Blitzermarathon 2026 Berlin Brandenburg

Fahrerflucht

Blitzermarathon 2026 in Berlin und Brandenburg: Wo geblitzt wird – und warum es jetzt wirklich ernst wird

Der Blitzermarathon ist öffentlich angekündigt – und trotzdem tappen jedes Jahr tausende Autofahrer in die Falle.

Warum?

Weil viele glauben, sie wüssten, wo geblitzt wird.
Und genau das ist der Fehler.

Denn der Blitzermarathon funktioniert anders als der Alltag.
Er ist kein Routineeinsatz – sondern eine gezielte, nahezu flächendeckende Kontrolle.


Speedweek 2026: Eine europaweite Aktion mit maximaler Präsenz

Vom 13. bis 19. April 2026 findet die sogenannte Speedweek statt. Höhepunkt ist der 15. April – der eigentliche Blitzermarathon.

Koordiniert wird die Aktion durch das europäische Verkehrspolizei-Netzwerk ROADPOL. Ziel ist klar: Geschwindigkeit reduzieren, Unfälle verhindern.

In diesem Jahr neu: Auch Berlin beteiligt sich aktiv. Die Polizei will gezielt überprüfen, ob bekannte Unfallschwerpunkte und typische Raserstrecken noch aktuell sind.

Das bedeutet in der Praxis:
Mehr Kontrollen. Mehr mobile Geräte. Mehr Überraschung.


Wo wird geblitzt?

Wenn Sie glauben, nur bekannte Stellen seien betroffen, unterschätzen Sie die Situation.

Zwar konzentrieren sich die Kontrollen auf typische Gefahrenbereiche:

  • unfallträchtige Kreuzungen
  • Schulwege und Kindergärten
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
  • Baustellen

Doch entscheidend ist etwas anderes:
Beim Blitzermarathon wird nahezu jedes verfügbare Messgerät eingesetzt.

Erfahrungsgemäß wird unter anderem an folgenden Strecken verstärkt kontrolliert:

  • die A 2 im Bereich Werder und Richtung Hannover
  • die A 9 rund um das Autobahndreieck Potsdam
  • die A 10 (Berliner Ring), etwa bei Nuthetal, Havelland und Pankow
  • die A 24 in Richtung Hamburg (u. a. Wittstock/Dosse, Rossow)
  • die A 13 im Raum Lübbenau, Bronkow und Ortrand
  • die A 115 sowie die A 111 im Berliner Bereich

Auch innerorts wird intensiv gemessen, insbesondere in:

  • Potsdam
  • Brandenburg an der Havel
  • Cottbus
  • Frankfurt (Oder)
  • Oranienburg, Neuruppin, Eberswalde und Prenzlau

sowie auf zahlreichen Bundes- und Landstraßen wie B1, B5, B96 oder B167.

👉 Entscheidend ist: Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Gerade beim Blitzermarathon wird auch dort gemessen, wo sonst nie kontrolliert wird.


Wo wird in Berlin geblitzt?

Gerade in Berlin zeigt sich, wie trügerisch vermeintliche „Blitzerkenntnis“ ist.

Neben mobilen Messungen im gesamten Stadtgebiet werden erfahrungsgemäß auch an klassischen Knotenpunkten Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße überwacht – unter anderem an folgenden Stellen:

  • Scharnweberstraße / Antonienstraße
  • Bornholmer Straße / Schönhauser Allee
  • Hermsdorfer Damm / Waidmannsluster Damm
  • Osloer Straße / Koloniestraße
  • Prenzlauer Allee / Ostseestraße
  • Siemensdamm / Nikolaus-Groß-Weg
  • Bundesallee / Güntzelstraße sowie Bundesallee / Nachodstraße
  • Seestraße (Bereich 91–93)
  • Reichpietschufer / George-C.-Marshall-Brücke
  • Großer Stern / Altonaer Straße
  • Schildhornstraße / Gritznerstraße
  • Innsbrucker Platz
  • A 100, Tunnel Ortskern Britz
  • Mehringdamm / Bergmannstraße
  • Hallesches Ufer / Schöneberger Straße
  • Frankfurter Allee
  • Theodor-Heuss-Platz
  • Ernst-Reuter-Platz
  • Lindauer Allee / Roedernallee
  • Kaiserdamm / Messedamm
  • Mollstraße / Otto-Braun-Straße
  • Kurfürstenstraße / An der Urania
  • Potsdamer Straße / Bülowstraße
  • Buschkrugallee / Anschlussstelle
  • Elsenstraße / Puschkinallee
  • An der Wuhlheide / Rudolf-Rühl-Allee
  • Adlergestell / Otto-Franke-Straße
  • BAB 111 (Bereich Schulzendorfer Straße, beide Richtungen)

👉 Auch hier gilt: nur ein Ausschnitt.
👉 Tatsächlich wird im gesamten Stadtgebiet gemessen.

Und besonders wichtig:
In Berlin stehen nicht nur Geschwindigkeit, sondern auch Rotlichtverstöße an großen Kreuzungen im Fokus.

geblitzt in berlin
Polizist misst mit einer Radarpistole die Geschwindigkeit

Warum trotz Ankündigung so viele geblitzt werden

Der Blitzermarathon wird angekündigt – und genau das wiegt viele in falscher Sicherheit.

Die Realität ist eine andere:

  • maximale Personalstärke
  • flächendeckender Einsatz
  • gezielte Überraschung

Viele fahren vorsichtiger – aber verlassen sich gleichzeitig auf bekannte Stellen.

Und genau dort wird oft nicht gemessen.


Welche Strafen drohen – und wann es wirklich ernst wird

Viele glauben, es gehe nur um ein Bußgeld.
Das ist der entscheidende Irrtum.

Denn die eigentliche Grenze verläuft bei Punkten und Fahrverbot.

Außerorts

  • bis 10 km/h: 48,50 €
  • 11–15 km/h: 68,50 €
  • 16–20 km/h: 88,50 €
  • 21–25 km/h: 128,50 € + 1 Punkt
  • 26–30 km/h: 178,50 € + 1 Punkt
  • 31–40 km/h: 228,50 € + 1 Punkt
  • 41–50 km/h: 348,50 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
  • 51–60 km/h: 508,50 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
  • 61–70 km/h: 633,50 € + 2 Punkte + 2 Monate Fahrverbot
  • über 70 km/h: 738,50 € + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

Innerorts

  • bis 10 km/h: 58,50 €
  • 11–15 km/h: 78,50 €
  • 16–20 km/h: 98,50 €
  • 21–25 km/h: 143,50 € + 1 Punkt
  • 26–30 km/h: 208,50 € + 1 Punkt
  • 31–40 km/h: 288,50 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
  • 41–50 km/h: 428,50 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
  • 51–60 km/h: 591,50 € + 2 Punkte + 2 Monate Fahrverbot
  • 61–70 km/h: 738,50 € + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
  • über 70 km/h: 843,50 € + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

👉 Ab 21 km/h wird es rechtlich relevant.
👉 Ab Fahrverbot geht es nicht mehr um Geld – sondern um Ihre Mobilität.


Der Punkt, den fast alle übersehen

Die meisten schauen nur auf die Geldbuße.

Das ist genau der Fehler.

Entscheidend ist:

  • Punkte
  • Fahrverbot
  • berufliche Auswirkungen

👉 Und genau hier beginnt die eigentliche Verteidigung.


Der entscheidende Aspekt: Fehler passieren – gerade jetzt

Beim Blitzermarathon steigt die Fehlerquote.

Warum?

Weil:

  • hunderte Messstellen gleichzeitig betrieben werden
  • häufig zusätzliches Personal eingesetzt wird
  • unter erheblichem Zeitdruck gearbeitet wird

Typische Fehler:

  • fehlerhafte Eichung
  • falscher Aufbau
  • Bedienfehler
  • unklare Zuordnung
  • Softwareprobleme

👉 Und genau diese Fehler entscheiden über Ihren Führerschein.


Geblitzt – und jetzt?

Hier passiert der größte Fehler:

Der Bescheid wird einfach bezahlt.

