Zum Inhalt springen

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht

Prof. Dr. Streich & Partner Rechtsanwälte Berlin

  • Kanzlei
  • Strafrecht
    • Trunkenheit im Straßenverkehr – Allgemeines
    • fahrlässige Körperverletzung
    • llegales Autorennen 315 d StGB
    • Fahrerflucht Info
      • Fahrerflucht – Folgen
      • Fahrerflucht – Wahrnehmung
      • Fahrerflucht – Wartezeit
      • Fahrerflucht Strafe
      • Fahrerflucht Bußgeld
      • Fahrerflucht – Versicherung
  • Unfallrecht
    • Schadenspositionen
    • Abrechnung Unfallschaden
    • Haftungsverteilung
    • Anscheinsbeweis
    • Kostenlos Unfallschaden melden
  • kostenlose Anfrage
  • Blog
  • Anwälte
  • Impressum

Schlagwort: fahrtenbuchauflage

Veröffentlicht am 29. März 20119. Mai 2012

Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung nach Kreuzungen?

Grundsätzlich verlangt der für Verkehrszeichen geltende Sichtbarkeitsgrundsatz, dass alle Streckenvorschriftszeichen hinter jeder Kreuzung und Einmündung wiederholt werden. Allerdings gilt dies nur für den Einbiegevorgang (so u.a. OLG Hamm Beschluss vom 5. Juli 2001 – 2 Ss owi 524/01). „Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung nach Kreuzungen?“ weiterlesen

Veröffentlicht am 25. März 201110. August 2011

Beobachtung durch Polizeibeamte bei Überfahren einer roten Ampel

…oder, wenn der Grüne rot sieht…

Wenn eine Lichtzeichenanlage schon nicht mit entsprechender Messanlage zur Verfolgung von Rotlichtsündern ausgestattet ist, dann helfen hier häufig Polizeibeamte aus, „Beobachtung durch Polizeibeamte bei Überfahren einer roten Ampel“ weiterlesen

Veröffentlicht am 21. März 201110. August 2011

Fahrtenbuchauflage von einem Jahr nach Rotlichtverstoß zulässig

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 18.05.2010 entschieden, dass eine Fahrtenbuchauflage von einem Jahr bei Begehung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes (Rotlicht länger als 1 Sekunde) zulässig ist. „Fahrtenbuchauflage von einem Jahr nach Rotlichtverstoß zulässig“ weiterlesen

Seitennummerierung der Beiträge

Vorherige Seite Seite 1 Seite 2

Prof. Dr. Streich & Partner Rechtsanwalt

Eichendorffstraße 14
10115 Berlin
030 / 226357113
brunow@streich-partner.de
Mo-Fr 8:00 -18:00 Uhr
Datenschutzerklärung Stolz präsentiert von WordPress

Kommentare werden geladen …

Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.