Geblitzt auf der BAB 9 bei Km 38,1 Tempo 80

Geschwindigkeitsüberschreitung Brandenburg

Geblitzt in Brandenburg:

BAB 9, km 38,1 in Fahrtrichtung Leipzig


Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung


Kostenloses Informationsgespräch: 030 / 226 35 71 13


Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner kennen die Messstellen und die Schwachstellen. Geblitzt wird hier mit dem Einseitensensor es3.0 bzw. mit es8.0 der Firma eso. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 120 km/h! Ab einem Grenzwert von 134 km/h wird geblitzt. Der Blitzer befindet sich in Höhe der Hagenbrücke. Zuständig ist die zentrale Bußgeldstelle in Gransee. Sie wurden geblitzt? Gerne erstellen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht eine kostenlose Ersteinschätzung. (Quelle: www.in-brandenburg-geblitzt.de)

 

BAB 9, km 38,1
©openstreetmap

Sie wurden auf der BAB 9, km 38,1 in Fahrtrichtung Leipzig in Brandenburg geblitzt. Und Sie haben Post von der Zentralen Bußgeldstelle  Gransee erhalten? Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner Berlin – Brandenburg kennen die Messstelle und die Schwachstellen. Wir kennen die Messstelle, das Messgerät und die zuständigen Behörden. Aufgrund einer Vielzahl an Verfahren und Erfahrungen mit Messstellen und Blitzer vertreten wir vor allem Betroffene, die im Land Brandenburg und Berlin zu schnell unterwegs waren.

[infopane color=“4″ icon=“0018.png“]Achtung: Der Bundesrat hat für die StVO Novelle grünes Licht gegeben, so dass die Rechtsfolgen deutlich verschärft werden. Sodann wird bereits bei einem Verstoß ab 21 km/h innerorts ein Fahrverbot angeordnet.[/infopane]


Messgerät: Es3.0 / ES8.0

Das Messgerät ES 3.0 (Einseitensensor) ist ein mobiler, rechnergesteuerter Einseitensensor. Die Messung der Geschwindigkeit des betroffenen Fahrzeugs erfolgt bei diesem Blitzer nach dem Prinzip der Weg-Zeit-Messung. Der Blitzer verfügt im Sensorkopf über fünf optische Helligkeitssensoren. Diese überwachen mit ihren einzelnen Einseitensensoren einen bestimmten Hintergrundausschnitt. Durchfährt ein PKW diesen Bereich, wird durch die Helligkeitsdifferenz der einzelnen Sensoren die Geschwindigkeit errechnet. Gleichzeitig wird noch der Seitenabstand des jeweiligen Fahrzeugs ermittelt. Bei einem geräteinternen Abgleich wird die Plausibilität des gemessenen Geschwindigkeitswerts überprüft.


Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner, Eichendorffstraße 14, 10115 Berlin Mitte. Tel.: 030/226357113

Ausschließliche Vertretung und Verteidigung im Verkehrsrecht! Dank unserer Erfahrung aus einer großen Zahl von Fällen kennen wir die Messgeräte und -techniken, die Bußgeldbehörden und die Gerichte. Wir bearbeiten seit vielen Jahren ausschließlich Mandate im Bereich des Bußgeldrechts, Verkehrsstrafrechts sowie des allgemeinen Verkehrsrecht.  Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Berlin Brandenburg kennen durch die Bearbeitung von tausenden von Bußgeldfällen nicht nur die Messgeräte, sondern auch die Personen, die dahinter stehen, die Bußgeldbehörden sowie die zuständigen Richter an den Amtsgerichten in Berlin und Brandenburg. Wir nehmen uns Ihrer Sache an und erarbeiten nach Akteneinsicht bei der Bußgeldbehörde die für Ihren Fall beste Verteidigungsstrategie.

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Handyverstoß: Benutzung der Kamera

Handyverstoß

Handyverstoß

Gemäß § 23 Abs.1 a StVO ist es untersagt ein Mobilfunktelefon während der Fahrt zu benutzen. Immer wieder stellt sich die Frage, wann ein Handyverstoß vorliegt. Ein bloßes Umlagern des Handys erfüllt den Tatbestand wohl nicht. Allerdings muss das Handy nicht als Telefon benutzt werden, um einen Handverstoß zu erfüllen. Mal wieder mussten sich die Oberlandesgerichte mit der Frage befassen, ob ein Handverstoß vorliegt:

Handyverstoß: Darf die Handy Kamera benutzt werden?

