Das neue Punktesystem – das Fahreignungsregister- Teil 2

Teil 2: Die Maßnahmen im neuen Fahreignungsregister und der Punkteabbau

Bei wiederholt auffälligen Personen sieht das neugeschaffene Fahrbewertungssystem anhand der Punktezahl im Fahreignungsregister verschiedene Maßnahmen vor, die sich lediglich gegen Inhaber einer Fahrerlaubnis richten. Entscheidend ist, dass mit Erreichen von 8 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird. Mit Nachweis einer positiven medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) muss die Fahrberechtigung dann erst wieder nach Ablauf einer Wartezeit wieder beantragt werden. Neu ist das sog. „Informationsprinzip“. Jeder Verkehrsteilnehmer, der einen punkterelevanten Verkehrsverstoß begangen hat, wird über die Art der Maßnahmen mit Erreichen einer neuen „Stufe“ informiert, allerdings gebührenpflichtig. Darunter fällt auch insbesondere der Hinweis auf die Möglichkeit des Besuches eines Fahreignungsseminars. Jeder Betroffene muss auch jede Stufe des Fahreignungsregisters durchlaufen haben, bevor ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden kann, d.h. er muss im jeden Fall zuvor ermahnt und verwarnt worden sein.

Bei einem Punktestand von 1-5 Punkten ist ein einmaliger Punkteabbau innerhalb eines 5(!)-Jahres-Zeitraumes durch den Besuch eines Fahreignungsseminars möglich. Dieses soll aus verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Elementen bestehen. Da im ursprünglichen Gesetzesentwurf zunächst kein Punkteabbau vorgesehen war, – was erhebliche Kritik von Seiten der Anwaltschaft hervorgerufen hatte – unterliegt das Fahreignungsseminar einem fünfjährigen Modellversuch und wird von der Bundesanstalt für Straßenwesen überprüft. Im alten Punktesystem Demgegenüber bleiben die bisherigen Aufbauseminare oder verkehrspsychologischen Beratungen nur noch für Fälle der Fahrerlaubnis auf Probe erhalten.

Teil 1: Die Neuerungen – wie funktioniert das neue Punktesystem?panthermedia_01112481

Punktewertung Maßnahme Punkteabbau?
Vormerkung (0-3 Punkte)
  • Möglichkeit des Besuchs eines Fahreignungsseminars
Ja (1 Punkt)
1. Eingriffsstufe (4-5 Punkte)
  • Ermahnung
  • Information über Fahrbewertungssystem
  • Hinweis auf Möglichkeit des freiwilligen Besuchs eines Fahreignungsseminars
Ja (1 Punkt)
2. Eingriffsstufe (6-7 Punkte)
  • Verwarnung
  • Hinweis auf drohende Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Hinweis auf Möglichkeit des freiwilligen Besuchs eines Fahreignungsseminars
Nein
3. Eingriffsstufe (8 Punkte)
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
Nein

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