Wer haftet bei vertauschtem Kraftstoff?
Im einem Fall vor dem Landgericht Waldshut-Tiengenbestellte die Tankstellenbetreiberin bei einer Mineralölgesellschaft Kraftstoff. Diese wiederum beauftragte einen Frachtführer mit der Auslieferung. Die Anlieferung und das Bedanken nahm der Frachtführer selbst vor
In den Kraftstofftanks befanden sich noch erhebliche Restmengen. Der Fahrer füllte sodann versehentlich Diesel in den Benzintank und umgekehrt, so dass es zu einer Vermischung kam. Zwei Tage nach dem Betanken meldeten sich Kunden mit entsprechenden Schäden. Die Betreiberin hatte in diesem Fall von dem Gemisch schon jeweils mehr als 10.000 Liter verkauft. Daraufhin musste die Tankstelle für zwei Tage schließen, der Kraftstoff abgepumpt werden. Ferner kam es zu erheblichen Schadensersatzforderungen der Autofahrer.
Für diese entstandenen Schäden haftet in diesem Fall ausschließlich der Lieferant. Die Betreiberin der Tankstelle war nicht verpflichtet zu prüfen, ob richtig betankt wurde. Es oblag der Sorgfalt des Lieferanten, die richtigen Tanks auszuwählen (Landgericht Waldshut-Tiengen Urteil vom 07.07.2016
Az. 1 O 45/16).
Die Falschbetankung aus technischer Sicht
Im Gegensatz zu älteren Dieselmotoren aus den achtziger Jahren mit indirekter Einspritzung, die kaum noch auf dem Markt vorhanden sein dürften, vertragen moderne Dieselfahrzeuge keine Fehlbetankung mit Benzin. Während Dieseltreibstoff spezielle Schmiereigenschaften besitzt, die verhindern, dass die präzisen Bauteile in den mit Hochdruck arbeitenden Ein- spritzsystemen moderner Dieselmotoren blockieren, hat Benzin genau die gegenteilige Eigenschaft.
Bereits bei geringen Beimischungen von Benzin kann daher der Schmierfilm reißen. Falls man die Falschbetankung noch rechtzeitig bemerkt, sollte man auf keinen Fall losfahren. Der Motor sollte – selbst wenn es nur einige Meter bis zur nächsten Werkstatt sind – auch nicht einmal mehr gestartet werden. Der Treibstoff muss aus dem Tank abgesaugt werden.
Schadensersatzansprüche der Autofahrer
Wird tatsächlich mal wie im Fall vor dem LG Waldshut Tiengen Kraftstoff beim Befüllen der Tankstellentanks der Kraftstoff verwechselt und tankt ein Kraftfahrer im guten Glauben einen diesen falschen Kraftstoff löst dies sofort Schadensersatzansprüche aus. Grundsätzlich haftet hier zunächst der Tankstellenbetreiber als Vertragspartner des Kraftfahrers. Grundsätzlich ist der Tankstelenbetreiber sowie dessen Lieferant gegen solche Fälle versichert, so dass die Schadenmeldung und Bezifferung in der Folge direkt an die Haftpflichtversicherung gestellt werden.
Welche Ansprüche hat der Autofahrer gegen die Tankstelle bzw. den Lieferanten?
Zunächst muss das falschbetankte Fahrzeug unverzüglich in die Werkstatt. Da das Fahrzeug nicht bewegt werden darf, entstehen zunächst Abschleppkosten. Sodann wird die Werkstatt das Fahrzeug untersuchen und den Kraftstofftank und den Motor reinigen. Stellt die Werkstatt in diesem Zuge fest, dass ein Motorschaden oder ein anderer Schaden eingetreten ist, ist eine Reparatur erforderlich. In Grenzfällen könnte gar ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen (Reparatur höher als der Wiederbeschaffungswert). In diesem Fall wäre zudem ein Sachverständigengutachten erforderlich. Überdies steht dem Geschädigten für die Zeit des reparaturbedingten Ausfalls ein Mietwagen oder aber eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Ggf. können im Einzelfall weitere Ansprüche entstanden sein. Zusammengefasst können u.a. folgende Ansprüche geltend gemacht werden:
- Abschleppkosten
- Reinigungskosten
- Reparaturkosten
- Kosten für ein Gutachten
- Nutzungsausfallentschädigung
- Mietwagen
In der Regel werden Autofahrer bei einer Falschbetankung durch öffentliche Bekanntmachung den Medien (Zeitungen, Internet, Radio und Fernsehen) aufmerksam gemacht, um weitere Schäden zu vermeiden und den Autofahrer aufmerksam zu machen.
Zuletzt berichtete RTL und die Tagesschau und u.a. die Werra Rundschau
über eine Falschbetankung der Tankstelle in Reichensachsen (Wehretal) mit erheblichen Folgen für Kraftfahrer.
Als Kanzlei für Verkehrsrecht setzen wir uns für die Rechte von Kraftfahrern ein und verhelfen zu den berechtigten Schadensersatzansprüchen.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow –
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner in Berlin
und Brandenburg – Noch Fragen zum Thema Verkehrsunfall und Haftung? Rufen Sie uns an: 030 / 226 357 113 oder 05651 / 3337876 /(Zweigstelle Eschwege)
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