Unfallrecht

Verkehrsunfall – was nun?

Am effektivsten beginnt die Arbeit unserer Rechtsanwälte unmittelbar nach einem Verkehrsunfall: Anstatt sich auf Diskussionen mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung einzulassen, können Sie direkt auf Ihren Rechtsanwalt für Verkehrsrecht verweisen. Das hilft Ihnen, zum einen vermeintliche Schuld einzugestehen und zu vermeiden, auf Ansprüche zu verzichten, denn ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beurteilt kompetent und mit Rechtssicherheit alle Haftungsfragen.

Die Erfahrung nach einem Verkehrsunfall zeigt, dass Unfallgeschädigte, die sich durch einen Verkehrsanwalt vertreten lassen, regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz erzielen.

Passiert ein Verkehrsunfall, ergeben sich viele Probleme und Fragen an den Rechtsanwalt:

  1. Wann bezahlt mir die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung meinen Schaden?
  2. Darf ich einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen?
  3. Was bezahlt die Versicherung nach einem Verkehrsunfall?
  4. Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen?
  5. In welcher Höhe habe ich nach einem Autounfall einen Anspruch auf Schmerzensgeld?

Diese Fragestellungen stehen miteinander in Verbindung und werden deshalb dem Verkehrsrecht zugeordnet.

Reparaturkosten / Totalschadenabrechnung

Grundsätzlich haben Sie nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall Anspruch auf Ersatz der notwendigen Reparaturkosten. Diese notwendigen Reparaturkosten können Sie wahlweise auf zwei verschiedene Arten ermitteln:

  • Entweder lassen Sie Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren. Dann können Sie Ersatz der Ihnen entstandenen Reparaturkosten verlangen. Damit Sie erst gar nicht in Vorleistung treten müssen, wird uns die Haftungs mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung zeitnah geklärt und Ihrer Werkstatt eine so genannte Reparaturkostenübernahmebestätigung übergeben.
  • Oder Sie rechnen Ihren Schaden auf der so genannten Gutachterbasis ab. Das heißt, Sie lassen sich den entstandenen Reparaturschaden durch einen Sachverständigen ermitteln und machen den ermittelten Schadensersatz abzüglich der Mehrwertsteuer geltend. An dieser Stelle versuchen Haftpflichtversicherungen stets mit Hilfe von Nachgutachten zu kürzen. Wir helfen Ihnen hier damit Sie den Schadensersatz erhalten, der Ihnen tatsächlich zusteht.
  • Im Falle eines Totalschadens ermittelt der Sachverständige den Wiederbeschaffungswert sowie den Restwert den Fahrzeugs. Dieser Schadensersatz wird sodann bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht.
Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht sind für Sie da T. 030226357113

 

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