Bußgeldeinnahmen im Land Brandenburg sinken

In einer parlamentarischen Anfrage teilte Brandenburgs Innenminister Dietmarpanthermedia_01867105 Woidke mit, dass im Jahr 2010 45,9 Millionen Euro an Buß- und Verwarnungsgeldern eingenommen worden sind. Im Vergleich zu den Einnahmen im Jahr 2009 stellt das einen Verlust von ca. 6 Millionen Euro dar.

Demgegenüber soll sich die Zahl der infolge von Tempoverstößen ergangenen Bußgeldbescheide von 233.500 auf 236.000 erhöht haben.

Die Gelder fließen in den Landeshaushalt, wobei überschüssige Einnahmen im Wege innovativer Erneuerungen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes und zur Verstärkung des Verwaltungsbudgets verwendet werden. Offenbar konnte im vergangenen Jahr das Plansoll bei Bußgeldern nicht erfüllt werden. Nach Angaben Woidkes wurden in dem Haushaltsjahr 2010 keine Mittel aus den Bußgeldeinnahmen für Anschaffungen bei der Polizei verwendet.



Fahrerflucht: ACE berichtet in Mitgliederzeitung ausführlich

Der ACE veröffentlicht in seiner neuesten Mitgliederzeitung einen ausführlichen Bericht über das Thema Unfallflucht. Hierbei nennt der ACE Zahlen, Fakten und Hintergründe. Ein durchaus lesenswerter Bericht (auch online). Die Aufklärungsquote zeigen die Autoren anhand einer kurzen Übersichtstabelle auf. Unter anderem wird auch Rechtsanwalt Thomas Brunow der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner zitiert. „Fahrerflucht: ACE berichtet in Mitgliederzeitung ausführlich“ weiterlesen

Fahrerflucht Strafe

Welche strafrechtlichen Folgen treffen den Unfallverursacher?

Die Fahrerflucht ist im strafrechtlichen Sinne ein Vergehen. In § 142 I StGB ist festgelegt, dass das unerlaubte Entfernen vom Unfallort – wie die Fahrerflucht gesetzlich heißt- mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft wird. „Fahrerflucht Strafe“ weiterlesen

Fahrerflucht Nachträgliche Feststellung

Wann ist die nachträgliche Feststellung noch unverzüglich?

Wenn sie eine angemessene Zeit am Unfallort vergeblich gewartet Fotohaben, ohne dass der Geschädigte oder andere feststellungsbereite Dritte anzutreffen waren, dürfen Sie sich straffrei vom Unfallort entfernen. Dies setzt aber voraus, dass Sie anschließend unverzüglich die Feststellung ihrer Personalien und ihrer Unfallbeteiligung bei der Polizei möglich machen. „Fahrerflucht Nachträgliche Feststellung“ weiterlesen

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