Geblitzt in Berlin? Ihr Experte für Verkehrsrecht hilft!

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Geblitzt in Berlin? Ihr Experte für Verkehrsrecht hilft!

Sind Sie in Berlin geblitzt worden? Ob Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung oder Abstandsverstoß – ein Bußgeldbescheid kann erhebliche Konsequenzen haben. Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Verkehrsrecht und bietet Ihnen kompetente Unterstützung, um Ihre Rechte effektiv zu verteidigen.

Geblitzt in Berlin – Was tun?

Wenn Sie in Berlin geblitzt wurden, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. Ein Bußgeldbescheid kann oft fehlerhaft sein – sei es durch fehlerhafte Messgeräte, falsche Standortkennzeichnungen oder unklare Beschilderungen. Unsere erfahrenen Anwälte prüfen Ihren Fall auf Herz und Nieren, um mögliche Fehlerquellen zu identifizieren.

Warum unsere Kanzlei?

  1. Spezialisiert auf Verkehrsrecht: Als erfahrene Anwälte aus Berlin kennen wir die Besonderheiten der Berliner Verkehrsüberwachung, einschließlich spezifischer Herausforderungen bei Blitzerstandorten wie dem Hardenbergplatz oder der Stadtautobahn.
  2. Individuelle Beratung: Jeder Fall ist einzigartig. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, ob es um ein Fahrverbot, Punkte in Flensburg oder die Abwehr eines Bußgelds geht.
  3. Erfolgreiche Verteidigung: Unsere Kanzlei in Berlin hat zahlreiche Verfahren eingestellt oder Bußgelder reduziert, insbesondere bei Messfehlern oder unklaren Verkehrsführungen.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Messfehler aufdecken: Wir prüfen die Messung auf technische Mängel und Messfehler.
  • Verkehrssituation analysieren: Unsere Experten analysieren die örtlichen Gegebenheiten und klären, ob eine Verstoß-Beschilderung korrekt war.
  • Einspruch einlegen: Wir vertreten Sie gegenüber Behörden und setzen Ihre Rechte konsequent durch.

Berlin: Typische Blitzerstandorte

In Berlin gibt es zahlreiche bekannte Blitzer, darunter die Messstellen an:

  • Stadtautobahn A100
  • Hardenbergplatz
  • Kaiserdamm
  • Potsdamer Platz
  • Osloer Straße/Koloniestraße (Rotlicht)
  • Ernst-Reuter-Platz (Rotlicht)
  • Suermondstraße
  • Urbanstraße
  • Wichertstraße
  • Andreasstraße
  • Bundesallee
  • und hunderte Messstellen mehr

In der Regel kommt es häufig zu Streitigkeiten über die korrekte Messung und Beschilderung. Auf vielen Straßen ist die Geschwindigkeit auf 30 km/7 reduziert. Dort wird vermehrt geblitzt in Berlin .

So unterstützen wir Sie bei einem Blitzer-Verstoß

  1. Prüfung des Bußgeldbescheids: Wir analysieren die Rechtslage und prüfen Messprotokolle sowie die Einspruchsfrist.
  2. Strategieentwicklung: Gemeinsam erarbeiten wir eine Verteidigungsstrategie – von der Anfechtung der Messung bis hin zur Vermeidung eines Fahrverbots.
  3. Vertretung vor Gericht: Sollte der Fall eskalieren, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise vor Gericht zur Seite.

Kontaktieren Sie uns – Ihr Partner bei Verkehrsrecht in Berlin

Lassen Sie uns Ihren Fall unverbindlich prüfen! Unsere Kanzlei ist Ihr verlässlicher Partner für Verkehrsrecht in Berlin. Egal, ob Sie geblitzt wurden oder ein Fahrverbot droht – wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und unnötige Konsequenzen zu vermeiden.

Jetzt Beratung anfragen – Wir sind für Sie da! TEL.: 030 226 35 71 13

Bußgeldbescheid und Verjährung: Was Sie wissen müssen

Bußgeldbescheid

Bußgeldbescheid und Verjährung: Was Sie wissen müssen

Ein Bußgeldbescheid unterliegt strengen gesetzlichen Anforderungen, um rechtswirksam zu sein. Eine der zentralen Fragen bei der Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid ist die Verjährung. Wie das Amtsgericht Augsburg im Beschluss vom 26.09.2024 (Az.: 45 OWi 605 Js 107352/24) feststellte, kann ein Bußgeldbescheid die Verjährung nur dann unterbrechen, wenn das Tatgeschehen hinreichend konkretisiert ist.

Die Bedeutung der Konkretisierung des Tatgeschehens

Laut dem Amtsgericht Augsburg muss der Bußgeldbescheid eindeutig darlegen, welcher Lebensvorgang dem Betroffenen vorgeworfen wird. Diese Konkretisierung ist erforderlich, um den Vorwurf von ähnlichen Sachverhalten abzugrenzen. Im vorliegenden Fall wurde der Tatort lediglich mit „Gersthofen, A8 West, Ri München, Abschnitt 340“ angegeben. Eine präzisierende Angabe, wie ein markanter Punkt oder eine Kilometerangabe, fehlte.

Die Richterin am Amtsgericht betonte, dass ohne eine genaue Lokalisierung des Tatortes der Vorwurf nicht hinreichend bestimmt sei. Ein Abschnitt von 2,5 Kilometern bietet viele Möglichkeiten für potenzielle Verstöße, die voneinander zu unterscheiden sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits in früheren Entscheidungen (z.B. BGH, Beschluss vom 08.10.1970 – 4 StR 190/70) betont, dass gerade bei Verkehrsverstößen die Konkretisierung von entscheidender Bedeutung ist.

Verjährung: Wann erlischt der Bußgeldvorwurf?

Im konkreten Fall war die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit vom 14.10.2023 bereits bei Eingang der Akten am 22.02.2024 verjährt. Der Bußgeldbescheid vom 04.12.2023 war aufgrund mangelnder Konkretisierung nicht geeignet, die Verjährung zu unterbrechen.

Die gesetzliche Verjährungsfrist bei Verkehrsordnungswidrigkeiten beträgt in der Regel drei Monate. Diese kann jedoch durch bestimmte Maßnahmen, wie z.B. die Erlass eines Bußgeldbescheides, unterbrochen werden – allerdings nur, wenn diese Maßnahmen den Anforderungen des § 33 OWiG genügen.

Fazit: Was bedeutet das für Betroffene?

Der Beschluss des Amtsgerichts Augsburg zeigt, wie wichtig eine sorgfältige Überprüfung der formellen Anforderungen eines Bußgeldbescheides ist. Für Betroffene bedeutet dies:

  • Prüfen Sie den Bußgeldbescheid auf genaue Angaben zum Tatgeschehen.
  • Beachten Sie die Verjährungsfrist und lassen Sie die Unterbrechungsmaßnahmen anwaltlich überprüfen.
  • Zögern Sie nicht, rechtlichen Beistand hinzuzuziehen, um Ihre Rechte effektiv zu verteidigen.

Unsere Kanzlei steht Ihnen mit umfassender Expertise im Verkehrsrecht zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Erfolgsaussichten prüfen.

