Fahrerlaubnisentzug nach Fahrerflucht

Wird jemand wegen einer Verkehrsstraftat verurteilt, kann es zusätzlich unter bestimmten Umständen zu einem Fahrerlaubnisentzug kommen. Im Fall einer Fahrerflucht richtet sich dies nach § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB, wenn zusätzlich ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden ist oder ein bedeutender Fremdsachschaden entstanden ist. Das Gericht kann gemäß § 111a StPO auch bis zur Verkündung des Urteils die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen, wenn dringende Gründe vorhanden sind, die vermuten lassen, dass die Fahrerlaubnis auch nach Urteil entzogen werden wird. „Fahrerlaubnisentzug nach Fahrerflucht“ weiterlesen

Fahrerflucht Strafe

Welche strafrechtlichen Folgen treffen den Unfallverursacher?

Die Fahrerflucht ist im strafrechtlichen Sinne ein Vergehen. In § 142 I StGB ist festgelegt, dass das unerlaubte Entfernen vom Unfallort – wie die Fahrerflucht gesetzlich heißt- mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft wird. „Fahrerflucht Strafe“ weiterlesen

Fahrerflucht Nachträgliche Feststellung

Wann ist die nachträgliche Feststellung noch unverzüglich?

Wenn sie eine angemessene Zeit am Unfallort vergeblich gewartet Fotohaben, ohne dass der Geschädigte oder andere feststellungsbereite Dritte anzutreffen waren, dürfen Sie sich straffrei vom Unfallort entfernen. Dies setzt aber voraus, dass Sie anschließend unverzüglich die Feststellung ihrer Personalien und ihrer Unfallbeteiligung bei der Polizei möglich machen. „Fahrerflucht Nachträgliche Feststellung“ weiterlesen

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