Trunkenheit – Rechtliches

Trunkenheit im Straßenverkehr (Fahruntüchtigkeit)- Rechtliches

Der Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB (Fahruntüchtigkeit)macht sich strafbar, wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel dazu nicht in der Lage war.

  • Übersicht
Blutalkoholkonzentration in ‰ Rechtliches Auswirkung
0,3 ‰ Relative Fahruntüchtigkeit- Mögliche Strafbarkeit nach § 316 StGB
0,5 ‰ Relative Fahruntüchtigkeit nach § 316 StGB sowie Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG
1,1 ‰ Absolute Fahruntüchtigkeit nach § 316 StGB
1,6 ‰ Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)
2,0 ‰- 2,5 ‰ Verminderte Schuldfähigkeit nach § 21 StGB
Ab 3,0 ‰ Schuldunfähigkeit nach § 21 StGB, aber mögliche Strafbarkeit nach § 323a StGB
  • FahrzeugeFahruntüchtigkeit

Fahrzeuge im Sinne des § 316 StGB sind nicht nur gewöhnliche Kraftfahrzeuge, sondern Fahrzeuge jeder Art, die zur Beförderung von Personen oder Sachen geeignet sind. Darunter fallen demzufolge auch Fuhrwerke und insbesondere Fahrräder.

  • Führen des Fahrzeugs

Der Tatbestand des § 316 StGB wird aber erst verwirklicht, wenn das Fahrzeug auch tatsächlich in Bewegung gesetzt wird. Das ist dann der Fall, wenn die Räder des Fahrzeugs rollen. In der Regel bleibt man daher straflos, wenn man unter Alkoholeinfluss lediglich den Motor einschaltet, aber eine Fortbewegung nicht möglich ist (z:B. bei angezogener Handbremse).

  • Im Verkehr

Es ist zudem erforderlich, dass das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum geführt wird. Das hängt damit zusammen, dass nur hier auch andere Verkehrsteilnehmer durch die Trunkenheitsfahrt typischerweise in Gefahr geraten können. Hierunter fällt aber nicht nur die Straßenverkehrsfläche, sondern auch Privatparkplätze oder zum Beispiel ein Tankstellengelände.

  • Fahruntüchtigkeit

Für eine Strafbarkeit wegen einer Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB muss der Fahrzeugführer auch fahruntüchtig gewesen sein. Davon wird generell dann ausgegangen, wenn die Gesamtleistungsfähigkeit des KfZ-Fahrers infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel herabgesetzt ist.

Mehr Informationen zur Fahruntüchtigkeit

  • Vorsatz und Fahrlässigkeit

Die Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB kann vorsätzlich oder fahrlässig verwirklicht werden. Die Einstufung hat beispielsweise Auswirkungen auf den Versicherungsschutz, da dieser bei einer Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt entfallen kann. Es kommt dabei allein darauf an, ob der Täter seine Fahruntüchtigkeit erkannt hat.

In Betracht kommt zudem eine generelle Schuldunfähigkeit des Fahrzeugführers bei einer BAK von 3,0 ‰. Dann scheidet zwar eine Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB aus. Der Fahrzeugführer muss sich jedoch dann ggf. wegen Vollrausches nach § 323a StGB verantworten.

[biginfopane textcolor=“#ffffff“ title=“Fragen? Sprechen Sie uns an“ href=“http://www.in-brandenburg-geblitzt.de/bussgeld“ button_title=“Anfrage“]Direktruf: 030 226 35 71 13 oder per mail[/biginfopane]

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen