Haftungsverteilung nach Unfall zwischen Linksabbieger und Rotlichtfahrer

Das OLG Köln (Urteil vom 05.04.2011, 22 U 67/09) hatte in einem Fall zu entscheiden, bei dem es zu einer Kollision zwischen einem Linksabbieger und einem Rotlichtfahrer gekommen war. Der Kläger war bei Grün in den Kreuzungsbereich eingefahren, um nach links abzubiegen. In diesem Moment kollidierte er mit dem Fahrzeug des Beklagten, der nach Zeugenaussagen und der Auffassung des Gerichts in die Kreuzung einfuhr, als dessen Ampel bereits auf „Rot“ umgesprungen war. „Haftungsverteilung nach Unfall zwischen Linksabbieger und Rotlichtfahrer“ weiterlesen

Kein Schadensersatz für Reinigungskosten nach Durchfahren einer Pfütze

Wenn im Frühjahr vermehrt Tauwetter einsetzt oder es zu häufigem Niederschlag kommt, bilden sich auf unebenen Straßen oder in den Schlaglöchern Wasserlachen. Durchfahren Autofahrer diese Pfützen, werden die Fußgänger häufig vom Spritzwasser getroffen. Es stellt sich dann immer die rechtlich relevante Frage, ob der Autofahrer nicht den Wasserlachen ausweichen oder sie zumindest langsam durchfahren muss. „Kein Schadensersatz für Reinigungskosten nach Durchfahren einer Pfütze“ weiterlesen

Hälftige Haftungsverteilung nach Unfall zwischen Linksabbieger und Überholer

Bei Unfällen zwischen einem Linksabbieger und einem Überholer spielt die Haftungsverteilung eine entscheidende Rolle. Da dem Abbiegenden besondere Sorgfaltspflichten beim Abbiegevorgang zukommen, spricht der sogenannte „Anscheinsbeweis“ zunächst gegen den links abbiegenden Kraftfahrer. „Hälftige Haftungsverteilung nach Unfall zwischen Linksabbieger und Überholer“ weiterlesen

Hälftige Haftungsverteilung bei Unfall zwischen gleichzeitig überholendem PKW und Motorrad

Das OLG Brandenburg entschied am 23.06.2011 (Aktenzeichen: 12 U 270/08) einen Verkehrsunfall, in dem ein Motorrad zwei Fahrzeuge auf einer Bundesstraße zu überholen versuchte, währenddessen das vorausfahrende Kraftfahrzeug ebenfalls zum Überholen ausscherte. Die Besonderheit des Falls lag zunächst darin, dass es zu keiner Berührung zwischen dem Motorrad und dem Fahrzeug gekommen war. „Hälftige Haftungsverteilung bei Unfall zwischen gleichzeitig überholendem PKW und Motorrad“ weiterlesen

Alleinhaftung für Kollision nach Überholen eines Einsatzfahrzeuges der Feuerwehr

Das LG Magdeburg hatte am 28.04.2011 über einen Fall zu entscheiden, bei dem es zu einer Kollision zwischen einem Einsatzfahrzeug der Feuerwehr und einem PKW gekommen war. Die Fahrerin des PKW machte als Klägerin Schadensersatz für die an ihrem PKW entstandenen Schäden geltend. „Alleinhaftung für Kollision nach Überholen eines Einsatzfahrzeuges der Feuerwehr“ weiterlesen

Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten bei Mitverschulden

In einem Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 05.04.2011 (Az.: 22 U 67/09) ging es um die Ersatzfähigkeit von Kosten aus einem Sachverständigengutachten nach einem Verkehrsunfall.panthermedia_04203302

Ein Sachverständigengutachten im Falle eines Verkehrsunfalls dient dazu, Art und Umfang eingetretener Schäden am KfZ feststellen zu lassen und darüber hinaus etwaige Schadenspositionen wie Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert eines KfZ zu bestimmen. Hat der Schädiger den Unfall allein verursacht und haftet demnach zu 100 %, dürfte unstreitig sein, dass der Geschädigte auch die Kosten für ein Sachverständigengutachten komplett ersetzt verlangen kann.

