Geblitzt: BAB 10, km 167,5 in FR Hamburg

Blitzmarathon 2018 Brandenburg

Messstellen auf der BAB 10 (westlicher Teil) zwischen Kilometer 167,5 Kreuz Oranienburg
und Kilometer 98,9 Autobahndreieck Potsdam.

Folgende Messstellen auf der BAB 10 zwischen Kilometer 98,9 (AD Potsdam) und dem Kilometer 167,5 (Kreuz Oranienburg) wurden von unseren Rechtsanwälten für Verkehrsrecht in der Vergangenheit vielfach überprüft und erfolgreich bearbeitet.  Unsere Rechtsanwälte kennen die Messstellen, die Messgeräte und schließlich auch die Gerichte bestens, so dass Betroffene auf fundiertes Wissen und vor allem umfassende Erfahrung zurückgreifen können.

Messgerät / Blitzer

Überwiegend wird an den Messstellen auf der BAB 10 in diesem Abschnitt  mit dem Messgerät PoliScan Speed geblitzt. Das Messgerät ist umstritten. Eine Überprüfung der Messung kann empfohlen werden. Das Messgerät lässt eine umfassende Auswertung der Messdaten zu.

Zuständig ist die Zentrale Bußgeldstellen Gransee (Land Brandenburg). Die Autobahn BAB 10 wird zwischen  dem Kreuz Oranienburg und dem AD Potsdam zwischen drei Amtsgerichten (AG Potsdam, AG Nauen und AG Oranienburg) aufgeteilt.

Messstellen BAB 10

  • BAB 10 (ca. bei Kilometer 135,4), Abschn. 251, km 0,775, Auffahrt Spandau zur BAB 10, in FR AD Werder. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 60 km/h. geblitztGeblitzt wird an dieser Stelle mit dem Messgerät PoliScan Speed.
  • BAB 10, km 139,6 in Fahrtrichtung AD Werder. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 120 km/h. Geblitzt wird an dieser Stelle ebenfalls mit dem Messgerät  PoliScan Speed.
  • BAB 10, km 147,85 zwischen AD Werder und AD Havelland in Fr Havelland. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 120 km/h. Geblitzt wird an dieser Stelle ebenfalls mit dem Messgerät  PoliScan Speed.
  • BAB 10, km 155,5 in Fahrtrichtung Hamburg. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 120 km/h. Geblitzt wird an dieser Stelle ebenfalls mit dem Messgerät  PoliScan Speed.
  • BAB 10, km 167,5 in FR Hamburg (Kreuz Oranienburg, zwischen AD Pankow und Hamburg in FR Hamburg). Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 120 km/h. Geblitzt wird an dieser Stelle ebenfalls mit dem Messgerät  PoliScan Speed. Bei dem Blitzer bei Kilometer 167,5 handelt es sich um eine stationäre Variante des PoliScan Speed Messgerätes.

Kostenlose Ersteinschätzung

Sie wurden in Brandenburg auf der BAB 10 geblitzt? Sie haben schon Post von der Zentralen Bußgeldstelle Gransee (Brandenburg) erhalten? Gerne erstellen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht eine kostenlose Ersteinschätzung.

Rechtsanwälte für Verkehrsrecht Prof. Dr. Streich & Partner Berlin Brandenburg

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Geblitzt auf der BAB 9 bei Km 38,1 Tempo 80

Geblitzt

Geblitzt in Brandenburg:

BAB 9, km 38,1 in Fahrtrichtung Leipzig


Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung


Kostenloses Informationsgespräch: 030 / 226 35 71 13


Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner kennen die Messstellen und die Schwachstellen. Geblitzt wird hier mit dem Einseitensensor es3.0 bzw. mit es8.0 der Firma eso. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 120 km/h! Ab einem Grenzwert von 134 km/h wird geblitzt. Der Blitzer befindet sich in Höhe der Hagenbrücke. Zuständig ist die zentrale Bußgeldstelle in Gransee. Sie wurden geblitzt? Gerne erstellen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht eine kostenlose Ersteinschätzung. (Quelle: www.in-brandenburg-geblitzt.de)

 

BAB 9, km 38,1
©openstreetmap

Sie wurden auf der BAB 9, km 38,1 in Fahrtrichtung Leipzig in Brandenburg geblitzt. Und Sie haben Post von der Zentralen Bußgeldstelle  Gransee erhalten? Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner Berlin – Brandenburg kennen die Messstelle und die Schwachstellen. Wir kennen die Messstelle, das Messgerät und die zuständigen Behörden. Aufgrund einer Vielzahl an Verfahren und Erfahrungen mit Messstellen und Blitzer vertreten wir vor allem Betroffene, die im Land Brandenburg und Berlin zu schnell unterwegs waren.

[infopane color=“4″ icon=“0018.png“]Achtung: Der Bundesrat hat für die StVO Novelle grünes Licht gegeben, so dass die Rechtsfolgen deutlich verschärft werden. Sodann wird bereits bei einem Verstoß ab 21 km/h innerorts ein Fahrverbot angeordnet.[/infopane]


Messgerät: Es3.0 / ES8.0

Das Messgerät ES 3.0 (Einseitensensor) ist ein mobiler, rechnergesteuerter Einseitensensor. Die Messung der Geschwindigkeit des betroffenen Fahrzeugs erfolgt bei diesem Blitzer nach dem Prinzip der Weg-Zeit-Messung. Der Blitzer verfügt im Sensorkopf über fünf optische Helligkeitssensoren. Diese überwachen mit ihren einzelnen Einseitensensoren einen bestimmten Hintergrundausschnitt. Durchfährt ein PKW diesen Bereich, wird durch die Helligkeitsdifferenz der einzelnen Sensoren die Geschwindigkeit errechnet. Gleichzeitig wird noch der Seitenabstand des jeweiligen Fahrzeugs ermittelt. Bei einem geräteinternen Abgleich wird die Plausibilität des gemessenen Geschwindigkeitswerts überprüft.


Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner, Eichendorffstraße 14, 10115 Berlin Mitte. Tel.: 030/226357113

Ausschließliche Vertretung und Verteidigung im Verkehrsrecht! Dank unserer Erfahrung aus einer großen Zahl von Fällen kennen wir die Messgeräte und -techniken, die Bußgeldbehörden und die Gerichte. Wir bearbeiten seit vielen Jahren ausschließlich Mandate im Bereich des Bußgeldrechts, Verkehrsstrafrechts sowie des allgemeinen Verkehrsrecht.  Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Berlin Brandenburg kennen durch die Bearbeitung von tausenden von Bußgeldfällen nicht nur die Messgeräte, sondern auch die Personen, die dahinter stehen, die Bußgeldbehörden sowie die zuständigen Richter an den Amtsgerichten in Berlin und Brandenburg. Wir nehmen uns Ihrer Sache an und erarbeiten nach Akteneinsicht bei der Bußgeldbehörde die für Ihren Fall beste Verteidigungsstrategie.

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Geblitzt: BAB 20, km 327,94 FR AD Kreuz Uckermark

Geblitzt wird auf der BAB 20, km 327,94 FR AD Kreuz Uckermark und in Fahrtrichtung Lübeck

Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner kennen diese Messstelle und deren Schwachstellen genau. Gemessen wird hier mit dem Messgerät PoliScan Speed der  Firma Vitronic. Geblitzt wird aus einer stationären Messkabine. Der Blitzer steht einige Meter vor der Notrufsäule. Exakt auf gleicher Höhe wird in Richtung Lübeck von einem mobilen Blitzer (ebenfalls PoliScan Speed) gemessen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 100 km/h! Ab einem Grenzwert von 113 – 115 km/h wird gemessen.  Sie wurden in Brandenburg gemessen? Sie haben schon Post von der Zentralen Bußgeldstelle Gransee (Brandenburg) erhalten? Gerne erstellen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht eine kostenlose Ersteinschätzung.

Messstelle

BAB 20, km 327,94
© OpenStreetMap – BAB 20, km 327,94

(Quelle: Verkehrsrecht Brandenburg: Ihre Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Berlin – Brandenburg)

 Gerne stehen wir Betroffenen jederzeit für eine unverbindliche erste Beratung zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner

[biginfopane textcolor=“#ffffff“ title=“Bußgeldverfahren – Rechtsanwalt“ href=“http://kanzlei-blog.de/?page_id=70″ button_title=“unverbindliche Beratung“]Nutzen Sie die Ersteinschätzung unserer Rechtsanwälte für Verkehrsrecht[/biginfopane]

Geblitzt mit es3.0 – Freispruch

Bußgeldbescheid

Geblitzt mit dem Einseitensensor es3.0

Freispruch: Geschwindigkeitsmessungen mit dem Gerät ES 3.0 dürfen nicht verwertet werden

Bei Geschwindigkeitsübertretungen im Straßenverkehr versteht die Bußgeldbehörde keinen Spaß: Schlägt irgendwo der Blitzer zu, warten Geldbußen, Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall sogar Fahrverbote auf die Verkehrssünder. Doch solche Messungen, die mit dem Gerät „ES 3.0“ der Firma „eso“ durchgeführt werden, dürfen gerichtlich nicht verwertet werden. So entschied das AG Meißen in seinem Urteil vom 29.05.2015 (Az.: 13 OWi 703 Js 21114/14). Dieses wegweisende Urteil ist die Chance für Autofahrer, nochmal mit einem „blauen Auge“ davonzukommen!

