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Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
Kein Anspruch auf Leistung der Kasko bei verspäteter Meldung des Fahrzeugschaden. Das OLG Hamm hatte sich in der Entscheidung vom 21.06.2017 (20 U 42/17) mit der Frage befasst, ob der Anspruch gegen die Kasko bei zu später Meldung erlischt.