Dabei gilt:

👉 14 Tage Einspruchsfrist

Ein Vorgehen lohnt sich insbesondere, wenn:

  • ein Fahrverbot droht
  • Punkte eingetragen werden
  • Zweifel an der Messung bestehen

Viele Fehler werden erst nach Akteneinsicht sichtbar.

Und genau dort entscheidet sich der Fall.


Fazit

Der Blitzermarathon ist nicht nur eine Kontrolle.
Er ist eine Ausnahmesituation.

Mehr Messungen. Mehr Druck. Mehr Fehler.

Und genau deshalb gilt:
Nicht jede Messung hält einer rechtlichen Überprüfung stand.


Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner, tätig in Berlin und Brandenburg.

Wir vertreten und verteidigen ausschließlich im Verkehrsrecht. Aufgrund der langjährigen Bearbeitung einer Vielzahl von Bußgeldverfahren verfügen wir nicht nur über fundierte juristische Erfahrung, sondern auch über ein ausgeprägtes technisches Verständnis der eingesetzten Messverfahren und -geräte.

Unsere Tätigkeit umfasst seit Jahren schwerpunktmäßig das Bußgeldrecht, das Verkehrsstrafrecht sowie das allgemeine Verkehrsrecht. Dabei profitieren Mandanten insbesondere von unserer regionalen Erfahrung: Wir kennen die Abläufe bei den zuständigen Bußgeldbehörden – insbesondere auch bei der Bußgeldstelle in Gransee – ebenso wie die gerichtliche Praxis an den Amtsgerichten in Berlin und Brandenburg.

Nach Einsicht in die Ermittlungsakte prüfen wir jeden Einzelfall sorgfältig und entwickeln eine auf die konkreten Umstände abgestimmte Verteidigungsstrategie.

Ihr Ansprechpartner für Verkehrsrecht in Berlin – Rechtsanwalt Thomas Brunow

Thomas Brunow

Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Ihr erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte. Als Spezialist auf diesem Gebiet vertritt er Mandanten ausschließlich in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten – von der Schadenregulierung über Bußgeldverfahren bis hin zur Verteidigung in Verkehrsstrafsachen.

Dank seiner langjährigen Erfahrung und seiner Tätigkeit als Vertrauensanwalt des Volkswagen- und Audi-Händlerverbandesgenießt er großes Vertrauen in der Automobilbranche. Zudem ist er aktives Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.

Leistungen von Rechtsanwalt Thomas Brunow:

✔ Schadenregulierung nach Verkehrsunfällen – Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.
✔ Verteidigung in Verkehrsstrafsachen – Spezialisierung auf Trunkenheitsfahrten, Fahrerflucht, Nötigung und Körperverletzung im Straßenverkehr.
✔ Verteidigung in Bußgeldverfahren – Umfassende Expertise bei Geschwindigkeitsverstößen, Rotlichtvergehen und Fahrtenbuchauflage n.

Mit Fachwissen, Erfahrung und Durchsetzungsstärke sorgt Rechtsanwalt Thomas Brunow für eine effektive Vertretung im Verkehrsrecht.

📍 Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner
📍 Eichendorffstraße 14, 10115 Berlin
📞 Telefon: 030 226357113

Vorsatz bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

Vorsatz

Vorsatz bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

Bedeutung und Grenzen der 40-Prozent-Rechtsprechung

Die Frage, wann eine Geschwindigkeitsüberschreitung als vorsätzlich gilt, ist im Bußgeldverfahren sehr wichtig. Für Betroffene hat diese Einordnung große Folgen. Wird Vorsatz angenommen, verdoppelt sich meist die Geldbuße. Auch ein Fahrverbot rückt dann näher.

In der Praxis berufen sich Behörden und Gerichte häufig auf eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin aus dem Jahr 2019. Diese Entscheidung wird jedoch oft zu weit verstanden und zu schematisch angewendet.

Die Entscheidung des Kammergerichts Berlin

Das Kammergericht entschied mit Beschluss vom 06.03.2019 über eine Rechtsbeschwerde. Der Betroffene war wegen vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt worden. Zusätzlich hatte er seinen Führerschein nicht mitgeführt.

Die Messung erfolgte innerorts. Der Betroffene fuhr deutlich schneller als erlaubt. Er hatte selbst eingeräumt, bewusst zu schnell gefahren zu sein. Über das genaue Ausmaß bestand jedoch Streit.

Das Kammergericht bestätigte das Urteil des Amtsgerichts. Es führte aus, dass sich bei sehr deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen Vorsatz regelmäßig aufdränge. Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats könne bei einer Überschreitung von 40 % grundsätzlich von Vorsatz ausgegangen werden. Das gelte allerdings nur, wenn keine besonderen Umstände dagegen sprächen.

Im konkreten Fall hatte der Betroffene die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nach Toleranzabzug um 37 km/h überschritten. Er fuhr damit rund 67 km/h. Nach Auffassung des Kammergerichts spreche ein solcher Wert dafür, dass der Fahrer seine Geschwindigkeit wahrnehme und sich der Überschreitung bewusst sei.

Diese Aussage war als Regel mit Ausnahmen gemeint. In der Praxis wurde sie jedoch häufig als feste Grenze verstanden.

Vorsatz ist kein Zahlenwert

Rechtlich ist Vorsatz immer etwas Subjektives. Der Fahrer muss wissen, dass er zu schnell fährt. Er muss dies zumindest in Kauf nehmen. Die gemessene Geschwindigkeit ist dagegen nur ein objektiver Wert.

Eine hohe Geschwindigkeit kann ein Hinweis auf Vorsatz sein. Sie beweist ihn aber nicht automatisch. Trotzdem beschränken sich viele Entscheidungen allein auf den Prozentwert der Überschreitung.

Weitere Umstände werden dann oft nicht geprüft. Genau hier liegt das Problem.

Besondere Schwierigkeiten bei niedrigen Tempolimits

Die Schwächen dieser Praxis zeigen sich besonders bei niedrigen Geschwindigkeitsbegrenzungen. Das gilt vor allem innerorts, etwa bei Tempo 30 oder Tempo 20.

Schon geringe Abweichungen führen hier zu hohen Prozentwerten. Wer bei erlaubten 30 km/h mit 46 km/h gemessen wird, überschreitet das Limit rechnerisch um mehr als 50 %.

Daraus folgt aber nicht automatisch, dass der Fahrer seine Geschwindigkeit bewusst falsch eingeschätzt hat. Eine reine Prozentrechnung greift hier oft zu kurz.

Die Entscheidung des Amtsgerichts Landstuhl

Einen wichtigen Gegenpunkt setzt das Amtsgericht Landstuhl mit Beschluss vom 07.08.2025. Das Gericht stellte klar, dass eine Überschreitung von 40 % bei niedrigen Tempolimits nicht automatisch Vorsatz bedeutet.

Nach Auffassung des Gerichts müssen weitere Anzeichen hinzukommen. Dazu kann etwa eine deutlich höhere absolute Geschwindigkeit gehören. Allein die Wahrnehmung eines Verkehrsschildes reicht nicht aus.

Wer ein Tempolimit kennt, weiß damit noch nicht zwingend, wie schnell er tatsächlich fährt. Genau diese Unterscheidung hebt das Gericht hervor.

Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des Amtsgerichts Landstuhl widerspricht dem Kammergericht nicht. Sie zeigt aber deutlich, dass die 40-Prozent-Regel keine starre Grenze ist. Jeder Fall muss einzeln geprüft werden.

Gerade bei niedrigen Tempolimits ist Zurückhaltung geboten. Gerichte müssen prüfen, ob es wirklich Anzeichen für eine bewusste Geschwindigkeitsüberschreitung gibt.

Bedeutung für Betroffene

Für Betroffene ist diese Frage oft entscheidend. Vorsatz oder Fahrlässigkeit machen einen großen Unterschied. Es geht um Geldbuße, Punkte und häufig auch um ein Fahrverbot.

In vielen innerörtlichen Blitzerfällen gibt es gute Argumente gegen den Vorsatzvorwurf. Das gilt besonders dann, wenn sich die Begründung nur auf Prozentzahlen stützt.

