Qualifizierter Rotlichtverstoß – Fahrverbot ohne Gefährdung?

Rotlichtverstoß

Qualifizierter Rotlichtverstoß: Fahrverbot ohne Gefährdung?

Ein qualifizierter Rotlichtverstoß wird oft mit harten Sanktionen geahndet. Dazu gehören hohe Geldbußen und Fahrverbote. Doch wie verhält es sich, wenn keine konkrete oder abstrakte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer besteht? Das Oberlandesgericht (OLG) Rostock hat in seinem Beschluss vom 24.01.2024 („21 ORbs 6/24“) wichtige Klarstellungen getroffen. Dieser Fall zeigt, wie differenziert Gerichte die Sachlage betrachten müssen.

Der Sachverhalt: Ein Rotlicht und zwei Fahrspuren

Am 26.09.2022 ereignete sich ein Vorfall, der den Ausgangspunkt dieses richtungsweisenden Urteils bildet. Der Betroffene war auf einer markierten Linksabbiegerspur unterwegs. Die Ampel zeigte bereits länger als eine Sekunde rot, als er in den Kreuzungsbereich einfuhr. Doch statt links abzubiegen, wechselte er auf die Geradeausspur, die grün zeigte, und setzte seine Fahrt fort.

Der Landkreis Vorpommern-Rügen ahndete den Verstoß mit einem Bußgeld von 280 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot. Das Amtsgericht Stralsund erhöhte die Sanktionen deutlich. Es verhängte eine Geldbuße von 2.000 Euro und ein Fahrverbot von drei Monaten. Begründet wurde dies mit dem Vorwurf eines vorsätzlichen Rotlichtverstoßes und weiteren tateinheitlichen Verkehrsverstoßen.

Der Betroffene legte gegen dieses Urteil Rechtsbeschwerde ein – mit Erfolg. Das OLG Rostock hob den Rechtsfolgenausspruch des Urteils auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück.

Relevante rechtliche Fragen

Der Fall wirft zwei wesentliche Fragen auf:

  1. Wie wird ein qualifizierter Rotlichtverstoß definiert? Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel länger als eine Sekunde rot zeigte. Dies indiziert eine grobe Pflichtverletzung, da sich potenziell Querverkehr im geschützten Bereich befinden könnte. Die Regelbuße beträgt mindestens 280 Euro, verbunden mit einem einmonatigen Fahrverbot.
  2. Welche Rolle spielt die Gefährdung? Ein Fahrverbot soll auch eine erzieherische Funktion haben. Doch wenn die Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen oder stark gemindert ist, müssen Gerichte diesen Umstand berücksichtigen. Hier zeigte die Geradeausspur grün, sodass keine abstrakte Gefährdung für kreuzenden Verkehr bestand.

Entscheidung des OLG Rostock

Das OLG Rostock stellte klar, dass:

  • Fehlende Gefährdung zu Gunsten des Betroffenen wirkt: Das Gericht bemängelte, dass das Amtsgericht Stralsund nicht berücksichtigt hatte, dass die Geradeausspur grün war. Dadurch war die Kreuzung für Querverkehr gesperrt, und eine abstrakte Gefahr bestand nicht.
  • Differenzierte Bewertung nötig ist: Die pauschale Anwendung eines Regelfahrverbots bei qualifiziertem Rotlichtverstoß wurde als unzureichend erachtet. Wenn besondere Umstände vorliegen, müssen Gerichte prüfen, ob mildere Sanktionen angemessen sind.

Lehren aus diesem Urteil

Dieses Urteil zeigt, wie wichtig es ist, die spezifischen Umstände eines Rotlichtverstoßes zu analysieren. Als Kanzlei prüfen wir in solchen Fällen:

  • War die Gefährdung realistisch?
  • Welche Spurensignalisierung war gegeben?
  • Wurden mildernde Umstände ausreichend gewürdigt?

Die Entscheidung des OLG Rostock betont, dass selbst bei schwerwiegenden Verkehrsverstoßen keine automatischen Sanktionen verhängt werden sollten. Eine differenzierte Betrachtung ist erforderlich, um ein faires Urteil zu fällen.

Wie wir Ihnen helfen

Unsere Kanzlei für Verkehrsrecht ist spezialisiert darauf, Ihre Rechte bei Rotlichtverstößen zu verteidigen. Wir analysieren jeden Aspekt Ihres Falls:

  • Prüfung der Messdaten: War das Messgerät korrekt kalibriert? Wurden Toleranzen beachtet?
  • Untersuchung der Verkehrssituation: War die Ampel deutlich sichtbar? Gab es ablenkende Umstände?
  • Verteidigungsstrategie: Sind alle rechtlich relevanten Feststellungen enthalten?

Mit einer klaren Strategie können wir helfen, Sanktionen zu reduzieren oder ganz abzuwenden.

Fazit: Ihre Verteidigung zählt

Ein qualifizierter Rotlichtverstoß muss nicht automatisch zu harten Strafen führen. Mit der richtigen Verteidigung können Sie Ihre Rechte wahren und mögliche Konsequenzen minimieren. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung und erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben. Wir setzen uns für Ihr Recht ein!

Rotlichtverstoß und qualifizierter Rotlichtverstoß

Rotlichtverstoß

Rotlichtverstoß – Wissen, was zu tun ist

Ein Rotlichtverstoß kann weitreichende Folgen haben. Besonders bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß, wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde auf Rot stand, drohen hohe Geldbußen, Punkte und ein Fahrverbot. Unsere Kanzlei für Verkehrsrecht ist spezialisiert darauf, Mandanten in solchen Fällen kompetent zu vertreten. Lesen Sie hier, worauf es ankommt und wie wir Ihnen helfen können.

Was bedeutet Rotlichtverstoß und qualifizierter Rotlichtverstoß?

Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die rote Ampel weniger als eine Sekunde lang ignoriert wird. Die Sanktionen sind oft milder, doch auch hier ist eine Verteidigung sinnvoll. Der qualifizierte Rotlichtverstoß hingegen wird strenger geahndet:

  • Geldbuße: Mindestens 200 Euro
  • Fahrverbot: Ein Monat
  • Punkte: Zwei Punkte im Fahreignungsregister

Die rechtliche Bewertung eines Rotlichtverstoßes hängt stark von den tatsächlichen Feststellungen im Urteil ab. Gerichte müssen genaue Angaben machen, damit die Entscheidung nachvollziehbar und rechtlich korrekt ist.