Nein. Nach Ansicht des OLG Hamburg (Entscheidung vom 28.12.15, 2-86/15 RB) umfasst der Begriff des Benutzens im Sinne des § 23 I a StVO auch die Nutzung der Kamerafunktion des Handys. 

Aus den Gründen: „… Der Begriff des Benutzens umfasst vielmehr auch andere Formen der bestimmungsgemässen Verwendung wie insbesondere eine Nutzung der Möglichkeiten des jeweiligen Gerätes als Instrument zur Speicherung, Verarbeitung und Darstellung von Daten, d. h. auch Organisations-, Diktier-, Kamera- und Spielefunktionen. Ausreichend ist, dass die Handhabung Bezug zu einer der Funktionstasten hat, wie etwa beim Aufnehmen eines Mobiltelefons während der Fahrt zum Auslesen einer gespeicherten Telefonnummer. Damit lässt sich die vorliegend vom Amtsgericht festgestellte Konstellation des Haltens des Mobiltelefons, um während der Fahrt über die Funktionstasten des Geräts digitale Lichtbilder anzufertigen, unzweifelhaft unter die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Nutzung von Mobiltelefonen im Sinne des § 23 I a StVO bereits aufgestellten Leitsätzen subsumieren…).“

Handyverstoß: Darf ich während der Fahrt das Ladekabel in das Handy stecken?

Und wieder nein. Das OLG Oldenburg (Entscheidung vom 7.12.15, 2 SS OWi 290/15) sieht den Tatbestand des § 23 a I StO durch ein Ergreifen des Ladekabels während der Fahrt als erfüllt an. Dabei soll aber nur das Halten eines Handys, um es mit einem Ladekabel im Fahrzeug zum Laden anzuschließen, den Tatbestand erfüllen. Voraussetzung sollte insoweit das Halten des Handy sein. 

Aus den Gründen: „Unter das Verbot des § 23 I a  StVO fallen nämlich auch Tätigkeiten, die – nur – die Vorbereitung  der Nutzung gewährleisten sollen, da es sich auch dabei um bestimmungsmässige Verwendung bzw. deren Vorbereitung handele. Der Senat stimmt dem Amtsgericht zu, dass das Aufladen eines Mobiltelefons dazu dient, es auch tatsächlich mobil zum Telefonieren einsetzen zu können. Nur mit einem geladenen Akku können die eigentlichen Funktionen eines Mobiltelefons genutzt werden. Wenn ein Betroffener zur Vorbereitung einer derartigen Nutzung deshalb das Mobiltelefon aufnimmt, handelt er tatbestandsmässig. Eine derartige Handhabung unterscheidet sich nämlich von einem blossen Aufheben und Umlagern eines Handys, da dieses keinen Bezug zu einer der Funktionen des Gerätes aufweist…).“ 

Gerade weil ein Handyverstoß gemäß § 23 Abs.1a StVO zu einem Punkt und 40 € Bußgeld führt, sollten Betroffene genau überlegen, ob und wie sie sich zur Sache einlassen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt auch in solchen Fällen die Kosten des Verfahrens und der Verteidigung.

Gerne stehen wir Betroffenen jederzeit für eine unverbindliche erste Beratung zur Verfügung.

 Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung unserer Rechtsanwälte für Verkehrsrecht

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Brandenburg – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner

Berlin – Brandenburg Prof. Dr. Streich & Partner (Quelle: S&P Verkehrsrecht)

Geblitzt: BAB 20, km 327,94 FR AD Kreuz Uckermark

Geblitzt wird auf der BAB 20, km 327,94 FR AD Kreuz Uckermark und in Fahrtrichtung Lübeck

Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner kennen diese Messstelle und deren Schwachstellen genau. Gemessen wird hier mit dem Messgerät PoliScan Speed der  Firma Vitronic. Geblitzt wird aus einer stationären Messkabine. Der Blitzer steht einige Meter vor der Notrufsäule. Exakt auf gleicher Höhe wird in Richtung Lübeck von einem mobilen Blitzer (ebenfalls PoliScan Speed) gemessen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 100 km/h! Ab einem Grenzwert von 113 – 115 km/h wird gemessen.  Sie wurden in Brandenburg gemessen? Sie haben schon Post von der Zentralen Bußgeldstelle Gransee (Brandenburg) erhalten? Gerne erstellen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht eine kostenlose Ersteinschätzung.