Handyverstoß – KI gestützte Überwachung

Handyverstoß

Handyverstoß – Urteil des AG Trier: Wegweisend in der Handyüberwachung durch KI-gestützte MonoCam-Technologie

Das Amtsgericht Trier hat mit seinem Urteil vom 02.03.2023 (Az. 27c OWi 8041 Js 2838/23) einen wichtigen Meilenstein im Bereich der Verkehrsüberwachung gesetzt. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der MonoCam-Technologie zur Bekämpfung der unerlaubten Nutzung elektronischer Geräte im Straßenverkehr. Durch den Einsatz moderner Technik kann ein Handyverstoß effizient und gerichtsfest dokumentiert werden. Der Handyverstoß gehören zu den häufigsten Ablenkungsverstößen im Straßenverkehr und stellen eine ernsthafte Gefahr dar.

Sachverhalt: Handyverstoß auf der Autobahn

Am Morgen des 06.07.2022 fuhr die Betroffene als Fahrerin eines Pkws auf der A602 in Richtung Trier. Bei Kilometer 9,3 wurde sie durch die MonoCam erfasst. Diese Technologie dokumentierte, dass sie ein Mobiltelefon in der rechten Hand hielt und telefonierte. Trotz eines vor der Kontrollstelle aufgestellten Hinweisschilds „Handyüberwachung“ sowie weiterer datenschutzrechtlicher Hinweise nutzte die Betroffene das Gerät weiterhin. Das Amtsgericht Trier verhängte daher eine Geldbuße von 100 Euro. Dieser Handyverstoß zeigt die Konsequenzen, die bei Missachtung der Regeln drohen. Jeder Handyverstoß birgt das Risiko, die Aufmerksamkeit des Fahrers zu reduzieren und somit Unfälle zu verursachen.

Funktionsweise der MonoCam-Technologie

MonoCam kombiniert hochauflösende Kameras mit einer KI-gestützten Auswertesoftware. Das System erfasst in Echtzeit Fahrzeugkennzeichen und den Fahrzeuginnenraum. Die KI analysiert diese Daten und identifiziert mögliche Handyverstöße, wie die Nutzung elektronischer Geräte. Im Fall eines potenziellen Verstoßes speichert das System ein Lichtbild, das anschließend durch geschultes Personal vor Ort überprüft wird. Datenschutzrechtliche Anforderungen werden durch eine sofortige Löschung nicht relevanter Daten gewahrt. Die Speicherung der relevanten Daten erfolgt lokal und ist vor unbefugtem Zugriff geschützt. Handyverstöße können so schnell und präzise nachgewiesen werden. Die MonoCam-Technologie ist damit ein entscheidendes Werkzeug im Kampf gegen Handyverstöße.

Rechtliche Einordnung: Datenschutz versus Verkehrssicherheit

Das Gericht bestätigte, dass der Einsatz der MonoCam-Technologie in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Verkehrsteilnehmer eingreift. Dieser Eingriff wurde jedoch als verhältnismäßig bewertet, da er dem überragenden Interesse der Allgemeinheit an der Verkehrssicherheit dient. Die MonoCam-Technologie wurde als geeignetes und effektives Mittel zur Reduzierung von dem Handyverstoß eingestuft, die eine häufige Ursache für Verkehrsunfälle darstellen. Die Entscheidung verdeutlicht die Notwendigkeit einer klaren Abwägung zwischen den Grundrechten der Betroffenen und dem Interesse an der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit. Der Handyverstoß im Straßenverkehr stellt eine ernsthafte Gefahr dar, die es zu minimieren gilt. Ein Handyverstoß kann gravierende Folgen für alle Verkehrsteilnehmer haben und muss daher konsequent geahndet werden.

Bedeutung für die Verkehrsüberwachung

Das Urteil hat Signalwirkung für die weitere Entwicklung und den Einsatz moderner Verkehrsüberwachungssysteme. Handyverstoß durch die Nutzung elektronischer Geräte ist ein gravierendes Sicherheitsrisiko. Laut Statistik führten im Jahr 2021 in Rheinland-Pfalz mehr als 1.000 Unfälle auf Ablenkung zurück, wobei es in knapp 400 Fällen zu Personenschäden kam. Die MonoCam-Technologie bietet hier eine wirksame Möglichkeit, solche Verstöße zu erkennen und zu sanktionieren. Das frühzeitige Erkennen von Handyverstößen kann dazu beitragen, die Verkehrssicherheit nachhaltig zu verbessern. Handyverstöße sind nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern stellen eine reale Gefahr für die Sicherheit auf unseren Straßen dar. Durch die kontinuierliche Überwachung und Sanktionierung von Handyverstößen kann die Zahl der Unfälle erheblich reduziert werden.

Fazit: Fortschritt durch Technologie

Die Entscheidung des AG Trier unterstreicht die Relevanz innovativer Technologien für die Verkehrssicherheit. Moderne Überwachungssysteme wie die MonoCam ermöglichen eine präzise und datenschutzkonforme Erfassung von Handyverstößen. Handyverstöße gefährden nicht nur die Verkehrsteilnehmer selbst, sondern auch andere Unbeteiligte. Unsere Kanzlei steht Ihnen mit fundierter Expertise im Verkehrsrecht zur Seite. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, um Ihre Rechte zu wahren und optimale Ergebnisse zu erzielen. Handyverstöße sind ein zentrales Thema unserer Beratung, und wir helfen Ihnen, Ihre Interessen effektiv zu vertreten.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema Handyverstoß haben oder Unterstützung bei der Verteidigung gegen Bußgeldbescheide benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Beratung und Vertretung, um Ihre Rechte im Verkehrsrecht zu wahren. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihren Fall – kompetent, engagiert und mit Blick auf Ihre individuellen Bedürfnisse.

§ 23 StVO: Nutzung elektronischer Geräte im Straßenverkehr – Was Sie beachten müssen

Handyverstoß

Die Nutzung elektronischer Geräte im Straßenverkehr: Anforderungen aus § 23 StVO

Mit § 23 StVO setzt der Gesetzgeber klare Grenzen für die Nutzung von elektronischen Geräten während der Fahrt, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Dabei sind insbesondere die Absätze 1a und 1b von zentraler Bedeutung. Diese Vorschriften betreffen sowohl mobile als auch fest verbaute elektronische Geräte und enthalten strikte Vorgaben, die Fahrzeugführende unbedingt beachten müssen.

Die wesentlichen Regelungen in § 23 Abs. 1a StVO

Nach § 23 Abs. 1a StVO darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient, während der Fahrt nur genutzt werden, wenn:

  1. Das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird (§ 23 Abs. 1a S. 1 Nr. 1 StVO).
  2. Die Bedienung des Geräts erfolgt:
    • Entweder durch eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion (§ 23 Abs. 1a S. 1 Nr. 2a StVO),
    • oder mit einer kurzen, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissenangepassten Blickzuwendung (§ 23 Abs. 1a S. 1 Nr. 2b StVO).

Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Aufmerksamkeit der Fahrenden auf das Verkehrsgeschehen gerichtet bleibt und keine Gefahr durch Ablenkung entsteht. Als elektronische Geräte gelten gemäß § 23 Abs. 1a S. 2 StVO unter anderem Mobiltelefone, Navigationsgeräte, Berührungsbildschirme (Touchscreens) sowie Geräte zur Unterhaltungselektronik.

Besondere Einschränkungen nach § 23 Abs. 1b StVO

Darüber hinaus regelt § 23 Abs. 1b StVO, dass visuelle Ausgabegeräte, die das Sichtfeld des Fahrzeugführers beeinträchtigen könnten – wie beispielsweise Videobrillen – grundsätzlich nicht genutzt werden dürfen. Eine Ausnahme besteht lediglich für fahrzeugbezogene oder fahrtbegleitende Informationen, die über eine Sichtfeldprojektion angezeigt werden. Dies verdeutlicht, dass die Verkehrssicherheit stets Vorrang vor dem Komfort oder der Funktionalität elektronischer Geräte hat.

Der Beschluss des OLG Karlsruhe: Touchscreens und § 23 StVO

Im Beschluss des OLG Karlsruhe vom 27.03.2020 (1 Rb 36 Ss 832/19) wurde entschieden, dass ein fest verbauter Berührungsbildschirm (Touchscreen) in einem Tesla ein elektronisches Gerät im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO darstellt. Der Fahrzeugführer hatte den Touchscreen genutzt, um die Intervallgeschwindigkeit des Scheibenwischers anzupassen. Dabei wurde festgestellt, dass die erforderliche Blickzuwendung länger dauerte, als es die Verhältnisse zuließen. Dies führte zu einem Unfall.

Das Gericht stellte klar:

  1. Auch fahrzeugtechnische Funktionen, die über Touchscreens bedient werden, unterliegen den Vorschriften des § 23 Abs. 1a StVO.
  2. Eine kurze Blickzuwendung, wie sie § 23 Abs. 1a S. 1 Nr. 2b StVO fordert, war in diesem Fall nicht gegeben. Der Fahrer wurde daher wegen eines Verstoßes gegen die Vorschrift zu einer Geldbuße von 200 € und einem Fahrverbot verurteilt.

Was bedeutet das für Fahrzeugführende?

Die Entscheidung zeigt, dass auch fest verbaute Bedienelemente, wie Touchscreens, nicht ohne Weiteres genutzt werden dürfen, wenn dies eine längere Ablenkung vom Verkehrsgeschehen bedeutet. Die Bedienung sollte entweder vollständig sprachgesteuert erfolgen oder so gestaltet sein, dass nur kurze und der Situation angepasste Blickzuwendungen notwendig sind.

Fahrzeugführende müssen sich bewusst sein, dass jede Ablenkung potenziell gefährlich ist – unabhängig davon, ob sie durch ein Mobiltelefon, ein Navigationsgerät oder einen Touchscreen verursacht wird. Die Vorschrift des § 23 Abs. 1a StVO und die hierzu ergangene Rechtsprechung sollen helfen, diese Gefahren zu minimieren.

Fazit

§ 23 StVO enthält detaillierte Anforderungen an die Nutzung elektronischer Geräte im Straßenverkehr, die sowohl mobile als auch fest verbaute Systeme betreffen. Der Gesetzgeber verlangt, dass der Fokus der Fahrenden auf der Verkehrssituation bleibt und unnötige Ablenkungen vermieden werden. Insbesondere bei der Bedienung von Touchscreens oder anderen elektronischen Geräten sind die Anforderungen an kurze und angepasste Blickzuwendungen strikt zu beachten.

Haben Sie Fragen zu einem Verfahren wegen eines Verstoßes gegen § 23 StVO oder möchten Sie eine Verteidigung aufbauen, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Geschwindigkeitsüberschreitung Brandenburg: Urteil aufgehoben – Jetzt Einspruch prüfen lassen

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Geschwindigkeitsüberschreitung und fehlende Feststellungen: Brandenburgisches Oberlandesgericht hebt Urteil auf

Der Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 15. Juli 2024 (1 ORbs 144/24) bringt Klarheit zu einem entscheidenden Punkt im Verkehrsrecht: Die detaillierte Dokumentation von Geschwindigkeitsmessungen ist unverzichtbar, selbst bei anerkannten Messverfahren. Ein Urteil, das diese Anforderungen nicht erfüllt, muss aufgehoben werden – wie in diesem Fall geschehen. Hier erfahren Sie, warum präzise Feststellungen im Bußgeldverfahren essenziell sind und welche Konsequenzen das Gericht daraus gezogen hat.


Geschwindigkeitsüberschreitung BrandenburgFehlende Details kosten ein Urteil

Das Amtsgericht Brandenburg a. d. H. hatte den Betroffenen wegen einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung um bis zu 53 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zu einer Geldbuße von 640 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt. Die Messung erfolgte mit dem standardisierten Verfahren der Verkehrsüberwachungsanlage ProVida 2000/Vidista, das durch Nachfahren und Videoaufzeichnung arbeitet.

Das Problem: Das Urteil des Amtsgerichts ließ entscheidende Details aus. Es fehlten Angaben zu:

  • Abstand des Messfahrzeugs zum Fahrzeug des Betroffenen,
  • Toleranzabzug, der bei der Geschwindigkeitsmessung berücksichtigt wurde.

Diese Informationen sind jedoch zwingend notwendig, um die Messung nachvollziehbar zu machen. Ohne sie bleibt unklar, ob die Messung ordnungsgemäß durchgeführt wurde.


Warum sind Feststellungen so wichtig?

In Verkehrsverfahren, insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, gelten strenge Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der Messung. Selbst bei einem standardisierten Messverfahren wie ProVida 2000 müssen Gerichte dokumentieren, auf welcher Grundlage die Messwerte zustande kamen. Dazu gehören:

  1. Abstandsmessung: Der Abstand zwischen Messfahrzeug und Betroffenem beeinflusst die Genauigkeit der Messung. Fehlt diese Angabe, kann die Richtigkeit der Messung nicht geprüft werden.
  2. Toleranzabzug: Jeder Messvorgang weist technische Ungenauigkeiten auf. Der Toleranzabzug dient dazu, diese Unsicherheiten auszugleichen. Wird dieser Wert nicht angegeben, fehlt eine wichtige Grundlage für die Bewertung der Geschwindigkeit.

Das Urteil des OLG Brandenburg

Das Brandenburgische Oberlandesgericht stellte fest, dass das Urteil des Amtsgerichts den Anforderungen an die Urteilsbegründung nicht genügte. Es hob das Urteil auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an das Amtsgericht zurück. Dabei betonte das OLG:

  • Die Urteilsbegründung muss detailliert darlegen, wie die Geschwindigkeitsmessung zustande kam.
  • Fehlende Feststellungen machen ein Urteil angreifbar, auch bei Verwendung eines standardisierten Messverfahrens.
  • Fazit: Genauigkeit ist der Schlüssel

    Dieser Fall zeigt eindrucksvoll, dass auch bei standardisierten Messverfahren die Anforderungen an die Begründung eines Urteils nicht unterschätzt werden dürfen. Fehlende Details können die gesamte Entscheidung infrage stellen. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat mit seinem Beschluss ein wichtiges Signal für mehr Rechtsklarheit und Transparenz im Verkehrsrecht gesetzt. Für Betroffene bedeutet das: Es lohnt sich, bei Zweifeln an der Messung oder Urteilsbegründung eine Rechtsbeschwerde einzulegen.

