Fahreignungsregister 2014 – Was ändert sich?

FAHREIGNUNGSREGISTER 2014: REFORM DES VERKEHRSZENTRALREGISTER

Nach acht Punkten droht der Führerscheinentzug

Fahreignungsregister

Mit dem Fahreignungsregister, welches ab dem 1. Februar 2014 eingeführt werden soll, ändern sich für Kraftfahrer grundlegende Dinge. Der Führerscheinentzug wird sodann nicht mehr ab 18 Punkten, sondern bereits bei 8 Punkten stattfinden. Das bisherige Punktesystem bis 18 Punkten wird von dem neuen System abgelöst, welches lediglich eine Punkteskala bis 8 Punkten vorsieht.  Je nach Schwere des Verstoßes sollen nun ein, zwei oder aber drei Punkte eingetragen werden. Entgegen der zwischenzeitlichen Entscheidung keinen freiwilligen Punktabbau mehr zuzulassen, soll dies unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich sein.

Wie viele Punkte gibt es für Verkehrsverstöße?

Je nach Ordnungswidrigkeit werden heute 1 bis 4 Punkte und für Straftaten 5 bis 7 Punkte eingetragen. Geregelt ist dies in der Anlage 13 der FeV. Ab Februar 2014 sollen nur noch maximal 3 Punkte eingetragen werden. Für Ordnungswidrigkeiten gibt es einen Punkt; für grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sowie Verkehrsstraftaten gibt es sodann 2 Punkt; für übrige Verkehrsstraftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis drohen 3 Punkte.

Was wird nicht mehr im Fahreignungsregister eingetragen?

Ordnungswidrigkeiten, die keine unmittelbare Bedeutung für die Verkehrssicherheit haben, werden nicht mehr eingetragen. Hierzu zählen insbesondere das unberechtigte Befahren einer Umweltzone, Verstöße gegen Fahrtenbuchauflagen u.a.. Auch bei Verkehrsstraftaten sollen nicht mehr alle Verstöße eingetragen werden. So fallen hier unter anderem die Beleidigungsdelikte, Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz und die fahrlässige Körperverletzung (zumindest bei leichten Verletzungen) heraus.

Insbesondere Betroffene, deren Punktekonto aufgrund von o.g. genannten Verstößen gefüllt ist, können sich auf das Fahreignungsregister freuen, denn Verstöße, die nach dem neuen Recht nicht eingetragen werden, fallen vollständig aus dem Fahreignungsregister heraus.

Punkterabatt

Auch im neuen Fahreignungsregister soll es bei dem Punkterabatt durch freiwillige Teilnahme an einem Seminar bleiben. Die ursprünglichen Pläne auf den Punkterabatt zu verzichten, wurden niedergeschlagen. Durch freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar werden 2 Punkte gelöscht. Allerdings ist die Teilnahme nur einmal in 5 Jahren möglich.

Da die Kosten für das Fahreignungsseminar deutlich höher sind als das derzeitige Aufbauseminar, wird noch vor Inkrafttreten des Fahreignungsregister empfohlen, an einem Aufbauseminar teilzunehmen.

Tilgungsfristen im Fahreignungsregister

Nach derzeitigem Recht wird die Tilgung alter Punkte durch neue Verstöße gehemmt, sofern der weitere Verstoß binnen Zwei-Jahresfrist begangen wird. Nach dem neuen Fahreignungsregister wird  es sicherlich übersichtlicher; jedoch nicht autofahrerfreundlicher. Mit dem neuen Fahreignungsregister werden Ordungswidrigkeiten mit einem Punkt nach 2,5 Jahren getilgt; Ordungswidrigkeiten und Straftaten mit 2 Punkten nach 5 Jahren und Straftaten mit 3 Punkten nach 10 Jahren.

Wird man heute beispielsweise nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h außerorts die eingetragenen 3 Punkte nach 2 Jahren los (sofern keine weitere Eintragung folgt – nach 5 Jahren jedoch bedingungslos), so bleiben die Punkte nach dem neuen Recht in jedem Fall 5 Jahre stehen. (Quelle: www.in-brandenburg-geblitzt.de)

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Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner, Eichendorffstraße 14, 10115 Berlin – TEL:030-226357113

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