Fahrtenbuchauflage – Anforderungen

Fahrtenbuch

Fahrtenbuch: Verwaltungsgericht stellt strenge Anforderungen an Fahrtenbuchauflage

Teilt ein Fahrzeughalter mit, dass nicht er, sondern einer seiner beiden Zwillingssöhne einen Geschwindigkeitsverstoß mit seinem Fahrzeug begangen habe, und macht er im Übrigen von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, darf die Bußgeldbehörde das Verfahren nicht vorschnell einstellen und den Halter verpflichten, ein Fahrtenbuch zu führen. Die Behörde muss vielmehr zunächst die Söhne des Halters befragen.

Fahrtenbuchauflage
Fahrtenbuchauflage

Dies stellte das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz im Fall eines Motorradhalters klar. Mit dessen Kraftrad war innerorts die Geschwindigkeit erheblich überschritten worden. Auf den Radarfotos ist das Gesicht des Fahrers aufgrund des Motorradhelms nicht zu erkennen. In dem Bußgeldverfahren teilte der Halter der Bußgeldstelle mit, er sei nicht der verantwortliche Fahrzeugführer. Einer seiner beiden Söhne habe das Motorrad zum fraglichen Zeitpunkt gefahren. Im Übrigen mache er von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Die Bußgeldstelle stellte daraufhin das Verfahren ein. Sie verpflichtete jedoch den Halter, für 15 Monate ein Fahrtenbuch zu führen. Gegen die Fahrtenbuchauflage erhob der Halter nach erfolglosem Widerspruch Klage.

Das VG gab der Klage statt. Es könne zwar eine Fahrtenbuchauflage verhängt werden, wenn der Fahrzeugführer, der den in Rede stehenden Verkehrsverstoß begangen hatte, nicht ermittelt werden könne. Hierfür komme es im Wesentlichen darauf an, ob die Ermittlungsbehörde unter sachgerechtem und rationalem Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen diejenigen Maßnahmen getroffen habe, die der Bedeutung des aufzuklärenden Verkehrsverstoßes gerecht würden und erfahrungsgemäß Erfolg haben könnten. Benenne der Fahrzeughalter einen überschaubaren Kreis von Angehörigen, die als Verantwortliche für den Verkehrsverstoß in Betracht kämen, müsse die Behörde diese Personen in der Regel befragen. Das erscheine nicht von vorneherein als aussichtslos.

Dies gelte auch, wenn wie hier der Fall die beiden Zwillingssöhne des Fahrzeughalters als Fahrer in Betracht kämen. Angesichts der Tatsache, dass die beiden Zwillingssöhne deutlich unterschiedliche Körpergrößen aufwiesen, sei es der Bußgeldstelle auch zumutbar gewesen, anhand der Radarfotos und der dort abgebildeten Kleidung sowie des Helms des Fahrers weitere Ermittlungen anzustellen. Diesem Ergebnis stehe nach Auffassung der Richter nicht entgegen, dass eine Befragung der Zwillingssöhne zu einer Strafbarkeit der Mitarbeiter der Bußgeldstelle wegen der Verfolgung Unschuldiger führen würde. Diese seien in Fällen wie dem vorliegenden nicht gehalten, die vom Fahrzeughalter benannten Personen unmittelbar als Betroffene anzuhören. Vielmehr seien zunächst gegebenenfalls unter Einschaltung der Polizei weitere Befragungen und Ermittlungen anzustellen. Ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen eine bestimmte Person sei hingegen erst dann einzuleiten, wenn sich ein konkreter Verdacht gegen diese ergebe.

Quelle | VG Koblenz, Urteil vom 10.12.2019, 4 K 773/19.KO, Abruf-Nr. 213522 unter www.iww.de.