Ungenaue Messergebnisse wegen „bauartbedingter Fehlerquellen“

Der Sachverhalt, der diesem Urteil zugrunde liegt, ist schnell erklärt: Ein Temposünder drückte zu stark auf’s Gaspedal, wurde geblitzt und bekam Post von der Bußgeldbehörde. Es folgte ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren, das schließlich vor Gericht landete.

Obwohl es sich hier „nur“ um eine Ordnungswidrigkeit handelte, gab sich das Gericht große Mühe und arbeitete ein 112 Seiten starkes Urteil aus mit dem Ergebnis, dass der Kraftfahrer freigesprochen wurde.

Zunächst einmal kritisierte das Gericht, dass die Blitzer-Geräte „ES 3.0“ der Firma „eso“ bauartbedingte Fehlerquellen beinhalten würden. Demnach käme es zu fehlerhaften Messungen, die nicht mehr „innerhalb der zulässigen Verkehrsfehlergrenze“ seien und die auch nicht durch einen größeren Toleranzwert ausgeglichen werden könnten.

Im Klartext: Das „eso“-Gerät eignet sich nicht für ein standardisiertes Messverfahren.

Rüffel für die Physikalisch-Technische Bundesanstalt

Das Gericht kritisierte zudem die Physikalisch-Technische Bundesanstalt als verantwortliche Zulassungsstelle für Blitzer-Geräte. Nach Auffassung des Gerichts hätte die Bauart des „ES 3.0“ überhaupt nicht zugelassen werden dürfen. Die PTB habe das Messverfahren nicht ordnungsgemäß geprüft. Im Endeffekt sei nicht gewährleistet, dass unter gleichen Voraussetzungen auch tatsächlich gleiche Messergebnisse zu erwarten sind.

Auch den vorgebrachten Einwand, dass das betreffende Messverfahren schließlich massenhafte Verwendung finde, bügelte das Gericht ab. In der Urteilsbegründung heißt es dazu lapidar, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, ein bestimmtes Geschwindigkeitsmessverfahren zu „retten“.

Jetzt die Chancen nutzen und Bußgeldbescheide juristisch angreifen!

Werden Sie im Straßenverkehr geblitzt, haben Sie dank des oben dargestellten Urteils nun wesentlich bessere Chancen, dem drohenden Bußgeld, Eintrag ins Fahreignungsregister oder Fahrverbot zu entkommen, indem Sie gegen den Bescheid der Bußgeldbehörde rechtlich vorgehen. Kontrollieren Sie auf jeden Fall Ihren Bußgeldbescheid darauf, mit welchem Gerät die Messung erfolgte. War das Messgerät ein „ES 3.0“, sollten Sie die Messung unbedingt juristisch angreifen.

Das Urteil des AG Meißen hat natürlich keine Bindungswirkung, so dass andere Amtsgerichte weiterhin an dem Messgerät Es 3.0 festhalten können und voraussichtlich zunächst auch werden. In Sachsen scheinen die Amtsgerichte jedoch dem Urteil des AG Meißen zu folgen. Da sich die Argumentation des AG Meißen durchaus hören läßt, wird es wohl nur eine Frage der Zeit sein, wann sich andere Amtsgerichte anschließen.

Wenn Sie geblitzt werden und einen Bußgeldbescheid bekommen, der eventuell nicht rechtmäßig ergangen ist, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Gerne können Sie sich dann mit uns in Verbindung setzen. Wir prüfen den Sachverhalt, geben Ihnen eine erste Einschätzung und beraten mit Ihnen zusammen die nächsten Schritte, die Sie unternehmen können. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden die Rechtsanwalts-Kosten in nahezu allen Fällen von der Versicherung übernommen.

(Quelle: in-brandenburg-geblitzt.de)

Gerne stehen wir Betroffenen jederzeit für eine unverbindliche erste Beratung zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner

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Geblitzt auf der BAB 2, km 3,4, in FR Hannover

Geblitzt

Geblitzt an der Messstelle auf der BAB 2, km 3,4, in FR Hannover

Sie wurden auf der BAB 2 bei km 3,4 in Fahrtrichtung Hannover geblitzt und haben Post von der Bußgeldstelle  Gransee erhalten? Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner Berlin – Brandenburg kennen die Messstelle und die Schwachstellen. Geblitzt wird hier mit dem Messgerät ES 3.0 der Firma Eso. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wechselt derzeit zwischen 100 km/h und 120 km/h !

Messort BAB 2, km 3,4 in FR Hannover

Der Blitzer befindet auf der BAB 2 sich kurz vor der Abfahrt Lehnin. Die Autobahn ist an dieser Stelle dreispurig und sehr gut ausgebaut.

 

Messgerät: Es3.0

Das Messgerät ES 3.0 (Einseitensensor) ist ein mobiler, rechnergesteuerter Einseitensensor. Die Messung der Geschwindigkeit des betroffenen Fahrzeugs erfolgt bei diesem Blitzer nach dem Prinzip der Weg-Zeit-Messung. Der Blitzer verfügt im Sensorkopf über fünf optische Helligkeitssensoren (siehe Abbildung), die mit ihren einzelnen Einseitensensoren einen bestimmten Hintergrundausschnitt überwachen. Durchfährt ein PKW diesen Bereich, wird durch die Helligkeitsdifferenz der einzelnen Sensoren die Geschwindigkeit errechnet. Gleichzeitig wird noch der Seitenabstand des jeweiligen Fahrzeugs ermittelt. Bei einem geräteinternen Abgleich wird die Plausibilität des gemessenen Geschwindigkeitswerts überprüft. Fehlerquellen (Quelle: Verkehrsrecht Brandenburg)


kostenlose Einschätzung zur Messung

Zuständig ist die zentrale Bußgeldstelle in Gransee. Sie haben schon Post von der Zentralen Bußgeldstelle Gransee (Brandenburg) erhalten? Gerne erstellen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht eine kostenlose Ersteinschätzung.

Gerne stehen wir Betroffenen jederzeit für eine unverbindliche erste Beratung zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner

[biginfopane textcolor=“#ffffff“ title=“Bußgeldverfahren – Rechtsanwalt“ href=“http://kanzlei-blog.de/?page_id=70″ button_title=“unverbindliche Beratung“]Nutzen Sie die Ersteinschätzung unserer Rechtsanwälte für Verkehrsrecht[/biginfopane]

 

Wann gelten Zusatzschilder von Geschwindigkeitsbeschränkungen?

Häufig werden verkehrsregelnde Verkehrszeichen zusätzlich mit Zusatzzeichen bzw. Zusatzschildern versehen, die in der Regel weiße Schilder mit schwarzer Umrandung und einem schwarzen Symbol sind. Diese Zusatzschilder gelten regelmäßig nur für das über ihnen befindliche Verkehrszeichen. Besonders häufig werden solche Zusatzschilder im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgestellt. Häufig besteht Unklarheit darüber, wie die Zusatzschilder genau zu verstehen sind und wann sie genau gelten. Hierzu gab es nun verschiedene gerichtliche Entscheidungen.panthermedia_00654282 „Wann gelten Zusatzschilder von Geschwindigkeitsbeschränkungen?“ weiterlesen

Wem gehören die Rohdaten einer Geschwindigkeitsmessung?

Nach Geschwindigkeitsmessungen mit ESO ES 3.0 stellt sich für die Betroffenen regelmäßig die Problematik, dass die Messungen nicht vollständig nachprüfbar sind, weil der Hersteller ESO die Herausgabe der Messwertbildung, d.h. der Rohdaten, an Sachverständige mit der Begründung verweigerte, dass allein die Herstellerfirma über die Rohdaten verfügen dürfe. Die Sachverständigen können daher in der Regel eine reine Plausibilitätsprüfung durchführen.panthermedia_00148120 „Wem gehören die Rohdaten einer Geschwindigkeitsmessung?“ weiterlesen

Aufklärungspflicht des Gerichts bei Leerfotos des Geschwindigkeitsmessgerätes

Bei Geschwindigkeitsmessungen kann es immer wieder zu Leerfotos mit Leerdatensätzen kommen. Solche Leerfotos entstehen bei sog. Knickstrahlreflexionen, wenn Fahrzeuge im reflektierten Radarstrahl außerhalb des maßgeblichen Bildaufnahmebereichs aufgenommen werden. Die Aufnahme wird dabei entweder durch statische Objekte (z.B. Verkehrsschilder) oder durch individuelle Reflektoren (z.B. die Metallfläche eines anderen PKW) ausgelöst.

Poliscan Speed
Poliscan Speed

„Aufklärungspflicht des Gerichts bei Leerfotos des Geschwindigkeitsmessgerätes“ weiterlesen

Freispruch nach Messung mit PoliscanSpeed 1.5.5

Wer mit dem Geschwindigkeitsessgerät PoliscanSpeed, Softwareversion 1.5.5, geblitzt wird, hat weiterhin gute Chancen, dass angestrengte Gerichtsverfahren entweder eingestellt werden oder es zum Freispruch kommt.Moderne Geschwindigkeitskontrolle

Wir berichteten zum einen, dass bereits mehrere Amtsgerichte Geschwindigkeitsmessungen mit dem Messgerät PoliscanSpeed nicht mehr zu den standardisierten Messverfahren zählen (zuletzt: AG Tiergarten). Zum anderen wurden bei der Nachfolge-Softwareversion 3.2.4 von PoliscanSpeed Unregelmäßigkeiten bei der Messwertbildung festgestellt, da Diskrepanzen zwischen dem tatsächlich ermitteltem Geschwindigkeitswert und dem angezeigten Wert in der Datenleiste bestanden. Da ein solcher Fehler der Messwertbildung auch bei der Vorgängersoftwareversion 1.5.5 nicht auszuschließen ist, wurde das Verfahren gegen den Betroffenen in einem unserer Fälle jüngst nach § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt.

Mit dem Urteil des AG Friedberg vom 11.08.2014 (Az.: 45 a OWi – 205 Js 16236/14) ist nunmehr eine weitere technische Schwäche der Softwareversion 1.5.5 offenbar geworden.

In dem Fall soll der Betroffene die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach Messung mit PoliscanSpeed 1.5.5 außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten haben.

Ausgangspunkt der Entscheidung war, dass die Softwareversion PoliscanSpeed 3.2.4 mit einer neuen Version 3.45.1 der Auswertungssoftware Tuff.Viewers versehen ist, welche bestimmte Geschwindigkeitsmessungen automatisch unterdrückt, wenn beispielsweise das betroffene Fahrzeug durch ein anderes Fahrzeug auf der Messaufnahme verdeckt wird oder andere technisch offensichtliche Messfehler vorliegen. In solchen Fällen entscheidet die neue Auswertesoftware über ein Tool automatisch, ob einzelne Messfälle geöffnet und zum Gegenstand eines Bußgeldverfahrens gemacht werden können, oder ob sie unterdrückt werden. Der in dem Gerichtsverfahren gehörte Sachverständige berichtete nun von Falldaten, die nach dem 23.07.2013 mit der Gerätesoftware 3.2.4 und mit der neuen Auswertesoftware ausgewertet wurden, wonach 21,7 % der Messungen aufgrund dieser Vorgehensweise nicht Gegenstand eines Bußgeldverfahrens werden.

Der entscheidende Umstand, der im vorliegenden Fall zum Freispruch des Betroffenen führte, lag darin, dass der Sachverständige nicht auszuschließen vermochte, dass eine ähnlich hohe Fehlerquote von rund 20% auch bei der Softwareversion von PoliscanSpeed 1.5.5 vorliegt, wo diese Messfehler mangels Auswertesoftware gerade nicht erkannt werden und somit zum Gegenstand eines Bußgeldverfahrens gemacht werden können. Dem Gericht fehlte es daher an der erforderlichen richterlichen Überzeugung, dass die Geschwindigkeitsmessung ordnungsgemäß und fehlerfrei durchgeführt wurde, weshalb es den Betroffenen freisprach.

Kein Fahrverbot bei Verstoß gegen Abstand zwischen Verkehrsschild und Messstelle

Das OLG Oldenburg hat in seinem Beschluss vom 13.01.2014 (Az.: 2 Ss Bs 364/13) entschieden, dass von einem Regelfahrverbot trotz grober Geschwindigkeitsverletzung abgesehen werden kann, wenn die Abstandsvorschrift zwischen dem geschwindigkeitsbegrenzendem Verkehrsschild und der Messstelle nicht eingehalten wurde. „Kein Fahrverbot bei Verstoß gegen Abstand zwischen Verkehrsschild und Messstelle“ weiterlesen

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