Kein Schadensersatz für Reinigungskosten nach Durchfahren einer Pfütze

Wenn im Frühjahr vermehrt Tauwetter einsetzt oder es zu häufigem Niederschlag kommt, bilden sich auf unebenen Straßen oder in den Schlaglöchern Wasserlachen. Durchfahren Autofahrer diese Pfützen, werden die Fußgänger häufig vom Spritzwasser getroffen. Es stellt sich dann immer die rechtlich relevante Frage, ob der Autofahrer nicht den Wasserlachen ausweichen oder sie zumindest langsam durchfahren muss.

Das Landgericht Itzehoe hat sich mit seinem Urteil vom 24.02.2011 mit dieser Frage befasst. In diesem Fall war der Kläger mit seiner Ehefrau zu Fuß unterwegs gewesen, als der Beklagte durch eine bedingt durch das Tauwetter entstandene Wasserlache mit einer derartigen Geschwindigkeit gefahren sei, dass in der Folge eine „Wasserfontäne“ auf die beiden Fußgänger niedergegangen sei. Für die beschmutzte Kleidung entstanden Reinigungskosten in Höhe von 39,60 €, die der Kläger gerichtlich geltend machte.

Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Itzehoe wiesen die Klage jedoch ab. Das Gericht war der Ansicht, dass den Autofahrern nicht zugemutet werden könne, durch Wasserlachen mit Schritttempo zu fahren, da insofern durch das Abbremsen oder Langsamfahren eine erhöhte Unfallgefahr für den nachfolgenden Verkehr bestünde. Zudem könne es selbst bei Schritttempo zu Spritzwasser kommen. Selbst wenn die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist, kann aber den Autofahrern nicht auferlegt werden, durch Wasserlachen mit Schritttempo zu fahren. Andernfalls müssten bei einsetzendem Niederschlag die Autofahrer in ganzen Ortschaften Schritttempo halten, um eine Gefährdung der Fußgänger auszuschließen, was den Verkehrsfluss erheblich beeinträchtigen würde.

In dem konkreten Fall traf den beklagten Autofahrer nach Ansicht des Gerichts daher kein Verschulden für die entstandenen Reinigungskosten. Vielmehr ist es den Fußgängern zuzumuten, bei entsprechender Wetterlage geeignete Schutzkleidung anzulegen.

[info]Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in 10115 Berlin Mitte. Rechtsanwalt Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen (Fahrerflucht, Bußgeld, Fahrverbot u.a.) schnell und unbürokratisch.[/info]

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