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Rotlichtverstoß Elsenstraße / Puschkinallee Berlin

rotlichtverstoß

Geschwindigkeit und Rotlicht – Blitzer in Berlin

Geblitzt in Berlin Elsenstraße / Puschkinallee in Berlin

Sie fuhren in Berlin auf der Elsenstraße / Puschkinallee in Richtung Süd bei einer roten Ampel und wurden vom Rotlicht – Blitzer geblitzt. Sie haben nun Post vom Polizeipräsidenten Berlin erhalten? Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner Berlin – Brandenburg kennen die Messstelle und die Schwachstellen. Das Messgerät PoliScan Speed der Firma Vitronic blitzt das Fahrzeug beim Rotlichtverstoß und Geschwindigkeitsverstoß. Rotlicht- und Geschwindigkeitsmessungen werden auf allen Fahrspuren durchgeführt.

Messstelle

Berlin Elsenstraße / Puschkinallee Fahrtrichtung Süd

 

Der Blitzer befindet sich im Bereich der Elsenstraße in südliche Fahrtrichtung. Die zulässige Geschwindigkeit beträgt die innerorts üblichen 50 km/h. Die Gelbphase dauert 3 Sekunden. Das Messgerät überwacht alle Fahrspuren. Je nachdem, auf welcher Fahrspur das Fahrzeug gemessen wird und je nachdem, welche Geschwindigkeit gemessen wird, ist nicht immer ein vorwerfbarer Rotlichtverstoß nachweisbar. Auch die Geschwindigkeitsmessungen sind nicht immer korrekt. Eine Überprüfung ist bereits aus diesen Gründen empfehlenswert.

 

 


Messgerät: Lasermessgerät PoliScan Speed

[infopane color=“2″ icon=“0018.png“]Das Messgerät PoliScan Speed ist ein digitales Geschwindigkeitsmesssystem, welches auf Basis einer Laserpuls-Laufzeitmessung von zwei Digitalkameras Geschwindigkeitsmessungen und Rotlichtüberwachungen durchführt. Informationen zum Messgerät und zu den Fehlerquellen und zu weiteren Fehlern bei Rotlichtverstößen. In Anbetracht der gegenwärtigen Entwicklung (u.a. AG Mannheim) sollten Messungen mit diesem Lasermessgerät überprüft werden. Wo noch geblitzt wird.[/infopane]


 

kostenlose Einschätzung zur Messung

Zuständig ist der Polizeipräsident Berlin. Sie haben schon Post vom Polizeipräsidenten in Berlin erhalten? Gerne erstellen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht eine völlig unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung. Bislang konnte unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht Verfahren zur Einstellung bringen, da der Behörde der Nachweis eines Rotlichtverstoßes trotz Existenz eines Messfotos nicht immer möglich war. [/one_half]

Rotlichtverstoß (Auszug aus dem Bußgeldkatalog)

Beschreibung   Bußgeld      Punkte    Fahrverbot
Rotlicht missachtet 90 Euro 1
mit Gefährdung 200 Euro 2 1 Monat
mit Sachbeschädigung 240 Euro 2 1 Monat
Rotlicht missachtet bei Rotphase länger
als 1 Sekunde
200 Euro 2 1 Monat
mit Gefährdung 320 Euro 2 1 Monat
mit Sachbeschädigung 360 Euro 2 1 Monat

Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung unserer Rechtsanwälte für Verkehrsrecht

innerorts geblitzt

Beschreibung Bußgeld    Punkte Fahrverbot
Überschreiten der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit mit PKW :
bis 10 km/h 15 Euro
11 bis 15 km/h 25 Euro
16 bis 20 km/h 35 Euro
21 bis 25 km/h 80 Euro 1
26 bis 30 km/h 100 Euro 1
31 bis 40 km/h 160 Euro 2 1 Monat
41 bis 50 km/h 200 Euro 2 1 Monat
51 bis 60 km/h 280 Euro 2 2 Monate
61 bis 70 km/h 480 Euro 2 3 Monate
über 70 km/h 680 Euro 2 3 Monate