    Suchen Sie Unterstützung bei Bußgeldbescheiden oder Fahrverboten? Unsere Kanzlei hilft Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Beratung!

Blitzmarathon 2018 Brandenburg

Blitzmarathon 2018 Brandenburg

Blitzmarathon 2018 Brandenburg diesmal ohne Berlin. Nachdem Berlin und das Land Brandenburg bereits in den letzten Jahren einen gemeinsamen Blitzmarathon 2018 BrandenburgBlitzmarathon durchführten, wird am 18. April 2018 bundesweit in 7 Bundesländern 24 Stunden lang geblitzt. Berlin nimmt diesmal nicht teil. Fairerweise wird der Blitzmarathon in den Medien offen angekündigt, so dass Verkehrsteilnehmer gewarnt werden, um an diesem Tag ganz besonders vorsichtig zu fahren. Allerdings zeigte bereits der letzte Blitzmarathon, dass – trotz breiter Ankündigung – eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmer zu schnell unterwegs waren. Dies mag auch daran liegen, dass die Polizei an diesem Tag alle Geräte mobil macht und auf diese Weise jede erdenkliche Messstelle besetzt.

24 Stunden Blitzmarathon 2018 Brandenburg

Der Blitzmarathon 2018 Brandenburg beginnt am 18. April 2018 um 6 Uhr Morgens und wird sodann für 24 Stunden durchgeführt. Allerdings ist für diesen Tag auch zu erwarten, dass bei dem Aufwand und dieser Mobilisierung auch Fehler gemacht werden, so dass die einzelnen Geschwindigkeitsüberschreitungen kritisch bewertet werden. Die Polizei des Landes Brandenburg wird nämlich an diesem Tag an hunderten Messstellen mit rund einigen hundert Polizeibeamten der Verkehrspolizei die Einhaltung der Geschwindigkeiten kontrollieren. Bei dieser Vielzahl von Messstellen ist durchaus zu erwarten, dass nicht jede Messung bedenkenlos hinzunehmen ist. Nach Expertenansicht sind mindestens 33 % der gerichtlich überprüften Messungen angreifbar. Häufigste Fehler der Messungen sind insbesondere Fehlbedienungen der Anlagen, ein fehlerhafter Aufbau der Messanlagen sowie erhebliche Softwareprobleme.

Blitzer / Messgeräte

Auf den Brandenburgern Autobahnen wird in der Regel mit dem Messgerät es3.0 und PoliScan Speed gemessen. Auf innerörtlichen Straßen wird oftmals das Handlasermessgerät Riegl eingesetzt. Für jedes Messverfahren liegen Schwachpunkte vor. Unsere Verkehrsrechtsanwälte kennen diese Schwachpunkte wie auch die Besonderheiten der Brandenburger Messstellen.

[biginfopane textcolor=“#ffffff“ title=“Rechtsanwälte für Verkehrsrecht“ href=“http://www.verkehrsrecht-berlin-brandenburg.de/unverbindliche-anfrage-busgeld/“ button_title=“Email-Anfrage“]Sofern Sie zu diesem Thema weitere Fragen haben, stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht gerne zur Verfügung – TEL 030 226 35 71 13 oder per mail[/biginfopane]

Übliche Standorte der Blitzer beim Blitzmarathon:

Die Polizei Brandenburg hat es dieses Jahr unterlassen, eine Auflistung der Blitzer öffentlich bekannt zugeben. Zu erwarten ist, dass die Blitzer dieses Jahr an folgenden Standorten stehen.

BAB 115

  • A 115, Km 13,4 (nicht mehr im Betrieb) eso es3.0
  • A 115 auf der Tangente zur A 10 eso es3.0
  • BAB 115, km 9 FR Nuthetal

BAB 9

  • BAB 9, Km 0,2 FR Leipzig (AD Potsdam) eso es3.0
  • BAB 9, Km 0,4 Fahrtrichtung Berlin (AD Potsdam) eso es3.0
  • A 9, km 19,5 Fahrtrichtung AD Potsdam (August 2017) PoliScan Speed
  • BAB 9, km 37,6 Fahrtrichtung Berlin eso es3.0
  • BAB 9, km 38,1, Fahrtrichtung Leipzig eso es3.0

BAB 2

  • BAB 2, Km 0,35 Fahrtrichtung Magdeburg eso es3.0
  • A 2, Km 2,9 Fahrtrichtung Hannover eso es3.0
  • BAB 2, km 3,4 Fahrtrichtung Hannover eso es 3.0
  • BAB 2, km 5,3, Fahrtrichtung Berlin eso es3.0
  • A 2, km 7,2, Fahrtrichtung Hannover eso es3.0
  • A 2, km 9,8, Fahrtrichtung Berlin (AD Werder) eso es3.0
  • BAB 2, km 12,1, Fahrtrichtung Berlin (AD Werder) Kontrollstelle der Polizei/BAG eso es3.0
  • A 2, km 2,9 Fahrtrichtung Hannover eso es3.0
  • BAB 2, km 20,9, Fahrtrichtung Hannover eso es3.0
  • A 2, km 22,0, Fahrtrichtung Hannover eso es3.0
  • BAB 2, km 30,0, Fahrtrichtung AD Werder (Berlin) eso es3.0

BAB 10

  • BAB 10, km 51,9, Fahrtrichtung Frankfurt/ Oder eso es3.0
  • A 10, km 53,8, Fahrtrichtung Potsdam eso es3.0
  • A10, km 71,5, Fahrtrichtung AD Nuthetal eso es3.0
  • BAB 10, km 76,0 Fahrtrichtung Ludwigsfelde (beide Richtungen) es0 es3.0
  • A 10, Abschn. 251, km 0,775  (PoliScan Speed Vitronic)
  • A10, km 90, Fahrtrichtung Nuthetal und AD Potsdam es0 es3.0
  • A10, km 99,2, Fahrtrichtung Nuthetal es0 es3.0
  • BAB 10, km 121 Fahrtrichtung AD Havelland eso es3.0
  • A 10, km 129,5, Fahrtrichtung AD Werder Abstandsmessung
  • A 10, km 154,6 Fahrtrichtung Prenzlau PoliScan Speed
  • BAB 10, km 155,5, Fahrtrichtung Hamburg (PoliScan Speed Vitronic)
  • A 10, km 166,4 Fahrtrichtung Berlin (PoliScan Speed Vitronic)
  • A 10, km 167,5 Fahrtrichtung Hamburg (PoliScan Speed Vitronic)
  • BAB 10, km 174,0, Fahrtrichtung Frankfurt/O (PoliScan Speed Vitronic)
  • A 10, km 195,05, Fahrtrichtung AD Pankow eso es3.0
  • A 10, Abschnitt 81, km 0,0, Tangente von BAB 12 zu BAB 10 (PoliScan Speed Vitronic)

BAB 11

  • A 11, km 31,77, Fahrtrichtung Berlin es0 es3.0

BAB 13

  • A 13, km 60,59, Fahrtrichtung Lübbenau (Messkabine PoliScan Speed Vitronic)
  • BAB 13, km 61,1, Höhe AS Lübbenau, in FR AS Duben (PoliScan Speed Vitronic)
  • A 13, km 75,02, zwischen AS Bronkow und Calau, in FR AS Calau eso es3.0
  • A 13 km 76,4, in FR AS Calau eso es3.0
  • BAB 13, km 78,07 in FR Bronkow
  • BAB 13, km 123,19 i FR Ortrand