Entscheidung des OLG Karlsruhe: Klare Anforderungen an Urteilsgründe

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in seinem Beschluss vom 07.05.2024 („3 ORbs 330 SsBs 218/24“) die Anforderungen an Urteile bei Rotlichtverstoßen verdeutlicht. Folgende Punkte sind entscheidend:

  1. Tatörtlichkeit und verkehrstechnische Gestaltung
    • Wo genau ereignete sich der Verstoß? Welche Ampel war betroffen?
    • Wie ist der Bereich gestaltet? (Kreuzung, Fußgängerüberweg, Anzahl der Fahrstreifen)
    • Welche Verkehrsbereiche werden durch die Ampel geschützt?
  2. Einfahrt in den geschützten Bereich
    • Hat der Fahrer den geschützten Bereich befahren?
    • Stand das Fahrzeug vor oder hinter der Haltelinie?
  3. Technische Details des Messverfahrens
    • Welches Gerät wurde verwendet (z. B. Traffiphot III)?
    • Wurden Messergebnisse korrekt dokumentiert? Wurde die Rotlichtdauer richtig berechnet?
    • Wie wurden Toleranzwerte berücksichtigt?

Fehlen diese Angaben, kann das Urteil angreifbar sein. So wurde im genannten Fall das Urteil des Amtsgerichts Konstanz aufgehoben, weil es an wesentlichen Feststellungen mangelte.

Warum sind genaue Feststellungen so wichtig?

Ein Rotlichtverstoß beruht häufig auf standardisierten Messverfahren. Diese können Fehler aufweisen oder nicht ordnungsgemäß angewendet worden sein. Ohne konkrete Angaben zur Messmethode, zur technischen Ausstattung und zur Lage der Induktionsschleifen ist eine rechtliche Bewertung schwierig. Das kann die Grundlage für eine erfolgreiche Verteidigung bieten.

Wie unsere Kanzlei Sie unterstützt

Unsere Erfahrung im Verkehrsrecht hilft Ihnen, alle relevanten Aspekte eines Rotlichtverstoßes umfassend zu prüfen. Wir analysieren:

  • Messdaten: War das Messgerät korrekt kalibriert? Wurden Toleranzen beachtet?
  • Verkehrssituation: War die Ampel deutlich sichtbar? Gab es ablenkende Umstände?
  • Urteilsgründe: Sind alle rechtlich relevanten Feststellungen enthalten?

Auf dieser Basis entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie, die auf Ihren Fall abgestimmt ist. Unsere Zielsetzung: Unnötige Sanktionen vermeiden und Ihre Rechte schützen.

Fazit: Ihre Verteidigung ist entscheidend

Ein Rotlichtverstoß ist kein Bagatelldelikt. Mit einer kompetenten Verteidigung können Sie jedoch Strafen reduzieren oder vermeiden. Unsere Kanzlei für Verkehrsrecht steht Ihnen zur Seite und kämpft für Ihre Rechte. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung und erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben.

Sichtbarkeitsgrundsatz bei Geschwindigkeitsverstößen auf der Autobahn

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Sichtbarkeitsgrundsatz bei Geschwindigkeitsverstößen auf der Autobahn

Der Sichtbarkeitsgrundsatz sorgt in der Verkehrsrechtspraxis immer wieder für Diskussionen. Ein aktuelles Urteil beleuchtet die Bedeutung der klaren und eindeutigen Beschilderung auf Autobahnen, insbesondere bei Geschwindigkeitsbegrenzungen. Hier ein packender Einblick in den Fall:

Ausgangssituation: 72 km/h zu schnell

Am 27. Februar 2021 wurde auf der A3 bei Wiesbaden ein Autofahrer mit einer Geschwindigkeit von 192 km/h gemessen, obwohl dort lediglich 120 km/h erlaubt waren. Das Regierungspräsidium verhängte daraufhin eine Geldbuße von 600 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot. Der Fahrer legte Einspruch ein, da die Beschilderung seiner Meinung nach nicht den Anforderungen des Sichtbarkeitsgrundsatzes entsprach.

Urteil des Amtsgerichts: Freispruch

Das Amtsgericht Wiesbaden folgte der Argumentation des Betroffenen und sprach ihn frei. Es stellte fest, dass die vor der Messstelle angebrachten Verkehrszeichen mit ihren unterschiedlichen Regelungen für Tag- und Nachtzeiten irreführend seien. Die Häufung und komplexe Anordnung der Schilder über einen kurzen Streckenabschnitt widersprächen den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO).

Das Gericht bezog sich dabei auf folgende Beschilderung:

  • Bei km 150,100 war ein Verkehrszeichen 274 mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/h angebracht. Direkt darunter befand sich ein Zusatzzeichen mit der Zeitangabe 22 bis 6 Uhr.
  • An km 151,200 waren zwei Verkehrszeichen 274 mit jeweils einem Zusatzzeichen angebracht: Eines galt für 120 km/h von 6 bis 22 Uhr, das andere begrenzte die Geschwindigkeit auf 100 km/h von 22 bis 6 Uhr.
  • Nach der Messstelle bei km 152,200 war erneut ein Verkehrszeichen 274 angebracht, das die Begrenzung auf 120 km/h aufhob.

Das Gericht sah diese mehrfachen Regelungen als irreführend und argumentierte, dass sie bei einem schnellen Blick nicht erfasst werden könnten.

Rechtsbeschwerde: Ein neues Urteil

Die Staatsanwaltschaft legte Rechtsbeschwerde ein und argumentierte, dass die Beschilderung klar und auch bei einem „raschen, beiläufigen Blick“ erfassbar sei. Der Oberste Senat hob das Urteil des Amtsgerichts auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Wiesbaden. Der Sichtbarkeitsgrundsatz sei nicht verletzt, da die Regelung der Geschwindigkeitsbegrenzungen trotz ihrer Komplexität erkennbar und nachvollziehbar gewesen sei.

Sichtbarkeitsgrundsatz: Was sagt das Gesetz?

Die Verwaltungsvorschrift zur StVO sieht vor, dass Verkehrszeichen für Verkehrsteilnehmer eindeutig erkennbar sein müssen. Häufungen von Schildern an einem Mast oder auf kurzen Strecken sollen vermieden werden. Dennoch sind Regelungen wie zeitabhängige Geschwindigkeitsbegrenzungen zulässig, wenn sie in ihrer Gesamtheit übersichtlich und klar bleiben.