Elsenstraße Rotlichtverstoß

[infopane color=“4″ icon=“0018.png“]Achtung: Der Bundesrat hat für die StVO Novelle grünes Licht gegeben, so dass die Rechtsfolgen deutlich verschärft werden. Sodann wird bereits bei einem Verstoß ab 21 km/h innerorts ein Fahrverbot angeordnet.[/infopane]

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner, Eichendorffstraße 14, 10115 Berlin Mitte. Tel.: 030/226357113

Ausschließliche Vertretung und Verteidigung im Verkehrsrecht! Dank unserer Erfahrung aus einer großen Zahl von Fällen kennen wir die Messgeräte und -techniken, die Bußgeldbehörden und die Gerichte. Wir bearbeiten seit vielen Jahren ausschließlich Mandate im Bereich des Bußgeldrechts, Verkehrsstrafrechts sowie des allgemeinen Verkehrsrecht.  Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Berlin Brandenburg kennen durch die Bearbeitung von tausenden von Bußgeldfällen nicht nur die Messgeräte, sondern auch die Personen, die dahinter stehen, die Bußgeldbehörden sowie die zuständigen Richter an den Amtsgerichten in Berlin und Brandenburg. Wir nehmen uns Ihrer Sache an und erarbeiten nach Akteneinsicht bei der Bußgeldbehörde die für Ihren Fall beste Verteidigungsstrategie.

Qualifizierter Rotlichtverstoß

rotlichtverstoß

Was ist ein qualifizierter Rotlichtverstoß

Ein so genannter qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Rotphase beim Überfahren der Haltelinie bereits mehr als eine Sekunde andauert.

Rechtsfolge beim qualifizierten Rotlichtverstoß

Bei einem qualifiziertem Rotlichtverstoß droht eine Regelgeldbuße in Höhe von 240,- €, welche sich unter Umständen noch erhöhen kann; z.B. bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Darüber hinaus droht ein Fahrverbot von einem Monat. Zusätzlich werden 2 Punkte in das Fahreignungsregister eingetragen, die erst nach 5 Jahre getilgt werden. Im Gegensatz zu einem einfachen Rotlichtverstoß, bei welchem nur ein Punkt und kein Fahrverbot droht, ist die Rechtsfolge erheblich.

Feststellung des qualifizierten Rotlichtverstoßes

Ein Rotlichtverstoß kann entweder mittels Verkehrsüberwachungsanlage oder aber durch Beobachtungen Polizeibeamten festgestellt werden. Naturgemäß sind die Fälle der schlichten Beobachtung besonders umstritten. Bei Überwachungsanlagen also bei einem Blitzer werden in der Regel zwei Fotos gefertigt. Auf dem ersten Foto soll sich das Fahrzeug des Betroffenen kurz hinter der bzw. im Bereich der Haltelinie befinden. Im zweiten Foto soll das Fahrzeug bestenfalls um Schutzbereich abgebildet sein; denn für den Vorwurf des Rotlichtverstoßes reicht es nicht aus, dass das Fahrzeug die Haltelinie bei rot überfahren hat. Vielmehr muss das Fahrzeug den Schutzbereich (Fußgängerfurt, Kreuzung…) erreicht haben.

Kein qualifizierter Rotlichtverstoß bei mangelnder Erinnerung des Polizeibeamten und nur vorliegenden schriftlichen Aufzeichnungen

Das Amtsgericht Dortmund kam in der Entscheidung vom 08.10.2018 (729 OWiG-252 JS 1513/18-250/18) zum Urteil, dass bei mangelnder Erinnerung kein qualifizierter Rotlichtverstoß anzunehmen ist. Kann sich der Polizeibeamte an einen von dem Betroffenen eingeräumten Rotlichtverstoß nicht wirklich erinnern und findet sich in der Akte keine weitere Schilderung des Vorfalles durch den Polizeibeamten, so kann die Zeit von einer Sekunde für den qualifizierten Rotlichtverstoß nicht allein daraus hergeleitet werden, dass in der Vorwurfsschilderung die entsprechende Tatbestandsnummer (1376018) eingetragen ist und lediglich eine Angabe „Rotlicht missachtet über eine Sekunde“ aufgenommen wurde.