Messstelle

BAB 20, km 327,94
© OpenStreetMap – BAB 20, km 327,94

(Quelle: Verkehrsrecht Brandenburg: Ihre Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Berlin – Brandenburg)

 Gerne stehen wir Betroffenen jederzeit für eine unverbindliche erste Beratung zur Verfügung.

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[biginfopane textcolor=“#ffffff“ title=“Bußgeldverfahren – Rechtsanwalt“ href=“http://kanzlei-blog.de/?page_id=70″ button_title=“unverbindliche Beratung“]Nutzen Sie die Ersteinschätzung unserer Rechtsanwälte für Verkehrsrecht[/biginfopane]

Geblitzt auf der BAB 13, km 60,59

Bußgeldbescheid

Geblitzt auf der BAB 13, km 60,59, zw. AS Duben und Lübbenau, in FR AS Lübbenau (Dreieck Spreewald)

Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner kennen diese Messstelle und deren Schwachstellen genau. Gemessen wird hier mit dem Messgerät PoliScan Speed der  Firma Vitronic. Erfasst wird aus einer stationären Messkabine. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 120 km/h! Ab einem Grenzwert von 134 km/h wird gemessen. Sie wurden in Brandenburg geblitzt? Sie haben schon Post von der Zentralen Bußgeldstelle Gransee (Brandenburg) erhalten? Gerne erstellen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht eine kostenlose Ersteinschätzung (Quelle: S&P Verkehrsrecht)

Gerne stehen wir Betroffenen jederzeit für eine unverbindliche erste Beratung zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner

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Geblitzt mit es3.0 – Freispruch

Fahrverbot

Geblitzt mit dem Einseitensensor es3.0

Freispruch: Geschwindigkeitsmessungen mit dem Gerät ES 3.0 dürfen nicht verwertet werden

Bei Geschwindigkeitsübertretungen im Straßenverkehr versteht die Bußgeldbehörde keinen Spaß: Schlägt irgendwo der Blitzer zu, warten Geldbußen, Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall sogar Fahrverbote auf die Verkehrssünder. Doch solche Messungen, die mit dem Gerät „ES 3.0“ der Firma „eso“ durchgeführt werden, dürfen gerichtlich nicht verwertet werden. So entschied das AG Meißen in seinem Urteil vom 29.05.2015 (Az.: 13 OWi 703 Js 21114/14). Dieses wegweisende Urteil ist die Chance für Autofahrer, nochmal mit einem „blauen Auge“ davonzukommen!

Ungenaue Messergebnisse wegen „bauartbedingter Fehlerquellen“

Der Sachverhalt, der diesem Urteil zugrunde liegt, ist schnell erklärt: Ein Temposünder drückte zu stark auf’s Gaspedal, wurde geblitzt und bekam Post von der Bußgeldbehörde. Es folgte ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren, das schließlich vor Gericht landete.

Obwohl es sich hier „nur“ um eine Ordnungswidrigkeit handelte, gab sich das Gericht große Mühe und arbeitete ein 112 Seiten starkes Urteil aus mit dem Ergebnis, dass der Kraftfahrer freigesprochen wurde.

Zunächst einmal kritisierte das Gericht, dass die Blitzer-Geräte „ES 3.0“ der Firma „eso“ bauartbedingte Fehlerquellen beinhalten würden. Demnach käme es zu fehlerhaften Messungen, die nicht mehr „innerhalb der zulässigen Verkehrsfehlergrenze“ seien und die auch nicht durch einen größeren Toleranzwert ausgeglichen werden könnten.

Im Klartext: Das „eso“-Gerät eignet sich nicht für ein standardisiertes Messverfahren.

Rüffel für die Physikalisch-Technische Bundesanstalt

Das Gericht kritisierte zudem die Physikalisch-Technische Bundesanstalt als verantwortliche Zulassungsstelle für Blitzer-Geräte. Nach Auffassung des Gerichts hätte die Bauart des „ES 3.0“ überhaupt nicht zugelassen werden dürfen. Die PTB habe das Messverfahren nicht ordnungsgemäß geprüft. Im Endeffekt sei nicht gewährleistet, dass unter gleichen Voraussetzungen auch tatsächlich gleiche Messergebnisse zu erwarten sind.

