Fahrerflucht: Die 10 wichtigsten Fragen und Antworten
Fahrerflucht, auch als Unfallflucht bekannt, ist ein ernstes Vergehen im Verkehrsrecht. Es reicht bereits ein kleiner Parkrempler, um strafrechtliche Konsequenzen nach sich zu ziehen. Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, kann nicht nur hohe Geldstrafen und ein Fahrverbot riskieren, sondern auch den Entzug der Fahrerlaubnis. In diesem umfassenden Ratgeber finden Sie alles, was Sie über Fahrerflucht wissen müssen – von den rechtlichen Folgen bis hin zu wertvollen Tipps für Ihre Verteidigung.
Was genau ist Fahrerflucht?
Fahrerflucht liegt vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter nach einem Verkehrsunfall vom Unfallort entfernt, ohne feststellungsbereiten Personen die erforderlichen Informationen zu geben. Dies betrifft sowohl Sach- als auch Personenschäden. Selbst das bloße Verlassen des Fahrzeugs und Entfernen von wenigen Metern kann bereits als Fahrerflucht gewertet werden.
„Ich habe doch einen Zettel hinterlassen“? Leider reicht das in den meisten Fällen nicht aus. Die Polizei und Gerichte sehen dies nicht als ausreichende Erfüllung der Feststellungspflichten an.
Welche Strafen drohen bei Fahrerflucht?
Die Bandbreite der Strafen ist groß und hängt vom entstandenen Schaden sowie den individuellen Umständen ab. Hier sind die möglichen Konsequenzen:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe: Bei Sachschäden bis etwa 1.300 Euro droht in der Regel eine Geldstrafe. Bei schwereren Fällen kann es auch zu Freiheitsstrafen kommen.
- Fahrverbot: Ein Fahrverbot von ein bis sechs Monaten kann als Nebenstrafe verhängt werden.
- Entzug der Fahrerlaubnis: Bei einem bedeutenden Sachschaden ab etwa 1.300 Euro wird der Führerschein entzogen. Eine Sperrfrist für die Wiedererteilung kann bis zu fünf Jahre betragen.
- Punkte in Flensburg: Fahrerflucht führt zu 2 Punkten bei einem Fahrverbot und zu 3 Punkten bei einem Entzug der Fahrerlaubnis.
- Versicherungsschutz: Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung kann den regulierten Schaden von Ihnen zurückfordern (Regress bis zu 5.000 Euro).
- Probezeitmaßnahmen: Für Fahranfänger bedeutet Fahrerflucht die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sowie ein Aufbauseminar.
Wie erkenne ich, ob ich Fahrerflucht begangen habe?
Eine der häufigsten Fragen lautet: „Habe ich überhaupt Fahrerflucht begangen?“ Entscheidend ist, ob der Unfall bemerkt wurde oder hätte bemerkt werden können. Die Wahrnehmbarkeit eines Unfalls wird in drei Kategorien unterteilt:
- Visuell: War der Schaden sichtbar?
- Akustisch: Gab es ein auffälliges Geräusch?
- Taktil: War eine Erschütterung oder ein Stß spürbar?
Wenn der Unfall aus Ihrer Sicht nicht bemerkbar war, kann Ihnen der Vorsatz fehlen, der für eine strafrechtliche Verurteilung notwendig ist.
Wie verhalte ich mich nach einem Unfall richtig?
Um den Vorwurf der Fahrerflucht zu vermeiden, sollten Sie diese Schritte unbedingt beachten:
- Anhalten: Bleiben Sie sofort am Unfallort stehen.
- Sicherung der Unfallstelle: Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und stellen Sie ein Warndreieck auf.
- Feststellung ermöglichen: Geben Sie Ihren Namen, Anschrift und Fahrzeugdaten bekannt.
- Warten: Falls keine feststellungsbereiten Personen vor Ort sind, warten Sie eine angemessene Zeit (z. B. bis zu 60 Minuten auf einem Supermarktparkplatz).
- Polizei informieren: Sollten keine Personen erscheinen, melden Sie den Unfall unverzüglich der Polizei.
Kann Fahrerflucht nachträglich gemeldet werden?
Ja, eine sogenannte Selbstanzeige kann in bestimmten Fällen strafmildernd wirken. Diese Option besteht jedoch nur innerhalb von 24 Stunden nach einem Unfall mit geringem Sachschaden außerhalb des fließenden Verkehrs („Parkrempler“). Die Grenze für einen nicht bedeutenden Schaden liegt bei etwa 1.300 Euro.
Welche Rolle spielt die Versicherung bei Fahrerflucht?
Nach einem Unfall reguliert Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung zunächst den Schaden des Unfallgegners. Wird Ihnen jedoch Fahrerflucht nachgewiesen, kann die Versicherung den regulierten Betrag bis zu einer Höchstgrenze von 5.000 Euro zurückfordern. Auch Ihr Schadenfreiheitsrabatt wird negativ beeinflusst. Wichtig: Eine Verurteilung kann dazu führen, dass die Rechtsschutzversicherung Ihre Anwaltskosten nicht übernimmt.
Was passiert bei Fahrerflucht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss?
Unfallflucht in Kombination mit Alkohol oder Drogen hat besonders schwerwiegende Konsequenzen. Neben den Strafen für die Unfallflucht selbst kommt meist ein Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr oder Gefährdung des Straßenverkehrs hinzu. Dies kann nicht nur zum Entzug der Fahrerlaubnis, sondern auch zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) führen.
Kann das Verfahren eingestellt werden?
Viele Verfahren wegen Fahrerflucht enden mit einer Einstellung. Dies ist möglich, wenn:
- der Fahrer nicht zweifelsfrei ermittelt werden kann,
- die Beweislage unzureichend ist,
- der Schaden gering ist,
- der Beschuldigte kooperativ handelt oder
- eine Einigung mit dem Unfallgegner erzielt wird.
Eine Einstellung kann oft auch gegen Zahlung einer Geldauflage erfolgen. Hierbei ist anwaltliche Unterstützung entscheidend.
Wie kann ein Anwalt helfen?
Ein erfahrener Anwalt kann:
- die Ermittlungsakte einsehen und die Beweislage prüfen,
- Zweifel an Ihrer Unfallbeteiligung oder Wahrnehmbarkeit des Unfalls aufzeigen,
- eine Einstellung des Verfahrens anstreben und
- Sie bei Gericht vertreten, um eine mögliche Strafe zu mindern.
Zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Gerade bei Fahrerflucht hängt vieles von einer durchdachten Verteidigungsstrategie ab.
Ihr Ansprechpartner: Kanzlei für Verkehrsrecht Prof. Dr. Streich & Partner
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung beim Vorwurf der Fahrerflucht? Kontaktieren Sie uns:
Kanzlei für Verkehrsrecht Prof. Dr. Streich & Partner
Eichendorffstraße 14
10115 Berlin
Telefon: 030 226 35 7113
E-Mail: verkehrsrecht@streich-partner.de
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