Die Entscheidung des Kammergerichts hat die Praxis stark geprägt. Sie rechtfertigt jedoch keine schematische Vorsatzannahme. Vorsatz ist keine Rechenfrage. Er muss aus den Umständen des Einzelfalls abgeleitet werden.

Gerade dort, wo Behörden pauschal argumentieren, lohnt sich eine genaue rechtliche Prüfung. Sie kann darüber entscheiden, ob ein Verstoß als fahrlässig oder vorsätzlich gewertet wird – mit erheblichen Folgen für den Betroffenen.

Ihr Ansprechpartner für Verkehrsrecht in Berlin – Rechtsanwalt Thomas Brunow

Thomas Brunow

Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Ihr erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte. Als Spezialist auf diesem Gebiet vertritt er Mandanten ausschließlich in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten – von der Schadenregulierung über Bußgeldverfahren bis hin zur Verteidigung in Verkehrsstrafsachen.

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Fahrverbot bei Notlage? Urteil zur Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts

Vorsatz

Fahrverbot: Geschwindigkeitsüberschreitung aus Sorge um die Ehefrau – AG Frankfurt verneint rechtfertigenden Notstand

Besprechung zum Urteil des AG Frankfurt am Main vom 10.03.2020 – 971 OWi 955 Js 65423/19


Ein klassischer Fall aus dem Verkehrsalltag – mit besonderem Hintergrund

Im Mittelpunkt dieses Verfahrens steht ein Autofahrer, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts um erhebliche 50 km/h überschritten hatte; es drohte ein Fahrverbot. Die Besonderheit: Er berief sich auf eine Notlage – seine Ehefrau habe sich beim Kochen stark verletzt, weshalb er in Sorge und unter Zeitdruck gehandelt habe. Das Amtsgericht Frankfurt hatte zu entscheiden, ob diese Umstände eine Geschwindigkeitsüberschreitung in einem derart gravierenden Umfang entschuldigen oder gar rechtfertigen konnten.


Der Sachverhalt im Überblick

Am 28. August 2019 fuhr der Betroffene um 18:23 Uhr mit seinem Pkw durch eine auf 30 km/h beschränkte Zone in Frankfurt – tatsächlich aber mit einer Geschwindigkeit von mindestens 80 km/h. Das Messgerät (PoliScanSpeed) war ordnungsgemäß aufgestellt, geeicht und von einem geschulten Beamten bedient worden. Nach Abzug der gesetzlichen Toleranz von 3 km/h wurde ein Verstoß von exakt 50 km/h festgestellt.

Die maßgeblichen Verkehrszeichen (Zeichen 274 StVO) waren deutlich sichtbar angebracht – ca. 68 Meter vor der Messstelle. Die Messung wurde zudem fotografisch dokumentiert, das Verfahren entsprach den Anforderungen eines standardisierten Messverfahrens.


Vorbelastung und Einlassung des Betroffenen

Der Betroffene war verkehrsrechtlich nicht unbeschrieben. Zwei frühere Einträge im Fahreignungsregister – darunter ein Rotlichtverstoß mit Fahrverbot – lagen vor.

Zur Begründung seines Handelns trug er vor, seine Ehefrau habe sich beim Kochen eine tiefe Schnittwunde am Finger zugezogen. Aufgrund starker Blutung und einer früheren schlechten Erfahrung mit dem Rettungsdienst habe er entschieden, sie selbst ins Krankenhaus zu fahren – aus Sorge, aber auch in der Annahme, schneller Hilfe leisten zu können.


Keine Rechtfertigung durch Notstand

Das Gericht hat ausführlich geprüft, ob die Voraussetzungen eines rechtfertigenden Notstands (§ 16 OWiG) vorlagen – und dies verneint:

  • Eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben konnte nicht festgestellt werden. Die Verletzung war zwar unangenehm und schmerzhaft, aber nicht lebensbedrohlich.

  • Eine andere Handlungsmöglichkeit – insbesondere der Notruf – hätte dem Betroffenen objektiv zur Verfügung gestanden.

  • Auch unter Berücksichtigung seiner emotionalen Belastung war die Selbstfahrt mit 80 km/h durch eine 30er-Zone nicht angemessen, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer.

Das Gericht wies darauf hin, dass eine ex-ante-Betrachtung durch einen sachkundigen Dritten maßgeblich sei – nicht die subjektive Einschätzung eines in der Situation emotional überforderten Betroffenen.


Rechtsfolgen: Geldbuße und Fahrverbot

Das Amtsgericht verhängte eine Geldbuße in Höhe von 235 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Dabei hielt es ausdrücklich fest, dass es sich um einen Regelfall handele, bei dem ein Fahrverbot regelmäßig anzuordnen sei (§ 25 Abs. 1 StVG i. V. m. § 4 Abs. 1 BKatV).

Ein Absehen vom Fahrverbot kam aus Sicht des Gerichts nicht in Betracht. Die Tat sei nicht ausnahmsweise weniger schwerwiegend, und es lägen auch keine persönlichen Umstände vor, die eine besondere Härte begründen würden.

Auch eine Erhöhung der Geldbuße anstelle des Fahrverbots wurde abgelehnt – das Verhalten des Betroffenen weise keine relevanten Besonderheiten auf, die ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigen könnten.


Einordnung: Maß und Mitte im Straßenverkehr

Das Urteil zeigt exemplarisch, dass Gerichte bei Geschwindigkeitsverstößen innerhalb geschlossener Ortschaften klare Maßstäbe anlegen. Selbst wenn nachvollziehbare menschliche Motive vorgetragen werden – wie hier die Sorge um die Ehefrau –, steht die objektive Gefährdungslage im Vordergrund. Wer eine zulässige Geschwindigkeit derart überschreitet, muss mit den entsprechenden rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Auch macht die Entscheidung deutlich, dass ein subjektives Gefühl der Dringlichkeit nicht genügt. Vielmehr kommt es darauf an, ob eine Gefahr tatsächlich gegenwärtig war und ob sie nicht auf andere, weniger gefährdende Weise hätte abgewendet werden können.


Fazit

Eine gravierende Geschwindigkeitsüberschreitung aus subjektiv empfundener Notlage heraus kann verständlich, aber rechtlich nicht entschuldbar sein. Das Amtsgericht Frankfurt hat mit nachvollziehbarer Begründung ein Fahrverbot verhängt – und damit die Rechtsprechung zur Gefahrenabwehr und Verkehrssicherheit konsequent angewendet.

Wenn Sie von einer Bußgelderhöhung betroffen sind oder ein Fahrverbot droht, sprechen Sie uns gern an. Wir vertreten Mandantinnen und Mandanten bundesweit im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht – fundiert, strategisch und mit klarem Blick auf das Ergebnis.

Ihr Ansprechpartner für Verkehrsrecht in Berlin – Rechtsanwalt Thomas Brunow

Thomas Brunow AnscheinsbeweisRechtsanwalt Thomas Brunow ist Ihr erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte. Als Spezialist auf diesem Gebiet vertritt er Mandanten ausschließlich in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten – von der Schadenregulierung über Bußgeldverfahren bis hin zur Verteidigung in Verkehrsstrafsachen.

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Bußgelderhöhung durch Nachtatverhalten

Straßenrennen

Bußgelderhöhung durch Nachtatverhalten – worauf Betroffene achten sollten

Wer im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begeht, muss mit einer Geldbuße rechnen. Was viele jedoch nicht wissen: Nicht nur der eigentliche Verstoß, etwa eine Geschwindigkeitsüberschreitung, kann die Höhe des Bußgeldes beeinflussen. Auch das Verhalten nach der Tat kann bei der Bemessung berücksichtigt werden – etwa während der Polizeikontrolle oder im weiteren Verlauf des Verfahrens. In der juristischen Praxis spricht man vom sogenannten Nachtatverhalten. Dieses kann im Einzelfall zu einer spürbaren Erhöhung der Geldbuße führen.

