Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 18.05.2010 entschieden, dass eine Fahrtenbuchauflage von einem Jahr bei Begehung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes (Rotlicht länger als 1 Sekunde) zulässig ist. „Fahrtenbuchauflage von einem Jahr nach Rotlichtverstoß zulässig“ weiterlesen
Rotlichtverstoß – Kein erhöhtes Bußgeld trotz langer Rotlichtphase
Bei einem Rotlichtverstoß von über 1 Sekunde spricht man von einem qualifiziertem Rotlichtverstoß. Darauf folgt ein Monat Fahrverbot, 4 Punkte im Verkehrszentralregister sowie 200,00 € Bußgeld. „Rotlichtverstoß – Kein erhöhtes Bußgeld trotz langer Rotlichtphase“ weiterlesen