Der Beamte muss im Falle eines qualifierten Rotlichtverstoßes detaillierte Angaben von dem Vorfall machen. Hierzu gehört unter anderem die Angabe, wo sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Umschalten auf die Rotphase befunden hat.

Kostenloses Informationsgespräch: 030 / 226 35 71 13

Rechtsanwälte

Prof. Dr. Streich & Partner

Verkehrsrecht Berlin Brandenburg


Geblitzt? Noch Fragen? Nutzen Sie die unverbindliche Erstberatung

Ausschließliche Vertretung und Verteidigung im Verkehrsrecht! Dank unserer Erfahrung aus einer großen Zahl von Fällen kennen wir die Messgeräte und -techniken, die Bußgeldbehörden und die Gerichte. Wir bearbeiten seit vielen Jahren ausschließlich Mandate im Bereich des Bußgeldrechts, Verkehrsstrafrechts sowie des allgemeinen Verkehrsrecht. Neben der juristischen Kompetenz verfügen unsere Anwälte über technisches Wissen und vor allem über eine regionale Kompetenz. Ferner kennen wir durch die Bearbeitung von tausenden von Bußgeldfällen nicht nur die Messgeräte, sondern auch die Personen, die dahinter stehen, die Bußgeldbehörde Gransee sowie die zuständigen Richter an den Amtsgerichten in Berlin und Brandenburg. Wir nehmen uns Ihrer Sache an und erarbeiten nach Akteneinsicht bei der Bußgeldbehörde die für Ihren Fall beste Verteidigungsstrategie.

Rotlicht: Ernst-Reuter-Platz

Ernst-Reuter-Platz

Rotlichtverstoß – Blitzer in Berlin

Geblitzt am Ernst-Reuter-Platz / Otto-Suhr-Allee in Fahrtrichtung West 

Rotlichtverstoß: Sie wurden in Berlin Ernst-Reuter-Platz / Otto-Suhr-Allee Fahrtrichtung West vom Rotlicht – Blitzer geblitzt und haben Post vom Polizeipräsidenten Berlin erhalten? Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner Berlin – Brandenburg kennen die Messstelle und die Schwachstellen. Das Messgerät PoliScan Speed der Firma Vitronic blitzt das Fahrzeug beim Rotlichtverstoß. Rotlichtmessungen werden allerdings auf allen Fahrspuren durchgeführt.

Messstelle Rotlicht

Ernst-Reuter-Platz / Otto-Suhr-Allee in FR West

Das im konkreten Fall zum Einsatz gekommene Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsgerät ist in einer Messsäule montiert, welche auf dem westlichen Gehwegbereich aufgestellt ist. Die zulässige Geschwindigkeit beträgt die innerorts üblichen 50 km/h. Die Gelbphase dauert 3 Sekunden. Das Messgerät überwacht drei Fahrspuren. Je nachdem, auf welcher Fahrspur das Fahrzeug gemessen wird und je nachdem, welche Geschwindigkeit gemessen wird, ist nicht immer ein vorwerfbarer Rotlichtverstoß nachweisbar. Eine Überprüfung ist bereits aus diesen Gründen unbedingt empfehlenswert.

