Rotlichtverstoß – Blitzer in Berlin
Geblitzt am Ernst-Reuter-Platz / Otto-Suhr-Allee in Fahrtrichtung West
Rotlichtverstoß: Sie wurden in Berlin Ernst-Reuter-Platz / Otto-Suhr-Allee Fahrtrichtung West vom Rotlicht – Blitzer geblitzt und haben Post vom Polizeipräsidenten Berlin erhalten? Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner Berlin – Brandenburg kennen die Messstelle und die Schwachstellen. Das Messgerät PoliScan Speed der Firma Vitronic blitzt das Fahrzeug beim Rotlichtverstoß. Rotlichtmessungen werden allerdings auf allen Fahrspuren durchgeführt.
Messstelle Rotlicht
Ernst-Reuter-Platz / Otto-Suhr-Allee in FR West
Das im konkreten Fall zum Einsatz gekommene Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsgerät ist in einer Messsäule montiert, welche auf dem westlichen Gehwegbereich aufgestellt ist. Die zulässige Geschwindigkeit beträgt die innerorts üblichen 50 km/h. Die Gelbphase dauert 3 Sekunden. Das Messgerät überwacht drei Fahrspuren. Je nachdem, auf welcher Fahrspur das Fahrzeug gemessen wird und je nachdem, welche Geschwindigkeit gemessen wird, ist nicht immer ein vorwerfbarer Rotlichtverstoß nachweisbar. Eine Überprüfung ist bereits aus diesen Gründen unbedingt empfehlenswert.

Messgerät: Lasermessgerät PoliScan Speed
Das Messgerät PoliScan Speed ist ein digitales Geschwindigkeitsmesssystem, welches auf Basis einer Laserpuls-Laufzeitmessung von zwei Digitalkameras Geschwindigkeitsmessungen und Rotlichtüberwachungen durchführt. Informationen zum Messgerät und zu den Fehlerquellen und zu weiteren Fehlernbei Rotlichtverstößen. In Anbetracht der gegenwärtigen Entwicklung (u.a. AG Mannheim) sollten Messungen mit diesem Lasermessgerät überprüft werden. Wo noch geblitztwird.
kostenlose Einschätzung zur Messung
Zuständig ist der Polizeipräsident Berlin. Sie haben schon Post vom Polizeipräsidenten in Berlin erhalten? Gerne erstellen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht eine völlig unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung. Bislang konnte unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht Verfahren zur Einstellung bringen, da der Behörde der Nachweis eines Rotlichtverstoßes trotz Existenz eines Messfotos nicht immer möglich war.
Rotlichtverstoß (Auszug aus dem Bußgeldkatalog)
| Beschreibung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
| Rotlicht missachtet | 90 Euro | 1 | |
| mit Gefährdung | 200 Euro | 2 | 1 Monat |
| mit Sachbeschädigung | 240 Euro | 2 | 1 Monat |
| Rotlicht missachtet bei Rotphase länger als 1 Sekunde |
200 Euro | 2 | 1 Monat |
| mit Gefährdung | 320 Euro | 2 | 1 Monat |
| mit Sachbeschädigung | 360 Euro | 2 | 1 Monat |
Prof. Dr. Streich & Partner
Verkehrsrecht Berlin Brandenburg
Gemessen? Noch Fragen? Nutzen Sie die unverbindliche Erstberatung
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner, Eichendorffstraße 14, 10115 Berlin Mitte. Tel.: 030/226357113
Ausschließliche Vertretung und Verteidigung im Verkehrsrecht! Dank unserer Erfahrung aus einer großen Zahl von Fällen kennen wir die Messgeräte und -techniken, die Bußgeldbehörden und die Gerichte. Wir bearbeiten seit vielen Jahren ausschließlich Mandate im Bereich des Bußgeldrechts, Verkehrsstrafrechts sowie des allgemeinen Verkehrsrecht. Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Berlin Brandenburg kennen durch die Bearbeitung von tausenden von Bußgeldfällen nicht nur die Messgeräte, sondern auch die Personen, die dahinter stehen, die Bußgeldbehörden sowie die zuständigen Richter an den Amtsgerichten in Berlin und Brandenburg. Wir nehmen uns Ihrer Sache an und erarbeiten nach Akteneinsicht bei der Bußgeldbehörde die für Ihren Fall beste Verteidigungsstrategie.

ab der Landesgrenze bis ca. Kilometer 7 (elektronische VBA) galt. Seit Ende Juli Anfang August 2018 soll die Geschwindigkeit nun auf 80 km/h beschränkt sein. Aufgrund von äußerst vielen und auch deutlichen Überschreitungen wird die Messstelle derzeit von unseren Rechtsanwälten für Verkehrsrecht überprüft. Hohe Bußgelder mit Fahrverbot sind hier die Folge. Die erforderlichen Daten wie der Beschilderungsplan und die verkehrsrechtliche Anordnung liegen derzeit noch nicht vor. Diese Informationen sind allerdings von besonderer Bedeutung, um die ordnungsgemäße bzw. fehlerhafte Beschilderung feststellen zu können.

in Buchholz, Dibberser Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts um 21 km/h überschritten zu haben. Festgestellt wurde eine Geschwindigkeit von 71 km/h bei erlaubten 50 km/h. Der Geschwindigkeitsverstoß war in technischer Sicht nicht angreifbar. Allerdings ging aus dem Bußgeldbescheid nicht exakt hervor, wo die Geschwindigkeitsüberschreitung stattgefunden haben soll. Dieser Umstand wurde gerügt. Überdies wurde im Bußgeldbescheid „außerorts“ angegeben, obschon es sich um einen innerörtlichen Verstoß handeln sollte.
Nachdem das Verfahren an das Amtsgericht Tostedt abgegeben wurde, folgte dieses der Ansicht der Verteidigung und stellte das Verfahren auf Kosten der Landeskasse ein und stellt klar, dass auch hier die Ortsangabe auf dem Bußgeldbescheid nicht ausreichend präzise gefasst war. Im Einklang mit der Entscheidung des





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