Auch Zusatzzeichen sind gemäß § 39 Abs. 3 Satz 1 StVO Verkehrszeichen. Die Häufung bei der Verwendung von Verkehrs- und Zusatzzeichen ist bereits durch § 39 Abs. 3 StVO vorgegeben, wonach Zusatzschilder immer direkt unter dem Verkehrsschild, das sie betreffen, anzubringen sind. Für Zusatzzeichen wird Ziffer 11 a) der Verwaltungsvorschrift durch Ziffer 16 der VwV-StVO zu §§ 39 bis 43 StVO zudem dahingehend konkretisiert, dass mehr als zwei Zusatzzeichen an einem Pfosten, auch zu verschiedenen Verkehrszeichen, nicht angebracht werden sollten. Diese Regelungen dienen dazu, die Zuordnung der Zusatzzeichen eindeutig erkennbar zu machen und die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer nicht zu überfordern.

Warum wurde das Urteil aufgehoben?

Die Richter betonten, dass die Geschwindigkeitsbegrenzungen entlang der A3 in ihrer Gesamtheit betrachtet werden müssen. Die Anordnung von 120 km/h während des Tages und 100 km/h während der Nacht sei keine unnötige Komplexität, sondern eine notwendige Verkehrsregelung. Es sei zumutbar, dass Autofahrer diese Informationen aufnehmen und ihre Geschwindigkeit entsprechend anpassen.

Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, dass Autofahrer eine besondere Sorgfaltspflicht gemäß § 1 StVO haben. Dies bedeutet, dass sie auch bei hoher Geschwindigkeit jederzeit in der Lage sein müssen, Verkehrszeichen zu erkennen und angemessen zu reagieren. Die Argumentation, dass eine komplexere Beschilderung automatisch irreführend sei, wurde deutlich zurückgewiesen. Vielmehr wird betont, dass moderne Verkehrssysteme oft zeit- und situationsabhängige Regelungen erfordern, um den Verkehrsfluss und die Sicherheit zu gewährleisten.

Die Rolle der VwV-StVO

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) dient als wichtige Grundlage für die Beurteilung von Beschilderungen. Sie legt unter anderem fest, dass Häufungen von Verkehrszeichen zu vermeiden sind, um die Aufmerksamkeit der Fahrer nicht über Gebühr zu beanspruchen. Dennoch gibt es Ausnahmen, wenn komplexe Verkehrsregelungen erforderlich sind, wie etwa bei unterschiedlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen für Tag- und Nachtzeiten. In diesem Fall sah der Senat keine Verletzung der VwV-StVO, da die Beschilderung klar strukturiert und logisch angeordnet war.

Auswirkungen auf die Praxis

Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für die Verkehrssicherheit und die Gestaltung von Autobahnbeschilderungen. Es zeigt, dass der Sichtbarkeitsgrundsatz nicht starr angewendet werden darf. Vielmehr müssen die konkreten Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden. Verkehrsteilnehmer können sich nicht darauf berufen, ein Schild übersehen zu haben, wenn dieses bei normaler Aufmerksamkeit deutlich sichtbar war.

Fazit: Klare Botschaft an Verkehrsteilnehmer

Dieses Urteil unterstreicht, dass Verkehrsteilnehmer verpflichtet sind, sich jederzeit an die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten. Der Sichtbarkeitsgrundsatz schützt nicht vor Strafen, wenn die Schilder in ihrer Bedeutung eindeutig und rechtlich wirksam sind.

Verkehrssünder sollten daher genau hinsehen – und nicht nur die Straßenlage, sondern auch die Beschilderung stets im Blick behalten. Bleiben Sie informiert – auf unserer Website erfahren Sie alles Wichtige rund ums Verkehrsrecht!

Bußgeldbescheid und Verjährung: Was Sie wissen müssen

Bußgeldbescheid

Bußgeldbescheid und Verjährung: Was Sie wissen müssen

Ein Bußgeldbescheid unterliegt strengen gesetzlichen Anforderungen, um rechtswirksam zu sein. Eine der zentralen Fragen bei der Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid ist die Verjährung. Wie das Amtsgericht Augsburg im Beschluss vom 26.09.2024 (Az.: 45 OWi 605 Js 107352/24) feststellte, kann ein Bußgeldbescheid die Verjährung nur dann unterbrechen, wenn das Tatgeschehen hinreichend konkretisiert ist.

Die Bedeutung der Konkretisierung des Tatgeschehens

Laut dem Amtsgericht Augsburg muss der Bußgeldbescheid eindeutig darlegen, welcher Lebensvorgang dem Betroffenen vorgeworfen wird. Diese Konkretisierung ist erforderlich, um den Vorwurf von ähnlichen Sachverhalten abzugrenzen. Im vorliegenden Fall wurde der Tatort lediglich mit „Gersthofen, A8 West, Ri München, Abschnitt 340“ angegeben. Eine präzisierende Angabe, wie ein markanter Punkt oder eine Kilometerangabe, fehlte.

Die Richterin am Amtsgericht betonte, dass ohne eine genaue Lokalisierung des Tatortes der Vorwurf nicht hinreichend bestimmt sei. Ein Abschnitt von 2,5 Kilometern bietet viele Möglichkeiten für potenzielle Verstöße, die voneinander zu unterscheiden sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits in früheren Entscheidungen (z.B. BGH, Beschluss vom 08.10.1970 – 4 StR 190/70) betont, dass gerade bei Verkehrsverstößen die Konkretisierung von entscheidender Bedeutung ist.

Verjährung: Wann erlischt der Bußgeldvorwurf?

Im konkreten Fall war die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit vom 14.10.2023 bereits bei Eingang der Akten am 22.02.2024 verjährt. Der Bußgeldbescheid vom 04.12.2023 war aufgrund mangelnder Konkretisierung nicht geeignet, die Verjährung zu unterbrechen.

Die gesetzliche Verjährungsfrist bei Verkehrsordnungswidrigkeiten beträgt in der Regel drei Monate. Diese kann jedoch durch bestimmte Maßnahmen, wie z.B. die Erlass eines Bußgeldbescheides, unterbrochen werden – allerdings nur, wenn diese Maßnahmen den Anforderungen des § 33 OWiG genügen.

Fazit: Was bedeutet das für Betroffene?

Der Beschluss des Amtsgerichts Augsburg zeigt, wie wichtig eine sorgfältige Überprüfung der formellen Anforderungen eines Bußgeldbescheides ist. Für Betroffene bedeutet dies:

  • Prüfen Sie den Bußgeldbescheid auf genaue Angaben zum Tatgeschehen.
  • Beachten Sie die Verjährungsfrist und lassen Sie die Unterbrechungsmaßnahmen anwaltlich überprüfen.
  • Zögern Sie nicht, rechtlichen Beistand hinzuzuziehen, um Ihre Rechte effektiv zu verteidigen.