Ernst-Reuter-Platz rotlichtverstoß

 


Messgerät: Lasermessgerät PoliScan Speed

Das Messgerät PoliScan Speed ist ein digitales Geschwindigkeitsmesssystem, welches auf Basis einer Laserpuls-Laufzeitmessung von zwei Digitalkameras Geschwindigkeitsmessungen und Rotlichtüberwachungen durchführt. Informationen zum Messgerät und zu den Fehlerquellen und zu weiteren Fehlernbei Rotlichtverstößen. In Anbetracht der gegenwärtigen Entwicklung (u.a. AG Mannheim) sollten Messungen mit diesem Lasermessgerät überprüft werden. Wo noch geblitztwird.


kostenlose Einschätzung zur Messung

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Rotlichtverstoß (Auszug aus dem Bußgeldkatalog)

Beschreibung   Bußgeld      Punkte    Fahrverbot
Rotlicht missachtet 90 Euro 1
mit Gefährdung 200 Euro 2 1 Monat
mit Sachbeschädigung 240 Euro 2 1 Monat
Rotlicht missachtet bei Rotphase länger   
als 1 Sekunde
200 Euro 2 1 Monat
mit Gefährdung 320 Euro 2 1 Monat
mit Sachbeschädigung 360 Euro 2 1 Monat

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Verkehrsrecht Berlin Brandenburg


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Ausschließliche Vertretung und Verteidigung im Verkehrsrecht! Dank unserer Erfahrung aus einer großen Zahl von Fällen kennen wir die Messgeräte und -techniken, die Bußgeldbehörden und die Gerichte. Wir bearbeiten seit vielen Jahren ausschließlich Mandate im Bereich des Bußgeldrechts, Verkehrsstrafrechts sowie des allgemeinen Verkehrsrecht.  Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Berlin Brandenburg kennen durch die Bearbeitung von tausenden von Bußgeldfällen nicht nur die Messgeräte, sondern auch die Personen, die dahinter stehen, die Bußgeldbehörden sowie die zuständigen Richter an den Amtsgerichten in Berlin und Brandenburg. Wir nehmen uns Ihrer Sache an und erarbeiten nach Akteneinsicht bei der Bußgeldbehörde die für Ihren Fall beste Verteidigungsstrategie.

Rotlichtverstoß Berlin Großer Stern

Rotlicht – Blitzer in Berlin

Geblitzt am Großer Stern / Altonaer Straße in Fahrtrichtung West |

Sie wurden in Berlin Großer Stern / Altonaer Straße Richtung West vom Rotlicht – Blitzer geblitzt und haben Post vom Polizeipräsidenten Berlin erhalten? Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner Berlin – Brandenburg kennen die Messstelle und die Schwachstellen. Geblitzt wird hier mit dem Messgerät PoliScan Speed der Firma Vitronic. Rotlichtmessungen werden allerdings auf lediglich drei Fahrspuren durchgeführt.

Messort

Großer Stern / Altonaer Straße in Fahrtrichtung West

Großer Stern Berlin
© OpenStreetMap Großer Stern

Der Blitzer befindet sich im Bereich der Zufahrt Altonaer Straße in westliche Fahrtrichtung. Die zulässige Geschwindigkeit beträgt die innerorts üblichen 50 km/h. Die Gelbphase dauert 3 Sekunden. Nur auf drei Fahrspuren werden Rotlichtverstöße registriert. Je nachdem, auf welcher Fahrspur das Fahrzeug gemessen wird und je nachdem, welche Geschwindigkeit gemessen wird, ist nicht immer ein vorwerfbarer Rotlichtverstoß nachweisbar. Eine Überprüfung ist bereits aus diesen Gründen unbedingt empfehlenswert.

 

Messgerät: Lasermessgerät PoliScan Speed

Das Messgerät PoliScan Speed ist ein digitales Geschwindigkeitsmesssystem, welches auf Basis einer Laserpuls-Laufzeitmessung von zwei Digitalkameras Geschwindigkeitsmessungen und Rotlichtüberwachungen durchführt. Informationen zum Messgerät und zu den Fehlerquellen und zu weiteren Fehlern bei Rotlichtverstößen. In Anbetracht der gegenwärtigen Entwicklung (u.a. AG Mannheim) sollten Messungen mit diesem Lasermessgerät überprüft werden. Wo noch geblitzt wird.