Ein aktueller Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 10. März 2025 (Az. 3 ORbs 20/25) verdeutlicht, unter welchen Voraussetzungen das möglich ist. Der Betroffene hatte innerorts deutlich zu schnell gefahren, in zwei Fällen wurden Geschwindigkeitsüberschreitungen von 33 km/h bzw. 23 km/h festgestellt. Zudem führte er die Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mit. Das Verhalten während der Kontrolle war aus Sicht des Gerichts auffällig: Der Mann zeigte sich provokativ, verweigerte zunächst Anweisungen und äußerte sich abschätzig gegenüber den Beamten. Das Amtsgericht wertete dieses Auftreten als Ausdruck mangelnder Einsicht und erhöhte die Regelgeldbußen um jeweils 25 %. Die Entscheidung wurde vom Kammergericht im Wesentlichen bestätigt.

Rechtlich ist diese Frage im Ordnungswidrigkeitengesetz geregelt. Nach § 17 Abs. 3 Satz 1 OWiG ist bei der Höhe der Geldbuße insbesondere der sogenannte „Vorwurf, der den Täter trifft“ zu berücksichtigen. Dieser Begriff ist weit auszulegen. Er umfasst nicht nur die Umstände der Tat selbst, sondern auch das Verhalten danach – sofern es Rückschlüsse auf die Einstellung des Betroffenen zur Rechtsordnung zulässt. Zeigt sich jemand einsichtig und kooperativ, kann das bußgeldmindernd wirken. Tritt er dagegen respektlos oder aggressiv auf, kann dies bußgelderhöhend berücksichtigt werden.

Wichtig ist allerdings, dass nicht jedes Verhalten zu einer Erhöhung führen darf. Das Gericht hat sorgfältig zu prüfen, ob das Nachtatverhalten lediglich Ausdruck zulässiger Verteidigung ist. Schweigen zum Tatvorwurf, ein einfaches Bestreiten oder das Inanspruchnehmen anwaltlicher Hilfe dürfen selbstverständlich nicht negativ gewertet werden. Anders ist es, wenn sich der Betroffene bewusst unkooperativ, provokativ oder beleidigend verhält. In solchen Fällen geht die Rechtsprechung zunehmend dazu über, dies bei der Bußgeldhöhe zu berücksichtigen. Grundlage ist dabei stets der Zweck der Geldbuße: Sie soll nicht nur das begangene Fehlverhalten sanktionieren, sondern den Betroffenen auch zur Beachtung der Verkehrsregeln in Zukunft anhalten.

In der Praxis stellt sich regelmäßig die Frage, ob die erhobenen Vorwürfe zum Nachtatverhalten überhaupt ausreichend dokumentiert sind. Aussagen von Polizeibeamten müssen konkret sein. Pauschale Hinweise auf „patziges Verhalten“ reichen nicht. Auch darf das Gericht keine rein rechnerische Erhöhung der Geldbuße vornehmen – etwa in Form einer festen Prozentzahl. Vielmehr ist im Einzelfall eine angemessene Bewertung vorzunehmen. Das Kammergericht betont in seiner Entscheidung, dass es keine mathematische Formel geben darf. Die Erhöhung muss begründet und verhältnismäßig sein.

Für Betroffene bedeutet das: Wer sich bei einer Verkehrskontrolle sachlich und ruhig verhält, kann negative Folgen vermeiden – selbst wenn er die Kontrolle als ungerecht empfindet. Die eigentliche rechtliche Auseinandersetzung beginnt erst im Anschluss. Wer glaubt, dass ein Bußgeld zu hoch ist oder rechtswidrig festgesetzt wurde, sollte sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen. Denn nicht jede Bußgelderhöhung aufgrund angeblichen Nachtatverhaltens ist auch rechtlich haltbar.

Unsere Kanzlei prüft für Sie, ob die Voraussetzungen für eine Bußgelderhöhung überhaupt vorlagen. Wir klären, ob sich die Erhöhung auf zulässige Erwägungen stützt oder ob gegen das Gebot des fairen Verfahrens verstoßen wurde. Auch eine unangemessen hohe Geldbuße kann angreifbar sein – etwa wenn sie ohne Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen festgesetzt wurde.

Ein weiteres wichtiges Thema ist das Zusammenspiel von Geldbuße und Fahrverbot. Oft kann das Gericht nicht nur eine höhere Geldbuße, sondern auch ein Fahrverbot verhängen. In vielen Fällen kann jedoch erreicht werden, dass zumindest von einem Fahrverbot abgesehen wird – etwa bei drohender Existenzgefährdung oder besonderem beruflichem Bedarf. Auch hier gilt: Frühzeitige anwaltliche Beratung ist entscheidend.

Wenn Sie von einer Bußgelderhöhung betroffen sind oder ein Fahrverbot droht, sprechen Sie uns gern an. Wir vertreten Mandantinnen und Mandanten bundesweit im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht – fundiert, strategisch und mit klarem Blick auf das Ergebnis.

Ihr Ansprechpartner für Verkehrsrecht in Berlin – Rechtsanwalt Thomas Brunow

Thomas Brunow AnscheinsbeweisRechtsanwalt Thomas Brunow ist Ihr erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte. Als Spezialist auf diesem Gebiet vertritt er Mandanten ausschließlich in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten – von der Schadenregulierung über Bußgeldverfahren bis hin zur Verteidigung in Verkehrsstrafsachen.

Dank seiner langjährigen Erfahrung und seiner Tätigkeit als Vertrauensanwalt des Volkswagen- und Audi-Händlerverbandesgenießt er großes Vertrauen in der Automobilbranche. Zudem ist er aktives Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.

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Schadenregulierung nach Verkehrsunfällen – Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.
Verteidigung in Verkehrsstrafsachen – Spezialisierung auf Trunkenheitsfahrten, Fahrerflucht, Nötigung und Körperverletzung im Straßenverkehr.
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Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

Nachfahren

Freispruch wegen fehlerhafter Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

Urteil vom 17.10.2024 – AG Dortmund, Az. 729 OWi-267 Js 1305/24-100/24

Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Dortmund befasst sich mit einem häufig unterschätzten Aspekt im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht: der Unverwertbarkeit einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren, wenn grundlegende Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Das Gericht sprach die Betroffene vom Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung frei – ein Urteil mit Signalwirkung.


Was war passiert?

Der Betroffenen wurde zur Last gelegt, am 22. April 2024 gegen 0:20 Uhr auf der B 236 in Dortmund, im Bereich des Tunnels Wambel, die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h erheblich überschritten zu haben. Nach Abzug einer Toleranz sollte eine Geschwindigkeit von 112 km/h festgestellt worden sein – ein Verstoß, der in der Regel mit einem Bußgeld sowie einem Punkt in Flensburg geahndet wird.

Die Messung erfolgte durch Nachfahren über eine Strecke von etwa 1,5 Kilometern durch ein ziviles Polizeifahrzeug – und genau hier liegt das Problem.


Die Messung durch Nachfahren – was lief schief?

Zwar war unstreitig, dass die Betroffene zum Tatzeitpunkt im Tunnel unterwegs war, jedoch konnte das Amtsgericht keine verwertbare Geschwindigkeitsmessung feststellen. Die Polizei hatte folgende Methode angewendet:

  • Nachfahren über die volle Tunnellänge

  • Schätzung der Geschwindigkeit anhand des Tachometers eines nicht geeichten Fahrzeugs

  • Beobachtung des Abstands zwischen dem Polizeifahrzeug und dem vorausfahrenden Fahrzeug

Das Gericht stellte in seiner Urteilsbegründung jedoch erhebliche Widersprüche zwischen der Aussage des Zeugen (Polizeibeamter) und dem offiziellen Messprotokoll fest:

  • Während der Zeuge von einem konstanten Abstand von ca. 200 m sprach, war im Protokoll ein Abstand von nur 50 m vermerkt.

  • Der Zeuge beschrieb eine Geschwindigkeit von etwa 140 km/h ± 5 km/h, während im Protokoll eine feste Geschwindigkeit von 140 km/h ohne Schwankung angegeben war.

  • Laut Protokoll soll sich der Abstand vergrößert haben – entgegen der Aussage des Zeugen, der von einem gleichbleibenden Abstand sprach.

Diese Unstimmigkeiten führten zu der Frage, ob überhaupt eine standardkonforme Nachfahrmessung durchgeführt wurde oder lediglich eine subjektive Schätzung, die im Nachhinein dokumentiert wurde.


Warum war die Messung durch Nachfahren unverwertbar?

Das Amtsgericht Dortmund stellte klar: Eine Messung durch Nachfahren muss bestimmten Anforderungen genügen, um vor Gericht verwertbar zu sein. Dazu gehört insbesondere:

  • Ein geeichter Tachometer

  • Dokumentation des Abstands

  • Konsistenz zwischen Aussage und Protokoll

  • Plausibilitätsprüfung z. B. durch Weg-Zeit-Berechnung

Im vorliegenden Fall fehlten alle diese Elemente oder waren widersprüchlich dokumentiert. Das Gericht konnte nicht einmal sicher feststellen, dass überhaupt eine echte Nachfahrmessung im juristischen Sinne stattgefunden hat. Vielmehr erschien es möglich, dass lediglich eine subjektive Geschwindigkeitsschätzung in die Akten eingegangen war.

Da keine verwertbare Grundlage für eine Geschwindigkeitsfeststellung vorlag, kam es aus tatsächlichen Gründen zum Freispruch (§ 46 OWiG i. V. m. § 467 StPO). Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.


Fazit: Eine Geschwindigkeitsmessung ist nur so gut wie ihre Dokumentation

Das Urteil zeigt exemplarisch, dass auch vermeintlich „einfache“ Verkehrsverstöße wie eine Geschwindigkeitsüberschreitung rechtlich hochkomplex werden können, wenn die Messung nicht korrekt durchgeführt oder dokumentiert wurde.

Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren sind besonders fehleranfällig, da sie keine standardisierte Messmethode wie etwa durch stationäre Blitzer darstellen. Gerade bei nicht geeichten Fahrzeugen und fehlender Videoaufzeichnung kann eine Verurteilung allein auf Basis polizeilicher Schätzungen angreifbar sein.


Bußgeldbescheid nie ungeprüft akzeptieren

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten – etwa wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, eines Abstandsverstoßes oder Rotlichtverstoßes? Lassen Sie die Vorwürfe von einer spezialisierten Kanzlei überprüfen. Wir wissen, worauf bei der Messung, der Beweismittellage und der Dokumentation zu achten ist.

📩 Jetzt Kontakt aufnehmen – wir prüfen Ihren Fall unverbindlich und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.

Ihr Ansprechpartner für Verkehrsrecht in Berlin – Rechtsanwalt Thomas Brunow

Thomas Brunow Anscheinsbeweis

Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Ihr erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte. Als Spezialist auf diesem Gebiet vertritt er Mandanten ausschließlich in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten – von der Schadenregulierung über Bußgeldverfahren bis hin zur Verteidigung in Verkehrsstrafsachen.

Dank seiner langjährigen Erfahrung und seiner Tätigkeit als Vertrauensanwalt des Volkswagen- und Audi-Händlerverbandesgenießt er großes Vertrauen in der Automobilbranche. Zudem ist er aktives Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.

Leistungen von Rechtsanwalt Thomas Brunow:

Schadenregulierung nach Verkehrsunfällen – Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.
Verteidigung in Verkehrsstrafsachen – Spezialisierung auf Trunkenheitsfahrten, Fahrerflucht, Nötigung und Körperverletzung im Straßenverkehr.
Verteidigung in Bußgeldverfahren – Umfassende Expertise bei Geschwindigkeitsverstößen, Rotlichtvergehen und Fahrtenbuchauflagen.

Mit Fachwissen, Erfahrung und Durchsetzungsstärke sorgt Rechtsanwalt Thomas Brunow für eine effektive Vertretung im Verkehrsrecht.

📍 Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner
📍 Eichendorffstraße 14, 10115 Berlin
📞 Telefon: 030 226357113

Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn

vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung

Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn: Wichtige Urteile und Verteidigungsstrategien

Die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen, insbesondere in Baustellenbereichen, ist ein zentrales Anliegen der Verkehrssicherheit. Doch gerade hier geschehen viele Verstöße, oft mit schwerwiegenden Konsequenzen für die Betroffenen. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Aspekte einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung, insbesondere bei einer Messung in einem Baustellenbereich, und zeigt Verteidigungsstrategien auf.

Das aktuelle Urteil des Oberlandesgerichts München (Az. 202 ObOWi 1234/24) zeigt, wie schnell aus einer vermeintlich fahrlässigen Tat eine vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung wird. Dies hat erhebliche Konsequenzen für den Betroffenen. Die Entscheidung betont zudem, dass sich Fahrer in Baustellenbereichen besonders aufmerksam verhalten müssen, da Gerichte in solchen Fällen oft streng urteilen.

1. Wann liegt eine vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung vor?

Ein vorsätzlich begangener Geschwindigkeitsverstoß liegt vor, wenn der Fahrer sich der geltenden Geschwindigkeitsbegrenzung bewusst war, sie jedoch nicht beachtet hat. In Baustellenbereichen werden die zulässigen Geschwindigkeiten häufig in einem sogenannten „Geschwindigkeitstrichter“ sukzessive reduziert. Dadurch hat der Fahrer mehrere Hinweise auf die Begrenzung.

Das Gericht geht dann von Vorsatz aus, wenn der Betroffene diese mehrfachen Verkehrszeichen passiert hat. Eine hohe Überschreitung der Geschwindigkeit ist oft ein starkes Indiz dafür, dass die Begrenzung bewusst missachtet wurde. Gerichte argumentieren in solchen Fällen, dass es unwahrscheinlich sei, dass ein Fahrer wiederholt aufgestellte Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht bemerkt.

2. Entscheidung des Gerichts: Verschärfung von fahrlässig auf vorsätzlich

In einem aktuellen Fall hatte das Amtsgericht den Betroffenen zunächst wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung um 90 km/h zu einer Geldbuße von 1.400 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt.

Die Generalstaatsanwaltschaft München beantragte eine Korrektur des Urteils, da von einem vorsätzlichen Verstoß auszugehen sei. Das Oberlandesgericht München korrigierte daraufhin die Entscheidung und stellte fest: Der Betroffene hat vorsätzlich gehandelt. Die Folge: Verdopplung der Geldbuße auf 2.800 Euro.

Das Gericht führte aus, dass es sich um eine gut erkennbare Baustelle handelte, in der die Geschwindigkeitsbegrenzung mehrfach angekündigt wurde. Der Fahrer hätte die Zeichen sehen müssen, daher wurde Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Besonders im Baustellenbereich gehen Gerichte oft von Vorsatz aus, da hier hohe Unfallgefahr besteht und die Verkehrsschilder meist verstärkt aufgestellt werden.

3. Verteidigungsstrategien gegen den Vorwurf des Vorsatzes

Obwohl Gerichte bei hohen Überschreitungen oft Vorsatz annehmen, gibt es dennoch effektive Verteidigungsansätze:

  • Fehlende Sichtbarkeit der Verkehrszeichen: Falls Verkehrszeichen durch LKWs, Bäume oder andere Hindernisse verdeckt waren, kann dies gegen eine bewusste Missachtung sprechen.
  • Falsche oder unklare Beschilderung: Falls die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht eindeutig war oder ein Geschwindigkeitstrichter unvollständig ausgeschildert wurde, könnte dies als Argument gegen Vorsatz herangezogen werden.
  • Unzureichende gerichtliche Erörterung: Falls das Gericht die Möglichkeit, dass der Fahrer die Schilder übersehen hat, nicht ausreichend erörtert, kann dies ein Anhaltspunkt für eine erfolgreiche Revision sein.
  • Fehlende Identifikation des Fahrers: Falls Zweifel bestehen, ob der Fahrer tatsächlich der Betroffene ist, kann die Fahrereigenschaft bestritten werden.

Wichtig ist, dass eine wirksame Verteidigung frühzeitig beginnt. Sobald ein Bußgeldbescheid zugestellt wurde, sollte ein erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht die Erfolgschancen einer Anfechtung prüfen.

