Geblitzt BAB 20 km 327,94 FR Prenzlau/Lübeck

BAB 20, km 327

Geblitzt in Brandenburg auf der BAB 20 km 327,94 FR Prenzlau/Lübeck

Sie wurden auf der BAB 20 km 327,94 in Fahrtrichtung Prenzlau/Lübeck geblitzt und haben Post von der Bußgeldstelle  Gransee erhalten? Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner Berlin – Brandenburg kennen die Messstelle und die Schwachstellen. Geblitzt wird hier mit dem Messgerät PoliScan Speed der Firma Vitronic. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 100 km/h!

Messstelle BAB 20 km 327,94 in FR Prenzlau/Lübeck

In Richtung Lübeck wird auf der BAB 20 bereits auf der Geraden hinter dem Kreuz Uckermark geblitzt. Die Aufhebungszeichen (Zeichen 282) befinden sich hinter dem Blitzer bereits in Sichtweite. Aufgrund dieser Umstände wird die Geschwindigkeit von vielen Kraftfahrern überschritten. Oftmals wird die Beschränkung auch schlichtweg übersehen. Die Messstelle kann insgesamt aus drei verschiedenen Richtungen angefahren werden; so unter anderem aus Berlin und Stettin.

BAB 20 km 327,94
OpenStreetMap® – BAB 20 km 327,94

 


Messgerät: Lasermessgerät PoliScan Speed

Das Messgerät PoliScan Speed ist ein digitales Geschwindigkeitsmesssystem, welches auf Basis einer Laserpuls-Laufzeitmessung von zwei Digitalkameras Geschwindigkeitsmessungen durchführt. Informationen zum Messgerät und zu den Fehlerquellen. In Anbetracht der gegenwärtigen Entwicklung (u.a. AG Mannheim) sollten Messungen mit diesem Lasermessgerät überprüft werden.


Auszug aus dem Bußgeldkatalog 2018

Beschreibung    Bußgeld_____ Punkte_____ Fahrverbot
Überschreitung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit mit PKW:_____
bis 10 km/h 10 Euro
11 bis 15 km/h 20 Euro
16 bis 20 km/h 30 Euro
21 bis 25 km/h 70 Euro 1
26 bis 30 km/h 80 Euro 1
31 bis 40 km/h 120 Euro 1
41 bis 50 km/h 160 Euro 2 1 Monat
51 bis 60 km/h 240 Euro 2 1 Monat
61 bis 70 km/h 440 Euro 2 2 Monate
über 70 km/h 600 Euro 2 3 Monate

[/toggle_content]


Kostenloses Informationsgespräch: 030 / 226 35 71 13


Gemessen? Noch Fragen? Nutzen Sie die unverbindliche Erstberatung


Sie wurden in Brandenburg geblitzt? Sie haben schon Post von der Zentralen Bußgeldstelle Gransee (Brandenburg) erhalten? Gerne erstellen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Berlin Brandenburg eine kostenlose Ersteinschätzung.

 


Rechtsanwälte

Prof. Dr. Streich & Partner

Verkehrsrecht Berlin Brandenburg

Ausschließliche Vertretung und Verteidigung im Verkehrsrecht! Dank unserer Erfahrung aus einer großen Zahl von Fällen kennen wir die Messgeräte und -techniken, die Bußgeldbehörden und die Gerichte. Wir bearbeiten seit vielen Jahren ausschließlich Mandate im Bereich des Bußgeldrechts, Verkehrsstrafrechts sowie des allgemeinen Verkehrsrecht. Neben der juristischen Kompetenz, die wohl bei jedem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht vorausgesetzt werden darf, verfügen unsere Anwälte über technisches Wissen und vor allem über eine regionale Kompetenz. Wir kennen durch die Bearbeitung von tausenden von Bußgeldfällen nicht nur die Messgeräte, sondern auch die Personen, die dahinter stehen, die Bußgeldbehörden sowie die zuständigen Richter an den Amtsgerichten in Berlin und Brandenburg. Wir nehmen uns Ihrer Sache an und erarbeiten nach Akteneinsicht bei der Bußgeldbehörde die für Ihren Fall beste Verteidigungsstrategie.