Auch den vorgebrachten Einwand, dass das betreffende Messverfahren schließlich massenhafte Verwendung finde, bügelte das Gericht ab. In der Urteilsbegründung heißt es dazu lapidar, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, ein bestimmtes Geschwindigkeitsmessverfahren zu „retten“.

Jetzt die Chancen nutzen und Bußgeldbescheide juristisch angreifen!

Werden Sie im Straßenverkehr geblitzt, haben Sie dank des oben dargestellten Urteils nun wesentlich bessere Chancen, dem drohenden Bußgeld, Eintrag ins Fahreignungsregister oder Fahrverbot zu entkommen, indem Sie gegen den Bescheid der Bußgeldbehörde rechtlich vorgehen. Kontrollieren Sie auf jeden Fall Ihren Bußgeldbescheid darauf, mit welchem Gerät die Messung erfolgte. War das Messgerät ein „ES 3.0“, sollten Sie die Messung unbedingt juristisch angreifen.

Das Urteil des AG Meißen hat natürlich keine Bindungswirkung, so dass andere Amtsgerichte weiterhin an dem Messgerät Es 3.0 festhalten können und voraussichtlich zunächst auch werden. In Sachsen scheinen die Amtsgerichte jedoch dem Urteil des AG Meißen zu folgen. Da sich die Argumentation des AG Meißen durchaus hören läßt, wird es wohl nur eine Frage der Zeit sein, wann sich andere Amtsgerichte anschließen.

Wenn Sie geblitzt werden und einen Bußgeldbescheid bekommen, der eventuell nicht rechtmäßig ergangen ist, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Gerne können Sie sich dann mit uns in Verbindung setzen. Wir prüfen den Sachverhalt, geben Ihnen eine erste Einschätzung und beraten mit Ihnen zusammen die nächsten Schritte, die Sie unternehmen können. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden die Rechtsanwalts-Kosten in nahezu allen Fällen von der Versicherung übernommen.

(Quelle: in-brandenburg-geblitzt.de)

Gerne stehen wir Betroffenen jederzeit für eine unverbindliche erste Beratung zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner

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Geblitzt auf der BAB 2, km 3,4, in FR Hannover

Geschwindigkeitsüberschreitung Brandenburg

Geblitzt an der Messstelle auf der BAB 2, km 3,4, in FR Hannover

Sie wurden auf der BAB 2 bei km 3,4 in Fahrtrichtung Hannover geblitzt und haben Post von der Bußgeldstelle  Gransee erhalten? Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner Berlin – Brandenburg kennen die Messstelle und die Schwachstellen. Geblitzt wird hier mit dem Messgerät ES 3.0 der Firma Eso. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wechselt derzeit zwischen 100 km/h und 120 km/h !

Messort BAB 2, km 3,4 in FR Hannover

Der Blitzer befindet auf der BAB 2 sich kurz vor der Abfahrt Lehnin. Die Autobahn ist an dieser Stelle dreispurig und sehr gut ausgebaut.

 

Messgerät: Es3.0

Das Messgerät ES 3.0 (Einseitensensor) ist ein mobiler, rechnergesteuerter Einseitensensor. Die Messung der Geschwindigkeit des betroffenen Fahrzeugs erfolgt bei diesem Blitzer nach dem Prinzip der Weg-Zeit-Messung. Der Blitzer verfügt im Sensorkopf über fünf optische Helligkeitssensoren (siehe Abbildung), die mit ihren einzelnen Einseitensensoren einen bestimmten Hintergrundausschnitt überwachen. Durchfährt ein PKW diesen Bereich, wird durch die Helligkeitsdifferenz der einzelnen Sensoren die Geschwindigkeit errechnet. Gleichzeitig wird noch der Seitenabstand des jeweiligen Fahrzeugs ermittelt. Bei einem geräteinternen Abgleich wird die Plausibilität des gemessenen Geschwindigkeitswerts überprüft. Fehlerquellen (Quelle: Verkehrsrecht Brandenburg)


kostenlose Einschätzung zur Messung

Zuständig ist die zentrale Bußgeldstelle in Gransee. Sie haben schon Post von der Zentralen Bußgeldstelle Gransee (Brandenburg) erhalten? Gerne erstellen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht eine kostenlose Ersteinschätzung.