BAB 15

  • A 15, km 7,93, Fahrtrichtung Vetschau eso es3.0
  • A 15, km 9,0, Fahrtrichtung Vetschau eso es.30

BAB 20

  • A 20, km 327,94 FR AD Kreuz Uckermark (Messkabine PoliScan Speed Vitronic)
  • A 20, km 327,94 FR Lübeck (PoliScan mobil)

BAB 24

  • A 24, km 186,411,  Rossow, Fahrtrichtung Hamburg eso es3.0
  • BAB 24, km 172,985,  AD Wittstock/Dosse, Fahrtrichtung Hamburg eso es3.0
  • A 24, km 173,488, AD Wittstock/Dosse Fahrtrichtung Hamburg eso es3.0
  • BAB 24, km 234,5 in FR Hamburg
  • A 24, km 158,675
  • BAB 24, km 174,105
  • BAB 24, 234,5 in FR Hamburg

BAB 111

  • A 111, km 0,65, Fahrtrichtung Hamburg (PoliScan Speed Vitronic)
  • BAB 111, km 2,2 Fahrtrichtung Berlin (PoliScan Speed Vitronic)
  • A 111, 9,15 Fahrtrichtung Berlin (PoliScan Speed Vitronic)
  • A 111, 9,5 Fahrtrichtung Berlin (PoliScan Speed Vitronic)

Hierbei handelt es sich lediglich um eine exemplarische Auflistung verschiedener ständiger Messstellen.

 

Abseits der Autobahnen stehen die Blitzer beim Blitzmarathon 2018 Brandenburg an folgenden Orten:

Polizeidirektion Ost

Landkreis Oder-Spree

  • Frankfurt (O), Mühlenweg / Martin-Opitz-Str. Frankfurt (O), Gubener Str.
    Frankfurt (O), R.-Luxemburg-Str. / Halbe Stadt Frankfurt (O), Berliner Str. / Karl-Ritter-Platz Ziltendorf, Gubener Str.
  • Neuzelle, Lieberoser Str. Schönfließ, Müllroser Str. Woltersdorf, Wiesenring Hangelsberg, Berliner Landstr. Fürstenwalde – Petersdorf

Landkreis Märkisch-Oderland

  • L234, Strausberg, Bahnhofstraße
  • L303, Strausberg, An der Schnellstraße
  • B168, Abzweig Hasenholz
  • B168, Müncheberg, Karl-Marx-Str.
  • L33, Hönow, Berliner Str.
  • Lebus, Lindenstraße
  • B158, Bad Freienwalde, Berliner Str.
  • Bad Freienalde, Goethestr.
  • Fredersdorf, Posentsche Straße
  • Wriezen, Freienwalder Straße
  • L23, Umgehungsstraße Strausberg, Einfahrt Postbruch B1, Tasdorf
  • B1, zwischen Jahnsfelde und Diedersdorf
  • B5, Georgenthal
  • An der B1, Jahnsfelde

Landkreis Barnim:

  • Ladeburg, Biesenthaler Weg
  • Ladeburg Ladeburger Weg
  • Groß Schönebeck, Berliner Straße
  • B2, Bernau, stadtauswärts in Richtung Rüdnitz Eberswalde, Hegermühler Str.
  • B158 Ortslage Blumberg
  • B158 Ortslage Ahrensdorf
  • Landkreis Uckermark
  • Passow, Schulstraße 27
  • Prenzlau, Seeweg
  • Prenzlau, Angermünder Straße, Abfahrt Alexanderhof L23, Abfahrt Tangerdorf
  • Templin, Dargersdorfer Straße
  • Vierraden, alte B2, Gartz in Richtung Schwedt Schwedt, Berliner Straße
  • Schwedt, W.-Seelenbinder-Str.
  • L100, Ahlimbsmühle

Weitere Kontrollen in der Polizeidirektion Ost werden eingerichtet auf der:

  • A10, Fahrtrichtung Hamburg Übergang von der A12 zur A10
  • A12 in Fahrtrichtung Frankfurt (Oder)

Polizeidirektion Nord

Landkreis Oberhavel

  • Oranienburg, An den Russenfichten Nassenheide, Höhe Tankstelle
  • L20, Velten, Pinnower Chaussee Ortsverbindungsstraße Borgsdorf -Lehnitz Oranienburg, Walter-Bothe-Straße
  • Mühlenbeck, Zühlsdorf Dorfstraße Hennigsdorf, Spandauer Landstraße
  • L30, Mühlenbeck-Schönfließ Mühlenbeck, Liebenwalder Straße B96, Fürstenberg
  • Kremmen, Alte Wallstraße
  • L21, Liebenwalde-Krewelin
  • Oranienburg / Sachsenhausen, Hirschallee Oranienburg, Sachsenhausener Straße Liebenwalde, Höpen
  • Germendorf, Am alten Bahnhof Velten, Kanalstr.
  • Sommerfeld, Hohenbrucher Chaussee
  • Landkreis Ostprignitz-Ruppin
  • Neuruppin, Rosa-Luxemburg-Straße Kränzlin, Ortsdurchfahrt
  • Garz, Ortslage
  • L18, Katerbow
  • Wittstock, Meyenburger Chaussee Wittstock, Kirchplatz
  • Wittstock, Meyenburger Chaussee L145, Neuendorf – Neustadt Kyritz, Eichenweg
  • Rheinsberg, Stadtgebiet
  • L22, Keller, Richtung Lindow
  • L19, Lindow
  • L18, Ortslage Rägelin
  • B167, Alt Ruppin
  • B167, Ortslage Wulkow
  • L15, Wittstock, Pritzwalker Straße B167, Dabergotz
  • B167, Neuruppin, Bechliner Chaussee B189, Heiligengrabe
  • L14, Kyritz, Blechener Hahn
  • L14, Karnzow

 

Landkreis Prignitz

  • Pritzwalk, Zur Hainholzmühle B107, Eggersdorf / Mesendorf Sadenbeck, Dorfstr.
  • Karstädt, Putlitzer Str.
  • B5, Quitzow Weisen, Waldhaus B195, Ferbitz
  • L13, Putlitz
  • Groß Pankow, an der Grundschule Pritzwalk, Holzhof
  • Pritzwalk Drosselweg
  • B5, Düpow, Perleberg, Wittenberger Str. Wittenberge, Stadtgebiet
  • Perleberg, Karl-Liebknecht-Str. Perleberg, Feldstr. / Dergenthiner Str. B107, bei Glöwen
  • B5, bei Kunow
  • L154, Sadenbeck, Dorfstraße
  • L13, Frehne, Frehner Allee

Weitere Kontrollen in der Polizeidirektion Nord werden eingerichtet auf der:

  • L13, vor Meyenburg
  • B5 / B103
  • BAB10 und BAB24
  • BAB10, Autobahndreieck Oranienburg
  • BAB24, Autobandreieck Havelland bis Autobahndreieck Wittstock BAB24, Höhe Rossow, Fr. Hamburg und in der Gegenrichtung

 