Unsere Kanzlei steht Ihnen mit umfassender Expertise im Verkehrsrecht zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Erfolgsaussichten prüfen.

Fahrverbot vermeiden – Härtefall?

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Das OLG Naumburg zur Härtefallprüfung beim  Fahrverbot

Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hat mit seinem Beschluss vom 6. November 2024 ein wegweisendes Urteil gefällt, das nicht nur die Rechte von Betroffenen bei der Verhängung eines Fahrverbot stärkt, sondern auch die Grenzen richterlicher Ermessensausübung verdeutlicht. Dieser Fall steht exemplarisch für die Herausforderungen, denen sich Betroffene und ihre rechtlichen Vertreter in verkehrsrechtlichen Verfahren stellen müssen – ein Bereich, in dem auch unsere Kanzlei tagtäglich tätig ist.

Das Urteil: Ein Fall mit Signalwirkung

Das Urteil des OLG Naumburg (Az.: 1 ORbs 219/24) rückt die Härtefallprüfung bei einem Fahrverbot in den Fokus. Der Betroffene hatte eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts begangen und wurde vom Amtsgericht Weißenfels zu einer Geldbuße von 800 Euro sowie einem zweimonatigen Fahrverbot verurteilt. Seine Argumentation, dass das Fahrverbot seine neue berufliche Tätigkeit gefährden würde, wies das Amtsgericht mit dem Hinweis zurück, dass er das Fahrverbot während seiner vorherigen Arbeitslosigkeit hätte verbüßen können.

Das Oberlandesgericht korrigierte diese Entscheidung und hob das Urteil auf. Es betonte, dass das Amtsgericht mit seiner Argumentation die Verteidigungsrechte des Betroffenen unzulässig verkürzt und den Ermessensspielraum fehlerhaft ausgelegt habe.


Warum ist dieses Urteil so wichtig?

Das Urteil ist nicht nur ein Sieg für den Betroffenen, sondern auch ein starkes Signal für alle, die sich mit Bußgeldbescheiden und Fahrverboten konfrontiert sehen. Es zeigt, dass Härtefälle immer individuell geprüft werden müssen und dass Gerichte die persönliche Situation der Betroffenen ernst nehmen müssen.

Drei zentrale Lehren aus dem Urteil:

  1. Berufliche Härten müssen ernst genommen werden:
    Ein Betroffener, der auf seinen Führerschein angewiesen ist, um seine Existenz zu sichern, hat Anspruch auf eine sorgfältige Prüfung seiner individuellen Situation. Die bloße Tatsache, dass er theoretisch eine frühere Möglichkeit zur Verbüßung des Fahrverbots hatte, darf dabei keine Rolle spielen.
  2. Rechtsmittel dürfen nicht zu Nachteilen führen:
    Der Grundsatz des fairen Verfahrens garantiert jedem das Recht, sich gegen behördliche Entscheidungen zu wehren. Dieses Recht wird unterlaufen, wenn die Einlegung eines Einspruchs dem Betroffenen später negativ ausgelegt wird.
  3. Grenzen des Ermessens:
    Die Gerichte haben zwar einen gewissen Spielraum bei der Bewertung von Fahrverboten, doch dieser darf nicht zu einer pauschalen Abweisung von Härtefällen führen. Die individuelle Prüfung ist unabdingbar.

Was bedeutet das für Betroffene von Fahrverboten?

Fahrverbote stellen für viele Menschen weit mehr dar als eine Unannehmlichkeit. Für Berufskraftfahrer, Selbstständige und alle, die auf ihren Führerschein angewiesen sind, können sie existenzielle Konsequenzen haben. Dieses Urteil zeigt, dass es sich lohnt, gegen Entscheidungen vorzugehen, die individuelle Härten nicht ausreichend berücksichtigen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Unsere Kanzlei ist auf Verkehrsrecht spezialisiert und setzt sich mit Nachdruck für die Rechte von Betroffenen ein. Wir kennen die Herausforderungen, die ein Bußgeldverfahren oder ein Fahrverbot mit sich bringen, und wissen, wie wichtig eine umfassende und sorgfältige Verteidigung ist.

Unser Ansatz:

  • Prüfung Ihrer individuellen Situation: Wir analysieren Ihren Fall im Detail und prüfen, ob berufliche oder persönliche Härten geltend gemacht werden können.
  • Strategische Verteidigung: Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie, um Ihre Rechte zu wahren und Ihre Interessen zu schützen.
  • Engagement und Erfahrung: Mit umfassender Expertise und einem unermüdlichen Einsatz kämpfen wir für Sie – sei es im Rahmen eines Bußgeldverfahrens, eines Fahrverbots oder anderer verkehrsrechtlicher Angelegenheiten.

Fahrverbot vermeiden? 

Das Verkehrsrecht ist ein komplexes Feld, das von ständiger Bewegung und neuen Entscheidungen geprägt ist. Ob es um Fahrverbote, Bußgeldverfahren, Unfallschäden oder Führerscheinentzug geht – jeder Fall ist anders, und oft stehen nicht nur rechtliche, sondern auch persönliche und existenzielle Fragen im Vordergrund.

Wir sind für Sie da, um in diesen oft schwierigen und emotional belastenden Situationen Klarheit zu schaffen. Unsere langjährige Erfahrung im Verkehrsrecht ermöglicht es uns, auch in herausfordernden Fällen den Überblick zu behalten und die bestmögliche Lösung für unsere Mandanten zu erreichen.


Ein starker Partner an Ihrer Seite

Wir sind überzeugt: Wer im Verkehrsrecht erfolgreich sein will, braucht nicht nur juristisches Know-how, sondern auch ein tiefes Verständnis für die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen. Das Urteil des OLG Naumburg zeigt, dass es sich lohnt, für die eigenen Rechte einzustehen – und wir stehen bereit, um Ihnen dabei zu helfen.

Warum Sie uns vertrauen können:

  • Langjährige Expertise im Verkehrsrecht: Wir kennen die Fallstricke und Chancen, die sich in diesem Rechtsbereich ergeben.
  • Engagierte und persönliche Betreuung: Für uns sind Sie keine Akte, sondern ein Mensch mit einer Geschichte.
  • Erfolg durch Präzision: Wir setzen uns mit höchster Sorgfalt und Nachdruck für Ihre Rechte ein.

Kontaktieren Sie uns – Wir kämpfen für Sie!