Gerne stehen wir Betroffenen jederzeit für eine unverbindliche erste Beratung zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner

[biginfopane textcolor=“#ffffff“ title=“Bußgeldverfahren – Rechtsanwalt“ href=“http://kanzlei-blog.de/?page_id=70″ button_title=“unverbindliche Beratung“]Nutzen Sie die Ersteinschätzung unserer Rechtsanwälte für Verkehrsrecht[/biginfopane]

 

Blitzer in Brandenburg

Blitzer in Brandenburg  – Aktuelle Blitzer-Aktion im September 2015 in Brandenburg

Die Märkische Allgemeine berichtet in Ihrer Ausgabe vom 26. August 2015 von einer groß angelegten Geschwindigkeitskontrolle im Land Brandenburg. Die Geschwindigkeitskontrollen betreffen den Westen des Land Brandenburg und ziehen sich über den gesamten September hinweg. Betroffen seien hierbei die „üblichen“ Messstellen, an denen geblitzt wird. Damit sich die Kraftfahrer gleich darauf einstellen können, veröffentlicht die Märkische Allgemeine die genauen Daten, wann und wo geblitzt wird. Bekannt sind unseren Rechtsanwälten für Verkehrsrecht alle nachfolgenden Blitzer Stellen. Durch einen Klick auf die unten aufgeführten Blitzer- Stellen erhalten Sie weitere Informationen

1.9.:    BAB 2, km 5,3 FR AD Werder        
2.9.:    BAB 9 km 0,2 FR AD Nuthetal        
3.9.:    BAB 2, km 5,3 FR AD Werder        
4.9.:    BAB 9, km 37,6 AD Potsdam        
5.9.:    BAB 9, km 38,1 FR Leipzig        
                
7.9.:    BAB 2, km 2,5 FR AD Werder
8.9.:    BAB 2, km 0,35 FR Hannover
                
10.9.:    BAB 115,km 1,6 FR AD Nuthetal
11.9.:    BAB 9, km 0,2 FR Leipzig
                
13.9.:    BAB 9, km 38,1 FR Leipzig        
14.9.:    BAB 115, km 15,1 FR Berlin        
15.9.:    BAB 2, km 9,8 FR AD Werder        
16.9.:    BAB 115, km 15,1 FR Berlin        
17.9.:    BAB 2, km 5,3 FR AD Werder        
18.9.:    BAB 9 km 0,47 FR AD Nuthetal; Tangente A 9-A 10 FR AD Werder
                
20.9.:    BAB 2 km 5,3 FR AD Werder        
21.9.:    BAB 2, km 5,3 FR AD Werder
22.9.:    BAB 2, km 9,8 FR AD Werder
23.9.:    Tangente A 9-A 10 FR AD Werder
24.9.:    BAB 9, km 0,2 FR Leipzig
25.9.:    Tangente A 9-A 10 FR AD Werder
26.9.:    BAB 9 km 0,47 FR AD Nuthetal        
                
28.9.:    BAB 9 km 0,47 FR AD Nuthetal        
29.9.:    BAB 2, km 5,3 FR AD Werder        
30.9.:    BAB 2, km 22,0 FR AD Werder; BAB 115, km 1,6 FR AD Nuthetal

Verlassen Sie sich darauf, dass pro Tag nicht nur an einer Messstelle geblitzt wird. Die Polizeidirektion West verfügt über mehrere Messgeräte, mit denen geblitzt werden kann und es kann wohl davon ausgegangen werden, dass diese Blitzer auch eingesetzt werden.

Geblitzt wird hier mit dem Einseitensensor Es3.0 der Firma eso. Ausgerüstet sind diese Geräte im Land Brandenburg mit der Softwareversion 1.007 (oder neuer). Mit Einführung dieser Softwareversion kann die Geschwindigkeit (im Gegensatz zum Vorgänger) von unabhängigen Gutachtern nicht mehr vollumfänglich überprüft werden, da der Hersteller die Sensorverläufe (die für die Berechnung der Geschwindigkeit erforderlich sind) erneut verschlüsselt hat.