Polizeidirektion Süd

Geblitzt in Cottbus/ Landkreis Spree-Neiße

  • Cottbus, Stadtring und Nordring Cottbus, Puschkin-Promenade Cottbus, Leipziger Str.
  • Cottbus, Dissenchener Schulstraße Forst, Euloer Str.
  • Forst, Frankfurter Str.
  • Forst, Frankfurter Straße
  • Schenkendöbern, Grano, Lauschützer Weg Peitz, Halbe Stadt
  • B156, Schwarze Pumpe
  • Kolkwitz, K.-Liebknecht-Straße
  • L49, Zollhaus Richtung Forst

Geblitzt im Landkreis Dahme Spreekreis

  • Geblitzt imNiederlehme, Wernsdorfer Str.
  • Byhleguhre, Straupitzer Straße
  • Königs Wusterhausen, Goethestr. / E.-Weinert-Str. Schulzendorf, Ilgenstraße
  • Töpchin, Märkische Straße
  • Lübben, Cottbuser Straße
  • Wildau, Jahnstraße
  • B246, Mittenwalde – Telz
  • Großziethen, Rudower Allee
  • Schönefeld, Wassmannsdorfer Chaussee Schönefeld, Hans-Grade-Allee
  • Waltersdorf, Grünauer Straße
  • B96a, Schönefeld
  • Großziethen, Altgroßziethen

Geblitzt imLandkreis Oberspreewald-Lausitz

  •  Lauchhammer, Nauendorfer Str. Schwarzheide, Lauchhammer Str. Ruhland, Berliner Str.
  • K6634, Radensdorf Richtung Babben K6636 Kreuzungsbereich Kittlitz-Eisdorf K6624, Missen
  • Altdöbern, H.-Heine-Str.
  • Altdöbern, Schulstraße
  • Annahütte, Saalhausener Str.
  • Brieske, Briesker Str., Platz des Friedens Grünewald
  • Sedlitz, Schulstr.
  • Sedlitz, Cottbuser Str. Senftenberg, Großenhainer Str. Senftenberg, Briesker Str.
  • Landkreis Elbe-Elster

Geblitzt in Finsterwalde, Frankenaer Weg Falkenberg, Torgauer Straße Rückersdorf, Friedersdorfer Straße

  • B 87 / B 96 bei Dollenchen B 101 und B 169
  • BAB 13

Polizeidirektion West

Geblitzt in Potsdam

  • Potsdam, Friedrich- Engels- Straße/ Jägerallee Potsdam, An der Alten Zauche
  • Potsdam, Großbeerenstraße
  • Potsdam, Geschwister- Scholl – Straße Potsdam, Leipziger Straße
  • Potsdam, Brauhausweg
  • Potsdam, L40, Baustelle
  • Potsdam, B273, Umleitungsstrecke der Baustelle L40 Potsdam, Zeppelinstraße
  • Kleinmachnow, Förster- Funke- Allee

Geblitzt im Landkreis Havelland

  • Videowagen im Bereich der B5 unterwegs
  • Brandenburg an der Havel/ Landkreis Potsdam-Mittelmark
  • Brandenburg, Damaschkestraße
  • Brandenburg, Neustädtische Heidestraße
  • Brandenburg, Johannesburger Anger
  • Brandenburg, Friedrich- Engels- Straße
  • L86, zwischen Deetz und Krielow
  • Damsdorf, Göhlsdorfer Straße
  • Beelitz, Straße nach Fichtenwalde
  • Michendorf, Bahnstraße
  • Ortsverbindungsstraße zwischen Wildenbruch und Fresdorf Bad Belzig, Erich- Weinert- Straße
  • Niemegk, Waldstraße
  • Borkheide, Friedrich- Engels- Straße
  • Borkwalde, Lehniner Straße
  • Oberstufenzentrum Werder

Geblitzt im Landkreis Teltow Fläming

  • Ludwigsfelde, Erich- Weinert- Straße Werbig, Gräfendorfer Straße Jüterbog, Weinberge
  • Luckenwalde, Waldstraße Zülichendorf, Kemnitzer Straße

Weitere Kontrollen in der Polizeidirektion West werden eingerichtet auf der:

  • L40
  • BAB 2, 9, 10 und 115

 


Sie wurden bei Blitzmarathon 2018 Brandenburg geblitzt? Sie haben schon Post von der Zentralen Bußgeldstelle Gransee (Brandenburg) erhalten? Gerne erstellen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Berlin Brandenburg eine kostenlose Ersteinschätzung.


Kostenloses Informationsgespräch: 030 / 226 35 71 13


Gemessen? Noch Fragen? Nutzen Sie die unverbindliche Erstberatung

 


Rechtsanwälte

Prof. Dr. Streich & Partner

Verkehrsrecht Berlin Brandenburg

Ausschließliche Vertretung und Verteidigung im Verkehrsrecht! Dank unserer Erfahrung aus einer großen Zahl von Fällen kennen wir die Messgeräte und -techniken, die Bußgeldbehörden und die Gerichte. Wir bearbeiten seit vielen Jahren ausschließlich Mandate im Bereich des Bußgeldrechts, Verkehrsstrafrechts sowie des allgemeinen Verkehrsrecht. Neben der juristischen Kompetenz, die wohl bei jedem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht vorausgesetzt werden darf, verfügen unsere Anwälte über technisches Wissen und vor allem über eine regionale Kompetenz. Wir kennen durch die Bearbeitung von tausenden von Bußgeldfällen nicht nur die Messgeräte, sondern auch die Personen, die dahinter stehen, die Bußgeldbehörden sowie die zuständigen Richter an den Amtsgerichten in Berlin und Brandenburg. Wir nehmen uns Ihrer Sache an und erarbeiten nach Akteneinsicht bei der Bußgeldbehörde die für Ihren Fall beste Verteidigungsstrategie.

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Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner in Berlin und Brandenburg

Prof. Dr. Streich & Partner Rechtsanwälte

Eichendorffstraße 14
Berlin, Berlin 10115
Deutschland
Telefon: 030226357113
Secondary phone: 01774077335
Fax: 030226357150
Email: brunow@streich-partner.de

(Quelle: S&P Berlin)

 

Geblitzt BAB 20 km 327,94 FR Prenzlau/Lübeck

BAB 20, km 327

Geblitzt in Brandenburg auf der BAB 20 km 327,94 FR Prenzlau/Lübeck

Sie wurden auf der BAB 20 km 327,94 in Fahrtrichtung Prenzlau/Lübeck geblitzt und haben Post von der Bußgeldstelle  Gransee erhalten? Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner Berlin – Brandenburg kennen die Messstelle und die Schwachstellen. Geblitzt wird hier mit dem Messgerät PoliScan Speed der Firma Vitronic. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 100 km/h!

Messstelle BAB 20 km 327,94 in FR Prenzlau/Lübeck

In Richtung Lübeck wird auf der BAB 20 bereits auf der Geraden hinter dem Kreuz Uckermark geblitzt. Die Aufhebungszeichen (Zeichen 282) befinden sich hinter dem Blitzer bereits in Sichtweite. Aufgrund dieser Umstände wird die Geschwindigkeit von vielen Kraftfahrern überschritten. Oftmals wird die Beschränkung auch schlichtweg übersehen. Die Messstelle kann insgesamt aus drei verschiedenen Richtungen angefahren werden; so unter anderem aus Berlin und Stettin.

BAB 20 km 327,94
OpenStreetMap® – BAB 20 km 327,94

 


Messgerät: Lasermessgerät PoliScan Speed

Das Messgerät PoliScan Speed ist ein digitales Geschwindigkeitsmesssystem, welches auf Basis einer Laserpuls-Laufzeitmessung von zwei Digitalkameras Geschwindigkeitsmessungen durchführt. Informationen zum Messgerät und zu den Fehlerquellen. In Anbetracht der gegenwärtigen Entwicklung (u.a. AG Mannheim) sollten Messungen mit diesem Lasermessgerät überprüft werden.


Auszug aus dem Bußgeldkatalog 2018

Beschreibung    Bußgeld_____ Punkte_____ Fahrverbot
Überschreitung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit mit PKW:_____
bis 10 km/h 10 Euro
11 bis 15 km/h 20 Euro
16 bis 20 km/h 30 Euro
21 bis 25 km/h 70 Euro 1
26 bis 30 km/h 80 Euro 1
31 bis 40 km/h 120 Euro 1
41 bis 50 km/h 160 Euro 2 1 Monat
51 bis 60 km/h 240 Euro 2 1 Monat
61 bis 70 km/h 440 Euro 2 2 Monate
über 70 km/h 600 Euro 2 3 Monate

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Prof. Dr. Streich & Partner

Verkehrsrecht Berlin Brandenburg

Ausschließliche Vertretung und Verteidigung im Verkehrsrecht! Dank unserer Erfahrung aus einer großen Zahl von Fällen kennen wir die Messgeräte und -techniken, die Bußgeldbehörden und die Gerichte. Wir bearbeiten seit vielen Jahren ausschließlich Mandate im Bereich des Bußgeldrechts, Verkehrsstrafrechts sowie des allgemeinen Verkehrsrecht. Neben der juristischen Kompetenz, die wohl bei jedem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht vorausgesetzt werden darf, verfügen unsere Anwälte über technisches Wissen und vor allem über eine regionale Kompetenz. Wir kennen durch die Bearbeitung von tausenden von Bußgeldfällen nicht nur die Messgeräte, sondern auch die Personen, die dahinter stehen, die Bußgeldbehörden sowie die zuständigen Richter an den Amtsgerichten in Berlin und Brandenburg. Wir nehmen uns Ihrer Sache an und erarbeiten nach Akteneinsicht bei der Bußgeldbehörde die für Ihren Fall beste Verteidigungsstrategie.

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Kein Rotlichtverstoß – Großer Stern Berlin

Rotlicht Großer Stern Berlin

Bußgeldbescheid Polizeipräsident in Berlin

Unserem Mandanten wurde mit Bußgeldbescheid vom 20.11.2017 des Polizeipräsidenten in Berlin vorgeworfen, am Großer Stern / Altonaer Straße Richtung West das Rotlicht der Lichtzeichenanlage missachtet zu haben, wobei die Rotphase bereits länger als 1 Sekunde dauerte. Aufgrund dieser Ordnungswidrigkeit wurde ein Bußgeld in Höhe von 220,- € zuzüglich Auslagen in Höhe von 28,50 € festgesetzt und ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet. Zusätzlich sollten für diesen Verstoß 2 Punkte in das Fahreignungsregister eingetragen werden, die erst nach 5 Jahren getilgt werden.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Unser Mandant beauftragte uns mit der Verteidigung. Gegen diesen Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt und Akteneinsicht beantragt.

Der Rotlichtverstoß wurde hier mit dem Messgerät PoliScan Speed registriert. Hierbei handelt es sich um einen kombinierten Rotlicht- und Geschwindigkeitsblitzer. Nach Auswertung der Bußgeldakte, der Lichtbilder und vor allem der Messdaten konnte festgestellt werden, dass unser Mandant zwar die Haltelinie bei rot überquerte; allerdings war zu diesem Zeitpunkt nicht geklärt, ob er auch den Schutzbereich erreicht hatte; dies wurde von unserem Mandanten bestritten. Der Schutzbereich ist in diesem Fall die Zufahrt aus Richtung Altonaer Straße in den Kreisverkehr. Der Schutzbereich befindet sich in einem außerordentlich großem Abstand zur Haltelinie.

Die Bußgeldbehörde gab die Sache zur Entscheidung an das Amtsgericht Tiergarten ab.

Kein Rotlichtverstoß trotz Überfahren der Haltelinie?

Ein Rotlichtverstoß liegt nach §§ 49 Abs. 3 Nr. 2, 37 Abs. 2 Nr. 1 bzw. 2 StVO vor, sobald der Kraftfahrer das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage missachtet hat. Ein Rotlichtverstoß ist jedoch nicht gegeben, wenn der Kraftfahrer die Ampel zwar bei Rotlicht passiert hat, er aber noch vor dem eigentlichen Schutzbereich, z.B. der Kreuzung, anhält (BGH NZV 98, 119, 120; OLG Celle zfs 97, 355). In diesem Fall handelt es sich nur um einen Verstoß gegen §§ 41 Abs. 3 Nr. 2 (Zeichen 294), 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO (Haltelinienverstoß). In der Regel kommt diese Situation selten vor. Im Bereich großer Kreuzungen oder wie hier im Kreisverkehr spielt diese Frage dagegen eine große Rolle, da in diesen Fällen der eigentliche Schutzbereich (wozu allerdings auch ein Fußgängerüberweg zählt) oftmals nicht unmittelbar hinter der Haltelinie liegt.

 

Auswertung der PoliScan Messdaten

Nach Auswertung der Messdaten (Orts- und Zeitkoordinaten) konnte schließlich ermittelt werden, dass das Fahrzeug nach der Haltelinie bereits abbremste und bereits ein ausrollen ausgereicht hätte, um vor dem Schutzbereich zum Stehen zu kommen. Wichtig waren hier exakte Angaben zur Position der Haltelinie, den einzelnen Entfernungen des Fahrzeugs zum Messgerät, der Geschwindigkeit des Fahrzeugs sowie der voraussichtliche Bremsweg.  Dadurch, dass die Einfahrt in den Schutzbereich fotografisch nicht festgehalten wird, war der Vortrag unseres Mandanten in Kombination mit der technischen Auswertung eine für das Amtsgericht unwiderlegbare Aussage. Nach alledem stand fest, dass es dem Amtsgericht nicht möglich war, einen Rotlichtverstoß nachzuweisen.

 

Beschluss des AG Tiergarten: Kein Rotlichtverstoß – aber ein Haltelinienverstoß

Da zumindest ein Haltelinienverstoß ausweislich der Lichtbilder vorlag, wurde unser Mandant im Beschlusswege wegen eines Haltelinienverstoßes zu einer Geldbuße in Höhe von 10,00 € verurteilt. Ein Punkt wird für diesen Verstoß nicht eingetragen. Ebensowenig wird für diesen Verstoß ein Fahrverbot angeordnet.  Die Geldbuße wurde um 210,- € reduziert. Der Große Stern wie auch andere große Kreisel (Erst-Reuter-Platz) bieten bezüglich Rotlichtverstöße ausreichend Verteidigungsmöglichkeiten. Bei einer Vielzahl von Parallelverfahren kann der Nachweis eines Rotlichtverstoßes ebenfalls nicht erbracht werden, so dass oftmals lediglich ein Bußgeld in Höhe von 10 € verhängt wird. Allerdings müssen entsprechende Voraussetzungen vorliegen, die anhand der Bußgeldakte sowie der Messdaten festgestellt werden können (Quelle S&P)


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Rechtsanwälte Prof. Dr. Streich & Partner

Verkehrsrecht Berlin Brandenburg


 

 

Geblitzt? Noch Fragen? Nutzen Sie die unverbindliche Erstberatung

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Absehen vom Fahrverbot

Fahrverbot

Absehen vom Fahrverbot – Augenblicksversagen

Verkehrsrecht Berlin Brandenburg

Unter Umständen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, sofern der Betroffene ein Verkehrszeichen in einem kurzen Moment der unverschuldeten Unaufmerksamkeit ein Verkehrszeichen übersieht. In diesem Fall spricht man von einem Augenblicksversagen.

In einer Entscheidung vom 23. Januar 2017 hat das Amtsgericht Potsdam (88 OWi 4131 JS 34510/16 590/16) ein Augenblicksversagen angenommen und hat vom angeordneten Fahrverbot abgesehen.

Im vorliegenden Fall verließ der Betroffene eine geschlossene Ortschaft. Hinter der Ortschaft war die Geschwindigkeit zunächst nicht beschränkt; wenige Meter später erfolgte eine Geschwindigkeitsbeschränkung für die Nachzeit. Der Betroffene wurde in diesem Bereich geblitzt. Gegen den Betroffenen wurde in der Folge ein Bußgeldbescheid erlassen und ein Fahrverbot angeordnet. Gegen den Bußgeldbescheid setzte sich der Kraftfahrer zur wehr. Er war der Ansicht, dass das Verkehrszeichen vorliegend nur einseitig aufgestellt war und bei einem Überholmanöver übersehen wurde:

Urteil: Übersehen des einseitig aufgestellten Verkehrszeichen

Urteilsgründe: …Das einmalige Übersehen eines einseitig aufgestellten Verkehrszeichens, möglicherweise auch in der Folge zeitweiliger Verdeckung, ist als ein sog. Augenblicksversagen zu erkennen, als das Ergebnis einer einmaligen kurzen Unaufmerksamkeit, wie sie jedermann gelegentlich erleidet. Der im Moment eines solchen Augenblicksversagens begangenen Fehlhandlung fehlt die vorwerfbare Gesinnung, die die Anordnung eines Fahrverbotes gebieten würde, damit ein Betroffener dessen Besinnungs- und Denkzettelwirkung nutzt, um sein Verhalten dem Grunde nach zu überdenken…).


OLG  Brandenburg  zum Übersehen einseitig aufgestellter Verkehrszeichen

Allerdings reicht das Vorliegen einer beidseitigen Beschilderung für sich noch nicht,  ein Augenblicksversagen per se zu verneinen. Das OLG Brandenburg hatte sich diesbezüglich in einem Beschluss vom 23.07.2009 (2 Ss (OWi) 87 B/09) umfassend positioniert:

Der Umstand, dass der Betroffene ein beidseitig aufgestelltes Verkehrszeichen nicht beachtet hat, genügt für sich allein genommen nicht, um ihm ein auch in subjektiver Hinsicht grob pflichtwidriges Verhalten zur Last zu legen. Die Lebenserfahrung zeigt, dass es in Ausnahmefällen Verkehrssituationen gibt, in denen die Aufmerksamkeit eines Kraftfahrzeugführers so abgelenkt werden kann, dass dieser auch ein beidseitig aufgestelltes Verkehrszeichen übersehen kann, ohne dass ihm dafür mehr als nur der Vorwurf einfacher Fahrlässigkeit gemacht werden kann. Zudem gibt es Verkehrssituationen, in denen zumindest die Sicht auf eines der beidseitig aufgestellten Verkehrszeichen verdeckt sein kann. Ebenso ist es möglich, dass Geschehnisse innerhalb des Fahrzeugs eine kurzzeitige Ablenkung des Fahrzeugführers bewirken, die ihn ein beidseitig aufgestelltes Verkehrszeichen ebenso übersehen lassen wie ein nur einseitig aufgestelltes. Schließlich ist gerade bei längeren Autobahnfahrten mit geringer Verkehrsdichte das Phänomen bekannt, dass die Aufmerksamkeit des Fahrzeugführers allmählich nachlässt; in all diesen Fällen mag der Vorwurf der einfachen Fahrlässigkeit gegen den Fahrzeugführer begründet sein, nicht jedoch notwendigerweise der eines auch in subjektiver Hinsicht groben Pflichtenverstoßes.

kostenlose Einschätzung zur Messung

Zuständig in Brandenburg ist die zentrale Bußgeldstelle in Gransee. Sie haben schon Post von der Zentralen Bußgeldstelle Gransee (Brandenburg) erhalten? Ihnen droht ein Fahrverbot oder Punkte? Gerne erstellen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Berlin Brandenburg eine kostenlose Einschätzung:

[iphorm id=“1″ name=“Bussgeld“]

Geblitzt auf der BAB 2 bei km 29,7

Geblitzt an der Messstelle auf der BAB 2, km 29,7, in FR Hannover

Sie wurden in Brandenburg auf der BAB 2 bei km 20,9 in Fahrtrichtung Hannover geblitzt und haben Post von der Zentralen Bußgeldstelle Gransee erhalten? Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner Berlin – Brandenburg kennen die Messstelle und die Schwachstellen. Geblitzt wird hier mit dem Messgerät ES 3.0 der Firma Eso. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt derzeit 100 km/h!

Messort BAB 2, km 29,7 in FR Hannover

Der Blitzer befindet sich auf der BAB 2 ca. 2 Kilometer hinter der Abfahrt Wollin in Fahrtrichtung Hannover. Die Autobahn ist an dieser Stelle dreispurig und eigentlich gut ausgebaut. Die Geschwindigkeit wurde aufgrund von Fahrbahnschäden beschränkt. Die Geschwindigkeit ist ab der AS Brandenburg bis zur Landesgrenze auf 100 km/h beschränkt.

BAB 2, km 29,7
© OpenStreetMap – BAB 2, km 29,7

 

Messgerät: Es3.0

geblitzt
Messfehler ES3.0

Das Messgerät ES 3.0 (Einseitensensor) ist ein mobiler, rechnergesteuerter Einseitensensor. Die Messung der Geschwindigkeit des betroffenen Fahrzeugs erfolgt bei diesem Blitzer nach dem Prinzip der Weg-Zeit-Messung. Der Blitzer verfügt im Sensorkopf über fünf optische Helligkeitssensoren (siehe Abbildung), die mit ihren einzelnen Einseitensensoren einen bestimmten Hintergrundausschnitt überwachen. Durchfährt ein PKW diesen Bereich, wird durch die Helligkeitsdifferenz der einzelnen Sensoren die Geschwindigkeit errechnet. Gleichzeitig wird noch der Seitenabstand des jeweiligen Fahrzeugs ermittelt. Bei einem geräteinternen Abgleich wird die Plausibilität des gemessenen Geschwindigkeitswerts überprüft. Fehlerquellen


kostenlose Einschätzung zur Messung

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[iphorm id=“4″ name=“Bussgeld (duplizieren)“]

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