4. Folgen eines Urteils wegen vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung

Die Entscheidung des Gerichts kann schwerwiegende Konsequenzen haben:

  • Höhere Geldbuße: Eine Verdopplung der Bußgeldhöhe ist die Regel.
  • Fahrverbot: Bei hohen Überschreitungen droht ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.
  • Eintrag im Fahreignungsregister: Punkte in Flensburg sind eine direkte Folge.
  • Probleme mit der Versicherung: Manche Versicherungen könnten eine vorsätzliche Verkehrsordnungswidrigkeit als Anlass nehmen, Leistungen zu kürzen oder zu verweigern.
  • Auswirkungen auf den Führerschein: Wer wiederholt vorsätzlich gegen Verkehrsregeln verstößt, kann als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs eingestuft werden, was im schlimmsten Fall zum Entzug der Fahrerlaubnis führt.

Ein vorsätzlicher Geschwindigkeitsverstoß kann auch negative Auswirkungen auf die Probezeit von Fahranfängern oder auf berufliche Fahrer haben. In manchen Fällen können Arbeitgeber Konsequenzen ziehen, wenn ein Fahrer wegen grober Verstöße ein Fahrverbot erhält.

5. Fazit: Bei Geschwindigkeitsverstoß in Baustellenbereichen ist Vorsicht geboten

Wer auf der Autobahn eine Geschwindigkeitsbegrenzung ignoriert, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Besonders in Baustellenbereichen, wo Geschwindigkeitsbegrenzungen oft stufenweise herabgesetzt werden, gehen Gerichte schnell von Vorsatz aus.

Baustellen sind hochsensible Verkehrsbereiche, in denen oft Arbeiter direkt neben der Fahrbahn tätig sind. Die Vorschriften dienen also nicht nur der Verkehrsregelung, sondern auch dem Schutz von Menschenleben. Eine Missachtung kann daher nicht nur juristische, sondern auch moralische Folgen haben.

Für Betroffene ist es daher entscheidend, frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann prüfen, ob eine Verteidigung gegen den Vorwurf des Vorsatzes möglich ist. Gerade wenn es um hohe Bußgelder oder ein Fahrverbot geht, lohnt es sich, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.

Falls Sie mit einem entsprechenden Bußgeldbescheid oder Fahrverbot konfrontiert sind, nehmen Sie umgehend Kontakt zu uns auf. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Verkehrsrecht prüfen Ihren Fall sorgfältig und setzen sich für Ihre Rechte ein. Wir analysieren Ihre Situation genau und erarbeiten die bestmögliche Verteidigungsstrategie, um Ihnen eine unnötige Bestrafung zu ersparen.

Ihr Ansprechpartner für Verkehrsrecht in Berlin – Rechtsanwalt Thomas Brunow

Thomas BrunowRechtsanwalt Thomas Brunow ist Ihr erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte. Als Spezialist auf diesem Gebiet vertritt er Mandanten ausschließlich in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten – von der Schadenregulierung über Bußgeldverfahren bis hin zur Verteidigung in Verkehrsstrafsachen.

Dank seiner langjährigen Erfahrung und seiner Tätigkeit als Vertrauensanwalt des Volkswagen- und Audi-Händlerverbandes genießt er großes Vertrauen in der Automobilbranche. Zudem ist er aktives Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.

Leistungen von Rechtsanwalt Thomas Brunow:

Schadenregulierung nach Verkehrsunfällen – Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.
Verteidigung in Verkehrsstrafsachen – Spezialisierung auf Trunkenheitsfahrten, Fahrerflucht, Nötigung und Körperverletzung im Straßenverkehr.
Verteidigung in Bußgeldverfahren – Umfassende Expertise bei Geschwindigkeitsverstößen, Rotlichtvergehen und Fahrtenbuchauflagen.

Mit Fachwissen, Erfahrung und Durchsetzungsstärke sorgt Rechtsanwalt Thomas Brunow für eine effektive Vertretung im Verkehrsrecht.

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Fahrverbot nach langer Verfahrensdauer – Wann kann es entfallen?

Fahrverbot

Fahrverbot nach langer Verfahrensdauer – Wann kann es entfallen?

Das Fahrverbot stellt eine der einschneidendsten Sanktionen im Verkehrsrecht dar. Es soll Verkehrsteilnehmer sensibilisieren und durch eine spürbare Einschränkung eine erzieherische Wirkung entfalten. Doch wie verhält es sich, wenn zwischen dem Verkehrsverstoß und der gerichtlichen Entscheidung mehrere Jahre vergangen sind?

Mit dieser Frage musste sich das Oberlandesgericht Dresden (Beschluss vom 20.01.2025, ORbs 24 SsBs 192/24)auseinandersetzen. Es kam zu dem Ergebnis, dass ein Fahrverbot seinen eigentlichen Zweck verfehlen kann, wenn eine überlange Verfahrensdauer vorliegt und der Betroffene sich in der Zwischenzeit verkehrsgerecht verhalten hat.

Das Fahrverbot als Denkzettel – eine Maßnahme mit zeitlicher Grenze

Nach § 25 Abs. 1 StVG ist das Verbot als erzieherische Maßnahme ausgestaltet. Es soll betroffene Fahrer dazu anhalten, ihr zukünftiges Verhalten im Straßenverkehr zu überdenken.

Die Rechtsprechung geht jedoch davon aus, dass diese Erziehungsfunktion mit zunehmendem Zeitablauf ihre Legitimation verlieren kann. Insbesondere dann, wenn:

  • Seit der Tat mehr als zwei Jahre vergangen sind,
  • die lange Verfahrensdauer nicht durch den Betroffenen verschuldet wurde,
  • in der Zwischenzeit keine weiteren Verkehrsverstöße begangen wurden.

Diese Grundsätze wurden bereits in mehreren obergerichtlichen Entscheidungen anerkannt (u. a. OLG Saarbrücken, NJOZ 2014, 1545 ff.).

Die Entscheidung des OLG Dresden: Fahrverbot aufgehoben nach drei Jahren Verfahrensdauer

In dem entschiedenen Fall hatte das Amtsgericht ursprünglich ein Fahrverbot verhängt. Der Betroffene legte jedoch Rechtsbeschwerde ein. Das Oberlandesgericht Dresden entschied, dass das Fahrverbot nicht mehr gerechtfertigt sei, da zwischen dem Verkehrsverstoß und der Entscheidung mehr als drei Jahre lagen.

Besonders ausschlaggebend war:

  • 1 Jahr und 4 Monate des Zeitablaufs entfielen auf die Zeit nach der erstinstanzlichen Entscheidung.
  • Der Betroffene hatte sich in dieser Zeit verkehrsgerecht verhalten.
  • Die Verzögerung war nicht auf sein eigenes Verhalten zurückzuführen.

Das Gericht stellte fest, dass unter diesen Umständen das Fahrverbot seinen ursprünglichen Zweck – die erzieherische Wirkung – nicht mehr erfüllen könne.

Rechtsschutz bei langen Verfahrensdauern

Das Recht auf ein faires Verfahren ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Rechtsstaatsprinzips und ergibt sich aus Artikel 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip. Dazu gehört auch das Recht auf eine Entscheidung innerhalb angemessener Zeit.

Verzögerungen im Bußgeldverfahren können nicht nur zur Aufhebung eines Verbots führen, sondern in bestimmten Fällen sogar eine Milderung der Geldbuße oder eine Verfahrenseinstellung begründen.

Auch wenn die Verzögerung nach dem erstinstanzlichen Urteil eingetreten ist, kann das Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen eingreifen, falls der Betroffene aufgrund der verspäteten Entscheidung unverhältnismäßig benachteiligtwürde.

Welche Möglichkeiten bestehen, um gegen ein drohendes Fahrverbot vorzugehen?

Betroffene, die sich mit einem drohenden Fahrverbot konfrontiert sehen, sollten prüfen lassen, ob eine unangemessen lange Verfahrensdauer vorliegt. Insbesondere wenn:

  • der Verkehrsverstoß mehr als zwei Jahre zurückliegt,
  • das Verfahren sich ohne eigenes Zutun verzögert hat,
  • keine weiteren Verkehrsverstöße hinzugekommen sind,
  • die persönlichen oder beruflichen Umstände besonders nachteilig betroffen wären.

In vielen Fällen lassen sich auf dieser Grundlage erfolgversprechende Verteidigungsstrategien entwickeln.