 


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kostenlose Einschätzung zur Messung

Zuständig ist der Polizeipräsident Berlin. Sie haben schon Post vom Polizeipräsidenten in Berlin erhalten? Gerne erstellen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht eine völlig unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung. Bislang konnte unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht Verfahren zur Einstellung bringen, da der Behörde der Nachweis eines Rotlichtverstoßes trotz Existenz eines Messfotos nicht immer möglich war.
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Rotlichtverstoß (Auszug aus dem Bußgeldkatalog)

Beschreibung   Bußgeld      Punkte    Fahrverbot
Rotlicht missachtet 90 Euro 1
mit Gefährdung 200 Euro 2 1 Monat
mit Sachbeschädigung 240 Euro 2 1 Monat
Rotlicht missachtet bei Rotphase länger   
als 1 Sekunde
200 Euro 2 1 Monat
mit Gefährdung 320 Euro 2 1 Monat
mit Sachbeschädigung 360 Euro 2 1 Monat

 

Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung unserer Rechtsanwälte für Verkehrsrecht

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Rotlichtverstoß Berlin: Verwechslung der Ampel

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Rotlichtverstoß – Fahrverbot

Kein Absehen von einem Fahrverbot bei qualifiziertem Rotlichtverstoß aufgrund von Verwechslung mit grüner Fußgängerampel

Nach einer Entscheidung des OLG Bamberg vom 22. Dezember 2015 (3 SS OWi 1326/15) begründet das Verwechseln der roten Lichtzeichenanlage mit der grünen Fußgängerampel kein Absehen vom Fahrverbot.

Das OLG führt hierzu aus, dass mit dem gegen ein bußgeldrechtliches Fahrverbot eingewandten Augenblicksversagen begrifflich nur ein Versagen des Betroffenen umschrieben wird, das dadurch gekennzeichnet wird, dass der Handelnde für einen verhältnismäßig kurzen Zeitraum, nämlich nur für einen Augenblick lang die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Hieraus allerdings lässt sich nicht schon ein ausreichender Anlass ableiten, den Schuldvorwurf herabzustufen, sofern alle sonstigen objektiven Merkmale einer grobe  Pflichtverletzung im Sinne von § 25 Abs. 1 S. 1 1. Alt. StVG vorliegen.

Für den Wegfall eines nach nach dieser Vorschrift verwirkten Fahrverbotes aufgrund eines Augenblicksversagens wegen Nichtbeachtung einer mehr als eine Sekunde dauernden Rotphase ist regelmäßig kein Raum, wenn der qualifizierte Rotlichtverstoß mit einer Verwechslung der bereits Grünlicht zeigenden und parallel zur beabsichtigten Fahrtrichtung stehenden Fußgängerampel begründet wird.

Positive Beispiele gibt es jedoch selbstverständlich auch. Unter anderem hatte das OLG Hamm (alte Entscheidung: DAR 99, 515) ein Augenblicksversagen angenommen, in denen der Betroffenen bereits 3 Minuten vor einer roten Lichtzeichenanlage wartete sowie schließlich irrig davon ausging, dass die Ampel defekt sei und deshalb dauerrot anzeigt.

Rotlichtverstoß in Berlin

In Berlin werden jährlich ca. 15.000 Rotlichtverstöße registriert, wobei hiervon rund 3.000 qualifizierte Rotlichtverstöße (über eine Sekunde Rot – Fahrverbot) geahndet werden.