Ob es um ein Fahrverbot, einen Bußgeldbescheid oder andere verkehrsrechtliche Fragen geht: Wir sind für Sie da. Unser Ziel ist es, Ihnen eine klare Perspektive zu bieten und Ihre Rechte durchzusetzen – mit Kompetenz, Engagement und einem klaren Blick für das Wesentliche.

Sie haben Fragen oder brauchen rechtlichen Beistand? Kontaktieren Sie uns noch heute. Gemeinsam finden wir den Weg zu Ihrer bestmöglichen Lösung.

Verjährung Bußgeld: Alles Wichtige zu Rotlichtverstößen, Geschwindigkeit und Alkohol

Fahrverbot

Verjährung Bußgeld: Was Sie wissen müssen (Rotlicht, Geschwindigkeit, Alkohol, Fahrerflucht)

Wer kennt es nicht? Nach einem Blitzerfoto bleibt die Hoffnung, dass kein Bußgeldbescheid ins Haus flattert. Diese Hoffnung ist nicht unbegründet, denn viele Bußgeldverfahren verjähren schnell. In diesem umfassenden Ratgeber klären wir, was Sie über die Verjährung von Bußgeldbescheiden wissen müssen und wie Sie Ihre Rechte geltend machen können. Nutzen Sie dieses Wissen, um unnötige Zahlungen zu vermeiden.

Was bedeutet Verjährung bei Bußgeldern?

Die Verjährung eines Bußgeldes bedeutet, dass nach Ablauf einer bestimmten Frist keine rechtliche Verfolgung mehr möglich ist. Für Verkehrsverstöße regeln das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) die genauen Fristen.

1. Verjährungsfristen bei Verkehrsverstößen: Rotlicht und Geschwindigkeit

Die Verfolgungsverjährung für Verstöße wie das Überfahren einer roten Ampel oder Geschwindigkeitsüberschreitungen beträgt grundsätzlich drei Monate. Gemäß § 26 Absatz 3 StVG beginnt die Frist am Tag des Verkehrsverstoßes.

Beispiel für die Berechnung der Verjährung

Ein Verstoß am 30.06.2024 bedeutet, dass die Verjährung am 29.09.2024 endet. Wichtig: Es zählt das Ausstellungsdatum des Bußgeldbescheides. Wird der Bescheid jedoch erst mehr als zwei Wochen nach der Ausstellung zugestellt, ist der Zugang entscheidend.

Unterbrechung der Verjährung durch Anhörungsbogen

Ein Anhörungsbogen unterbricht die Verjährung, und die Frist beginnt von neuem. Maximal kann die Verjährung dann sechs Monate betragen. Entscheidend ist, dass der Anhörungsbogen eine konkrete Person und Tat nennt.

Gemäß § 33 OWiG gibt es weitere Gründe für eine Unterbrechung der Verjährung, darunter:

  • Vorläufige Einstellung des Verfahrens
  • Behördeninterne Vorgänge
  • Ermittlungen zur Adressklärung

Nur ein Anwalt kann nach Akteneinsicht prüfen, ob Verjährung eingetreten ist.

2. Verjährung Bußgeld

Nach Ausstellung eines Bußgeldbescheides beträgt die Verjährung sechs Monate. Wird innerhalb dieser Frist Einspruch eingelegt, beginnt die Frist erneut. Erfolgt keine Bearbeitung oder kein Vollstreckungsbescheid, verjährt der Bescheid.

Vollstreckungsverjährung bei Bußgeldern

  • Bußgeld bis 1.000 Euro: Verjährung nach drei Jahren
  • Bußgeld über 1.000 Euro: Verjährung nach fünf Jahren

3. Verjährung Bußgeld bei Fahrerflucht und Alkohol am Steuer

Fahrerflucht

Fahrerflucht (§ 142 StGB) ist eine Straftat. Die Verjährung richtet sich nach dem Höchstmaß der Strafe. Bei einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren gilt eine Verjährungsfrist von fünf Jahren.

Alkohol am Steuer

  • Ordnungswidrigkeit: Blutalkoholwert zwischen 0,5‰ und 1,09‰ ohne Ausfallerscheinungen. Verjährung: zwei Jahre.
  • Straftat: Ab 1,1‰ Blutalkoholwert oder bei Ausfallerscheinungen gilt eine Verjährung von bis zu fünf Jahren.

4. Was tun bei einem verjährten Bußgeldbescheid?

Ein verjährter Bußgeldbescheid wird rechtskräftig, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt wird. Selbst bei eingetretener Verjährung müssen Betroffene aktiv werden.

Tipp: Prüfen Sie bei Erhalt eines Bußgeldbescheides immer das Ausstellungsdatum und lassen Sie die Verjährung von einem Anwalt beurteilen.

5. Fazit zum Thema Verjährung Bußgeld: So setzen Sie Ihre Rechte durch

  • Kurze Fristen beachten: Verkehrsverstöße wie Rotlicht und Geschwindigkeit verjähren meist nach drei Monaten.
  • Unterbrechungen berücksichtigen: Anhörungsbögen oder andere behördliche Maßnahmen setzen die Verjährung zurück.
  • Längere Fristen bei Straftaten: Fahrerflucht und schwere Alkoholverstöße haben Verjährungsfristen von bis zu fünf Jahren.
  • Rechtsbeistand einholen: Nur ein Anwalt kann nach Akteneinsicht eindeutig klären, ob eine Verjährung vorliegt.

Mit diesem Wissen rund um die Verjährung von Bußgeldbescheiden können Sie Ihre Rechte aktiv wahren. Nutzen Sie die Möglichkeiten und vermeiden Sie unnötige Kosten durch ein rechtzeitiges Handeln!

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§ 23 StVO: Nutzung elektronischer Geräte im Straßenverkehr – Was Sie beachten müssen

Handyverstoß

Die Nutzung elektronischer Geräte im Straßenverkehr: Anforderungen aus § 23 StVO

Mit § 23 StVO setzt der Gesetzgeber klare Grenzen für die Nutzung von elektronischen Geräten während der Fahrt, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Dabei sind insbesondere die Absätze 1a und 1b von zentraler Bedeutung. Diese Vorschriften betreffen sowohl mobile als auch fest verbaute elektronische Geräte und enthalten strikte Vorgaben, die Fahrzeugführende unbedingt beachten müssen.

Die wesentlichen Regelungen in § 23 Abs. 1a StVO

Nach § 23 Abs. 1a StVO darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient, während der Fahrt nur genutzt werden, wenn:

  1. Das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird (§ 23 Abs. 1a S. 1 Nr. 1 StVO).
  2. Die Bedienung des Geräts erfolgt:
    • Entweder durch eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion (§ 23 Abs. 1a S. 1 Nr. 2a StVO),
    • oder mit einer kurzen, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissenangepassten Blickzuwendung (§ 23 Abs. 1a S. 1 Nr. 2b StVO).

Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Aufmerksamkeit der Fahrenden auf das Verkehrsgeschehen gerichtet bleibt und keine Gefahr durch Ablenkung entsteht. Als elektronische Geräte gelten gemäß § 23 Abs. 1a S. 2 StVO unter anderem Mobiltelefone, Navigationsgeräte, Berührungsbildschirme (Touchscreens) sowie Geräte zur Unterhaltungselektronik.

Besondere Einschränkungen nach § 23 Abs. 1b StVO

Darüber hinaus regelt § 23 Abs. 1b StVO, dass visuelle Ausgabegeräte, die das Sichtfeld des Fahrzeugführers beeinträchtigen könnten – wie beispielsweise Videobrillen – grundsätzlich nicht genutzt werden dürfen. Eine Ausnahme besteht lediglich für fahrzeugbezogene oder fahrtbegleitende Informationen, die über eine Sichtfeldprojektion angezeigt werden. Dies verdeutlicht, dass die Verkehrssicherheit stets Vorrang vor dem Komfort oder der Funktionalität elektronischer Geräte hat.

Der Beschluss des OLG Karlsruhe: Touchscreens und § 23 StVO

Im Beschluss des OLG Karlsruhe vom 27.03.2020 (1 Rb 36 Ss 832/19) wurde entschieden, dass ein fest verbauter Berührungsbildschirm (Touchscreen) in einem Tesla ein elektronisches Gerät im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO darstellt. Der Fahrzeugführer hatte den Touchscreen genutzt, um die Intervallgeschwindigkeit des Scheibenwischers anzupassen. Dabei wurde festgestellt, dass die erforderliche Blickzuwendung länger dauerte, als es die Verhältnisse zuließen. Dies führte zu einem Unfall.

Das Gericht stellte klar:

  1. Auch fahrzeugtechnische Funktionen, die über Touchscreens bedient werden, unterliegen den Vorschriften des § 23 Abs. 1a StVO.
  2. Eine kurze Blickzuwendung, wie sie § 23 Abs. 1a S. 1 Nr. 2b StVO fordert, war in diesem Fall nicht gegeben. Der Fahrer wurde daher wegen eines Verstoßes gegen die Vorschrift zu einer Geldbuße von 200 € und einem Fahrverbot verurteilt.

Was bedeutet das für Fahrzeugführende?

Die Entscheidung zeigt, dass auch fest verbaute Bedienelemente, wie Touchscreens, nicht ohne Weiteres genutzt werden dürfen, wenn dies eine längere Ablenkung vom Verkehrsgeschehen bedeutet. Die Bedienung sollte entweder vollständig sprachgesteuert erfolgen oder so gestaltet sein, dass nur kurze und der Situation angepasste Blickzuwendungen notwendig sind.

Fahrzeugführende müssen sich bewusst sein, dass jede Ablenkung potenziell gefährlich ist – unabhängig davon, ob sie durch ein Mobiltelefon, ein Navigationsgerät oder einen Touchscreen verursacht wird. Die Vorschrift des § 23 Abs. 1a StVO und die hierzu ergangene Rechtsprechung sollen helfen, diese Gefahren zu minimieren.

Fazit

§ 23 StVO enthält detaillierte Anforderungen an die Nutzung elektronischer Geräte im Straßenverkehr, die sowohl mobile als auch fest verbaute Systeme betreffen. Der Gesetzgeber verlangt, dass der Fokus der Fahrenden auf der Verkehrssituation bleibt und unnötige Ablenkungen vermieden werden. Insbesondere bei der Bedienung von Touchscreens oder anderen elektronischen Geräten sind die Anforderungen an kurze und angepasste Blickzuwendungen strikt zu beachten.

Haben Sie Fragen zu einem Verfahren wegen eines Verstoßes gegen § 23 StVO oder möchten Sie eine Verteidigung aufbauen, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Rettungsgasse – Einsatzfahrzeuge blockiert? Bußgeld und Fahrverbot drohen – Was Sie wissen müssen!

Rettungsgasse

Fahrlässigkeit beim Freimachen der Spur für Einsatzfahrzeuge (Rettungsgasse): Wann drohen Bußgeld und Fahrverbot?

In Deutschland ist die Pflicht, Einsatzfahrzeugen mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn unverzüglich freie Bahn zu schaffen, in § 38 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) klar geregelt. Dennoch kommt es immer wieder zu Situationen, in denen Verkehrsteilnehmer diese Vorschrift missachten – sei es aus Unachtsamkeit, mangelnder Aufmerksamkeit oder bewusster Ignoranz. Welche rechtlichen Konsequenzen drohen, wie Gerichte solche Fälle bewerten und was Sie als Betroffener tun können, erläutern wir anhand eines aktuellen Urteils des Amtsgerichts Landstuhl.


Gesetzliche Grundlage: Was § 38 StVO verlangt

Die Vorschrift ist eindeutig:

„Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten, schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden oder bedeutende Sachwerte zu schützen. Es ordnet an: ‚Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.‘“

Das bedeutet, dass jeder Verkehrsteilnehmer verpflichtet ist, Einsatzfahrzeugen sofort Platz zu machen – und zwar ohne Verzögerung. Versäumnisse können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und in schwerwiegenden Fällen sogar ein Fahrverbot nach sich ziehen.


Der Fall: Fehlverhalten auf der Autobahn

Ein Autofahrer war auf der linken Spur einer zweispurigen Autobahn unterwegs, als sich ein Polizeifahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn näherte. Obwohl das Einsatzfahrzeug mehrfach Lichthupe und Sirene einsetzte, reagierte der Fahrer erst nach einiger Zeit und wechselte schließlich abrupt auf die rechte Spur. Seine Erklärung: Er habe Radio gehört und sich unterhalten, wodurch er das Einsatzfahrzeug nicht bemerkt habe.

Das Gericht bewertete dies als fahrlässigen Verstoß gegen § 38 StVO und verhängte eine Geldbuße sowie ein Fahrverbot gemäß § 4 Abs. 1 der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV).


Warum Fahrlässigkeit auch hart bestraft wird

Das Amtsgericht führte aus, dass der Betroffene zwar nicht vorsätzlich gehandelt habe, seine verspätete Reaktion jedoch auf mangelnde Aufmerksamkeit zurückzuführen sei. In solchen Fällen gilt: Jeder Verkehrsteilnehmer muss dafür sorgen, dass er Einsatzfahrzeuge rechtzeitig wahrnehmen kann. Das Gericht verwies auf mehrere ähnliche Urteile, die verdeutlichen, dass Ablenkungen wie laute Musik oder intensive Gespräche die Wahrnehmungsfähigkeit stark beeinträchtigen können.