Fazit: Eine lange Verfahrensdauer kann das Fahrverbot entfallen lassen

Die Entscheidung des OLG Dresden verdeutlicht, dass ein Fahrverbot nicht mehr zwangsläufig verhängt werden muss, wenn der zu ahndende Verkehrsverstoß bereits lange zurückliegt. Maßgeblich ist hierbei die Zeitspanne bis zur letzten tatrichterlichen Entscheidung.

Betroffene sollten daher nicht vorschnell ein Fahrverbot hinnehmen, sondern prüfen lassen, ob es aufgrund einer überlangen Verfahrensdauer entfallen kann.

Falls Sie mit einem drohenden Fahrverbot konfrontiert sind, beraten wir Sie gerne zu den Erfolgsaussichten einer Verteidigung.

📞 Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung.

Sichtbarkeitsgrundsatz bei Geschwindigkeitsverstößen auf der Autobahn

Fahrverbot

Sichtbarkeitsgrundsatz bei Geschwindigkeitsverstößen auf der Autobahn

Der Sichtbarkeitsgrundsatz sorgt in der Verkehrsrechtspraxis immer wieder für Diskussionen. Ein aktuelles Urteil beleuchtet die Bedeutung der klaren und eindeutigen Beschilderung auf Autobahnen, insbesondere bei Geschwindigkeitsbegrenzungen. Hier ein packender Einblick in den Fall:

Ausgangssituation: 72 km/h zu schnell

Am 27. Februar 2021 wurde auf der A3 bei Wiesbaden ein Autofahrer mit einer Geschwindigkeit von 192 km/h gemessen, obwohl dort lediglich 120 km/h erlaubt waren. Das Regierungspräsidium verhängte daraufhin eine Geldbuße von 600 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot. Der Fahrer legte Einspruch ein, da die Beschilderung seiner Meinung nach nicht den Anforderungen des Sichtbarkeitsgrundsatzes entsprach.

Urteil des Amtsgerichts: Freispruch

Das Amtsgericht Wiesbaden folgte der Argumentation des Betroffenen und sprach ihn frei. Es stellte fest, dass die vor der Messstelle angebrachten Verkehrszeichen mit ihren unterschiedlichen Regelungen für Tag- und Nachtzeiten irreführend seien. Die Häufung und komplexe Anordnung der Schilder über einen kurzen Streckenabschnitt widersprächen den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO).

Das Gericht bezog sich dabei auf folgende Beschilderung:

  • Bei km 150,100 war ein Verkehrszeichen 274 mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/h angebracht. Direkt darunter befand sich ein Zusatzzeichen mit der Zeitangabe 22 bis 6 Uhr.
  • An km 151,200 waren zwei Verkehrszeichen 274 mit jeweils einem Zusatzzeichen angebracht: Eines galt für 120 km/h von 6 bis 22 Uhr, das andere begrenzte die Geschwindigkeit auf 100 km/h von 22 bis 6 Uhr.
  • Nach der Messstelle bei km 152,200 war erneut ein Verkehrszeichen 274 angebracht, das die Begrenzung auf 120 km/h aufhob.

Das Gericht sah diese mehrfachen Regelungen als irreführend und argumentierte, dass sie bei einem schnellen Blick nicht erfasst werden könnten.

Rechtsbeschwerde: Ein neues Urteil

Die Staatsanwaltschaft legte Rechtsbeschwerde ein und argumentierte, dass die Beschilderung klar und auch bei einem „raschen, beiläufigen Blick“ erfassbar sei. Der Oberste Senat hob das Urteil des Amtsgerichts auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Wiesbaden. Der Sichtbarkeitsgrundsatz sei nicht verletzt, da die Regelung der Geschwindigkeitsbegrenzungen trotz ihrer Komplexität erkennbar und nachvollziehbar gewesen sei.

Sichtbarkeitsgrundsatz: Was sagt das Gesetz?

Die Verwaltungsvorschrift zur StVO sieht vor, dass Verkehrszeichen für Verkehrsteilnehmer eindeutig erkennbar sein müssen. Häufungen von Schildern an einem Mast oder auf kurzen Strecken sollen vermieden werden. Dennoch sind Regelungen wie zeitabhängige Geschwindigkeitsbegrenzungen zulässig, wenn sie in ihrer Gesamtheit übersichtlich und klar bleiben.

Auch Zusatzzeichen sind gemäß § 39 Abs. 3 Satz 1 StVO Verkehrszeichen. Die Häufung bei der Verwendung von Verkehrs- und Zusatzzeichen ist bereits durch § 39 Abs. 3 StVO vorgegeben, wonach Zusatzschilder immer direkt unter dem Verkehrsschild, das sie betreffen, anzubringen sind. Für Zusatzzeichen wird Ziffer 11 a) der Verwaltungsvorschrift durch Ziffer 16 der VwV-StVO zu §§ 39 bis 43 StVO zudem dahingehend konkretisiert, dass mehr als zwei Zusatzzeichen an einem Pfosten, auch zu verschiedenen Verkehrszeichen, nicht angebracht werden sollten. Diese Regelungen dienen dazu, die Zuordnung der Zusatzzeichen eindeutig erkennbar zu machen und die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer nicht zu überfordern.

Warum wurde das Urteil aufgehoben?

Die Richter betonten, dass die Geschwindigkeitsbegrenzungen entlang der A3 in ihrer Gesamtheit betrachtet werden müssen. Die Anordnung von 120 km/h während des Tages und 100 km/h während der Nacht sei keine unnötige Komplexität, sondern eine notwendige Verkehrsregelung. Es sei zumutbar, dass Autofahrer diese Informationen aufnehmen und ihre Geschwindigkeit entsprechend anpassen.

Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, dass Autofahrer eine besondere Sorgfaltspflicht gemäß § 1 StVO haben. Dies bedeutet, dass sie auch bei hoher Geschwindigkeit jederzeit in der Lage sein müssen, Verkehrszeichen zu erkennen und angemessen zu reagieren. Die Argumentation, dass eine komplexere Beschilderung automatisch irreführend sei, wurde deutlich zurückgewiesen. Vielmehr wird betont, dass moderne Verkehrssysteme oft zeit- und situationsabhängige Regelungen erfordern, um den Verkehrsfluss und die Sicherheit zu gewährleisten.

Die Rolle der VwV-StVO

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) dient als wichtige Grundlage für die Beurteilung von Beschilderungen. Sie legt unter anderem fest, dass Häufungen von Verkehrszeichen zu vermeiden sind, um die Aufmerksamkeit der Fahrer nicht über Gebühr zu beanspruchen. Dennoch gibt es Ausnahmen, wenn komplexe Verkehrsregelungen erforderlich sind, wie etwa bei unterschiedlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen für Tag- und Nachtzeiten. In diesem Fall sah der Senat keine Verletzung der VwV-StVO, da die Beschilderung klar strukturiert und logisch angeordnet war.

Auswirkungen auf die Praxis

Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für die Verkehrssicherheit und die Gestaltung von Autobahnbeschilderungen. Es zeigt, dass der Sichtbarkeitsgrundsatz nicht starr angewendet werden darf. Vielmehr müssen die konkreten Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden. Verkehrsteilnehmer können sich nicht darauf berufen, ein Schild übersehen zu haben, wenn dieses bei normaler Aufmerksamkeit deutlich sichtbar war.

Fazit: Klare Botschaft an Verkehrsteilnehmer

Dieses Urteil unterstreicht, dass Verkehrsteilnehmer verpflichtet sind, sich jederzeit an die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten. Der Sichtbarkeitsgrundsatz schützt nicht vor Strafen, wenn die Schilder in ihrer Bedeutung eindeutig und rechtlich wirksam sind.

Verkehrssünder sollten daher genau hinsehen – und nicht nur die Straßenlage, sondern auch die Beschilderung stets im Blick behalten. Bleiben Sie informiert – auf unserer Website erfahren Sie alles Wichtige rund ums Verkehrsrecht!