In dem Urteil des OLG Frankfurt am Main ging es nun um die Konstellation, dass das Gericht in diesem Fall eine quotenanteilige Haftung des Geschädigten festgestellt hatte. Aus der Sicht des OLG Frankfurt am Main sind aber auch in solchen Fällen der Haftungsverteilung die Kosten für ein Sachverständigengutachten in vollem Umfang zu erstatten.

Diese Ansicht wird nicht von allen obergerichtlichen Instanzen in Deutschland geteilt. So urteilte das OLG Düsseldorf im März 2011 (Az.: 1 U 152/10), dass die Sachverständigenkosten nur anteilig der Haftungsquote erstattungsfähig sind, da es ohne die Mitverantwortung bzw. die Unfallbeteiligung des Geschädigten auch nicht zur Einholung eines Sachverständigengutachtens gekommen wäre. Dagegen spricht sich nun das OLG Frankfurt am Main, wie schon vorher das OLG Rostock (Az.: 5 U 144/10) und das AG Siegburg (Az.: 111 C 10/10), aus.

Das OLG Frankfurt am Main führt hierzu aus: Bei den Sachverständigenkosten handelt es sich um solche Kosten, die der Schadensfeststellung dienen, also ausschließlich erforderlich sind, um den aufgrund der jeweiligen Haftungsquote erstattungsfähigen Anteil des dem Geschädigten entstandenen Gesamtschadens von dem Schädiger erstattet zu bekommen. Im Gegensatz zu den Reparaturkosten fallen Sachverständigenkosten regelmässig überhaupt nicht an, wenn der Geschädigte den Unfall vollständig selbst verursacht hat…

Der Geschädigte könne auch dann die Sachverständigenkosten in voller Höhe verlangen, wenn er beispielsweise zu 50 % haftet, da diese Kosten auch dann entstehen, wenn der Geschädigte seine anteiligen Schadenspositionen beziffern muss. Ein Sachverständigengutachten dient somit nur der Schadensfeststellung und ist nicht mit den üblichen Schadenspositionen wie den Reparaturkosten vergleichbar.

Aufgrund der Uneinigkeit der Oberlandesgerichte wird eine richtungsweisende Entscheidung des BGH erwartet. Die Sache des OLG Frankfurt am Main ist nunmehr unter dem Aktenzeichen VI ZR 133/11 beim 6. Zivilsenat des BGH anhängig.

(stud. jur. N. Schaeffer)

[info]Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in 10115 Berlin Mitte. Rechtsanwalt Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen (Fahrerflucht, Bußgeld, Fahrverbot u.a.) schnell und unbürokratisch.[/info]

Zur Haftungsverteilung bei Unfällen zwischen dem Linksabbieger und Überholern

Das Amtsgericht Düsseldorf (AZ: 27 C 7234/10) hat in seinem Urteil vom 13.05.2011 die einheitliche Rechtsprechung zur Haftungsverteilung bei Unfällen zwischen Linksabbieger und Überholern bestätigt.

In diesem Fall hatte die Klägerin auf der ihr gegenüberliegenden Fahrseite eine Parklücke entdeckt, in die sie einparken wollte. Als sie dafür nach links abbog, kam es zur Kollision mit dem Fahrzeug des Beklagten, der versucht hatte, das Fahrzeug der Klägerin zu überholen. Der Klägerin war durch Reparatur- und Sachverständigenkosten sowie durch einen Nutzungsausfallschaden ein Gesamtschaden in Höhe von 2.157,77 € entstanden. Diesen Betrag machte sie als Schadensersatz geltend.

 

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Mithaftung des Radfahrer s beim Überqueren eines Zebrastreifens

Das Landgericht Frankenthal in der Pfalz Urteil vom 24.11.10, 2S 193/10) hatte sich mit einem Verkehrsunfall zwischen einem Radfahrer und einem Kraftfahrer zu beschäftigen, der sich auf einem Zebrastreifen ereignete. Im Ergebnis stellten die Richter fest, dass Radfahrer beim Überqueren eines Zebrastreifens nicht dieselben Rechte wie Fußgänger haben. Bei einem Unfall trage der Radfahrer eine Mitschuld. Unter Umständen kann dem Radfahrer auch die Alleinschuld treffen; so etwa bei einem nicht absehbaren Einschwenken auf den Zebrastreifen. „Mithaftung des Radfahrer s beim Überqueren eines Zebrastreifens“ weiterlesen

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