Ein Fahrverbot als Signal

Das Gericht betonte, dass das Fahrverbot nicht nur eine Strafe, sondern auch eine Mahnung an den Betroffenen sei, künftig aufmerksamer im Straßenverkehr zu agieren und stets eine Rettungsgasse zu bilden. Eine Ausnahme vom Regelfahrverbot ist nur bei unzumutbaren Härten möglich, etwa wenn ein Fahrverbot existenzbedrohende Konsequenzen hätte. Im vorliegenden Fall wurde argumentiert, dass öffentliche Verkehrsmittel oder andere Alternativen zumutbar seien.


Unsere Meinung: Strenge Maßnahme, aber rechtlich vertretbar

Die Entscheidung entspricht der Rechtsprechung, wirft jedoch die Frage auf, ob angesichts der Gesamtumstände eine mildere Sanktion – beispielsweise eine Geldbuße ohne Fahrverbot – ausreichend gewesen wäre. Die Begründung des Gerichts, dass der Betroffene weder Reue noch Einsicht gezeigt habe, mag erklären, warum das Fahrverbot verhängt wurde. Es bleibt jedoch Raum für Diskussionen, ob eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Auflage nicht angemessener gewesen wäre.


Praxis-Tipps: So vermeiden Sie rechtliche Konsequenzen 

Damit Sie nicht in ähnliche Situationen geraten, sollten Sie diese Grundregeln beim Bilden einer Rettungsgasse beachten:

  1. Ablenkungen vermeiden: Radio nur auf niedriger Lautstärke hören und Gespräche während der Fahrt minimieren.
  2. Vorausschauend fahren: Regelmäßig die Spiegel prüfen, insbesondere auf der linken Spur.
  3. Einsatzfahrzeuge rechtzeitig erkennen: Achten Sie auf Blaulicht und Martinshorn, und reagieren Sie sofort.

Sollten Sie dennoch in einen solchen Fall verwickelt werden, ist es entscheidend, frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen. Eine professionelle Verteidigung kann oft das Strafmaß mildern oder ein Fahrverbot abwenden.


Unsere Empfehlung: Einsicht zeigen – Strafen vermeiden

Als erfahrene Kanzlei im Verkehrsrecht raten wir Mandanten in vergleichbaren Fällen: Zeigen Sie Einsicht und Reue! Dies kann wesentlich dazu beitragen, dass Gerichte milder entscheiden. Ein kooperativer Auftritt, gepaart mit einer professionellen Verteidigung, ist der Schlüssel zu einer positiven Verfahrensbeendigung.


Fazit: Aufmerksamkeit und das Bilden einer Rettungsgasse rettet nicht nur Leben – sondern auch den Führerschein

Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, stets wachsam und aufmerksam im Straßenverkehr zu sein. Einsatzfahrzeuge haben nicht nur Vorrang – ihre Behinderung kann ernsthafte Konsequenzen für den Betroffenen haben. Sollten Sie sich in einer solchen Situation wiederfinden, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise im Verkehrsrecht zur Seite. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Rechte wahren.

Geschwindigkeitsüberschreitung Brandenburg: Urteil aufgehoben – Jetzt Einspruch prüfen lassen

sichtbarkeitsgrundsatz

Geschwindigkeitsüberschreitung und fehlende Feststellungen: Brandenburgisches Oberlandesgericht hebt Urteil auf

Der Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 15. Juli 2024 (1 ORbs 144/24) bringt Klarheit zu einem entscheidenden Punkt im Verkehrsrecht: Die detaillierte Dokumentation von Geschwindigkeitsmessungen ist unverzichtbar, selbst bei anerkannten Messverfahren. Ein Urteil, das diese Anforderungen nicht erfüllt, muss aufgehoben werden – wie in diesem Fall geschehen. Hier erfahren Sie, warum präzise Feststellungen im Bußgeldverfahren essenziell sind und welche Konsequenzen das Gericht daraus gezogen hat.


Geschwindigkeitsüberschreitung BrandenburgFehlende Details kosten ein Urteil

Das Amtsgericht Brandenburg a. d. H. hatte den Betroffenen wegen einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung um bis zu 53 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zu einer Geldbuße von 640 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt. Die Messung erfolgte mit dem standardisierten Verfahren der Verkehrsüberwachungsanlage ProVida 2000/Vidista, das durch Nachfahren und Videoaufzeichnung arbeitet.

Das Problem: Das Urteil des Amtsgerichts ließ entscheidende Details aus. Es fehlten Angaben zu:

  • Abstand des Messfahrzeugs zum Fahrzeug des Betroffenen,
  • Toleranzabzug, der bei der Geschwindigkeitsmessung berücksichtigt wurde.

Diese Informationen sind jedoch zwingend notwendig, um die Messung nachvollziehbar zu machen. Ohne sie bleibt unklar, ob die Messung ordnungsgemäß durchgeführt wurde.


Warum sind Feststellungen so wichtig?

In Verkehrsverfahren, insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, gelten strenge Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der Messung. Selbst bei einem standardisierten Messverfahren wie ProVida 2000 müssen Gerichte dokumentieren, auf welcher Grundlage die Messwerte zustande kamen. Dazu gehören:

  1. Abstandsmessung: Der Abstand zwischen Messfahrzeug und Betroffenem beeinflusst die Genauigkeit der Messung. Fehlt diese Angabe, kann die Richtigkeit der Messung nicht geprüft werden.
  2. Toleranzabzug: Jeder Messvorgang weist technische Ungenauigkeiten auf. Der Toleranzabzug dient dazu, diese Unsicherheiten auszugleichen. Wird dieser Wert nicht angegeben, fehlt eine wichtige Grundlage für die Bewertung der Geschwindigkeit.