Gemessen? Noch Fragen? Nutzen Sie die unverbindliche Erstberatung

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner in Berlin und Brandenburg

[hnp-anwalt-1]

 

 

 

 

Bußgeldbescheid Tatortbeschreibung

Bußgeldbescheid

Bußgeldbescheid: Tatortbeschreibung ungenügend

Unserem Mandanten wurde mit Bußgeldbescheid vom 02.10.2017 vom Landkreis Harburg vorgeworfen,Bußgeldbescheid in Buchholz, Dibberser Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts um 21 km/h überschritten zu haben. Festgestellt wurde eine Geschwindigkeit von 71 km/h bei erlaubten 50 km/h. Der Geschwindigkeitsverstoß war in technischer Sicht nicht angreifbar. Allerdings ging aus dem Bußgeldbescheid nicht exakt hervor, wo die Geschwindigkeitsüberschreitung stattgefunden haben soll. Dieser Umstand wurde gerügt. Überdies wurde im Bußgeldbescheid „außerorts“ angegeben, obschon es sich um einen innerörtlichen Verstoß handeln sollte.

Anforderungen an die Tatortbeschreibung im Bußgeldbescheid

Ein Bußgeldbescheid ist als Verfahrensgrundlage ausreichend, wenn er die dem Betroffenen vorgeworfene Ordnungswidrigkeit zeitlich, örtlich und ihrem wesentlichen Inhalt nach hinreichend festlegt und begrenzt.

Bußgeldbescheid fehlerhaft

Im konkreten Fall fehlte es an der örtlichen Begrenzung des vorgeworfenen Vorfalls. Der Bußgeldbescheid verortete den angeblichen Geschwindigkeitsverstoß auf der Dibberser Straße in Buchholz, wobei die Fahrtrichtung unbekannt blieb. Nahe gelegen hätte hier, den Standort des Messbeamten mit dem Handlasermessgerät Riegel FG21 P, der im Messprotokoll mit „Dibberser Straße 10 in Buchholz“ angegeben ist, zu zitieren und mit dem aus dem Kontrollblatt hervorgehenden Abstand zum gemessenen Fahrzeug (hier 247,10 Meter) zu kombinieren. So hätte die Angabe „in Fahrtrichtung ???? ca. 247 Meter vor der Dibberser Straße 10“ ggf. ausgereicht, um den Tatort sicher zu bestimmen.

So aber blieb unklar, auf welcher Höhe des Abschnitts der Dibberser Straße, die über viele hundert Meter verläuft und in welche Fahrtrichtung die Messung erfolgt sein soll.

Es bleibt auch vollkommen unklar, ob sich das Fahrzeug im innerörtlichen Bereich befand und in welche Richtung das Fahrzeug unterwegs war. Der Bußgeldbescheid muss jedoch insoweit auch aus sich heraus verständlich sein. Es reicht nicht aus, wenn sich der Tatort erst unter Heranziehung des weiteren Akteninhalts ermitteln lässt. Da der Bußgeldbescheid in dieser Hinsicht seiner vorgeschriebenen Umgrenzungsfunktion nicht nachgekommen ist, musste er als unwirksam betrachtet werden, was wiederum zur Verfahrenseinstellung wegen eines nicht zu behebenden Verfahrensmangels gem. §§ 206 a, 260 StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG führen muss. Die Bußgeldbehörde gab dem Einspruch nicht statt und gab das Verfahren an die Staatsanwaltschaft ab.

Amtsgericht – Einstellung des Verfahrens

Nachdem das Verfahren an das Amtsgericht Tostedt abgegeben wurde, folgte dieses der Ansicht der Verteidigung und stellte das Verfahren auf Kosten der Landeskasse ein und stellt klar, dass auch hier die Ortsangabe auf dem Bußgeldbescheid nicht ausreichend präzise gefasst war. Im Einklang mit der Entscheidung des AG Stadthagen (Urteil vom 10.04.2017) wurde der Umgrenzungsfunktion des Bußgeldbescheides damit nicht hinreichend Genüge getan.


In der Regel sind die Tatortangaben auf Bußgeldbescheides ausreichend präzisiert. So kommt es zumindest in Brandenburg auf Autobahnen so gut wie nie vor, dass der exakte Ort der Messung zweifelhaft ist. Manchmal aber eben dann doch. Und in diesen Fällen muss der Bußgeldbescheid auch diesbezüglich angegriffen werden. Neulich erhielt ein anderer Mandant einen Bußgeldbescheid mit der Ortsangabe „auf der BAB 24 Richtung Berlin“. Bei einer solchen Ortsangabe ist natürlich völlig unklar, wo die Messung stattfand; insbesondere schon deshalb, weil die BAB 24 über 200 Kilometer lang ist.


Kostenloses Informationsgespräch: 030 / 226 35 71 13


Rechtsanwälte Prof. Dr. Streich & Partner

Verkehrsrecht Berlin Brandenburg


 

Geblitzt? Noch Fragen? Nutzen Sie die unverbindliche Erstberatung

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner in Berlin und Brandenburg

Rotlichtverstoß Berlin Großer Stern

Rotlicht – Blitzer in Berlin

Geblitzt am Großer Stern / Altonaer Straße in Fahrtrichtung West |

Sie wurden in Berlin Großer Stern / Altonaer Straße Richtung West vom Rotlicht – Blitzer geblitzt und haben Post vom Polizeipräsidenten Berlin erhalten? Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner Berlin – Brandenburg kennen die Messstelle und die Schwachstellen. Geblitzt wird hier mit dem Messgerät PoliScan Speed der Firma Vitronic. Rotlichtmessungen werden allerdings auf lediglich drei Fahrspuren durchgeführt.

Messort

Großer Stern / Altonaer Straße in Fahrtrichtung West

Großer Stern Berlin
© OpenStreetMap Großer Stern

Der Blitzer befindet sich im Bereich der Zufahrt Altonaer Straße in westliche Fahrtrichtung. Die zulässige Geschwindigkeit beträgt die innerorts üblichen 50 km/h. Die Gelbphase dauert 3 Sekunden. Nur auf drei Fahrspuren werden Rotlichtverstöße registriert. Je nachdem, auf welcher Fahrspur das Fahrzeug gemessen wird und je nachdem, welche Geschwindigkeit gemessen wird, ist nicht immer ein vorwerfbarer Rotlichtverstoß nachweisbar. Eine Überprüfung ist bereits aus diesen Gründen unbedingt empfehlenswert.

 

Messgerät: Lasermessgerät PoliScan Speed

Das Messgerät PoliScan Speed ist ein digitales Geschwindigkeitsmesssystem, welches auf Basis einer Laserpuls-Laufzeitmessung von zwei Digitalkameras Geschwindigkeitsmessungen und Rotlichtüberwachungen durchführt. Informationen zum Messgerät und zu den Fehlerquellen und zu weiteren Fehlern bei Rotlichtverstößen. In Anbetracht der gegenwärtigen Entwicklung (u.a. AG Mannheim) sollten Messungen mit diesem Lasermessgerät überprüft werden. Wo noch geblitzt wird.

 


[one_half]

kostenlose Einschätzung zur Messung

Zuständig ist der Polizeipräsident Berlin. Sie haben schon Post vom Polizeipräsidenten in Berlin erhalten? Gerne erstellen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht eine völlig unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung. Bislang konnte unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht Verfahren zur Einstellung bringen, da der Behörde der Nachweis eines Rotlichtverstoßes trotz Existenz eines Messfotos nicht immer möglich war.
[/one_half]

Rotlichtverstoß (Auszug aus dem Bußgeldkatalog)

Beschreibung   Bußgeld      Punkte    Fahrverbot
Rotlicht missachtet 90 Euro 1
mit Gefährdung 200 Euro 2 1 Monat
mit Sachbeschädigung 240 Euro 2 1 Monat
Rotlicht missachtet bei Rotphase länger   
als 1 Sekunde
200 Euro 2 1 Monat
mit Gefährdung 320 Euro 2 1 Monat
mit Sachbeschädigung 360 Euro 2 1 Monat

 

Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung unserer Rechtsanwälte für Verkehrsrecht

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner, Eichendorffstraße 14, 10115 Berlin Mitte. Tel.: 030/226357113

 

Geblitzt BAB 111, km 2,2 FR Berlin

Blitzmarathon 2018 Brandenburg

Geblitzt in Brandenburg: BAB 111, km 2,2 in Fahrtrichtung Berlin (PoliscanSpeed)

Sie wurden auf der BAB 111 bei km 2,2 in Fahrtrichtung Berlin geblitzt und haben Post von der Zentralen Bußgeldstelle  Gransee erhalten? Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner Berlin – Brandenburg kennen die Messstelle und die Schwachstellen. Geblitzt wird hier mit dem Messgerät PoliScan Speed der Firma Vetro. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 100 km/h! Wir kennen die Messstelle, das Messgerät und die zuständigen Behörden. Aufgrund einer Vielzahl an Verfahren und Erfahrungen mit Messstellen und Blitzer vertreten wir vor allem Betroffene, die im Land Brandenburg und Berlin zu schnell unterwegs waren.

Kostenloses Informationsgespräch: 030 / 226 35 71 13


Messstelle BAB 111, km 2,2 in FR Berlin

Im Bereich des Dreiecks Oranienburg ist zunächst auf allen Zufahrten zur BAB 111 hin die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h beschränkt. Diese Beschränkung wird nach Zuführung aller Spuren auf 120 km/h angehoben und schließlich vollständig freigegeben. Hier wird folglich am Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung geblitzt. Die Beschilderung wurde hier vor einiger Zeit verändert. Ursprünglich gab es im Bereich auf der BAB 111, km 2,2 keine Beschränkung.

BAB 111, km 2,2
© OpenStreetMap – BAB 111, km 2,2 Fahrtrichtung Berlin 

Messgerät: Lasermessgerät PoliScan Speed

Das Messgerät PoliScan Speed ist ein digitales Geschwindigkeitsmesssystem, welches auf Basis einer Laserpuls-Laufzeitmessung von zwei Digitalkameras Geschwindigkeitsmessungen durchführt. Informationen zum Messgerät und zu den Fehlerquellen. In Anbetracht der gegenwärtigen Entwicklung (u.a. AG Mannheim) sollten Messungen mit diesem Lasermessgerät überprüft werden.


Sie wurden in Brandenburg geblitzt? Sie haben schon Post von der Zentralen Bußgeldstelle Gransee (Brandenburg) erhalten? Gerne erstellen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Berlin Brandenburg eine kostenlose Ersteinschätzung.


Rechtsanwälte Prof. Dr. Streich & Partner

Verkehrsrecht Berlin Brandenburg


 

Geblitzt? Noch Fragen? Nutzen Sie die unverbindliche Erstberatung

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner in Berlin und Brandenburg

Absehen vom Fahrverbot

Fahrverbot

Absehen vom Fahrverbot – Augenblicksversagen

Verkehrsrecht Berlin Brandenburg

Unter Umständen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, sofern der Betroffene ein Verkehrszeichen in einem kurzen Moment der unverschuldeten Unaufmerksamkeit ein Verkehrszeichen übersieht. In diesem Fall spricht man von einem Augenblicksversagen.

In einer Entscheidung vom 23. Januar 2017 hat das Amtsgericht Potsdam (88 OWi 4131 JS 34510/16 590/16) ein Augenblicksversagen angenommen und hat vom angeordneten Fahrverbot abgesehen.

Im vorliegenden Fall verließ der Betroffene eine geschlossene Ortschaft. Hinter der Ortschaft war die Geschwindigkeit zunächst nicht beschränkt; wenige Meter später erfolgte eine Geschwindigkeitsbeschränkung für die Nachzeit. Der Betroffene wurde in diesem Bereich geblitzt. Gegen den Betroffenen wurde in der Folge ein Bußgeldbescheid erlassen und ein Fahrverbot angeordnet. Gegen den Bußgeldbescheid setzte sich der Kraftfahrer zur wehr. Er war der Ansicht, dass das Verkehrszeichen vorliegend nur einseitig aufgestellt war und bei einem Überholmanöver übersehen wurde:

Urteil: Übersehen des einseitig aufgestellten Verkehrszeichen

Urteilsgründe: …Das einmalige Übersehen eines einseitig aufgestellten Verkehrszeichens, möglicherweise auch in der Folge zeitweiliger Verdeckung, ist als ein sog. Augenblicksversagen zu erkennen, als das Ergebnis einer einmaligen kurzen Unaufmerksamkeit, wie sie jedermann gelegentlich erleidet. Der im Moment eines solchen Augenblicksversagens begangenen Fehlhandlung fehlt die vorwerfbare Gesinnung, die die Anordnung eines Fahrverbotes gebieten würde, damit ein Betroffener dessen Besinnungs- und Denkzettelwirkung nutzt, um sein Verhalten dem Grunde nach zu überdenken…).


OLG  Brandenburg  zum Übersehen einseitig aufgestellter Verkehrszeichen

Allerdings reicht das Vorliegen einer beidseitigen Beschilderung für sich noch nicht,  ein Augenblicksversagen per se zu verneinen. Das OLG Brandenburg hatte sich diesbezüglich in einem Beschluss vom 23.07.2009 (2 Ss (OWi) 87 B/09) umfassend positioniert:

Der Umstand, dass der Betroffene ein beidseitig aufgestelltes Verkehrszeichen nicht beachtet hat, genügt für sich allein genommen nicht, um ihm ein auch in subjektiver Hinsicht grob pflichtwidriges Verhalten zur Last zu legen. Die Lebenserfahrung zeigt, dass es in Ausnahmefällen Verkehrssituationen gibt, in denen die Aufmerksamkeit eines Kraftfahrzeugführers so abgelenkt werden kann, dass dieser auch ein beidseitig aufgestelltes Verkehrszeichen übersehen kann, ohne dass ihm dafür mehr als nur der Vorwurf einfacher Fahrlässigkeit gemacht werden kann. Zudem gibt es Verkehrssituationen, in denen zumindest die Sicht auf eines der beidseitig aufgestellten Verkehrszeichen verdeckt sein kann. Ebenso ist es möglich, dass Geschehnisse innerhalb des Fahrzeugs eine kurzzeitige Ablenkung des Fahrzeugführers bewirken, die ihn ein beidseitig aufgestelltes Verkehrszeichen ebenso übersehen lassen wie ein nur einseitig aufgestelltes. Schließlich ist gerade bei längeren Autobahnfahrten mit geringer Verkehrsdichte das Phänomen bekannt, dass die Aufmerksamkeit des Fahrzeugführers allmählich nachlässt; in all diesen Fällen mag der Vorwurf der einfachen Fahrlässigkeit gegen den Fahrzeugführer begründet sein, nicht jedoch notwendigerweise der eines auch in subjektiver Hinsicht groben Pflichtenverstoßes.

kostenlose Einschätzung zur Messung

Zuständig in Brandenburg ist die zentrale Bußgeldstelle in Gransee. Sie haben schon Post von der Zentralen Bußgeldstelle Gransee (Brandenburg) erhalten? Ihnen droht ein Fahrverbot oder Punkte? Gerne erstellen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Berlin Brandenburg eine kostenlose Einschätzung:

[iphorm id=“1″ name=“Bussgeld“]

Geblitzt auf der BAB 2 bei km 29,7

Geblitzt an der Messstelle auf der BAB 2, km 29,7, in FR Hannover

Sie wurden in Brandenburg auf der BAB 2 bei km 20,9 in Fahrtrichtung Hannover geblitzt und haben Post von der Zentralen Bußgeldstelle Gransee erhalten? Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner Berlin – Brandenburg kennen die Messstelle und die Schwachstellen. Geblitzt wird hier mit dem Messgerät ES 3.0 der Firma Eso. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt derzeit 100 km/h!

Messort BAB 2, km 29,7 in FR Hannover

Der Blitzer befindet sich auf der BAB 2 ca. 2 Kilometer hinter der Abfahrt Wollin in Fahrtrichtung Hannover. Die Autobahn ist an dieser Stelle dreispurig und eigentlich gut ausgebaut. Die Geschwindigkeit wurde aufgrund von Fahrbahnschäden beschränkt. Die Geschwindigkeit ist ab der AS Brandenburg bis zur Landesgrenze auf 100 km/h beschränkt.

BAB 2, km 29,7
© OpenStreetMap – BAB 2, km 29,7

 

Messgerät: Es3.0

geblitzt
Messfehler ES3.0

Das Messgerät ES 3.0 (Einseitensensor) ist ein mobiler, rechnergesteuerter Einseitensensor. Die Messung der Geschwindigkeit des betroffenen Fahrzeugs erfolgt bei diesem Blitzer nach dem Prinzip der Weg-Zeit-Messung. Der Blitzer verfügt im Sensorkopf über fünf optische Helligkeitssensoren (siehe Abbildung), die mit ihren einzelnen Einseitensensoren einen bestimmten Hintergrundausschnitt überwachen. Durchfährt ein PKW diesen Bereich, wird durch die Helligkeitsdifferenz der einzelnen Sensoren die Geschwindigkeit errechnet. Gleichzeitig wird noch der Seitenabstand des jeweiligen Fahrzeugs ermittelt. Bei einem geräteinternen Abgleich wird die Plausibilität des gemessenen Geschwindigkeitswerts überprüft. Fehlerquellen


kostenlose Einschätzung zur Messung

Zuständig in Brandenburg ist die zentrale Bußgeldstelle in Gransee. Sie haben schon Post von der Zentralen Bußgeldstelle Gransee (Brandenburg) erhalten? Gerne erstellen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Berlin Brandenburg eine kostenlose Ersteinschätzung.

[iphorm id=“4″ name=“Bussgeld (duplizieren)“]

Geblitzt : Fahrerfoto undeutlich

Geblitzt : Fahrer nicht zu erkennen

TÄTERIDENTIFIZIERUNG

Bei schlechtem Lichtbild muss Tatrichter besonders gut begründen

| Wird man geblitzt und sind im Verfahren die Fragen der Fahrereigenschaft des Betroffenen im Streit, bestehen in der Praxis häufig gute Chancen auf einen Freispruch oder zumindest, dass ein Urteil in der Rechtsbeschwerde aufgehoben wird. Folge ist ein Zeitgewinn. |

Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg. Das Amtsgericht hatte den Betroffenen wegen eines Lichtbilds verurteilt, das nach Auffassung des OLG von sehr schlechter Qualität war. Nachdem der Betroffene geblitzt wurde, war das Foto sehr unscharf und kontrastarm. Die Konturen des aufgenommenen Gesichts waren flach und kaum erkennbar, die Körnung des Fotos war grob. Zudem war die linke Gesichtshälfte der aufgenommenen Person fast vollständig verdeckt. Das OLG sagt unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs: Bestehen Zweifel an der Eignung eines qualitativ schlechten Bildes zur Identifikation des Betroffenen, muss der Tatrichter erörtern, warum ihm die Identifizierung gleichwohl möglich erscheint. Dabei sind umso höhere Anforderungen an die Begründung zu stellen, je schlechter die Qualität des Fotos ist. Das hatte der Amtsrichter hier nicht getan. Das OLG hat das Urteil daher aufgehoben.

Quelle | OLG Brandenburg, Beschluss vom 2.2.2016, (2 B) 53 Ss-OWi 664/15, Abruf-Nr. 146514 unter www.iww.de.


Geblitzt? kostenlose Ersteinschätzung:

Sie wurden in Berlin oder Brandenburg geblitzt? Sie haben schon Post von der Zentralen Bußgeldstelle Gransee (Brandenburg) erhalten? Gerne erstellen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht Berlin – Brandenburg eine kostenlose Ersteinschätzung.

[iphorm id=“1″ name=“Bussgeld“]

Fahrverbot – 30er Zone

geblitzt

FAHRVERBOT

Augenblicksversagen beim Übersehen eines Tempo-30-Schilds

| Bei einem Geschwindigkeitsverstoß kann ein Augenblicksversagen angenommen werden, wenn ein Tempo-30-Schild im nahen örtlichen Zusammenhang mit dem Ortsschild aufgestellt war. |

Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg verweist zutreffend darauf, dass ein solches Schild leicht übersehen werden kann. Es hat auch nicht beanstandet, dass das Amtsgericht nichts dazu ausgeführt hatte, ob sich nicht aufgrund der örtlichen Gegebenheiten für den Betroffenen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h aufdrängen musste. Das ist sonst immer erforderlich, wenn ein Verkehrsschild übersehen wird. Aus dem amtsgerichtlichen Urteil ergab sich nämlich, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht wegen der örtlichen Gegebenheiten angeordnet worden war. Grund war vielmehr, dass der betreffende Straßenabschnitt wegen einer Teilsperrung der Hauptstraße als Umleitung genutzt wurde.

QUeLLe | OLG Naumburg, Urteil vom 5.11.2015, 2 Ws 213/15, Abruf-Nr. 185549 unter www.iww.de.

Verkehrsrecht Berlin Brandenburg


Kostenloses Informationsgespräch: 030 / 226 35 71 13


Geblitzt? kostenlose Ersteinschätzung:

Sie wurden in Berlin oder Brandenburg geblitzt? Sie haben schon Post von der Zentralen Bußgeldstelle Gransee (Brandenburg) erhalten? Gerne erstellen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht Berlin – Brandenburg eine kostenlose Ersteinschätzung.

[iphorm id=“1″ name=“Bussgeld“]

Geblitzt mit PoliScan Speed – unverwertbar?

Geblitzt in Brandenburg: Geblitzt mit PoliScan Speed

Blitzeraufnahme mit PoliScan Speed außerhalb von zugelassenem Messbereich unverwertbar

Das Messgerät PoliScan Speed steht schon seit gewisser Zeit in der Kritik (u.a. AG Mannheim), da es Messungen auch außerhalb des zugelassenen Bereichs durchführt. In einem aktuellen Beschluss vom 15.12.2016 hat das Amtsgerichts Hoyerswerda ein Bußgeldverfahren (Az.: 8 OWi 630 Js 5977/16) gegen einen Autofahrer eingestellt. Dem Verfahren lag eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu Grunde, die mittels des Messgerätes PoliScan Speed außerhalb dessen zugelassenen Messbereichs erfolgte. Der zugelassene Messbereich des PoliScan Speed liegt bei 20-50 Meter Abstand zwischen Gerät und Fahrzeug. Der Betroffene wurde geblitzt. Nach Auswertung der Messdatei wurde ermittelt, dass die Messung außerhalb es vorgenannten Bereichs erfolgt.

Zwar ist nach gefestigter Rechtsprechung eine Verurteilung grundsätzlich auch bei einer Verwendung eines Blitzgerätes außerhalb des zugelassenen Messbereichs möglich. Dann muss das Gericht die Berechnung der Geschwindigkeitsmessung jedoch nachvollziehen können und im Urteil darlegen.

Dies hielt das Gericht bei dem Messgerät PoliScan Speed im konkreten Fall jedoch für schlicht nicht möglich. Denn nach der Darstellung des hinzugezogenen Sachverständigen arbeite das Gerät mit einem ausgesendeten und reflektierten Laserstrahl. Dabei führe es mit einer Frequenz von 600 Einzelscans pro Sekunde insgesamt über 1000 Einzelmessungen durch. Diese würden dann rechnerisch zu einem Messpunkt zusammengefasst. Mithilfe von Grundkenntnissen, wie das Gerät funktioniert, könne sich das Gericht nicht nachvollziehbar erklären, wie aus der Vielzahl von Daten die Messwerte gebildet werden. Selbst der Sachverständige habe dies aufgrund fehlender Herstellerangaben nicht darstellen können.

