Kündigung nach vorgetäuschter Fahrerflucht

In einem Fall des LAG Sachsen (Az.: 1 Sa 749/10) ging es um einen Arbeitnehmer, der mit dem Dienstfahrzeug einen Unfall verursachte und daraufhin versuchte, diesen Vorfall zu verschleiern, in dem er eine Fahrerflucht vortäuschte. In der Folge kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis.

Das LAG Sachsen hielt diese Kündigung für rechtmäßig:

Das Gericht stellte zunächst fest, dass der Arbeitgeber mit dem Dienstfahrzeug einen Auffahrunfall verschuldet hatte, bei dem es zu einem Schaden an dem Dienstfahrzeug kam. An dem fremden Auto entstand jedoch kein Schaden. Um seine eigene Schuld zu verdecken, berichtete der Unfallverursacher seinem Abteilungsleiter, dass er selbst und sein Beifahrer das parkende Dienstfahrzeug beschädigt vorgefunden hätten und der vermeintliche Unfallverursacher fahrerflüchtig sei. Da der Beifahrer des Arbeitnehmers die Geschehnisse dem Abteilungsleiter aber wahrheitsgemäß darstellte, wurde dem Arbeitnehmer fristlos gekündigt. Es handelte sich dabei um eine verhaltensbedingte Kündigung. Das LAG Sachsen hielt die Kündigung für rechtmäßig, da für den Arbeitgeber das Vertrauensverhältnis zum Arbeitnehmer durch dessen wahrheitswidrige Darstellung des Vorfalls erschüttert war. Zudem habe das Firmenmanagement seinen Arbeitnehmer aufgrund seiner gefährlichen Fahrweise bereits mehrfach abgemahnt.

[info]Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in 10115 Berlin Mitte. Rechtsanwalt Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen (Fahrerflucht, Bußgeld, Fahrverbot u.a.) schnell und unbürokratisch.[/info]

Mehr Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie unter www.arbeitsrecht-kanzlei-berlin.de

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