Kein Rotlichtverstoß – Großer Stern Berlin

Rotlicht Großer Stern Berlin

Bußgeldbescheid Polizeipräsident in Berlin

Unserem Mandanten wurde mit Bußgeldbescheid vom 20.11.2017 des Polizeipräsidenten in Berlin vorgeworfen, am Großer Stern / Altonaer Straße Richtung West das Rotlicht der Lichtzeichenanlage missachtet zu haben, wobei die Rotphase bereits länger als 1 Sekunde dauerte. Aufgrund dieser Ordnungswidrigkeit wurde ein Bußgeld in Höhe von 220,- € zuzüglich Auslagen in Höhe von 28,50 € festgesetzt und ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet. Zusätzlich sollten für diesen Verstoß 2 Punkte in das Fahreignungsregister eingetragen werden, die erst nach 5 Jahren getilgt werden.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Unser Mandant beauftragte uns mit der Verteidigung. Gegen diesen Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt und Akteneinsicht beantragt.

Der Rotlichtverstoß wurde hier mit dem Messgerät PoliScan Speed registriert. Hierbei handelt es sich um einen kombinierten Rotlicht- und Geschwindigkeitsblitzer. Nach Auswertung der Bußgeldakte, der Lichtbilder und vor allem der Messdaten konnte festgestellt werden, dass unser Mandant zwar die Haltelinie bei rot überquerte; allerdings war zu diesem Zeitpunkt nicht geklärt, ob er auch den Schutzbereich erreicht hatte; dies wurde von unserem Mandanten bestritten. Der Schutzbereich ist in diesem Fall die Zufahrt aus Richtung Altonaer Straße in den Kreisverkehr. Der Schutzbereich befindet sich in einem außerordentlich großem Abstand zur Haltelinie.

Die Bußgeldbehörde gab die Sache zur Entscheidung an das Amtsgericht Tiergarten ab.

Kein Rotlichtverstoß trotz Überfahren der Haltelinie?

Ein Rotlichtverstoß liegt nach §§ 49 Abs. 3 Nr. 2, 37 Abs. 2 Nr. 1 bzw. 2 StVO vor, sobald der Kraftfahrer das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage missachtet hat. Ein Rotlichtverstoß ist jedoch nicht gegeben, wenn der Kraftfahrer die Ampel zwar bei Rotlicht passiert hat, er aber noch vor dem eigentlichen Schutzbereich, z.B. der Kreuzung, anhält (BGH NZV 98, 119, 120; OLG Celle zfs 97, 355). In diesem Fall handelt es sich nur um einen Verstoß gegen §§ 41 Abs. 3 Nr. 2 (Zeichen 294), 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO (Haltelinienverstoß). In der Regel kommt diese Situation selten vor. Im Bereich großer Kreuzungen oder wie hier im Kreisverkehr spielt diese Frage dagegen eine große Rolle, da in diesen Fällen der eigentliche Schutzbereich (wozu allerdings auch ein Fußgängerüberweg zählt) oftmals nicht unmittelbar hinter der Haltelinie liegt.

 

Auswertung der PoliScan Messdaten

Nach Auswertung der Messdaten (Orts- und Zeitkoordinaten) konnte schließlich ermittelt werden, dass das Fahrzeug nach der Haltelinie bereits abbremste und bereits ein ausrollen ausgereicht hätte, um vor dem Schutzbereich zum Stehen zu kommen. Wichtig waren hier exakte Angaben zur Position der Haltelinie, den einzelnen Entfernungen des Fahrzeugs zum Messgerät, der Geschwindigkeit des Fahrzeugs sowie der voraussichtliche Bremsweg.  Dadurch, dass die Einfahrt in den Schutzbereich fotografisch nicht festgehalten wird, war der Vortrag unseres Mandanten in Kombination mit der technischen Auswertung eine für das Amtsgericht unwiderlegbare Aussage. Nach alledem stand fest, dass es dem Amtsgericht nicht möglich war, einen Rotlichtverstoß nachzuweisen.

 

Beschluss des AG Tiergarten: Kein Rotlichtverstoß – aber ein Haltelinienverstoß

Da zumindest ein Haltelinienverstoß ausweislich der Lichtbilder vorlag, wurde unser Mandant im Beschlusswege wegen eines Haltelinienverstoßes zu einer Geldbuße in Höhe von 10,00 € verurteilt. Ein Punkt wird für diesen Verstoß nicht eingetragen. Ebensowenig wird für diesen Verstoß ein Fahrverbot angeordnet.  Die Geldbuße wurde um 210,- € reduziert. Der Große Stern wie auch andere große Kreisel (Erst-Reuter-Platz) bieten bezüglich Rotlichtverstöße ausreichend Verteidigungsmöglichkeiten. Bei einer Vielzahl von Parallelverfahren kann der Nachweis eines Rotlichtverstoßes ebenfalls nicht erbracht werden, so dass oftmals lediglich ein Bußgeld in Höhe von 10 € verhängt wird. Allerdings müssen entsprechende Voraussetzungen vorliegen, die anhand der Bußgeldakte sowie der Messdaten festgestellt werden können (Quelle S&P)


Kostenloses Informationsgespräch: 030 / 226 35 71 13


Rechtsanwälte Prof. Dr. Streich & Partner

Verkehrsrecht Berlin Brandenburg


 

 

Geblitzt? Noch Fragen? Nutzen Sie die unverbindliche Erstberatung

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner in Berlin und Brandenburg

 

Absehen vom Fahrverbot

Fahrverbot

Absehen vom Fahrverbot – Augenblicksversagen

Verkehrsrecht Berlin Brandenburg

Unter Umständen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, sofern der Betroffene ein Verkehrszeichen in einem kurzen Moment der unverschuldeten Unaufmerksamkeit ein Verkehrszeichen übersieht. In diesem Fall spricht man von einem Augenblicksversagen.

In einer Entscheidung vom 23. Januar 2017 hat das Amtsgericht Potsdam (88 OWi 4131 JS 34510/16 590/16) ein Augenblicksversagen angenommen und hat vom angeordneten Fahrverbot abgesehen.

Im vorliegenden Fall verließ der Betroffene eine geschlossene Ortschaft. Hinter der Ortschaft war die Geschwindigkeit zunächst nicht beschränkt; wenige Meter später erfolgte eine Geschwindigkeitsbeschränkung für die Nachzeit. Der Betroffene wurde in diesem Bereich geblitzt. Gegen den Betroffenen wurde in der Folge ein Bußgeldbescheid erlassen und ein Fahrverbot angeordnet. Gegen den Bußgeldbescheid setzte sich der Kraftfahrer zur wehr. Er war der Ansicht, dass das Verkehrszeichen vorliegend nur einseitig aufgestellt war und bei einem Überholmanöver übersehen wurde:

Urteil: Übersehen des einseitig aufgestellten Verkehrszeichen

Urteilsgründe: …Das einmalige Übersehen eines einseitig aufgestellten Verkehrszeichens, möglicherweise auch in der Folge zeitweiliger Verdeckung, ist als ein sog. Augenblicksversagen zu erkennen, als das Ergebnis einer einmaligen kurzen Unaufmerksamkeit, wie sie jedermann gelegentlich erleidet. Der im Moment eines solchen Augenblicksversagens begangenen Fehlhandlung fehlt die vorwerfbare Gesinnung, die die Anordnung eines Fahrverbotes gebieten würde, damit ein Betroffener dessen Besinnungs- und Denkzettelwirkung nutzt, um sein Verhalten dem Grunde nach zu überdenken…).


OLG  Brandenburg  zum Übersehen einseitig aufgestellter Verkehrszeichen

Allerdings reicht das Vorliegen einer beidseitigen Beschilderung für sich noch nicht,  ein Augenblicksversagen per se zu verneinen. Das OLG Brandenburg hatte sich diesbezüglich in einem Beschluss vom 23.07.2009 (2 Ss (OWi) 87 B/09) umfassend positioniert:

Der Umstand, dass der Betroffene ein beidseitig aufgestelltes Verkehrszeichen nicht beachtet hat, genügt für sich allein genommen nicht, um ihm ein auch in subjektiver Hinsicht grob pflichtwidriges Verhalten zur Last zu legen. Die Lebenserfahrung zeigt, dass es in Ausnahmefällen Verkehrssituationen gibt, in denen die Aufmerksamkeit eines Kraftfahrzeugführers so abgelenkt werden kann, dass dieser auch ein beidseitig aufgestelltes Verkehrszeichen übersehen kann, ohne dass ihm dafür mehr als nur der Vorwurf einfacher Fahrlässigkeit gemacht werden kann. Zudem gibt es Verkehrssituationen, in denen zumindest die Sicht auf eines der beidseitig aufgestellten Verkehrszeichen verdeckt sein kann. Ebenso ist es möglich, dass Geschehnisse innerhalb des Fahrzeugs eine kurzzeitige Ablenkung des Fahrzeugführers bewirken, die ihn ein beidseitig aufgestelltes Verkehrszeichen ebenso übersehen lassen wie ein nur einseitig aufgestelltes. Schließlich ist gerade bei längeren Autobahnfahrten mit geringer Verkehrsdichte das Phänomen bekannt, dass die Aufmerksamkeit des Fahrzeugführers allmählich nachlässt; in all diesen Fällen mag der Vorwurf der einfachen Fahrlässigkeit gegen den Fahrzeugführer begründet sein, nicht jedoch notwendigerweise der eines auch in subjektiver Hinsicht groben Pflichtenverstoßes.

kostenlose Einschätzung zur Messung

Zuständig in Brandenburg ist die zentrale Bußgeldstelle in Gransee. Sie haben schon Post von der Zentralen Bußgeldstelle Gransee (Brandenburg) erhalten? Ihnen droht ein Fahrverbot oder Punkte? Gerne erstellen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Berlin Brandenburg eine kostenlose Einschätzung:

[iphorm id=“1″ name=“Bussgeld“]

Geblitzt auf der BAB 2 bei km 29,7

Geblitzt an der Messstelle auf der BAB 2, km 29,7, in FR Hannover

Sie wurden in Brandenburg auf der BAB 2 bei km 20,9 in Fahrtrichtung Hannover geblitzt und haben Post von der Zentralen Bußgeldstelle Gransee erhalten? Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner Berlin – Brandenburg kennen die Messstelle und die Schwachstellen. Geblitzt wird hier mit dem Messgerät ES 3.0 der Firma Eso. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt derzeit 100 km/h!

Messort BAB 2, km 29,7 in FR Hannover

Der Blitzer befindet sich auf der BAB 2 ca. 2 Kilometer hinter der Abfahrt Wollin in Fahrtrichtung Hannover. Die Autobahn ist an dieser Stelle dreispurig und eigentlich gut ausgebaut. Die Geschwindigkeit wurde aufgrund von Fahrbahnschäden beschränkt. Die Geschwindigkeit ist ab der AS Brandenburg bis zur Landesgrenze auf 100 km/h beschränkt.

BAB 2, km 29,7
© OpenStreetMap – BAB 2, km 29,7

 

Messgerät: Es3.0

geblitzt
Messfehler ES3.0

Das Messgerät ES 3.0 (Einseitensensor) ist ein mobiler, rechnergesteuerter Einseitensensor. Die Messung der Geschwindigkeit des betroffenen Fahrzeugs erfolgt bei diesem Blitzer nach dem Prinzip der Weg-Zeit-Messung. Der Blitzer verfügt im Sensorkopf über fünf optische Helligkeitssensoren (siehe Abbildung), die mit ihren einzelnen Einseitensensoren einen bestimmten Hintergrundausschnitt überwachen. Durchfährt ein PKW diesen Bereich, wird durch die Helligkeitsdifferenz der einzelnen Sensoren die Geschwindigkeit errechnet. Gleichzeitig wird noch der Seitenabstand des jeweiligen Fahrzeugs ermittelt. Bei einem geräteinternen Abgleich wird die Plausibilität des gemessenen Geschwindigkeitswerts überprüft. Fehlerquellen


kostenlose Einschätzung zur Messung

Zuständig in Brandenburg ist die zentrale Bußgeldstelle in Gransee. Sie haben schon Post von der Zentralen Bußgeldstelle Gransee (Brandenburg) erhalten? Gerne erstellen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Berlin Brandenburg eine kostenlose Ersteinschätzung.

