Im mitunter überfüllten und hektischen Straßenverkehr kann es durchaus dazu kommen, dass mancher Verkehrsteilnehmer sich die eine oder andere Verfehlung im Beachten der Verkehrsregeln zu Schulde kommen lässt. Bekanntermaßen werden die schwereren dieser Verfehlungen durch die Polizei mit einem katalogisierten Punktesystem bestraft. Kommt es nun dazu, dass ein Verkehrsteilnehmer eine bestimmte Punktezahl erreicht, wird er dazu aufgefordert an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Es ist unbedingt empfehlenswert, einer solchen Aufforderung nachzukommen. Denn der Gesetzgeber sieht den Führerscheinentzug als ein adäquates Mittel Personen, die eine solche Aufforderung unbeachtet lassen, zu bestrafen. In einem vergleichbaren Fall hatte eine besonders motivierte Verkehrsteilnehmerin einen Punktestand von 15 erreicht und wurde daraufhin aufgefordert, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Da sie weder in der gestellten Frist (einer an sie adressierten Verfügung) noch zu einem späteren Termin ernsthafte Anstalten machte, dies zu tun, sich sogar nach Voranmeldung in einer Fahrschule dort wieder abgemeldet hatte, wurde ihr die Fahrerlaubnis entzogen. Das VG Gelsenkirchen bestätigte diese Maßnahme mit der Entscheidung vom 24. Juli 2012 (7 L 812/12).
Es wird demnach geraten, das Aufbauseminar nicht nach seiner Schwierigkeit, sondern vor allem nach seinen Konsequenzen zu beurteilen und diese auch ernst zu nehmen.
Eine Antwort auf „Nichtteilnahme am Aufbauseminar“
Kommentare sind geschlossen.