Weiterhin sah das Gericht im konkreten Fall als problematisch an, dass im konkreten Fall nur ein Bruchteil der erfassten Messdaten abgespeichert wurde. Auch deswegen sei es dem Gericht unmöglich, die Messwertbildung nachzuvollziehen.

Ebenso sah das Gericht weitere Ermittlungshandlungen als nicht zielführend an. Denn auch dadurch könne das Problem der Darstellbarkeit der Messwertbildung nicht gelöst werden. Es obliege vielmehr dem Hersteller, eine bauartkonforme Zulassung des Geräts wieder zu erreichen.

Aufgrund dieser Entscheidung des Amtsgerichts Hoyerswerda sollten Geschwindigkeitsüberschreitungen, die mittels PoliScan Speed geblitzt wurden, genauer überprüft werden.

Mit PoliScan Speed geblitzt?

Sie wurden in Brandenburg geblitzt? Sie haben schon Post von der Zentralen Bußgeldstelle Gransee (Brandenburg) erhalten? Gerne erstellen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht eine kostenlose Ersteinschätzung.

Durch die Online Akteneinsicht kann oft eine erste Abschätzung erfolgen. Unsere Verkehrsrechtsanwälte stehen Ihnen gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner

[biginfopane textcolor=“#ffffff“ title=“Bußgeldverfahren – Rechtsanwalt“ href=“http://kanzlei-blog.de/?page_id=70″ button_title=“unverbindliche Beratung“]Nutzen Sie die Ersteinschätzung unserer Rechtsanwälte für Verkehrsrecht[/biginfopane]

 

Geblitzt BAB 13, km 123,19, in FR Ortrand/Berlin

BAB 13, km 123

Geblitzt an der Messstelle auf der BAB 13, km 123,19, in FR Ortrand/Berlin

(Quelle: www.in-brandenburg-geblitzt.de) Sie wurden auf der BAB 13 bei km 123,19 in Fahrtrichtung Ortrand/Berlin geblitzt und haben Post von der Bußgeldstelle  Gransee erhalten? Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner Berlin – Brandenburg kennen die Messstelle und die Schwachstellen. Geblitzt wird hier mit dem Messgerät PoliScan Speed der Firma Vetro. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 120 km/h!

Messort BAB 13, km 123,19 in FR Berlin

Der Blitzer befindet sich in Höhe der Ortschaft Ortrand im Bereich einer Brücke. Die Autobahn ist an dieser Stelle zweispurig und gut ausgebaut.

BAB 13, km 123
© OpenStreetMap – BAB 13, km 123

 

Messgerät: Lasermessgerät PoliScan Speed

Das Messgerät PoliScan Speed ist ein digitales Geschwindigkeitsmesssystem, welches auf Basis einer Laserpuls-Laufzeitmessung von zwei Digitalkameras Geschwindigkeitsmessungen durchführt. Informationen zum Messgerät und zu den Fehlerquellen. In Anbetracht der gegenwärtigen Entwicklung (u.a. AG Mannheim) sollten Messungen mit diesem Lasermessgerät überprüft werden.


kostenlose Einschätzung zur Messung

Zuständig ist die zentrale Bußgeldstelle in Gransee. Sie haben schon Post von der Zentralen Bußgeldstelle Gransee (Brandenburg) erhalten? Gerne erstellen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht eine kostenlose Ersteinschätzung.


Kostenloses Informationsgespräch: 030 / 226 35 71 13


Rechtsanwälte Prof. Dr. Streich & Partner

Verkehrsrecht Berlin Brandenburg


[iphorm id=“1″ name=“Bussgeld“]

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen