Verkehrsunfall – 130 % Grenze

Nach einem Verkehrsunfall stellt sich die Frage, wie der Schaden abgerechnet werden kann. Selbst wenn die vom Gutachter kalkulierten Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert des Kraftfahrzeugs liegen, darf der Geschädigte grundsätzlich die Reparaturkosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung verlangen, sofern die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht um mehr als 30 % überschreitet.

[button href=“http://kanzlei-blog.de/?page_id=1940″ size=“medium“ textcolor=“#ffffff“]Abrechnung nach einem Verkehrsunfall[/button]

Das Landgericht Konstanz ist jetzt der neuen Rechtsprechung des Landgerichts Stuttgart gefolgt und hat mit seinem Urteil vom 23. März 2012 entschieden, dass selbst mit Neuteilen kalkulierte Reparaturkosten über 130 % vom Wiederbeschaffungswert liegenden Reparaturkosten durch die Verwendung gebrauchter Teile unter diese Grenze gezogen werden können. Einzige Voraussetzung ist jedoch, dass vollständig und fachgerecht repariert wird.

Sofern der Schaden am Kraftfahrzeug (inkl. Wertminderung) über dem Wiederbeschaffungswert liegt (s.g. 130 % Abrechnung):

  • Wenn der Geschädigte nicht repariert, erhält er lediglich den Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert
  • Wenn der Geschädigte teilweise repariert, dann erhält er ebenfalls nur den Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert. Bei konkreter Abrechnung jedoch bis zum Wiederbeschaffungswert.
  • Wenn der Geschädigte vollständig und fachgerecht repariert, erhält dieser die vollen Reparaturkosten. Hier muss das Fahrzeug jedoch 6 Monate weiter genutzt werden. (Der BGH (BGH VersR 09, 128) sieht in der Sechs – Monatsfrist aber keine Fälligkeitsvoraussetzung). Das OLG Düsseldorf verlangt mit Urteil vom 10.05.11 zwingend eine ununterbrochene Nutzung von 6 Monate nach dem Unfall
  • Sofern ein Fahrzeug im Rahmen der 130 % – Grenze repariert werden soll, werden hohe Anforderung gestellt. Es ist in der Regel der im Gutachten genannten Reparaturweg zwingend einzuhalten. Besonderheiten ergeben sich hier, wenn sich erst während der Reparatur herausstellt, dass die 130 % Grenze überschritten wird.

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