Linksabbieger-Unfall: Haftung?

Unfallschadenregulierung nach einem Linksabbieger-Unfall: Mithaftungsquote bei unklarer Verkehrslage

Ein Linksabbieger-Unfall ist eine der häufigsten Unfallkonstellationen im Straßenverkehr. Besonders in unklaren Verkehrslagen kommt es oft zu Kollisionen, bei denen die Haftungsfrage sorgfältig geprüft werden muss. Ein aktuelles Urteil zeigt, dass auch beim Überholen eines blinkenden Traktors besondere Vorsicht geboten ist.

Linksabbieger: Traktor blinkt – Überholen in unklarer Verkehrslage unzulässig

In dem verhandelten Fall fuhr der Kläger mit einem Motorroller auf einer Landstraße hinter einem Traktorgespann. Dieses blinkte nach links, um in eine schwer erkennbare Hofeinfahrt einzubiegen. Der Kläger setzte zum Überholen an, woraufhin es zur Kollision kam. Besonders strittig war die Frage, ob der Traktor tatsächlich den linken Fahrtrichtungsanzeiger gesetzt hatte.

Das Gericht stellte klar:

  • Ein nach links blinkender Traktor kann jederzeit kurzfristig abbiegen, selbst wenn er sich nicht nach links eingeordnet hat.
  • Aufgrund der Breite eines landwirtschaftlichen Fahrzeugs ist das Einordnen häufig nicht möglich.
  • Wer dennoch in dieser Situation überholt, handelt in einer unklaren Verkehrslage und trägt eine Mithaftung.

Das Landgericht erkannte eine Mithaftungsquote von 50 %, weil der Traktorfahrer zwar nicht in vollem Umfang seiner doppelten Rückschaupflicht nachgekommen war, der Motorrollerfahrer jedoch fahrlässig in einer unklaren Verkehrslage überholt hatte.

Mithaftungsquote und Schadenersatz bei einem Linksabbieger-Unfall

Bei der Ermittlung der Mithaftungsquote kommt es auf eine genaue Abwägung der wechselseitigen Verursachungsbeiträge an. In diesem Fall war entscheidend:

  • Pflicht zur doppelten Rückschau: Der Traktorfahrer hätte sich vor dem Abbiegen nochmals vergewissern müssen, dass kein Fahrzeug überholt.
  • Überholen in unklarer Verkehrslage: Der Rollerfahrer hätte das blinkende Traktorgespann nicht überholen dürfen.
  • Betriebsgefahr der Fahrzeuge: Ein schweres landwirtschaftliches Fahrzeug birgt eine höhere Betriebsgefahr als ein Motorroller.

Das Gericht entschied sich für eine hälftige Schadensteilung, sodass beide Parteien für jeweils 50 % des Schadens haften.

Unklare Verkehrslage: Ein typisches Problem bei Linksabbieger-Unfällen

Laut § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO ist das Überholen in einer unklaren Verkehrslage unzulässig. Eine unklare Verkehrslage liegt insbesondere dann vor, wenn:

  • Ein vorausfahrendes Fahrzeug verlangsamt und unklar ist, ob es abbiegt.
  • Das vorausfahrende Fahrzeug blinkt, aber sich noch nicht eindeutig nach links eingeordnet hat.
  • Die Sicht auf eine mögliche Einfahrt oder Abzweigung eingeschränkt ist.

Dieses Urteil zeigt, dass die Gerichte eine hohe Sorgfaltspflicht für Verkehrsteilnehmer anlegen. Wer trotz Blinkens eines Fahrzeugs überholt, muss mit einer Mithaftung rechnen.

Vorgerichtliche Anwaltskosten für Kaskoversicherung nicht erstattungsfähig

Ein weiteres wichtiges Thema des Urteils war die Frage, ob vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten für die Inanspruchnahme der Kaskoversicherung erstattungsfähig sind. Das Gericht entschied:

  • Anwaltskosten für die Regulierung über die Kaskoversicherung sind nur erstattungsfähig, wenn die Beauftragung erforderlich und zweckmäßig war.
  • Allein die Tatsache, dass später ein Quotenvorrecht berücksichtigt werden muss, reicht nicht aus, um die Notwendigkeit einer frühzeitigen anwaltlichen Vertretung zu begründen.

Fazit: Rechtslage bei Linksabbieger-Unfällen beachten

Wer im Straßenverkehr ein abbiegendes oder blinkendes Fahrzeug überholen will, muss sich der unklaren Verkehrslagebewusst sein. Andernfalls droht eine Mithaftung. Auch bei der Inanspruchnahme der Kaskoversicherung sollten Versicherungsnehmer bedenken, dass Anwaltskosten nicht immer erstattungsfähig sind.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie kompetent bei der Unfallschadenregulierung, der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und der richtigen Bewertung Ihrer Mithaftungsquote.

Praktische Tipps zur Vermeidung von Linksabbieger-Unfällen

  1. Vorausschauend fahren: Insbesondere auf Landstraßen sollten Sie frühzeitig auf Blinker und Fahrverhalten vorausfahrender Fahrzeuge achten.
  2. Sicherheitsabstand einhalten: Halten Sie ausreichend Abstand zu langsam fahrenden Fahrzeugen, um deren Fahrmanöver besser einschätzen zu können.
  3. Überholen nur bei klarer Verkehrslage: Ein Linksabbieger kann jederzeit abbiegen – vermeiden Sie Überholmanöver, wenn Unsicherheit besteht.
  4. Auf landwirtschaftliche Fahrzeuge besonders achten: Traktoren oder landwirtschaftliche Maschinen haben oft eingeschränkte Sicht – rechnen Sie damit, dass diese auch ohne erkennbares Einordnen abbiegen könnten.
  5. Defensive Fahrweise: Selbst wenn ein Fahrzeug blinkt, bedeutet das nicht immer, dass der Fahrer die Situation überblickt. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn eine Einfahrt oder eine Abbiegemöglichkeit erkennbar ist.

Mit diesen Maßnahmen lassen sich viele Unfälle vermeiden und rechtliche Auseinandersetzungen minimieren. Im Schadensfall stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung in der Unfallschadenregulierung zur Seite.

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