Geschwindigkeitsüberschreitung Brandenburg: Urteil aufgehoben – Jetzt Einspruch prüfen lassen

Fahrverbot

Geschwindigkeitsüberschreitung und fehlende Feststellungen: Brandenburgisches Oberlandesgericht hebt Urteil auf

Der Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 15. Juli 2024 (1 ORbs 144/24) bringt Klarheit zu einem entscheidenden Punkt im Verkehrsrecht: Die detaillierte Dokumentation von Geschwindigkeitsmessungen ist unverzichtbar, selbst bei anerkannten Messverfahren. Ein Urteil, das diese Anforderungen nicht erfüllt, muss aufgehoben werden – wie in diesem Fall geschehen. Hier erfahren Sie, warum präzise Feststellungen im Bußgeldverfahren essenziell sind und welche Konsequenzen das Gericht daraus gezogen hat.


Geschwindigkeitsüberschreitung BrandenburgFehlende Details kosten ein Urteil

Das Amtsgericht Brandenburg a. d. H. hatte den Betroffenen wegen einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung um bis zu 53 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zu einer Geldbuße von 640 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt. Die Messung erfolgte mit dem standardisierten Verfahren der Verkehrsüberwachungsanlage ProVida 2000/Vidista, das durch Nachfahren und Videoaufzeichnung arbeitet.

Das Problem: Das Urteil des Amtsgerichts ließ entscheidende Details aus. Es fehlten Angaben zu:

  • Abstand des Messfahrzeugs zum Fahrzeug des Betroffenen,
  • Toleranzabzug, der bei der Geschwindigkeitsmessung berücksichtigt wurde.

Diese Informationen sind jedoch zwingend notwendig, um die Messung nachvollziehbar zu machen. Ohne sie bleibt unklar, ob die Messung ordnungsgemäß durchgeführt wurde.


Warum sind Feststellungen so wichtig?

In Verkehrsverfahren, insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, gelten strenge Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der Messung. Selbst bei einem standardisierten Messverfahren wie ProVida 2000 müssen Gerichte dokumentieren, auf welcher Grundlage die Messwerte zustande kamen. Dazu gehören:

  1. Abstandsmessung: Der Abstand zwischen Messfahrzeug und Betroffenem beeinflusst die Genauigkeit der Messung. Fehlt diese Angabe, kann die Richtigkeit der Messung nicht geprüft werden.
  2. Toleranzabzug: Jeder Messvorgang weist technische Ungenauigkeiten auf. Der Toleranzabzug dient dazu, diese Unsicherheiten auszugleichen. Wird dieser Wert nicht angegeben, fehlt eine wichtige Grundlage für die Bewertung der Geschwindigkeit.

Das Urteil des OLG Brandenburg

Das Brandenburgische Oberlandesgericht stellte fest, dass das Urteil des Amtsgerichts den Anforderungen an die Urteilsbegründung nicht genügte. Es hob das Urteil auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an das Amtsgericht zurück. Dabei betonte das OLG:

  • Die Urteilsbegründung muss detailliert darlegen, wie die Geschwindigkeitsmessung zustande kam.
  • Fehlende Feststellungen machen ein Urteil angreifbar, auch bei Verwendung eines standardisierten Messverfahrens.
  • Fazit: Genauigkeit ist der Schlüssel

    Dieser Fall zeigt eindrucksvoll, dass auch bei standardisierten Messverfahren die Anforderungen an die Begründung eines Urteils nicht unterschätzt werden dürfen. Fehlende Details können die gesamte Entscheidung infrage stellen. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat mit seinem Beschluss ein wichtiges Signal für mehr Rechtsklarheit und Transparenz im Verkehrsrecht gesetzt. Für Betroffene bedeutet das: Es lohnt sich, bei Zweifeln an der Messung oder Urteilsbegründung eine Rechtsbeschwerde einzulegen.

    Suchen Sie Unterstützung bei Bußgeldbescheiden oder Fahrverboten? Unsere Kanzlei hilft Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Beratung!

BAB 2, km 9,8 zwischen Magdeburg und AD Werder

Geschwindigkeitsüberschreitung Brandenburg

Geblitzt auf der BAB 2 km 9,8 zwischen Magdeburg und AD Werder in Brandenburg

Sie wurden auf der BAB 2, km 9,8 zwischen Magdeburg und AD Werder in Brandenburg geblitzt. Und Sie haben Post von der Zentralen Bußgeldstelle  Gransee erhalten? Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner Berlin – Brandenburg kennen die Messstelle und die Schwachstellen. Das Messgerät es3.0 der Firma eso blitzt hier die Fahrzeuge. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt zur Zeit 80 km/h! Wir kennen die Messstelle, das Messgerät und die zuständigen Behörden. Aufgrund einer Vielzahl an Verfahren und Erfahrungen mit Messstellen und Blitzervertreten wir vor allem Betroffene, die im Land Brandenburg und Berlin zu schnell unterwegs waren.

Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung


Kostenloses Informationsgespräch: 030 / 226 35 71 13


Messstelle BAB 2, km 9,8 zwischen Magdeburg und AD Werder

Der Blitzer steht auf der BAB 2 zwischen den Abfahrten Brandenburg und Netzen. Zuvor wurde am Kilometer 11,1 (absteigend) die Geschwindigkeit auf 130 km/h beschränkt. Wobei diese BeschränkungBAB 2, km 9,8ab der Landesgrenze bis ca. Kilometer 7 (elektronische VBA) galt. Seit Ende Juli Anfang August 2018 soll die Geschwindigkeit nun auf 80 km/h beschränkt sein. Aufgrund von äußerst vielen und auch deutlichen Überschreitungen wird die Messstelle derzeit von unseren Rechtsanwälten für Verkehrsrecht überprüft. Hohe Bußgelder mit Fahrverbot sind hier die Folge. Die erforderlichen Daten wie der Beschilderungsplan und die verkehrsrechtliche Anordnung liegen derzeit noch nicht vor. Diese Informationen sind allerdings von besonderer Bedeutung, um die ordnungsgemäße bzw. fehlerhafte Beschilderung feststellen zu können.


BAB 2, km 9,8


Messgerät: Es3.0

Das Messgerät ES 3.0 (Einseitensensor) ist ein mobiler, rechnergesteuerter Einseitensensor. Die Messung der Geschwindigkeit des betroffenen Fahrzeugs erfolgt bei diesem Blitzer nach dem Prinzip der Weg-Zeit-Messung. Der Blitzer verfügt im Sensorkopf über fünf optische Helligkeitssensoren. Diese überwachen mit ihren einzelnen Einseitensensoren einen bestimmten Hintergrundausschnitt. Durchfährt ein PKW diesen Bereich, wird durch die Helligkeitsdifferenz der einzelnen Sensoren die Geschwindigkeit errechnet. Gleichzeitig wird noch der Seitenabstand des jeweiligen Fahrzeugs ermittelt. Bei einem geräteinternen Abgleich wird die Plausibilität des gemessenen Geschwindigkeitswerts überprüft. Fehlerquellen


In Brandenburg auf BAB 2, km 9,8 geblitzt? Sie haben schon Post von der Zentralen Bußgeldstelle Gransee(Brandenburg) erhalten? Gerne erstellen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Berlin Brandenburg eine kostenlose Ersteinschätzung.


Rechtsanwälte

Prof. Dr. Streich & Partner

Verkehrsrecht Berlin Brandenburg


 

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Ausschließliche Vertretung und Verteidigung im Verkehrsrecht! Dank unserer Erfahrung aus einer großen Zahl von Fällen kennen wir die Messgeräte und -techniken, die Bußgeldbehörden und die Gerichte. Wir bearbeiten seit vielen Jahren ausschließlich Mandate im Bereich des Bußgeldrechts, Verkehrsstrafrechts sowie des allgemeinen Verkehrsrecht. Neben der juristischen Kompetenz verfügen unsere Anwälte über technisches Wissen und vor allem über eine regionale Kompetenz. Ferner kennen wir durch die Bearbeitung von tausenden von Bußgeldfällen nicht nur die Messgeräte, sondern auch die Personen, die dahinter stehen, die Bußgeldbehörde Gransee sowie die zuständigen Richter an den Amtsgerichten in Berlin und Brandenburg. Wir nehmen uns Ihrer Sache an und erarbeiten nach Akteneinsicht bei der Bußgeldbehörde die für Ihren Fall beste Verteidigungsstrategie.

 

(Quelle: www.in-brandenburg-geblitzt.de)

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