[iphorm id=“4″ name=“Bussgeld (duplizieren)“]

Rotlichtverstoß Berlin: Verwechslung der Ampel

rotlichtverstoß

Rotlichtverstoß – Fahrverbot

Kein Absehen von einem Fahrverbot bei qualifiziertem Rotlichtverstoß aufgrund von Verwechslung mit grüner Fußgängerampel

Nach einer Entscheidung des OLG Bamberg vom 22. Dezember 2015 (3 SS OWi 1326/15) begründet das Verwechseln der roten Lichtzeichenanlage mit der grünen Fußgängerampel kein Absehen vom Fahrverbot.

Das OLG führt hierzu aus, dass mit dem gegen ein bußgeldrechtliches Fahrverbot eingewandten Augenblicksversagen begrifflich nur ein Versagen des Betroffenen umschrieben wird, das dadurch gekennzeichnet wird, dass der Handelnde für einen verhältnismäßig kurzen Zeitraum, nämlich nur für einen Augenblick lang die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Hieraus allerdings lässt sich nicht schon ein ausreichender Anlass ableiten, den Schuldvorwurf herabzustufen, sofern alle sonstigen objektiven Merkmale einer grobe  Pflichtverletzung im Sinne von § 25 Abs. 1 S. 1 1. Alt. StVG vorliegen.

Für den Wegfall eines nach nach dieser Vorschrift verwirkten Fahrverbotes aufgrund eines Augenblicksversagens wegen Nichtbeachtung einer mehr als eine Sekunde dauernden Rotphase ist regelmäßig kein Raum, wenn der qualifizierte Rotlichtverstoß mit einer Verwechslung der bereits Grünlicht zeigenden und parallel zur beabsichtigten Fahrtrichtung stehenden Fußgängerampel begründet wird.

Positive Beispiele gibt es jedoch selbstverständlich auch. Unter anderem hatte das OLG Hamm (alte Entscheidung: DAR 99, 515) ein Augenblicksversagen angenommen, in denen der Betroffenen bereits 3 Minuten vor einer roten Lichtzeichenanlage wartete sowie schließlich irrig davon ausging, dass die Ampel defekt sei und deshalb dauerrot anzeigt.

Rotlichtverstoß in Berlin

In Berlin werden jährlich ca. 15.000 Rotlichtverstöße registriert, wobei hiervon rund 3.000 qualifizierte Rotlichtverstöße (über eine Sekunde Rot – Fahrverbot) geahndet werden.

Die Polizeistatistik der Polizei Berlin zeigt offiziell die Bezirke, in denen es am häufigsten zu Unfällen kommt, weil rote Ampeln missachtet werden. Der Bezirk Mitte ist hierbei führend. Den zweiten Platz teilen sich die Bezirke Spandau und Charlottenburg-Wilmersdorf. Die Statistik der Berliner Polizei zeigt auch, dass insbesondere die Ahnung von Rotlichtverstößen von Radfahrern stark zugenommen hat. Insbesondere im Bezirk Berlin Mitte wird durch eine starke Präsenz einer Fahrradstaffel der Polizei überdurchschnittlich intensiv kontrolliert (Quelle: in-brandenburg-geblitzt.de)


Kostenloses Informationsgespräch: 030 / 226 35 71 13


Rechtsanwälte Prof. Dr. Streich & Partner

Verkehrsrecht Berlin Brandenburg

Eichendorffstraße 14, 10115 Berlin


 

 

Geblitzt? Noch Fragen? Nutzen Sie die unverbindliche Erstberatung

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner in Berlin und Brandenburg

Fahreignungsregister 2014 – Was ändert sich?

FAHREIGNUNGSREGISTER 2014: REFORM DES VERKEHRSZENTRALREGISTER

Nach acht Punkten droht der Führerscheinentzug

Fahreignungsregister

Mit dem Fahreignungsregister, welches ab dem 1. Februar 2014 eingeführt werden soll, ändern sich für Kraftfahrer grundlegende Dinge. Der Führerscheinentzug wird sodann nicht mehr ab 18 Punkten, sondern bereits bei 8 Punkten stattfinden. Das bisherige Punktesystem bis 18 Punkten wird von dem neuen System abgelöst, welches lediglich eine Punkteskala bis 8 Punkten vorsieht.  Je nach Schwere des Verstoßes sollen nun ein, zwei oder aber drei Punkte eingetragen werden. Entgegen der zwischenzeitlichen Entscheidung keinen freiwilligen Punktabbau mehr zuzulassen, soll dies unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich sein.

Wie viele Punkte gibt es für Verkehrsverstöße?

Je nach Ordnungswidrigkeit werden heute 1 bis 4 Punkte und für Straftaten 5 bis 7 Punkte eingetragen. Geregelt ist dies in der Anlage 13 der FeV. Ab Februar 2014 sollen nur noch maximal 3 Punkte eingetragen werden. Für Ordnungswidrigkeiten gibt es einen Punkt; für grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sowie Verkehrsstraftaten gibt es sodann 2 Punkt; für übrige Verkehrsstraftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis drohen 3 Punkte.

Was wird nicht mehr im Fahreignungsregister eingetragen?

Ordnungswidrigkeiten, die keine unmittelbare Bedeutung für die Verkehrssicherheit haben, werden nicht mehr eingetragen. Hierzu zählen insbesondere das unberechtigte Befahren einer Umweltzone, Verstöße gegen Fahrtenbuchauflagen u.a.. Auch bei Verkehrsstraftaten sollen nicht mehr alle Verstöße eingetragen werden. So fallen hier unter anderem die Beleidigungsdelikte, Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz und die fahrlässige Körperverletzung (zumindest bei leichten Verletzungen) heraus.

Insbesondere Betroffene, deren Punktekonto aufgrund von o.g. genannten Verstößen gefüllt ist, können sich auf das Fahreignungsregister freuen, denn Verstöße, die nach dem neuen Recht nicht eingetragen werden, fallen vollständig aus dem Fahreignungsregister heraus.

Punkterabatt

Auch im neuen Fahreignungsregister soll es bei dem Punkterabatt durch freiwillige Teilnahme an einem Seminar bleiben. Die ursprünglichen Pläne auf den Punkterabatt zu verzichten, wurden niedergeschlagen. Durch freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar werden 2 Punkte gelöscht. Allerdings ist die Teilnahme nur einmal in 5 Jahren möglich.

Da die Kosten für das Fahreignungsseminar deutlich höher sind als das derzeitige Aufbauseminar, wird noch vor Inkrafttreten des Fahreignungsregister empfohlen, an einem Aufbauseminar teilzunehmen.

Tilgungsfristen im Fahreignungsregister

Nach derzeitigem Recht wird die Tilgung alter Punkte durch neue Verstöße gehemmt, sofern der weitere Verstoß binnen Zwei-Jahresfrist begangen wird. Nach dem neuen Fahreignungsregister wird  es sicherlich übersichtlicher; jedoch nicht autofahrerfreundlicher. Mit dem neuen Fahreignungsregister werden Ordungswidrigkeiten mit einem Punkt nach 2,5 Jahren getilgt; Ordungswidrigkeiten und Straftaten mit 2 Punkten nach 5 Jahren und Straftaten mit 3 Punkten nach 10 Jahren.