Das Urteil des OLG Brandenburg

Das Brandenburgische Oberlandesgericht stellte fest, dass das Urteil des Amtsgerichts den Anforderungen an die Urteilsbegründung nicht genügte. Es hob das Urteil auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an das Amtsgericht zurück. Dabei betonte das OLG:

  • Die Urteilsbegründung muss detailliert darlegen, wie die Geschwindigkeitsmessung zustande kam.
  • Fehlende Feststellungen machen ein Urteil angreifbar, auch bei Verwendung eines standardisierten Messverfahrens.
  • Fazit: Genauigkeit ist der Schlüssel

    Dieser Fall zeigt eindrucksvoll, dass auch bei standardisierten Messverfahren die Anforderungen an die Begründung eines Urteils nicht unterschätzt werden dürfen. Fehlende Details können die gesamte Entscheidung infrage stellen. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat mit seinem Beschluss ein wichtiges Signal für mehr Rechtsklarheit und Transparenz im Verkehrsrecht gesetzt. Für Betroffene bedeutet das: Es lohnt sich, bei Zweifeln an der Messung oder Urteilsbegründung eine Rechtsbeschwerde einzulegen.

    Suchen Sie Unterstützung bei Bußgeldbescheiden oder Fahrverboten? Unsere Kanzlei hilft Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Beratung!

Fahrverbot bei Trunkenheitsfahrt umgehen: Möglichkeiten und Chancen im Verkehrsrecht

Fahrverbot Trunkenheitsfahrt umgehen

Fahrverbot bei Trunkenheitsfahrt: Gibt es Chancen, das Fahrverbot zu umgehen?

Strenge Regeln, die oft unerbittlich scheinen – das Bayerische Oberste Landesgericht hat hohe Hürden für das Absehen vom Fahrverbot bei Trunkenheitsfahrten festgelegt. Doch die Praxis zeigt: Die Entscheidungsspielräume der Gerichte sind häufig größer, als man denkt. In unserer Kanzlei haben wir bereits einige Fälle begleitet, in denen das Fahrverbot trotz Alkoholkonsums vermieden werden konnte. Erfahren Sie hier, unter welchen Bedingungen eine Ausnahme möglich ist und wie Ihre individuelle Situation maßgeblich das Ergebnis beeinflussen kann.

Fahrverbot Trunkenheitsfahrt umgehen

Der Fall, der alles auf den Prüfstand stellt: Alkoholfahrt und trotzdem kein Fahrverbot?

Kürzlich entschied das Bayerische Oberste Landesgericht über einen Fall, der für viele brisant ist: Ein Betroffener war nach einem Junggesellenabschied mit 0,47 mg/l Atemalkohol auf einer kurzen Strecke unterwegs. Obwohl er dabei nahe an der absoluten Fahruntüchtigkeit von 0,5 mg/l lag, sprach das Amtsgericht kein Fahrverbot aus – der Betroffene fuhr lediglich 200 Meter und kehrte dann um. Diese Milde hob das Oberlandesgericht jedoch auf. Doch trotz dieses harten Urteils gibt es auch andere Ansätze.

Möglichkeiten für ein Absehen vom Fahrverbot: Wann lohnt sich die Prüfung?

Auch wenn Gesetze vermeintlich klar sind, kann im Einzelfall von den Sanktionen abgesehen werden. Laut § 24a Abs. 1 StVG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 BKatV wird bei Trunkenheitsfahrten ein Fahrverbot verhängt. Jedoch eröffnen „ganz außergewöhnliche Härten“ oder „völlig atypische Umstände“ oft Spielräume. Doch welche Situationen zählen tatsächlich dazu? Genau hier setzt unsere spezialisierte Beratung an, um Chancen im Einzelfall aufzuzeigen.

Drei zentrale Argumente, die Gerichte umstimmen können

Die individuelle Fallbetrachtung spielt bei jeder gerichtlichen Entscheidung eine wesentliche Rolle. Hier einige Ansatzpunkte, die in unserer Praxis bereits zu positiven Ergebnissen geführt haben:

  1. Besondere Umstände im Verhalten des Fahrers:
    Wenn jemand nur eine sehr kurze Strecke fährt, eine psychische Ausnahmesituation erlebt oder direkt einsichtig ist, bewerten Gerichte dies teils milder. So haben wir Fälle erlebt, in denen die geringe Gefährdung oder das sofortige Einsehen des Fahrers ein Fahrverbot unnötig machte.
  2. Berufliche Existenzgefährdung: Gerade für Berufskraftfahrer oder andere Personen, die zwingend auf die Fahrerlaubnis angewiesen sind, kann der Verlust der Fahrerlaubnis existenziell sein. Wenn Beruf und Existenz auf dem Spiel stehen, sehen viele Gerichte ein Absehen als gerechtfertigt an – vorausgesetzt, die Notwendigkeit ist gut belegt.
  3. Einsicht und Kooperation des Betroffenen: Häufigkeit von Verkehrsverstößen, der Grad der Einsicht und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit wirken sich oft entscheidend aus. Eine detaillierte Schilderung der Umstände und ein kooperatives Verhalten im Verfahren tragen ebenfalls positiv zum Urteil bei.

Fazit: Maßgeschneiderte Argumentation kann den Unterschied machen

Auch wenn das Bayerische Oberste Landesgericht eine strikte Linie fährt, ist es möglich, eine differenzierte Betrachtung herbeizuführen. Unsere Erfahrung zeigt: Mit einer präzisen und fundierten Darstellung der Umstände und einer maßgeschneiderten Argumentation lässt sich auch in Trunkenheitsfällen ein Absehen vom Fahrverbot erreichen. Lassen Sie uns gemeinsam die Chancen für Ihre Situation analysieren und für Sie ein überzeugendes Konzept erarbeiten.

Zögern Sie nicht, sich frühzeitig beraten zu lassen. Ein guter Ausgang hängt oft an Details – Details, die im Falle einer professionellen Vertretung den entscheidenden Unterschied machen können.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Verkehrsrechtsexperte in Berlin MitteThomas Brunow Rechtsanwalt für Verkehrsrecht Schadenregulierung Rechtsanwalt Thomas Brunow von der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner ist ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin und Brandenburg. Als Spezialist auf diesem Gebiet vertritt er seine Mandanten ausschließlich in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten. Als Vertrauensanwalt des Volkswagen- und Audi-Händlerverbandes genießt er großes Vertrauen in der Automobilbranche. Zudem ist er Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.

Schwerpunkte von Rechtsanwalt Thomas Brunow:
– Schadenregulierung nach Verkehrsunfällen: Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
– Verteidigung in Verkehrsstrafsachen: Spezialisierung auf Fälle wie Trunkenheitsfahrten, Fahrerflucht, Nötigung und Körperverletzung im Straßenverkehr.
– Verteidigung in Bußgeldverfahren Expertise bei Geschwindigkeitsverstößen, Rotlichtvergehen und Fahrtenbuchauflagen.

Rechtsanwalt Thomas Brunow steht seinen Mandanten mit umfassender Fachkenntnis zur Seite und sorgt für eine effektive Vertretung im Verkehrsrecht.

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