Die Polizeistatistik der Polizei Berlin zeigt offiziell die Bezirke, in denen es am häufigsten zu Unfällen kommt, weil rote Ampeln missachtet werden. Der Bezirk Mitte ist hierbei führend. Den zweiten Platz teilen sich die Bezirke Spandau und Charlottenburg-Wilmersdorf. Die Statistik der Berliner Polizei zeigt auch, dass insbesondere die Ahnung von Rotlichtverstößen von Radfahrern stark zugenommen hat. Insbesondere im Bezirk Berlin Mitte wird durch eine starke Präsenz einer Fahrradstaffel der Polizei überdurchschnittlich intensiv kontrolliert (Quelle: in-brandenburg-geblitzt.de)


Kostenloses Informationsgespräch: 030 / 226 35 71 13


Rechtsanwälte Prof. Dr. Streich & Partner

Verkehrsrecht Berlin Brandenburg

Eichendorffstraße 14, 10115 Berlin


 

 

Geblitzt? Noch Fragen? Nutzen Sie die unverbindliche Erstberatung

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Rotlichtverstoß – Welche Feststellungen müssen im Urteil vorhanden sein?

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In dem Fall missachtete laut den Feststellungen der Vorinstanz des Amtsgerichts Lübeck der Betroffene das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage, wobei die Rotphase bereits mindestens 1,1 Sekunden gedauert habe und verurteilte den Betroffenen daraufhin wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes.

Das OLG Schleswig hob das Urteil des Amtsgerichts Lübeck auf, weil es hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen und der Beweiswürdigung sich als lückenhaft darstellte und somit keine ausreichende Entscheidungsgrundlage bestand.

Eine Verurteilung wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes muss zunächst die genaue Art und Bezeichnung der Wechsellichtanlage enthalten, da nicht jeder Rotlichtverstoß von mehr als einer Sekunde eine typische, ein Fahrverbot indizierende Pflichtwidrigkeit i.S.d. § 4 Abs. 1 Nr. 3 BKatV darstellt. Hinsichtlich der Feststellung im Urteil, dass es sich bei Verwendung des Messgeräts Traffiphot III um ein standardisiertes Messverfahren handelt, muss zudem stets dargelegt werden, welcher Abstand zwischen Haltelinie und erster und zweiter Induktionsschleife bestand sowie welche Rotlichtzeit bei Überfahren der ersten und der zweiten Induktionsschleife gemessen wurde. Nur auf diese Weise kann die Rotlichtdauer beim Überfahren der Haltelinie tatsächlich nachvollzogen werden. Ein Urteil muss wenigstens die Grundzüge der Überlegungen des Tatrichters und die Möglichkeit des gefundenen Ergebnisses sowie die Vertretbarkeit des Unterlassens einer weiteren Würdigung aufzeigen. Es müssen alle aus dem Urteil ersichtlichen Tatsachen und Umstände, die Schlüsse zugunsten oder zu Ungunsten des Betroffenen zulassen, ausdrücklich erörtert werden. Diesen Anforderungen ist das Urteil des Amtsgerichts Lübeck nicht gerecht worden, so dass der Rotlichtverstoß erneut verhandelt werden muss.

Das neue Punktesystem – das Fahreignungsregister – Teil 1

Teil 1: Die Neuerungen – wie funktioniert das neue Punktesystem?

Ab dem 1. Mai 2014 tritt das neue Fahreignungsregister (FAER) in Kraft. Mit zahlreichen Umstrukturierungen löst es das bisherige Verkehrszentralregister ab. Zukünftig sollen nur noch verkehrssicherheitsrelevante Verstöße erfasst werden. Das neue Punktesystem soll hier in 4 Teilen vorgestellt und erläutert werden. „Das neue Punktesystem – das Fahreignungsregister – Teil 1“ weiterlesen

Geblitzt in der Probezeit?

Geblitzt in der Probezeit

(Quelle; S&P Verkehrsrecht Brandenburg)

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Auch außerhalb der Probezeit ist es schon besonders ärgerlich geblitzt zu werden. In der Probezeit bekommen Betroffene aber weit schärferen Folgen zu spüren. Wer seinen Führerschein zum ersten Mal macht, muss zunächst zwei Jahre Probezeit bewältigen, ohne sonderlich aufzufallen (Bei einer Neu- bzw. Wiedererteilung nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis gilt das nicht).

Wer einen Führerschein auf Probe hat, wird bei einem so genannten A-Verstoß oder aber bei zwei B-Verstößen zusätzlich bestraft.

 Was sind A-Verstöße? (Auszug)

  • Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ab 21 km/h
  • Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung
  • Überholen im Überholverbot
  • Abstandsverstoß
  • Rotlichtverstoß
  • rechts Überholen (außerorts)
  • zu schnell an unübersichtlichen Kreuzungen und Einmündungen
  • sowie zu schnell bei schlechten Witterungsverhältnissen
  • Wenden / Rückwärtsfahren auf Autobahnen
  • Grundsätzlich alle Verkehrsstraftaten
  • Unfallflucht
  • Nötigung
  • Trunkenheitsfahrten
  • Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln
  • fahrlässige Körperverletzung
  • fahrlässige Tötung

Was sind B-Verstöße? (Auszug)

  •  Reifenprofil abgefahren
  • während der Fahrt ein Mobiltelefon benutzt
  • ungenügende Sicherung eines liegengebliebenen Fahrzeugs (Warndreieck)
  • verbotenes Parken auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen
  • Personen an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel gefährdet oder behindert

Was passiert nach einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen?

Wer einen A-Verstoß oder aber zwei B-Verstöße begangen hat, wird neben den Folgen aus dem Bußgeldkatalog mit folgenden Maßnahmen belegt:

  • Beim ersten Verstoß verlängert sich zunächst die Probezeit um 2 weitere Jahre. Zusätzlich wird ein Aufbauseminar angeordnet. Hierzu wird eine Frist festgesetzt. wird dieses Frist versäumt, hat dies den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.
  • Kommt es nach Besuch des Aufbauseminars innerhalb der Probezeit zu einem weiterem Verstoß (ein A-Verstoß, zwei B-Verstöße), so wird der Betroffene lediglich schriftlich verwarnt und ihm nahegelegt, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Hierbei handelt es sich um eine freiwillig Maßnahme, die immerhin einen Punkterabatt von 2 Punkte mit sich bringt.

Was passiert nach dem dritten Verstoß?

Gemäß § 2 a Abs. 2 Nr. 3 StVG ist dem Betroffenen die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er innerhalb der Probezeit einen weiteren A – Verstoß oder zwei weitere B – Verstöße begangen hat.

Gerade Betroffene in der Probezeit sollten sich nach einem A – Verstoß gut überlegen, ob Sie die Entscheidung (Bußgeldbescheid) einfach so hinnehmen, da die Folgen zu weitreichend sind. Bei Verkehrsstraftaten sollte in Anbetracht der Konsequenzen grundsätzlich anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

Sie sind zu schnell gefahren und befinden sich im Bußgeldverfahren? Gegen Sie wird wegen einer Verkehrsstraftat ermittelt? Gerne stehen wir Ihnen vorab für eine unverbindliche Beratung zur Verfügung

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Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner

Bußgeldstelle Gransee – Land Brandenburg

Gransee

Fährt man im Land Brandenburg zu schnell und wird geblitzt oder begeht eine andere Ordnungswidrigkeit, so erhält man in den Regel binnen kurzer Zeit Post aus Gransee, dem Sitz der Zentralen Bußgeldstelle des Land Brandenburg. Betroffene bekommen in Brandenburg von der Bußgeldstelle Gransee die Möglichkeit online Einblick in die Akte zu nehmen. Die Zugangsdaten sind auf dem Anhörungsbogen oder auf dem Schreiben „Fahrerermittlung“ abgedruckt. Die Online Akte beinhaltet bei einem Geschwindigkeitsverstoß neben dem Vorwurf, bei welchem neben dem Datum der genaue Standort zu erkennen ist, ein Messfoto. Zudem wird ein vergrößerter Bildausschnitt des Fahrers sowie des Kennzeichens abgebildet. Die Zugangsdaten können auf der Seite www.internetwache.brandenburg.de  eingegeben werden.

„Bußgeldstelle Gransee – Land Brandenburg“ weiterlesen

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