Wird man heute beispielsweise nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h außerorts die eingetragenen 3 Punkte nach 2 Jahren los (sofern keine weitere Eintragung folgt – nach 5 Jahren jedoch bedingungslos), so bleiben die Punkte nach dem neuen Recht in jedem Fall 5 Jahre stehen. (Quelle: www.in-brandenburg-geblitzt.de)

[biginfopane textcolor=“#ffffff“ title=“Erstberatung“ href=“http://kanzlei-blog.de/unverbindliche-anfrage-busgeld/“ button_title=“Anfrage“]Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht stehen Ihnen gerne zur Verfügung[/biginfopane]

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner, Eichendorffstraße 14, 10115 Berlin – TEL:030-226357113

Abstandsverstoß

 Abstandsverstoß von LKW

§ 4 StVO regelt die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug. Die BKatV (hier Nr. 12.5 ff.) regelt die einzuhaltenden Sicherheitsabstand von PKW. Für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t oder für Omnibusse gibt es eine Sonderregel, die in § 4 Abs. 3 StVO beschrieben ist. Hiernach ist bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h ein Abstand von mindestens 50 m einzuhalten, um einen Abstandsverstoß zu vermeiden.

Diese starre Grenze für einen Abstandsverstoß führt ab und an zu unbilligen Ergebnissen. Das Amtsgericht Lüdinghausen (Urteil vom 4. Februar 2013 19 Owi 12-239/12) hatte in einem Fall die Regelgeldbuße von 80 € nebst Eintragung von Punkten in das Verkehrszentralregister auf nicht eintragungspflichtige 35 € (Verwarnung) herabgesetzt. Nach Ansicht des Gerichts lag in diesem Fall ein Grenzfall vor, da der LKW den Abstand bei einer Geschwindigkeit von etwas über 50 km/h unterschritten hat und gleichzeitig den für PKW gem. BKatV „Halbe Tacho Wert“ eingehalten wurde (hier 32 Meter). Insbesondere bei Gefälle und bei Steigungen sowie im Bereich von Autobahneinfahrten kommt es schnell und oft vor, dass der zulässige Abstand kurzfristig unterschritten wird. Gerade bei Autobahnausfahrten lenken Verkehrsteilnehmer oftmals frühzeitig auf die rechte Fahrspur und ordnen sich zwischen Lastkraftwagen ein, so dass es recht schnell zu einem Abstandsverstoß kommt.

Auch wenn der ermittelte Abstandswert durchaus richtig sein kann, so sollte bei der Bewertung die Gesamtumstände berücksichtigt werden. Erst in der Gesamtschau lässt sich ermitteln, ob ein Grenzfall – wie im Fall des AG Lüdinghausen – vorliegt, der ein Abweichen der Regelbuße zugunsten des Betroffenen rechtfertigt. (Quelle:www.in-brandenburg-geblitzt.de)

[biginfopane textcolor=“#ffffff“ title=“Erstberatung“ href=“http://kanzlei-blog.de/unverbindliche-anfrage-busgeld/“ button_title=“Anfrage“]Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht stehen Ihnen gerne zur Verfügung[/biginfopane]

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner

Geblitzt in Berlin und Brandenburg

geblitzt

Geblitzt: Großaktion am 16.04.2013 in Berlin und Brandenburg

(Berlin, S&P)Am Dienstag, den 16. April 2013 führte die Polizei Berlin und Brandenburg eine großangelegte Geschwindigkeitskontrolle durch. Dabei rückte die Polizei in Berlin offensichtlich mit 200 zusätzlichen mobilen Blitzern und über 1200 Beamten aus. Bei der Polizei in Brandenburg waren an über 50 Kontrollstellen mehr als 200 Beamte im Einsatz. Sehr löblich kontrollierte die Polizei in Berlin auch vor Schulen, um so für mehr Sicherheit zu sorgen. In Brandenburg sollen am Dienstag rund 3600 Kraftfahrer mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt und kontrolliert worden sein.

Die Aktion ist sicherlich begrüßenswert, da durch die massive Kontrolle Kraftfahrer insbesondere im innerstädtischen Bereich sensibilisiert werden. Aufgrund der intensiven Nutzung von Messgeräten an diesem Tag, sollten Kraftfahrer, die geblitzt wurden und Zweifel an der gemessenen Geschwindigkeit haben, die Messung überprüfen lassen. Glaubt man den Angaben, so waren  über 100 Lasermessgeräte (in der Regel Riegl21) und über 20 Videowagen (Provida) im Einsatz. Weitere Messungen wurden überwiegend mit dem Gerät Es 1.0 und Es3.0 sowie mit dem Messgerät Poliscan Speed vorgenommen. In Brandenburg wird in der Regel mit denselben Messgeräte geblitzt, wobei auf Autobahnen die Messgeräte Es3.0 und PoliScan Speed zum Einsatz kommen. Dass es bei so vielen Messeinsätzen an nur einem Tag zu Fehlern kommen kann, ist naheliegend. Eine Überprüfung der Messung sollte stets dann in Erwägung gezogen werden, sofern eigene Zweifel bestehen oder wenn es für Kraftfahrer einschneidende Folgen (Fahrverbot, viele Punkte etc.) hat. Nach einem Bericht der vor einigen Wochen im ZDF zu sehen war, erklärten die dort interviewten Sachverständigen, dass jedes dritte Blitzer-Bußgeld angreifbar sei.

Die Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Berlin Mitte der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner stehen Ihnen gerne für eine Überprüfung zur Verfügung.

[iphorm_popup id=“2″ name=“Geblitzt in Brandenburg“]Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung unserer Rechtsanwälte für Verkehrsrecht[/iphorm_popup]

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner, Eichendorffstraße 14, 10115 Berlin – TEL:030-226357113

Quelle:www-in-brandenburg-geblitzt.de

Handy am Steuer

Gemäß § 23 Abs.1a StVO ist es untersagt ein Mobilfunktelefon während der Fahrt zu benutzen.

Kaum eine Vorschrift trifft auf mehr Unverständnis. Erst kürzlich berichteten wir von einem Gerichtsbeschluss, der klarstellte, dass auch die Benutzung der reinen Navigations-Funktion unter diese Vorschrift fällt. Demnach sind Routeneingaben oder Routenänderungen nur im Stand vorzunehmen. Manch eine Navigationssoftware erlaubt mittlerweile keine Eingabe während der Fahrt und beugt schon so vor. „Handy am Steuer“ weiterlesen

Bußgeldstelle Gransee – Land Brandenburg

Gransee

Fährt man im Land Brandenburg zu schnell und wird geblitzt oder begeht eine andere Ordnungswidrigkeit, so erhält man in den Regel binnen kurzer Zeit Post aus Gransee, dem Sitz der Zentralen Bußgeldstelle des Land Brandenburg. Betroffene bekommen in Brandenburg von der Bußgeldstelle Gransee die Möglichkeit online Einblick in die Akte zu nehmen. Die Zugangsdaten sind auf dem Anhörungsbogen oder auf dem Schreiben „Fahrerermittlung“ abgedruckt. Die Online Akte beinhaltet bei einem Geschwindigkeitsverstoß neben dem Vorwurf, bei welchem neben dem Datum der genaue Standort zu erkennen ist, ein Messfoto. Zudem wird ein vergrößerter Bildausschnitt des Fahrers sowie des Kennzeichens abgebildet. Die Zugangsdaten können auf der Seite www.internetwache.brandenburg.de  eingegeben werden.

„Bußgeldstelle Gransee – Land Brandenburg“ weiterlesen

Geblitzt mit es3.0 auf der BAB 2, km 5,3, in FR AD Werder

Geblitzt wird auf der BAB 2 bei Km 5,3 in Fahrtrichtung Werder / Berlin. Zum Einsatz kommt das Messgerät es3.0 der Firma eso. Die Geschwindigkeit wird hier zuvor mit einer VBA (Verkehrsbeeinflussungsanlage) gesteuert. Auf der vielbefahrenen A2 kommt es zu einer sehr hohen Zahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen, die geahndet werden. Nicht selten liegen die Überschreitungen im Fahrverbotsbereich.

Das Messgerät ist – ausgehend von der Fahrtrichtung Berlin – kurz hinter dem Ausfahrtsschild „Lehnin 1000 m“ aufgestellt (siehe Video) „Geblitzt mit es3.0 auf der BAB 2, km 5,3, in FR AD Werder“ weiterlesen

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen