Fahrverbot umgehen bei medizinischer Notlage oder Härtefall

OLG Oldenburg entscheidet: Fahrverbot kann entfallen – bei medizinischem Notfall, geringem Einkommen und hohem Alter

Ein aktueller Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg zeigt, dass ein Fahrverbot nicht in jedem Fall verhängt werden muss. Wer wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder eines anderen Verkehrsverstoßes verurteilt wurde, kann in besonderen Ausnahmefällen vom Fahrverbot befreit werden – etwa, wenn erhebliche persönliche oder gesundheitliche Härten vorliegen.

Unsere Kanzlei ist auf die Verteidigung im Verkehrsrecht spezialisiert und zeigt Ihnen anhand dieses Falls, wann und wie sich ein Fahrverbot vermeiden lässt – auch im Rahmen eines Bußgeldverfahrens.


🔍 Der Fall: Geschwindigkeitsverstoß mit Fahrverbot – aber besondere Umstände

Ein 86-jähriger Autofahrer wurde vom Amtsgericht Aurich wegen einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße von 260 € und einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt. Doch die Umstände waren besonders:

  • Der Mann war nachts gegen 23:50 Uhr auf dem Weg ins Krankenhaus, offenbar unter Schmerzen.

  • Er ist gesundheitlich eingeschränkt und kann nicht gut laufen.

  • Er muss regelmäßig ärztlich behandelt werden.

  • Seine monatliche Rente beträgt nur 312 € – Taxifahrten wären für ihn nicht bezahlbar.

  • Einträge im Fahreignungsregister hatte er nicht.

Der Fall landete schließlich beim OLG Oldenburg, das dasVerbot aufhob (Beschluss vom 15.08.2024 – 2 ORbs 114/24).


⚖️ Das sagt das Gericht: Fahrverbot kann bei unzumutbarer Härte entfallen

Das OLG Oldenburg hat das Fahrverbot mit Verweis auf § 79 Abs. 6 OWiG aufgehoben und entschieden, dass eine unzumutbare persönliche Härte vorliegt. Besonders relevant war:

  • Kein Vorwurf vorsätzlichen Verhaltens

  • Medizinische Notlage zur Tatzeit

  • Extrem geringe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

  • Fehlende Alternativen zum eigenen Pkw für Arztbesuche

Außerdem betonte das Gericht, dass das Einkommen der Ehefrau für die Sanktionszumessung irrelevant sei – es komme allein auf die wirtschaftliche Lage des Betroffenen an.


📌 Wichtig für Betroffene: Auch bei Fahrverboten gibt es Ausnahmen

Viele Mandanten fragen sich, ob ein Fahrverbot „unausweichlich“ ist. Die Antwort lautet: Nicht immer.

Das Gesetz bietet Spielraum – insbesondere bei:

  • Altersbedingten Einschränkungen

  • Gesundheitlichen Problemen

  • Unzumutbaren sozialen Folgen (z. B. Verlust der ärztlichen Versorgung)

  • Existenzgefährdung bei beruflicher Abhängigkeit vom Fahrzeug

Unsere Kanzlei prüft für Sie, ob ein Härtefall geltend gemacht werden kann – mit fundierter Argumentation und langjähriger Erfahrung im Verkehrsrecht.



Unsere Leistungen: Fahrverbot prüfen und abwehren

Als erfahrene Fachkanzlei im Verkehrsrecht prüfen wir für Sie individuell:

  • Ist das Verbot wirklich erforderlich oder liegt ein Härtefall vor?

  • Welche Alternativen bestehen ?

  • Sind Verfahrensfehler bei Bußgeldbescheid oder Urteilsfindung erkennbar?

  • Wie kann eine Rechtsbeschwerde oder ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung erfolgreich durchgeführt werden?

Ob Fahrverbot wegen zu hoher Geschwindigkeit, Rotlichtverstoß, Abstandsunterschreitung oder Alkohol am Steuer – wir setzen uns für Ihre Rechte ein.


📞 Jetzt beraten lassen – Sanktionen vermeiden!

Sie haben ein Fahrverbot erhalten oder befürchten, eins verhängt zu bekommen? Lassen Sie es nicht einfach auf sich beruhen. In vielen Fällen bestehen gute Chancen auf Reduzierung oder sogar vollständigen Wegfall der Sanktion – vorausgesetzt, die richtige Verteidigungsstrategie wird frühzeitig gewählt.

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030 226 3571 13


Rechtsgrundlage:
OLG Oldenburg, Beschluss vom 15.08.2024 – 2 ORbs 114/24
Fundstellen u.a. in: DAR 2024, 690 | NZV 2025, 90 | SVR 2025, 196

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