Warum Unfallflucht auch versicherungsrechtlich teuer enden kann

Wenn Flucht teuer wird – Warum Unfallflucht auch versicherungsrechtlich teuer enden kann

Viele Autofahrer unterschätzen die weitreichenden Folgen einer Unfallflucht. Nicht nur strafrechtlich drohen empfindliche Konsequenzen – auch zivilrechtlich und versicherungsrechtlich kann ein solches Verhalten erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen. Ein aktueller Fall zeigt, wie teuer es werden kann, wenn man nach einem Unfall einfach weiterfährt.

Ein Autofahrer verursachte in einer deutschen Großstadt einen erheblichen Schaden an einer baulichen Einrichtung, indem er mit seinem Fahrzeug von der Fahrbahn abkam. Obwohl die Kollision offensichtlich war und ein Schaden im fünfstelligen Bereich entstand, verließ der Fahrer den Unfallort, ohne die Polizei zu rufen oder sonstige Feststellungen zu ermöglichen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung regulierte den Schaden zunächst vollständig gegenüber dem Geschädigten. Danach verlangte sie jedoch vom eigenen Versicherungsnehmer die Rückzahlung eines Teilbetrags in Höhe von 5.000 Euro – gestützt auf die allgemeinen Versicherungsbedingungen. Dort ist regelmäßig geregelt, dass der Versicherer im Fall einer vorsätzlichen Verletzung von Obliegenheiten, wie etwa dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort, bis zu einer bestimmten Höhe Regress nehmen kann.

Der Fahrer weigerte sich zu zahlen. Er führte an, die Schwere des Schadens nicht erkannt zu haben, und bestritt, dass sein Verhalten die Regulierung des Schadens beeinträchtigt hätte. Die Versicherung argumentierte hingegen, dass gerade durch das unerlaubte Entfernen von der Unfallstelle mögliche Anhaltspunkte für eine Alkoholisierung zum Unfallzeitpunkt nicht mehr überprüft werden konnten. Damit habe der Fahrer auch die Möglichkeit vereitelt, dass der Versicherer – bei einem etwaigen Alkoholkonsum – einen erweiterten Regress hätte geltend machen können.

Das zuständige Amtsgericht folgte der Argumentation der Versicherung. Es stellte fest, dass der Fahrer seine vertraglichen Pflichten verletzt habe. Besonders ins Gewicht fiel dabei, dass der Fahrer selbst einräumte, sich vorrangig um sein Fahrzeug und mögliche öffentliche Reaktionen gesorgt zu haben – und nicht um die gebotene Klärung des Schadens. Das Gericht wertete dies als vorsätzlichen Verstoß gegen die Pflichten aus dem Versicherungsvertrag. Es sei unerheblich, ob der Schaden für den Fahrer subjektiv als schwerwiegend erkennbar war – entscheidend sei, dass er sich bewusst vom Unfallort entfernte, ohne seiner Anzeigepflicht nachzukommen.

Der Fall zeigt eindrücklich, dass eine Unfallflucht nicht nur strafrechtlich riskant ist. Auch versicherungsrechtlich droht eine spürbare finanzielle Belastung. Versicherer haben in solchen Fällen regelmäßig das Recht, einen Teil des regulierten Schadens zurückzufordern. Zudem können mögliche Beweismittel – etwa zur Klärung einer Alkoholisierung – verloren gehen, was wiederum zu einer Beweislastumkehr zulasten des Fahrers führen kann.

Fazit: Wer sich vom Unfallort entfernt, riskiert neben den strafrechtlichen Konsequenzen auch zivilrechtliche Regressansprüche. Auch die eigene Versicherung kann zur Kasse bitten – und das durchaus spürbar. Ein kurzer Moment der Flucht kann am Ende teuer werden. Wer nach einem Unfall richtig handelt, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch seine rechtlichen und finanziellen Interessen.

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