Geblitzt auf der BAB 10, km 71,5

Am Kilometer 71,5 auf der Autobahn 10 zwischen Genshagen und AD Nuthetal wird mittels Einheitensensor ES 3.0Blitzer geblitzt. Die Besonderheit hier besteht unter anderem darin, dass sich der Blitzer lediglich 200 Meter von dem ersten geschwindigkeitsbeschränkenden Verkehrszeichen (120 km/h) entfernt befindet.

Im hier vorliegenden Fall befuhr der Betroffene mit einer Geschwindigkeit von 220 km/h die Autobahn im zunächst unbeschränkten Bereich. Als der Betroffene das Verkehrszeichen wahrnahm, bremste er sein Fahrzeug ab und erreichte eine Geschwindigkeit von 165 km/h in Höhe des Blitzer, wo er geblitzt wurde. Die Bußgeldstelle Gransee erließ sodann nach erfolgter Anhörung einen Bußgeldbescheid, mit welchem neben einer Geldbuße von 160,- € ein Fahrverbot gem. § 25 StVG von einem Monat angeordnet wurde. Gegen diesen Bußgeldbescheid wurde ein Einspruch eingelegt und insbesondere daingehend begründet, dass es dem Betroffenen aufgrund seiner zuvor gefahrenden Geschwindigkeit nicht möglich war, innerhalb von 200 Metern hinter dem Verkehrzeichen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu erreichen. Der Einspruch wurde verworfen.

Das Amtsgericht Zossen entschied zumindest hinsichtlich des Fahrverbotes zu Gunsten des Betroffenen. Es konnte hier von dem Regelfahrverbot abgesehen werden, da der Sachverhalt erhebliche Besonderheiten zu Gunsten des Betroffenen gegenüber dem Normalfall aufwies. Für das Absehen vom Fahrverbot war ein Verstoß von denkbar geringer Bedeutung mit minimalem Handlungsunwert erforderlich.

So lag der Fall hier. Die Messstelle war lediglich 200 Meter von dem Verkehrszeichen entfernt. Laut Auskunft des Messbeamten war bzw. ist dies die einzige Möglichkeit Messungen durchzuführen. Vor dem Hintergrund, dass der Bereich zuvor unbeschränkt war und das Erreichen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nur durch eine Vollbremsung möglich gewesen wäre, war vom Fahrverbot abzusehen; auch wenn die Polizeirichtlinie lediglich einen Abstand von 150 Metern zum Verkehrszeichen fordert.

Da es keine Seltenheit ist, dass Blitzer in unmittelbarer Nähe zum Verkehrszeichen aufgestellt werden, lohnt sich eine Überprüfung der Bußgeldakte bzw. der Messung stets.

[info]Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in 10115 Berlin Mitte. Rechtsanwalt Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen (Fahrerflucht, Bußgeld, Fahrverbot u.a.) schnell und unbürokratisch.[/info]

Volle Haftung des Vorfahrtsberechtigten – Geschwindigkeitsverstoß

Auch dem Vorfahrtsberechtigten kann in besonderen Fällen gar die alleinige Haftung zugesprochen werden. Das Landgericht Dresden entschied am 30. Juni 2011 (3O3102/10), dass das Verschulden des Vorfahrtsverletzers hinter dem Verschulden des Vorfahrtsberechtigten vollständig zurücktritt. In diesem Fall befuhr der Vorfahrtsberechtigte innerorts im Kreuzungsbereich mit weit überhöhter Geschwindigkeit. Statt der erlaubten 50 km/h fuhr dieser 95 km/h. In diesem Fall kam es für das Gericht auch nicht darauf an, dass der Wartepflichtige den Unfallgegner erkennen konnte. Aufgrund des so erheblichen Geschwindigkeitsverstoß es des Vorfahrtsberechtigten trat das Verschulden des Wartepflichtigen zurück.

Auch bei weniger erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen des Vorfahrtspflichtigen wird diesem in der Regel ein Mitverschulden angelastet.

[info]Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in 10115 Berlin Mitte. Rechtsanwalt Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen (Fahrerflucht, Bußgeld, Fahrverbot u.a.) schnell und unbürokratisch.[/info]

Absehen vom Fahrverbot

Begeht ein Kraftfahrzeugführer eine Ordnungswidrigkeit- beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung- kann unter den Voraussetzungen des § 25 StVO und der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten verhängt werden. Allerdings kann in Einzelfällen die Behörde bzw. das Gericht im Bußgeldbescheid vom Fahrverbot absehen. „Absehen vom Fahrverbot“ weiterlesen

Verfolgungsverjährung

Verfolgungsverjährung nach Änderung des Bußgeldbescheides

Das Amtsgericht Tiergarten stellte mit Beschluss vom 7. März 2012 das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit (Rotlichtverstoß) gemäß § 206a StPO, § 46 OWiG ein, weil Verfolgungsverjährung eingetreten war.

Am 4. April 2011 wurde unser Mandant unmittelbar nach einem vorgeworfenen Rotlichtverstoß von einer Streife angehalten und zur Sache angehört. Nach Abschluss der Ermittlungen erließ die zuständige Behörde am 30. Juni 2011 (innerhalb der Verfolgungsverjährung) einen Bußgeldbescheid, mit welchem Sie unter anderem einen Monat Fahrverbot anordnete. Diesbezüglich bestimmte die Behörde, dass das Fahrverbot nicht mit der Rechtskraft, sondern erst dann wirksam wird, wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens nach Ablauf von vier Monaten. Gegen den Bußgeldbescheid wurde form- und fristgerecht Einspruch eingelegt. „Verfolgungsverjährung“ weiterlesen

Flensburger Punktesystem wird reformiert

Aus übereinstimmenden Medienberichten wurde in den letzten Tagen bekannt, dass das Bundesverkehrsministerium um Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer eine Reform der Verkehrssünderdatei in Flensburg anstrebt. Detaillierte Inhalten sollen Ende Februar bekannt gegeben werden.

Die wesentlichste Änderung stellt wohl die neue Staffelung der Punktevergabe für unterschiedlich schwere Verkehrsverstöße dar. „Flensburger Punktesystem wird reformiert“ weiterlesen

Radarwarner im Smartphone oder Navigationsgerät


Autofahrer können durch verschiedene technische Mittel bevorstehende Radarkontrollen frühzeitig erkennen und somit einer Ahndung entkommen. Häufig wird dafür das klassische Radarwarngerät verwendet, wobei zunehmend auf Smartphones oder Navigationsgeräte zurückgegriffen wird, auf denen eine Software zur Radarwarnung installiert ist. „Radarwarner im Smartphone oder Navigationsgerät“ weiterlesen

BAB 9, km 32,35, Baustelle Wildbrücke, in FR Leipzig

Die Baustelle „Neubau Grünbrücke“ zwischen AD Potsdam – Leipzig (BAB 9, km 32,35, Baustelle Wildbrücke, in FR Leipzig) sollte ursprünglich Ende August 2011 fertig gestellt werden. Zwischenzeitlich wurde die Baustelle Wildbrücke bis zum 15. November und nun bis zum 15. Dezember 2011 verlängert.

Im Bereich der Baustelle Wildbrücke in Fahrtrichtung Leipzig ist die Geschwindigkeit reduziert. Die Geschwindigkeit wird im Baustellenbereich kontrolliert. Wir berichteten bereits im Blog über diese Messstelle. Da der Baustellenbereich nunmehr weitestgehend entfernt ist und nach Angabe des Landesamtes für Straßenwesen Bauarbeiten auf der Brücke stattfinden, besteht keine spürbare Fahrbahnverengung, so dass Verkehrszeichen möglicherweise übersehen werden und es so zu einer hohen Anzahl von Verkehrsverstößen kommt. Aufgrund mehrfacher gutachterlicher Überprüfungen verschiedener Messungen an dieser Stelle erscheint es ratsam, den eigenen Geschwindigkeitsverstoß zumindest kritisch zu hinterfragen, da aus gutachterlicher Sicht diverse Fehlmessungen bekannt sind. Die Messung erfolgt an diesem Ort mit dem Einheitensensor ES 3.0. Die Funktionsweise des Gerätes finden Sie hier.