Gerne stehen wir Betroffenen jederzeit für eine unverbindliche erste Beratung zur Verfügung.

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Quelle: www.in brandenburg-geblitzt.de

Handyverstoß – Ablesen reicht

Handyverstoß

Handyverstoß – Ablesen der Uhrzeit ausreichend?

§ 23 Abs. 1 a StVO

(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss…

Das OLG Zweibrücken (27.01.14 – 1 SSRS 1/14) musste sich mit der Frage befassen, ob das Ablesen der Uhrzeit von einem Handy den Tatbestand des § 23 Abs. 1 a StVO (Handyverstoß) erfüllt und verweist hier auf die einhellige obergerichtliche Rechtsprechung. Nach obergerichtlicher Rechtsprechung ist von einer verbotswidrigen Benutzung des Handys gemäß § 23 Abs. 1a StVO auszugehen, wenn die beanstandete Handlung des Betroffenen einen Bezug zu einer der Funktionen des Geräts hat. Nicht erfasst werden daher ausschließlich Handlungen, die keinen Zusammenhang zu einer bestimmungsgemäßen Verwendung aufweisen wie beispielsweise das blosse Aufheben oder Umlagern. Anders war es jedoch hier. Der Betroffene nahm das Handy auf, um die Uhrzeit abzulesen. Damit lag nach Ansicht des OLG Zweibrücken eindeutig ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO vor. Weitere Urteile zum Thema Handverstoß lesen Sie hier

Seit Mai 2014 wird Telefonieren am Steuer härter bestraft

Seit letzten Mai sollte der Kraftfahrer noch mehr darauf achten, die Vorschrift zu beachten, da ab 1. Mai (nach Inkrafttreten des Fahreignungsregister) der Handyverstoß im Vergleich zum alten Recht härter bestraft wird. Denn es wird weiterhin ein Punkt fällig bei sodann maximalen 8 statt 18 Punkten.

(Quelle: in-brandenburg-geblitzt.de)

Unsere Verkehrsrechtsanwälte stehen Ihnen nicht nur bei einem Handyverstoß gerne für eine Vorabprüfungen und Rückfragen zur Verfügung.

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Durch die Online Akteneinsicht kann oft eine erste Abschätzung erfolgen. Unsere Verkehrsrechtsanwälte stehen Ihnen gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung.

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Geblitzt: Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

Vorsatz

Fahrerermittlung im Bußgeldverfahren

Ist das Messfoto unscharf, handelt es sich um ein Firmen- oder Mietfahrzeug oder kommt der Halter definitiv als Fahrer nicht in Betracht, so verschickt die Bußgeldbehörde zunächst einen Zeugefragebogen im Rahmen der Fahrerermittlung. Wird man als Halter im Rahmen der Fahrermittlung angeschrieben, so hat man grundsätzlich wahrheitsgemäß zu antworten, da man als Zeuge und gerade noch nicht als Betroffener befragt wird. Allerdings braucht man auf die Fahrerermittlung nicht zu antworten, wenn man sich auf das Aussage- bzw. Zeugnisverweigerungsrecht berufen kann. Man muss folglich weder sich selbst noch einen nahen Angehörigen belasten. Hier könnte man meinen, dass Schweigen wohl die einfachste und beste Möglichkeit ist, sich aus der Schusslinie der Behörde zu nehmen. So leicht ist es jedoch nicht. Zum einen reagieren viele Behörden auf Schweigen mit weiteren – teils unangenehmen – Ermittlungen. So kommt es gar nicht so selten vor, dass dem Nachbarn das Messfoto gezeigt wird und nachgefragt wird, wer das Fahrzeug eigentlich alles fährt. Teilweise erhalten Betroffene häufiger Besuch von Polizeibeamten, die beharrlich nachfragen, wer denn nun der Fahrer ist. Aus Bayern hören wir oft, dass die Beamten den Betroffenen tagelang „observieren“.  Bei Firmenfahrzeugen wird das Unternehmen aufgesucht und Mitarbeiter in ähnlicher Weise befragt.

Führen all diese Ermittlung (die mal mehr, mal weniger intensiv ausfallen) zu keinem Ergebnis und hat der Halter nicht ausreichend bei der Ermittlung des Fahrzeugführers mitgewirkt, kann tatsächlich fest damit gerechnet werden, dass das Verfahren eingestellt wird. Die Freude dürfte jedoch oftmals nur von kurzer Dauer sein, da die Akte sodann an die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde weitergereicht wird und unter Umständen ein Fahrtenbuch angeordnet wird. Bei Verstößen über 20 km/h kann durchaus mit einer Fahrtenbuchauflage gerechnet werden. Firmen droht unter Umständen sogar eine Fahrtenbuchauflage für eine ganze Fahrzeugflotte. Hier ist es überdies ein gravierender Unterschied, ob das Fahrtenbuch ohnehin aus betrieblichen Gründen geführt wird oder behördlich angeordnet wird. Bei einer behördlichen Anordnung steht der Fahrer einer zukünftigen (eventuell höher bestraften) Ordnungswidrigkeit fest, da im Gegensatz zum betrieblichen Fahrtenbuch dessen Existenz schließlich  verneint werden kann, offengelegt werden muss. Die Dauer einer Fahrtenbuchauflage liegt in der Regel zwischen 6 und 18 Monaten. Ob und wie schnell ein Fahrtenbuch angeordnet wird, ist regional sehr unterschiedlich. In Berlin geschieht dies sehr schnell. Hier wird in der Regel auch keine „richtige“ Fahrerermittlung durchgeführt. Vielmehr erhält der Halter einen Anhörungsbogen, womit er ja als Betroffener behandelt wird. Gleichzeitig wird jedoch unter Ankündigung einer Fahrtenbuchauflage nachgefragt, ob der Betroffener auch der tatsächliche Fahrer ist.

Eine offensichtlich unbeteiligte Person als tatsächlichen Fahrer zu benennen, ist eine schlechte Idee. Ebenfalls eine schlechte Idee ist es, auf dubiose Internetangebote zurückzugreifen, die gegen Gebühr einen potentiellen Fahrer bereitstellen (so wurde einem Mandanten vor einiger Zeit ein Fahrer „zur Verfügung“ gestellt, der die Strafe auf sich nehmen sollte – während des Bußgeldverfahrens stellte sich leider heraus, dass der Benannte seit Jahren in der JVA einsitzt und entsprechend kein Fahrzeug führen konnte. Die Nutzung dieser Seite und Benennung des Fahrers führte noch zu einem Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung).

Was sollte nun auf die Fahrerermittlung geantwortet werden?

Macht der Halter keine Angaben, so droht unter Umständen eine Fahrtenbuchauflage

  • Sofern der Halter Angaben zum Fahrer macht, sollte er den Fahrer einfach benennen oder einen in Frage kommenden Personenkreis angeben,
  • oder er gibt lediglich an, wem das Fahrzeug zur Verfügung gestellt wurde.

Firmen können in der Regel nie sagen, wer das Fahrzeug bewegt hat, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Fuhrparkverantwortliche mit im Fahrzeug saß. Aus diesem Grund sollte in diesen Fällen stets nur angegeben werden, wem das Fahrzeug am Tattag zur Verfügung stand.

Wird ein Fahrer oder aber ein Personenkreis benannt, so ist der vollständige Namen nebst Adresse anzugeben. Es reicht nicht die Angabe des Namens. Völlig ungeeignet ist es einen ausländischen Fahrer nur namentlich zu benennen und mitzuteilen, dass sich dieser wieder im Ausland aufhält.

Eine kurze Rechtsprechungsübersicht zum Thema Fahrtenbuchauflage erhalten Sie unter folgendem Link

Sollte aufgrund der Äußerung im Rahmen der Fahrermittlung sodann ein Anhörungsbogen zugehen, beginnt schließlich erst das eigentliche Bußgeldverfahren.

Unsere Verkehrsrechtsanwälte sind mit den örtlichen Gegebenheiten und insbesondere mit der Messtechnik PoliScan Speed vertraut und stehen Ihnen gerne für eine Vorabprüfung zur Verfügung. Anhand des von dem Land Brandenburg (www.internetwache.brandenburg.de) zur Verfügung gestellten Messfoto kann ggf. bereits erkannt werden, ob offensichtliche Fehler vorliegen.

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Geblitzt auf der BAB 111 bei km 9,15 – PoliScan Speed

geblitzt

Geblitzt auf der BAB 111 bei Km 9,15 in Fahrtrichtung Berlin mit PoliScan Speed

(Quelle: in-brandenburg-geblitzt.de)

Die BAB 111 hat lediglich eine Gesamtlänge von 22,6 km und dennoch wird an vielen Stellen geblitzt. Zu den häufigsten Messstellen gehört neben der hier Besprochenen bei km 9,15 die Messstellen bei km 0,65, km 1,69 und km 9,15. Die Messstelle bei Km 9,15 befindet sich exakt BAB 111, km 9,15in Höhe der Notrufsäule. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit an der Messstelle liegt bei 100 km/h. Das geschwindigkeitsbeschränkende Verkehrszeichen befindet sich rund 440 m vor der Messstelle.

Geblitzt wird auf der BAB 111 stets mit dem Messgerät PoliScan Speed, wobei in Brandenburg bereits alle Messgeräte mit der Software 3.2.4 ausgestattet sind. Hierdurch ist es nachträglich möglich, eine weitergehende Plausibilitätsprüfung der Messung vorzunehmen. Bei der bisherigen Softwareversion 1.5.5. beschränkte sich die Prüfung überwiegend auf das Messfoto. So muss der eingeblendete Rahmen in einer plausiblen Position auf dem Fahrzeug liegen. Bei der Software 3.2.4 ist dagegen eine Bestimmung der Durchschnittsgeschwindigkeit des Betroffenenfahrzeugs über den tatsächlichen Messweg möglich. Auf diese Weise kann zumindest ein plausibler Geschwindigkeitsbereich ermittelt und damit Messfehler erkannt werden.

Das vorliegende Messfoto zeigt eine Messung auf der rechten Fahrspur. Der eingeblendete Wert konnte durch Auswertung der Zusatzdaten bestätigt werden. Der PKW ist infolge seiner Positionierung im Bild auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als das die Messung auslösende Fahrzeug anzusehen, obschon sich auf der linken FahrspurGeblitzt auf der BAB 111 ein weiteres Fahrzeug befindet, welches ebenfalls geblitzt wurde. Der Auswerterahmen liegt fast exakt auf der Fahrzeugfront. Das Fahrzeug auf der linken Fahrspur wurde übrigens fast zeitgleich geblitzt. Da das Messgerät mehrere Fahrzeuge gleichzeitig lasern kann, war es auch wie hier möglich, dass beide Fahrzeuge kurz hintereinander geblitzt wurden. Auffällig ist lediglich, dass das Bild hier sehr dunkel ist. Das lag daran, dass das auf der linken Fahrspur gemessene Fahrzeug als erstes Fahrzeug geblitzt wurde und damit den Blitz auslöste. Bis zur zweiten Messung war der Blitz noch nicht wieder aufgeladen, so dass die Messung bzw. das Foto ohne Blitz aufgenommen wurde. Trotz aller Fakten die gegen den Betroffenen sprachen, war die Messung nicht gerichtsverwertbar. Grund dafür war, dass sich das Fahrzeug auf der linken Fahrspur zumindest minimal im Auswerterahmen des Betroffenen befand. In einem solchen Fall sind die Messungen nicht auszuwerten. Messungen mit Poliscan Speed bieten in der Regel umfassende Angriffspunkte, welche im Rahmen der Verteidigung geprüft und vorgetragen werden.

Unsere Verkehrsrechtsanwälte sind mit den örtlichen Gegebenheiten und insbesondere mit der Messtechnik PoliScan Speed vertraut und stehen Ihnen gerne für eine Vorabprüfung zur Verfügung. Anhand des von dem Land Brandenburg (www.internetwache.brandenburg.de) zur Verfügung gestellten Messfoto kann ggf. bereits erkannt werden, ob offensichtliche Fehler vorliegen.

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Durch die Online Akteneinsicht kann oft eine erste Abschätzung erfolgen. Unsere Verkehrsrechtsanwälte stehen Ihnen gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner

[biginfopane textcolor=“#ffffff“ title=“Bußgeldverfahren – Rechtsanwalt“ href=“http://kanzlei-blog.de/?page_id=70″ button_title=“unverbindliche Beratung“]Nutzen Sie die Ersteinschätzung unserer Rechtsanwälte für Verkehrsrecht[/biginfopane]