benötigt, kann unter den jeweiligen Voraussetzungen Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.

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