Das Fahreignungsregister Vor- und Nachteile

Am 12.12.2012 hat das Bundeskabinett einen Gesetz- und Verordnungsentwurf über die Neuregelung für das Punktsystem beschlossen. Ziel des neuen Fahreignungsregisters soll laut dem Bundesverkehrsministerium eine einfachere, transparentere und verhältnismäßigere Regelung der Punkteeintragung sein. Die Erfahrung mit dem bisherigen Verkehrszentralregister habe laut Ramsauer gezeigt, dass das System nicht akzeptiert wird, wenn gerade unbelehrbare Wiederholungstäter Aufbauseminare und verkehrspsychologische Beratungen besuchen, um ihre Punkte abzubauen, ohne aber ihr Verhalten wirklich zu ändern. Zudem bestehe beim noch geltenden Verkehrszentralregister das Problem, dass durch komplizierte Tilgungsfristen kein Überblick mehr über die Punktezahlen besteht. Mit dem neuen Fahreignungsregister sollen daher die Maßnahmen vermehrt die Wiederholungstäter treffen, dafür aber insgesamt weniger Menschen registriert werden. Durch das neu eingeführte Tachosystem (siehe Link) soll für die Registrierten zudem eine erhöhte Informationsdichte und ein besserer Überblick zum aktuellen Punktestand geschaffen werden, der jederzeit abrufbar sein soll.

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Nachteile des neuen Fahreignungsregisters:

1. Punkteabbau abgeschafft

  • Die wesentliche Änderung, die mit der Einführung des Fahreignungsregisters einhergehen würde, ist die Abschaffung des Punkteabbaus. Bisher ist es möglich, ab einer bestimmten Punktzahl durch die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar für Punkteauffällige bis zu 4 Punkte des Punktestandes zu tilgen. Der Abbau von Punkten soll mit dem Fahreignungsregister nicht mehr möglich sein. Diese Neuerung muss kontrovers gesehen werden. Dafür spricht –wie vom Bundesverkehrsministerium argumentiert- dass Verkehrssünder trotz der Seminarteilnahme wegen denselben Verstößen rückfällig werden und insofern kein Lerneffekt eintrete, sondern man sich lediglich von dem drohenden Entzug der Fahrerlaubnis „freikauft“. Die nun verpflichtende Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ab 6 Punkten führt zu keinem Punkteabbau mehr, da der Schwerpunkt des neuen Systems auf der dauerhaften Verbesserung der Fahrweise liegen soll. Die Einflussnahme auf das problematische Fahrverhalten eines Registrierten setzt bei 4 Punkten aber zu spät ein. Ein Lerneffekt ist hier nicht mehr zwingend erreichbar. Zudem ist durch den ausgeschlossenen Punkteabbau die Möglichkeit genommen, einsichtige, lern- und gutwillige Verkehrssünder zumindest nach Absolvierung von mehreren Interventionsmaßnahmen als „Belohnung“ und Anreiz einen Punkteabbau zu ermöglichen. Als Kompromiss könnte man aber zumindest einführen, dass ein Punkteabbau in bestimmten Fristen von z.B. 5 Jahren möglich bleibt. Dies ist aber bisher nicht vorgesehen.

2. Weitere Nachteile

  • Das Fahreignungsregister konzentriert sich auf die Erhöhung der Verkehrssicherheit und die Ahndung von hiergegen gerichteten Verstößen. Solche Verstöße, die damit nicht im Zusammenhang stehen (z.B. Verstoß gegen die Umweltzonen), werden nicht mehr durch Punkte, sondern vielmehr durch erhöhte Geldbußen geahndet.
  • Die Obergrenze des Verwarnungsgeldes wird von 35,- € auf 55,- € erhöht.
  • Es wird ca. 500 Fahrerlaubnisentziehungen mehr geben.
  • Es droht, dass verschieden schwere Sicherheitsverstöße durch die Herabsetzung von 7 auf 3 Schweregrade bzw. Punktestufen gleich behandelt werden, obwohl eine unterschiedlich hohe Punkteverteilung angemessener wäre.
  • Da man sich schneller in den roten, kritischen Bereich der Fahrerlaubnisentziehung begeben kann, droht eine vermehrte Rechtsmitteleinlegung. Insofern würde das mit dem Fahreignungsregister erstrebte Ziel, die Belastung des Kraftfahrtbundesamtes zu lindern, lediglich auf die Justiz übertragen werden.
  • Nach dem Verkehrszentralregister werden teilweise Punkte schneller getilgt, welche dann bei einem erneuten Verstoß zum Beispiel zur Bemessung der Geldbuße nicht erschwerend hinzugezogen werden können. Dies würde sich nun mit dem Fahreignungsregister ändern, wenn der gleiche Autofahrer in derselben Zeit einen Verstoß begeht, da die Tilgungsfristen erhöht werden. Das bedeutet, dass bei einem gleichen Zeitabstand bei dem Autofahrer die Voreintragung bei der Bemessung der Geldbuße berücksichtigt und gegebenenfalls erhöht wird. Die Verlängerung der Löschungsfristen von Punkten (z.B. von 2 auf 5 Jahre) führt also dazu, dass ein nur alle 3-4 Jahre auffällig werdender Autofahrer von nun an nicht mehr wie ein Ersttäter, sondern verschärfter behandelt und mit höheren Geldbußen oder Fahrverboten belegt wird.

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