Sofern Sie Betroffener sind, beraten wir Sie gerne unverbindlich, ob und wie gegen die Messung vorgegangen werden sollte. Senden Sie uns eine Email unter Angabe des Benutzernamens und des Kennworts, welches sich auf der Anhörung befindet oder fügen Sie den Anhörungsbogen bei: Brunow@streich-anwaelte.de

[info]Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in 10115 Berlin Mitte. Rechtsanwalt Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen (Fahrerflucht, Bußgeld, Fahrverbot u.a.) schnell und unbürokratisch.[/info]

Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

Häufig werden Geschwindigkeitsverstöße dadurch festgestellt, dass die Polizeibeamten mittels eines Tachometers in einem gleichbleibenden Abstand über eine längere Fahrstrecke hinter dem Betroffenen herfahren und in diesem Zuge die Geschwindigkeitsmessung durchführen. Bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren handelt es sich allerdings nicht um ein standardisiertesVideowagen Messverfahren, da die Verlässlichkeit der Geschwindigkeitsmessung entscheidend davon abhängt, dass der Abstand zu dem gemessenen Fahrzeug konstant bleibt. Neben der Beachtung des Abstandes  sind außerdem Feststellungen zur Länge der Messstrecke, der Justierung des Tachometers bzw. des mobilen Messgerätes sowie zur Höhe des Sicherheitsabschlages zu treffen.

Das OLG Hamm hat durch Urteil vom 15.09.2011 (Az.: III-2 RBs 108/11) nunmehr bestätigt, dass die Anforderungen an eine korrekte Geschwindigkeitsmessung bei Dunkelheit erhöht sind. Durch die schlechteren Sichtverhältnisse bei Nacht müssen die messenden Polizeibeamten nähere Angaben zu den Beleuchtungsverhältnissen machen. Dies gilt insbesondere für die Frage, ob der Abstand zu dem gemessenen Fahrzeug durch bestimmte Scheinwerfer oder andere Sichtquellen aufgehellt werden konnte. Denn nur dann sei aus Sicht des Gerichts gewährleistet, dass die Polizeibeamten durch erkennbare Orientierungspunkte den Abstand zum Fahrzeug beim Nachfahren gleichhalten und die Geschwindigkeitsmessung korrekt verläuft. Als ein solcher Orientierungspunkt genügen aber laut Urteil gerade nicht die Rücklichter. Vielmehr müssen noch die Umrisse des Fahrzeugs zu erkennen sein.

Ob die Polizeibeamten diese Erfordernisse auch einhalten, lässt sich nur durch Befragung ermitteln. Im vorliegenden Fall hatten die Polizeibeamten angegeben, „Sichtkontakt zum Fahrzeug“ gehabt zu haben. Der Abstand habe dabei „vier bis fünf Fahrzeuglängen betragen“. Für das OLG Hamm reichten diese Angaben nicht aus, um den genauen Ablauf der Geschwindigkeitsmessung nachvollziehen zu können. Daher wurde das vorinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Schwerte gegen den Betroffenen aufgehoben.

[info]Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in 10115 Berlin Mitte. Rechtsanwalt Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen (Fahrerflucht, Bußgeld, Fahrverbot u.a.) schnell und unbürokratisch[/info]

Zahl der Verkehrsunfälle mit Radfahrern in Berlin und Brandenburg steigt

Laut Angaben des Statistischen Bundesamts Berlin-Brandenburg ist im ersten Halbjahr 2011 (Januar-Juni) die Zahl der Verkehrsunfälle in Berlin, in denen Radfahrer beteiligt waren, um ca. 20 % gestiegen. Allerdings sei die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle von 63006 im ersten Halbjahr 2010 auf 60 663 im Halbjahr 2011 zurückgegangen. Laut der Statistik waren auf den Straßen Berlins an 2400 Unfällen Radfahrer beteiligt, während im gleichen Zeitraum des Vorjahres es nur 1972 Fälle waren. „Zahl der Verkehrsunfälle mit Radfahrern in Berlin und Brandenburg steigt“ weiterlesen

Alleinhaftung für Kollision nach Überholen eines Einsatzfahrzeuges der Feuerwehr

Das LG Magdeburg hatte am 28.04.2011 über einen Fall zu entscheiden, bei dem es zu einer Kollision zwischen einem Einsatzfahrzeug der Feuerwehr und einem PKW gekommen war. Die Fahrerin des PKW machte als Klägerin Schadensersatz für die an ihrem PKW entstandenen Schäden geltend. „Alleinhaftung für Kollision nach Überholen eines Einsatzfahrzeuges der Feuerwehr“ weiterlesen

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen