Der Auffahrunfall gehört in Deutschland zu den häufigsten Unfallkonstellationen. Die Gerichte haben für Auffahrunfälle in jahrzehntelanger Rechtsprechung einen Erfahrungssatz gebildet, der einen Hinweis darauf geben soll, wer in solchen Fällen haften muss- der sogenannte Anscheinsbeweis. Der Anscheinsbeweis wird generell im Zivilrecht als Beweisansatz herangezogen und spielt im Verkehrsrecht eine große Rolle. „Der Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall“ weiterlesen
Nutzungsausfall auch für Fahrradfahrer
Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls hat grundsätzlich für die Zeit, in der er sein
Kraftfahrzeug nicht nutzen konnte, einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, sofern er auf einen Mietwagen verzichtet. Der Anspruch steht ihm auch bei Reparaturschäden bis zur Fertigstellung der Reparatur zu.
Das Landgericht Lübeck hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem der Kläger nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall eine Nutzungsausfallentschädigung für sein beschädigtes und nicht mehr brauchbares Fahrrad geltend machte. „Nutzungsausfall auch für Fahrradfahrer“ weiterlesen
Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten bei Mitverschulden
In einem Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 05.04.2011 (Az.: 22 U 67/09) ging es um die Ersatzfähigkeit von Kosten aus einem Sachverständigengutachten nach einem Verkehrsunfall.
Ein Sachverständigengutachten im Falle eines Verkehrsunfalls dient dazu, Art und Umfang eingetretener Schäden am KfZ feststellen zu lassen und darüber hinaus etwaige Schadenspositionen wie Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert eines KfZ zu bestimmen. Hat der Schädiger den Unfall allein verursacht und haftet demnach zu 100 %, dürfte unstreitig sein, dass der Geschädigte auch die Kosten für ein Sachverständigengutachten komplett ersetzt verlangen kann.
In dem Urteil des OLG Frankfurt am Main ging es nun um die Konstellation, dass das Gericht in diesem Fall eine quotenanteilige Haftung des Geschädigten festgestellt hatte. Aus der Sicht des OLG Frankfurt am Main sind aber auch in solchen Fällen der Haftungsverteilung die Kosten für ein Sachverständigengutachten in vollem Umfang zu erstatten.
Diese Ansicht wird nicht von allen obergerichtlichen Instanzen in Deutschland geteilt. So urteilte das OLG Düsseldorf im März 2011 (Az.: 1 U 152/10), dass die Sachverständigenkosten nur anteilig der Haftungsquote erstattungsfähig sind, da es ohne die Mitverantwortung bzw. die Unfallbeteiligung des Geschädigten auch nicht zur Einholung eines Sachverständigengutachtens gekommen wäre. Dagegen spricht sich nun das OLG Frankfurt am Main, wie schon vorher das OLG Rostock (Az.: 5 U 144/10) und das AG Siegburg (Az.: 111 C 10/10), aus.
Das OLG Frankfurt am Main führt hierzu aus: Bei den Sachverständigenkosten handelt es sich um solche Kosten, die der Schadensfeststellung dienen, also ausschließlich erforderlich sind, um den aufgrund der jeweiligen Haftungsquote erstattungsfähigen Anteil des dem Geschädigten entstandenen Gesamtschadens von dem Schädiger erstattet zu bekommen. Im Gegensatz zu den Reparaturkosten fallen Sachverständigenkosten regelmässig überhaupt nicht an, wenn der Geschädigte den Unfall vollständig selbst verursacht hat…
Der Geschädigte könne auch dann die Sachverständigenkosten in voller Höhe verlangen, wenn er beispielsweise zu 50 % haftet, da diese Kosten auch dann entstehen, wenn der Geschädigte seine anteiligen Schadenspositionen beziffern muss. Ein Sachverständigengutachten dient somit nur der Schadensfeststellung und ist nicht mit den üblichen Schadenspositionen wie den Reparaturkosten vergleichbar.
Aufgrund der Uneinigkeit der Oberlandesgerichte wird eine richtungsweisende Entscheidung des BGH erwartet. Die Sache des OLG Frankfurt am Main ist nunmehr unter dem Aktenzeichen VI ZR 133/11 beim 6. Zivilsenat des BGH anhängig.
(stud. jur. N. Schaeffer)
[info]Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in 10115 Berlin Mitte. Rechtsanwalt Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen (Fahrerflucht, Bußgeld, Fahrverbot u.a.) schnell und unbürokratisch.[/info]
Zur Haftungsverteilung bei Unfällen zwischen dem Linksabbieger und Überholern
Das Amtsgericht Düsseldorf (AZ: 27 C 7234/10) hat in seinem Urteil vom 13.05.2011 die einheitliche Rechtsprechung zur Haftungsverteilung bei Unfällen zwischen Linksabbieger und Überholern bestätigt.
In diesem Fall hatte die Klägerin auf der ihr gegenüberliegenden Fahrseite eine Parklücke entdeckt, in die sie einparken wollte. Als sie dafür nach links abbog, kam es zur Kollision mit dem Fahrzeug des Beklagten, der versucht hatte, das Fahrzeug der Klägerin zu überholen. Der Klägerin war durch Reparatur- und Sachverständigenkosten sowie durch einen Nutzungsausfallschaden ein Gesamtschaden in Höhe von 2.157,77 € entstanden. Diesen Betrag machte sie als Schadensersatz geltend.
„Zur Haftungsverteilung bei Unfällen zwischen dem Linksabbieger und Überholern“ weiterlesen
Erstattungsfähigkeit von Verkaufs- und Bearbeitungskosten nach einem Unfall
Sind Verkaufskosten erstattungsfähig? Nicht jeder Service muss kostenlos sein! „Erstattungsfähigkeit von Verkaufs- und Bearbeitungskosten nach einem Unfall“ weiterlesen
Mietwagen bei überlanger Reparaturdauer
Nach einem unverschuldetem Verkehrsunfall haben Geschädigte einen
Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung oder aber auf einen Mietwagen. „Mietwagen bei überlanger Reparaturdauer“ weiterlesen
Fiktive Abrechnung nach einem Verkehrsunfall – Teil 2
Nach einem Unfall haben Geschädigte – sofern ein Reparaturschaden vorliegt – die Möglichkeit zu entscheiden, ob das Fahrzeug repariert wird oder ob fiktiv abgerechnet werden soll. Einen aktuellen Überblick zu den Abrechnungsmethoden finden Sie unter Unfallschaden abrechnen: Reparatur und 130-Prozent-Grenze. „Fiktive Abrechnung nach einem Verkehrsunfall – Teil 2“ weiterlesen
Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall
Die Rechtsprechung des BGH zur Abrechnung des Kraftfahrzeugschadens wird ständig fortgeführt. Aufgrund der bestehenden Unsicherheit der Unfallgeschädigten möchten wir einen kurzen Überblick über die verschiedenen Abrechnungsmethoden nach einem Verkehrsunfall geben: „Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall“ weiterlesen
Nutzungsausfall beim Totalschaden
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte grundsätzlich einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, sofern dieser auf einen Mietwagen verzichtet. Bei einem Reparaturschaden steht dem Geschädigten eine Nutzungsausfallentschädigung bis zur Fertigstellung der Reparatur zu. „Nutzungsausfall beim Totalschaden“ weiterlesen


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